Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsrecht

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Marschner, Neues Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, NWB F 27, 6221. Rn. 95 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Winterausfallgeld wurde ab 01.04.2006 abgeschafft, auf die Darstellung der alten Rechtslage wird aus Aktualitätsgründen verzichtet. Der Gesetzgeber hat daher in seiner Ne...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / I. Abgrenzung zum "freien" Dienstvertrag

Rz. 4 In der Situation des "freien" Dienstvertrags verpflichtet sich der Dienstnehmer ebenso wie der Arbeitnehmer zur Erbringung vertraglich näher definierter Leistungen gegen Zahlung einer Vergütung (§ 611 BGB). Gerade unter dem Aspekt einer möglichen Scheinselbstständigkeit stellt sich daher praktisch nicht selten die Frage der Abgrenzung zwischen Arbeits- und freiem Diens...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Franchise-Recht in der BRD

Rz. 25 Mangels gesetzlicher Regelungen wird das Franchise-Recht in der BRD durch geprägt. Die Vorschriften des SchuMoG vom 26.11.2001[54] gelten f...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1 Sozialversicherungrecht

3.1.1 Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die Verordnung (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Im Ausgangspunkt sieht die Verordnung vor, dass nur die Rechtsvo...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.1 Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die Verordnung (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Im Ausgangspunkt sieht die Verordnung vor, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Hiern...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.2 Tätigkeit in Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2 Sozialversicherungsrecht

In den Gesetzen zum Sozialversicherungsrecht finden sich verschiedene Fallkonstellationen, in denen Ausschlussfristen zu beachten sind. Dazu zählen unter anderem die nachfolgend dargestellten Ausschlussfristen. 2.1 Erstattungsansprüche Die Vorschrift des § 111 SGB X schafft eine Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche der Leistungsträger des Sozialrechts untereinander. Nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einrede der Verjährung

Begriff Einrede bedeutet, dass die Verjährung grundsätzlich nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss. Das Instrument der Einrede der Verjährung ist im öffentlichen – und damit auch im Sozialversicherungsrecht – grundsätzlich nicht anzuwenden, da die Verjährungsfristen hier von Amts wegen zu berücksichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 1 Unterschied zu Fristen/Terminen

Ausschlussfristen unterscheiden sich von sonstigen Fristen und Terminen. Rechtsmittelbegründungsfristen lassen beispielsweise eine Verlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu. Das Wesen der Ausschlussfrist besteht hingegen darin, dass eine derartig befristete Befugnis nur innerhalb der Frist ausgeübt werden kann, die der Gesetzgeber von vornherein hierfür eing...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1.1 Frist

Seit der gesetzlichen Neuregelung beginnt die Frist grundsätzlich mit Ablauf des letzten Tages der Leistungserbringung, frühestens jedoch, wenn der erstattungsberechtigte Leistungsträger in Kenntnis der Leistungspflicht eines anderen Leistungsträgers ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.2 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation

Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, und die Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, kann die Kasse eine Frist zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben setzen. Die Frist, innerhalb derer der Antrag gestel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.3 Freiwillige Krankenversicherung

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung abschließen. In diesen Fällen gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Die Ausschlussfrist gilt auch für Personen, die sofort bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme mit ihrem regelmäßigen Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1 Erstattungsansprüche

Die Vorschrift des § 111 SGB X schafft eine Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche der Leistungsträger des Sozialrechts untereinander. Nach den §§ 102 bis 105 SGB X können vielfältige Erstattungsansprüche entstehen. Zur Rechtssicherheit der Leistungsträger regelt § 111 SGB X, dass der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen ist, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1.2 Vorsorgliche Anmeldung

In Einzelfällen treten Sozialversicherungsträger mit Entgeltersatzleistungen in Vorleistung. Dies kann beispielsweise bei vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einem daraus resultierenden Arbeitsgerichtsverfahren der Fall sein. Hier dürfte es jedoch aufgrund der geltenden Verfahrensbeschleunigung durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz in den seltenste...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

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zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat vielmehr zu Recht erkannt, dass dem Kl. gegen die Bekl. die geltend gemachten Ansprüche auf Krankentagegeldleistungen für die Zeit vom 28.9.2015 bis zum 30.9.2019 in Höhe von kalendertäglich 102,26 EUR, für die erstinstanzlich streitgegenstündlichen 1.464 Tage insgesamt 149.708.64 EUR, nicht zustehen und er auch die Feststellung des unveränderten Fortbestandes der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Leitsatz Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei (Anschluss an Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700, Rz 34). Normenkette § 3 Nr. 34, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sollen die Pflegekassen zur Sicherstellung der körperbezogenen Pflege, der pflegerischen Betreuung sowie der Haushaltsführung i. S. d. § 36 Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen, um dem Pflegebedürftigen zu helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen oder dem besonderen Wunsch des Pflegebedürftigen zur...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.2 Anstellung einzelner Pflegekräfte

Rz. 18 Nach Abs. 2 kann die Pflegekasse bei Bedarf im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses auch selbst einzelne Pflegekräfte zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags für die körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung sowie die Haushaltsführung i. S. d. § 36 anstellen. Sowohl der Wortlaut der Regelung wie auch die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 140) leg...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.3 Informationspflichten der Pflegeeinrichtung

Rz. 6c Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die Pflegedienste zunächst, der zuständigen Pflegekasse unverzüglich jede wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen mitzuteilen. Dies gilt auch bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes (vgl. BT-Drs. 14/6308 S. 33). Umstritten ist, ob es zur Mitteilung einer wesentlichen Veränderung des Zustandes durch den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.1 Anspruch auf Sozialhilfe ohne Antrag

