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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Peter Houben, Dr. iur. Martin Schimke
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Rz. 748

Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Dienst-oder Werkvertrag, als kombinierte Miet-/Dienstverträge, Franchise-Verträge, Verträge mit Solo-Selbstständigen/-Unternehmern/Freelancern, Interim-Management (vgl. Reiserer/de Groot/Hagen, DStR 2021, 924) oder in anderer Weise bezeichnet, ohne dass es letztlich auf die Bezeichnung ankäme, wenn diese von der Wirklichkeit abweicht (siehe zum Risiko der Scheinselbstständigkeit unten Rdn 756 ff., sowie zu den Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht unten Rdn 814 ff., im Sozialversicherungsrecht unten Rdn 971 ff., und im Steuerrecht unten Rdn 1030 ff.).

 

Rz. 749

Für den Auftraggeber stellt sich die Frage der Beschäftigung eines freien Mitarbeiters überwiegend in Abgrenzung zu der Anstellung des Mitarbeiters als Arbeitnehmer, d.h. ob der "Auftraggeber" eher Arbeitgeber oder eher Auftrag-/Dienstgeber ist. Als Motive für die Beschäftigung eines Mitarbeiters als freier Mitarbeiter sind aus Auftraggebersicht zu nennen:

 

Rz. 750

Checkliste – Motive der Unternehmen/der Auftraggeber:

□ Größere Flexibilität, auf entsprechende Auftragslagen, insb. Auftragsspitzen, reagieren zu können;
□ Kostendruck;
□ Kalkulationssicherheit, Planbarkeit;
□ Eingehen auf die Wünsche/Interessenlage des Auftragnehmers;
□ erforderliches Spezial-Know-How zum Teil "nur selbstständig einkaufbar";
□ Berücksichtigung der Veränderung der Arbeitswelt;
□ neue Arbeitsmodelle;
□ Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines Anstellungsvertrages ...

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