Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsrecht

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 467 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X .mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Karenzentschädigung

Rz. 469 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot nach § 148 SGB III ist durch das Dritte Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 aufgehoben worden.[826]mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 457 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[799] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Sperrzeit

aa) Voraussetzungen Rz. 457 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[799] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Erstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber

aa) Gesetzlicher Forderungsübergang Rz. 467 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X . bb) Ältere Arbeitnehmer Rz. 468 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer, die früher im zwis...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 690 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1270] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 466 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gem. § 157 Abs. 1 SGB III während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (z.B. bei Annahmeverzug). Wird in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung von Urlaubsabgeltung geregelt, so ruht gem. § 157 Abs. 2 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F.

Rz. 444 Zahlungen aufgrund von Aufhebungsverträgen sind zu versteuern.[775] Dies gilt insbesondere für Abfindungen. Die Versteuerung der Abfindung erfolgt zu dem Zeitpunkt ihrer Auszahlung an den Arbeitnehmer (sog. Zuflussprinzip). Durch die Optimierung des Auszahlungszeitpunktes im Aufhebungsvertrag (z.B. zu Beginn des auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses folgend...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Aufklärungs- und Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers

Rz. 464 Erhält der Arbeitnehmer aufgrund der Sperrzeitverhängung kein Arbeitslosengeld, kann dies auch für den Arbeitgeber relevant sein. Zwar ist es grds. Sache des Arbeitnehmers, sich über die rechtlichen Folgen seines Handelns und die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit selbst Klarheit zu verschaffen. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ältere Arbeitnehmer

Rz. 468 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer, die früher im zwischenzeitlich ersatzlos aufgehobenen § 147a SGB III a.F. geregelt war, besteht für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem 31.1.2006 entstanden ist (erster Tag der Arbeitslosigkeit), nicht mehr. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist von 32 auf maximal 24...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Arbeiter und Angestellte

Rz. 160 Die Abgrenzung von Arbeitern und Angestellten erfolgt vom Begriff des Angestellten her: Ein Arbeitnehmer, der nicht Angestellter ist, ist Arbeiter. Zur Bestimmung des Angestelltenbegriffs hat sich im Sozialversicherungsrecht eine Prüfungsfolge herausgebildet, die für das Arbeitsrecht fruchtbar gemacht werden kann. Als erste Orientierung dient danach die ehemals in § ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 463 Die Sperrzeit führt gem. § 159 Abs. 3 SGB III zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von bis zu zwölf Wochen. Darüber hinaus verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um mindestens ¼ der Anspruchsdauer, die dem Arbeitnehmer an sich gem. § 147 SGB III zusteht, § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III. Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erwerbsminderung

Rz. 415 Eine mit der Erkrankung verbundene Erwerbsminderung im Sinne des Rentenversicherungsrechts (§ 43 SGB VI) schließt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Die Regelungen der Entgelt­fortzahlung werden durch das Sozialversicherungsrecht nicht verdrängt. Vielmehr sind die arbeits­rechtlichen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung

Rz. 465 Unter den Begriff "Entlassungsentschädigung" fallen alle Zahlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, weil der Arbeitnehmer sie ohne die Beendigung nicht beanspruchen könnte. Sie sind nach Aufhebung von § 115a AFG, § 140 SGB III a.F. grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Wird das Arbeitsverh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Meldepflicht

Rz. 470 Der Arbeitnehmer hat sich wie bei einer Kündigung gem. § 38 Abs. 1 SGB III drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes z...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1145 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[2784] Die Ansprüche der Sozia...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 666 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts.[1255] Rz. 667 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Vorbemerkung

Rz. 716 Das vorstehende Muster eines Stammhausbindungsvertrages soll im Rahmen einer "Versetzung" das Verhältnis zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem inländischen Arbeitgeber regeln. Ohne das zwischen dem inländischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis aufzuheben, wird dieses einvernehmlich ruhend gestellt. Hinsichtlich der tatsächlichen Au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme ge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung

Rz. 306 Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.[6...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 795 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1737] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.10 Beiträge bzw. Zuschüsse im Rahmen der sozialen Absicherung

Rz. 294 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Arbeitnehmer kann während seiner Auslandstätigkeit ausschließlich dem Sozialversicherungsrecht des Ansässigkeits-, des Tätigkeitsstaates oder dem Sozialversicherungsrecht beider Staaten unterworfen sein. Bei letzterem unterliegt der von einem Arbeitgeber bezogene Arbeitslohn sowohl dem Sozialversicherungsrecht des Ansässigkeitsstaates a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 53 Benkert, Der alte neue Arbeitnehmerbegriff – eine Bestandsaufnahme, NJW-Spezial 2018 S. 434. Bienert, Arbeitslos für einen Tag?, info also 2016 S. 8. ders., Neue Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Postnachsendeauftrag und zum Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft, info also 2012 S. 252. Deutscher Bundestag, Geringfügige Beschäftigung (Antwort der Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rechtsschutz

Rn. 170 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Aufgrund zahlreich eingelegter Verfassungsbeschwerden gegen die Rspr des BFH hat das BMF die FA mit Schreiben v 11.05.2011 angewiesen, die ESt-Veranlagungen ua im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3, 4, 4a EStG) für die VZ 2005–2009, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.1 Ziel der Regelung, Überblick über die Freistellungsansprüche

Die Regelungen im PflegeZG zielen darauf ab, im Pflegefall die Möglichkeit "flexibler Auszeiten" zu schaffen, ohne den Arbeitsplatz zu gefährden. Die zeitliche Begrenzung der Pflegezeit soll sicherstellen, dass die Betreuung durch Familienangehörige die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch professionelle Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheime nicht ersetzt, sondern auf d...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.6.4 Kündigungsschutz von "arbeitnehmerähnlichen Personen"

Nach dem Wortlaut des Gesetzes erfasst der Sonderkündigungsschutz alle anspruchsberechtigten "Beschäftigten" nach § 7 Abs. 1 PflegeZG, damit auch arbeitnehmerähnliche Personen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 PflegeZG).[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig Tätige. Sie stehen nicht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber. Das Rechtsverhältnis ist vie...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 4. § 108 SGB VII

Die Entscheidung im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, ob eine Haftungsprivilegierung des Schädigers nach § 105 Abs. 2 SGB VII gegenüber dem nicht-versicherten Unternehmer eingreift, unterliegt der Bindungswirkung des § 108 SGB VII. [100] Dies gilt auch dann, wenn im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren ein Arbeitsunfall mit der Begründung verneint wird, es bestehe...mehr

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Österreich / F. Nichteheliche Partnerschaft

Rz. 247 Im österreichischen Recht gibt es vorläufig keine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Partnerschaft.[384] Aus Gründen des sozialen Schutzes Schwächerer nehmen aber unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen auf die Lebensgemeinschaft als Tatbestandsmerkmal Bezug. Die Judikatur geht von einer Lebensgemeinschaft aus, wenn eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgeme...mehr

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Polen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 130 Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. U...mehr

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Schweiz / I. Begriff

Rz. 152 Das ZGB enthält keinen thematischen Abschnitt über die eheähnliche Lebensgemeinschaft und auch punktuelle Vorschriften sind nur vereinzelt anzutreffen.[238] Dank der durch Richterrecht (vgl. Art. 1 Abs. 2 ZGB) geschaffenen Regeln steht das Zusammenleben von Paaren außerhalb der Ehe aber nicht generell im rechtsfreien Raum. Nach der früheren Rspr. des Bundesgerichts i...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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Polen / 3. Versorgungsausgleich

Rz. 124 Der Ausgleich der Versorgungsanwartschaften wird im autonomen Kollisionsrecht nicht besonders geregelt. Er unterliegt dem Güterrechtsstatut. Bei der Realteilung der Anwartschaften sind auch die Kollisionsnormen des Sozialversicherungsrechts von Bedeutung.mehr

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Schweiz / XI. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 71 Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem in Art. 111 BV verankerten Drei-Säulen-Prinzip: Die AHV/IV (1. Säule) dient der Existenzsicherung, die berufliche Vorsorge (2. Säule) soll die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen und die freiwillige Selbstvorsorge (3. Säule) allfällige Vorsorgelücken schließen. Das Drei-Säulen-Prinzip wird durch die Unf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Forst- un... / 5 Wichtiges Instrument im forstlichen Arbeitsschutz: Zertifizierungen

Auch im Wald greifen einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur sicheren Waldarbeit. Wer im Wald beschäftigt ist oder als Dienstleister Waldarbeiten ausführt, ist i. d. R. über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.6 Geschäftsführervergütungen

Rz. 116 Die Vergütungen an den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der in dieser Eigenschaft über die GmbH zugleich die Geschäfte der GmbH & Co. führt, zählen zu den Sonderbetriebsausgaben der GmbH im Interesse der GmbH & Co. RZ. 114). Dabei ist ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer an der Komplementär-GmbH selbst beteiligt und wie hoch seine Beteiligung ist. Der Geschäf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitnehmers

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Arbeitnehmer des Vereins sind Personen, die zum Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus oder aus einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (s. § 1 Abs. 1 LStDV, Anhang 8). Als lohnsteuerliche Arbeitnehmer gelten auch Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen resultieren z. B. aus den folgenden Bereichen: Anti-Diskriminierung, unmittelbare und mittelbare Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsschutz Arbeitszeitrecht Besch...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10 Neue Covid-19-Regelungen

Der Deutsche Bundestags hat am 25.3.2020 drei Gesetzespakete beschlossen: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite[1] Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz), Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicher...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / d) Der Nachweis des Gesamteinkommens

Fraglich ist, wie das Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV nachgewiesen wird. Hierzu wird im Wesentlichen auf den Jahressteuerbescheid abgestellt, nicht aber auf Berechnungen des Steuerberaters etc. Tatbestandswirkung soll dem Steuerbescheid – jedenfalls im Sozialversicherungsrecht des SGB IV – aber nicht zukommen; allenfalls habe der Steuerbescheid für die Ermittlung der einze...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / c) Gesamteinkommen – Welches Kalenderjahr?

Welches Kalenderjahr für das Gesamteinkommen i.S.v. § § 16 SGB IV maßgeblich ist, regelt § 16 SGB IV ausdrücklich nicht. Jedenfalls ist damit nicht der Durchschnitt aus mehreren Jahren gemeint, wie im Unterhaltsrecht bei schwankenden Einkünften. Im Sozialversicherungsrecht wird das zugrunde zu legende Kalenderjahr aus dem Kontext der jeweiligen Regelung – z.B. zur Bestimmung,...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Steuerfreiheit des Arbeitgeberbeitrags (Abs. 6)

Rz. 15 Liegen sämtliche Fördervoraussetzungen des § 100 EStG für den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung vor, ist der Betrag nach Abs. 6 maximal bis zum förderfähigen Höchstbetrag in Höhe von aktuell 480 EUR (Rz. 1) steuerfrei. Die Förderung des § 100 EStG hat insoweit nach Abs. 6 Vorrang gegenüber der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und wir...mehr