Rz. 6 Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Damit liegt der Sozialhilfe das Offizialprinzip und nicht etwa das Antragsprinzip zugrunde. Demgegenüber besteht in der Sozialversicherung grundsätzlich die Notwendigkeit eines Antrags, der beim zuständig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 2.5.2 Kürzung der Pflegevergütung (Abs. 3 bis 3b)

Rz. 27 Als weitere Sanktionsmöglichkeit sieht Abs. 3 bei Feststellung von Qualitätsmängeln die Möglichkeit der Kürzung von Pflegevergütungen vor. Diese Regelung wurde erstmals durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz zum 1.1.2002 eingeführt. Hiernach sind gemäß Abs. 1 Satz 1 die als Kostenträger betroffenen Vertragsparteien berechtigt und verpflichtet, für die Dauer der Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 3 Literatur

Rz. 12 Gagel, Der Vorrang des Europäischen Rechts und seine Anwendung, DRV 1993 S. 1. Göbel/Dünn, Die Deutsche Rentenversicherung – ein Jahr nach der Organisationsreform, DRV 2007 S. 22. Ebenhöch, Überblick über das über- und zwischenstaatliche Sozialversicherungsrecht (Rentenversicherung) nach dem Stand vom 1. Januar 1992, Kompass 1991 S. 495, 561 und 609. Schüßler, EDIS-Elekt...mehr

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Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 2.1.1 Mitteilungspflichten des Medizinischen Dienstes und anderer Prüfstellen

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 schreibt für die Medizinischen Dienste, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie für die von den Landesverbänden der Pflegekassen für Qualitätsprüfungen bestellten Sachverständigen die Verpflichtung fest, das jeweilige Ergebnis ihrer Prüfung und alle in diesem Zusammenhang gewonnenen Daten und Informationen dem in dieser V...mehr

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Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.2 Zusammensetzung des Qualitätsausschusses (Abs. 2)

Rz. 6 Der Qualitätsausschuss ist nach Abs. 2 Satz 1 paritätisch besetzt und besteht zu gleichen Anteilen aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen (Leistungsträger) und aus Vertretern der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene (Leistungserbringer). Leistungsträger und Leistungserbringer können jeweils höchstens 11 Mitglieder entsende...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.4 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 7 Über- und zwischenstaatliches Recht geht nach dem gesetzgeberischen Willen, der den Vorrang entsprechend der Normhierarchie entspricht, den Regelungen in §§ 110 bis 114 vor (zu den Rangstufen des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts: BVerfG, Beschluss v. 30.1.2020, 2 BvR 1005/18). Als solches sind neben den zahlreichen Sozialversicherungsabkommen die Bestimmu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönliche Voraussetzungen

Rn. 395 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der StPfl musste bis zum Jahr 1999 grundsätzlich das 62. Lebensjahr vollendet haben. Diese Regelung wurde durch das sog OmnibusG vom 18.08.1980 (BGBl I 1980, 1537) mit Wirkung ab 1980 für Schwerbehinderte auf die Vollendung des 60. Lebensjahres ausgedehnt entsprechend dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 30.07.1979 (BG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht, 1981; Schneider-Danwitz, Das Beschäftigungsverhältnis in der sozialgerichtlichen Rspr, in: Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rspr, Festgabe aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Sozialgerichtlichen Rspr, 1984, 541; Giloy, Zum Begriff des ArbN im steuerrechtlichen Sinne, DB 1986, 822; Lang, Die Einkünfte des ArbN – Steuerrechtss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Unfallmeldung im Verein / 2 Hintergrundinformationen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Das Sozialversicherungsrecht umfasst Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems. Es soll insbesondere Arbeitnehmer schützen und soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft gewährleisten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt und beschäftigt sich mit der Verhütung und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 11 Mit Wirkung zum 29.7.2017 ist durch die Einfügung des Abs. 3 klargestellt, dass Klagen gegen Maßnahmen des BMG nach Abs. 1 keine aufschiebende Wirkung haben. Wegen der ausdrücklichen Bezugnahme auf Abs. 1 bezieht sich dies aber nur auf Klagen gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der Rechtsaufsicht des BMG und nicht darauf, wenn das BMG mit seiner Beanstandung...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1121 Fällt für die Nutzungsrechtseinräumung an den Arbeitgeber unter keinem arbeitsrechtlichen Gesichtspunkt eine gesonderte Vergütung an, sondern wird dieselbe mit dem Gehalt bzw. Lohn abgegolten, bestehen im Rahmen der Sozialversicherung keine beitragsrechtlichen Besonderheiten, da es sich hier um Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 SGB IV handelt, unabhängig davon, wie sich da...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Sozialversicherungsrecht

Rz. 812 Erfindervergütungen für schutzfähige Diensterfindungen sind unbeschränkt beitragspflichtig, da sie zum Arbeitsentgelt i.S.d. Sozialversicherung gehören (§ 14 SGB IV; BSG v. 26.3.1998, NZA-RR 1998, 510).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgebe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 511 Aufgrund der VO über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge v. 18.2.1957 waren solche Prämien bis Ende 1988 steuerlich begünstigt. Seit 1989 gelten diese als Arbeitslohn und unterliegen grds. der Steuerpflicht. Ausnahmen sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR gem. R 19.6 Abs. 1 LStR sowie Prämien i.S.v. außerordentlichen Einkünf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Checkliste für die Abgrenzung der Selbstständigkeit von der Unselbstständigkeit (Beschäftigung) im Sozialversicherungsrecht

Rz. 911 Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Merkmale, die z.T. anhand äußerer Tatbestände leicht festzustellen und zu beweisen sind, für und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung dem Vorliegen oder dem Nichtvorliegen eines der genannten Merkmale nicht das gleiche Gewicht zukommen muss und ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr