Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Allg. Definition des Arbeitnehmerbegriffs im Sozialversicherungsrecht

Rz. 173 Der Geschäftsführer unterliegt der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 SGB IV der für alle Bereiche der Sozialversicherung gilt, (vgl. BSG GmbHR 2000, 619) gegeben sind. Sozialversicherungspflichtig ist grds. die Beschäftigung in nichtselbstständiger Arbeit, insb. in einem Arbeitsverhältnis. Die persönliche Abhängigkeit stellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entsendungsdauer, § 2

Rz. 654 Gem. § 2 Abs. 2 NachwG muss einem Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistungen länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hat, vor seiner Abreise ein Nachweis ausgehändigt werden, der insbesondere Angaben dazu enthält, wie lange der Auslandseinsatz andauern wird. Aus diesem Grund nimmt § 2 Abs. 1 eine Befristungsregelung auf, die die Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 327 Vereinbarungen über mobile Arbeit mit Auslandsbezug erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen in allen Branchen an Bedeutung.[865] Die technischen Entwicklungen machen es häufig möglich, den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung von dem Ort der Betriebsstätte zu entkoppeln. Dies bietet der Ausgestaltung der Arbeitsumstände neu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 466 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X .mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Karenzentschädigung

Rz. 468 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot nach § 148 SGB III ist durch das Dritte Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 aufgehoben worden.[867]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Sperrzeit

aa) Voraussetzungen Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Erstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber

aa) Gesetzlicher Forderungsübergang Rz. 466 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X . bb) Ältere Arbeitnehmer Rz. 467 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer, die früher im zwis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bestehen schon im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Aspekte keine wirklichen Unterschiede zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung, so gilt dies erst recht für das Sozialversicherungsrecht, das keinerlei grundsätzlichen Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung kennt. Rz. 2 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 465 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gem. § 157 Abs. 1 SGB III während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (z.B. bei Annahmeverzug). Wird in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung von Urlaubsabgeltung geregelt, so ruht gem. § 157 Abs. 2 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Aufklärungs- und Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers

Rz. 463 Erhält der Arbeitnehmer aufgrund der Sperrzeitverhängung kein Arbeitslosengeld, kann dies auch für den Arbeitgeber relevant sein. Zwar ist es grds. Sache des Arbeitnehmers, sich über die rechtlichen Folgen seines Handelns und die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit selbst Klarheit zu verschaffen. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Arbeiter und Angestellte

Rz. 161 Die Abgrenzung von Arbeitern und Angestellten erfolgt vom Begriff des Angestellten her: Ein Arbeitnehmer, der nicht Angestellter ist, ist Arbeiter. Zur Bestimmung des Angestelltenbegriffs hat sich im Sozialversicherungsrecht eine Prüfungsfolge herausgebildet, die für das Arbeitsrecht fruchtbar gemacht werden kann. Als erste Orientierung dient danach die ehemals in § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Allgemeines zur Zeitgeringfügigkeit

Rz. 44 Die zweite Tatbestandsvariante der geringfügigen Beschäftigung ist neben der vorstehend erörterten Entgeltgeringfügigkeit (geringfügig entlohnte Beschäftigung) die kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Zeitgeringfügigkeit). Diese folgt grundlegend anderen Prinzipien als die entgeltgeringfügige Beschäftigung und hat auch andere Rechtsfolgen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung

Rz. 464 Unter den Begriff "Entlassungsentschädigung" fallen alle Zahlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, weil der Arbeitnehmer sie ohne die Beendigung nicht beanspruchen könnte. Sie sind nach Aufhebung von § 115a AFG, § 140 SGB III a.F. grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Wird das Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ältere Arbeitnehmer

Rz. 467 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer, die früher im zwischenzeitlich ersatzlos aufgehobenen § 147a SGB III a.F. geregelt war, besteht für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem 31.1.2006 entstanden ist (erster Tag der Arbeitslosigkeit), nicht mehr. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist von 32 auf maximal 24...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 462 Die Sperrzeit führt gem. § 159 Abs. 3 SGB III zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 12 Wochen. Darüber hinaus verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um mindestens ¼ der Anspruchsdauer, die dem Arbeitnehmer an sich gem. § 147 SGB III zusteht, § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III. Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F.

Rz. 442 Zahlungen aufgrund von Aufhebungsverträgen sind zu versteuern.[815] Dies gilt insbesondere für Abfindungen. Die Versteuerung der Abfindung erfolgt zu dem Zeitpunkt ihrer Auszahlung an den Arbeitnehmer (sog. Zuflussprinzip). Durch die Optimierung des Auszahlungszeitpunktes im Aufhebungsvertrag (z.B. zu Beginn des auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses folgend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erwerbsminderung

Rz. 435 Eine mit der Erkrankung verbundene Erwerbsminderung im Sinne des Rentenversicherungsrechts (§ 43 SGB VI) schließt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Die Regelungen der Entgeltfortzahlung werden durch das Sozialversicherungsrecht nicht verdrängt. Vielmehr sind die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Meldepflicht

Rz. 469 Der Arbeitnehmer hat sich wie bei einer Kündigung gem. § 38 Abs. 1 SGB III drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1158 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[3064] Die Ansprüche der Sozia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 662 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts. Rz. 663 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreichenden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran sowie die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung

Rz. 306 Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.[7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Vorbemerkung

Rz. 713 Das vorstehende Muster eines Stammhausbindungsvertrages soll im Rahmen einer "Versetzung" das Verhältnis zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem inländischen Arbeitgeber regeln. Ohne das zwischen dem inländischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis aufzuheben, wird dieses einvernehmlich ruhend gestellt. Hinsichtlich der tatsächlichen Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Grundsätze

Tz. 360 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tätigkeit des GF einer Kap-Ges wird häufig iRe Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Zivilrechtlich liegt zwar idR kein Arbeitsvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag vor; s zB Urt des BAG 11.06.2020 (GmbHR 2020, 1070). Dies ändert aber nichts daran, dass auch Ges-GF stlich idR als Arbeitnehmer anzusehen sind. Für die Beurteilung diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 7. Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber oder mit verbundenen Unternehmen

Rz. 40 § 8 Abs. 2 SGV IV ist auf mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber nicht anwendbar. Insoweit bedarf es keiner Zusammenrechnung und kann auch nicht eine von mehreren Beschäftigungen dem Privileg der Geringfügigkeit unterliegen, weil nach der ständigen Rechtsprechung des BSG alle Beschäftigungen, die ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ausübt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gem. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied __________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 2 Nachteilsausgleich

Eine Art "Abfindungsanspruch" kann sich aus § 113 BetrVG ergeben. Weicht der Arbeitgeber von einem Interessenausgleich ohne zwingenden Grund ab oder führt er eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich zu versuchen, sind den Arbeitnehmern die entstehenden Nachteile auszugleichen. Durch diese Vorschrift soll der Arbeitgeber durch Androhung finanzieller Sanktio...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.4 Praxishinweise

Rz. 59 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde ein neuer Abs. 3 in § 317a eingefügt, der eine Sonderregelung zu der ebenfalls geänderten Vorschrift § 256d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a beinhaltet und anordnet, dass die Rente ab 1.7.2020 von Amts wegen neu festzustellen und zu leisten ist, wenn sich die berechtigte Person nach dem 18.5.1990 nicht mehr gewöhnlich im Inland aufgehalten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben.[10] Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[11] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / (3) Rentenbezug

Rz. 673 Viele Tarifbedingungen in der Krankentagegeldversicherung sehen vor, dass dann keine Versicherungsfähigkeit vorliegt, wenn Rente wegen Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezogen werden. Bei einer entsprechend ausdrücklichen Regelung in den Tarifbedingungen bestehen gegen die Wirksamkeit derartiger Klauseln grundsätzlich keine Bedenken. Rz. 674 Ob ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / cc) Berufsunfähigkeit der versicherten Person (§ 15 Abs. 1 b i.V.m. Abs. 2 MB/KT)

Rz. 680 Die Krankentagegeldversicherung endet mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit: Der Krankentagegeldversicherer trägt nur das Risiko einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und eines vorübergehenden Verdienstausfalls. Rz. 681 Für den Beendigungsgrund der Berufsunfähigkeit ist nunmehr erstmals in § 15 Abs. 2 MB/KT ausdrücklich die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.1.4 469

Erwähnt sei, dass Arbeitslohn bzw. Tätigkeitsvergütungen an Arbeitnehmer-Kommanditisten stets Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind, auch dann, wenn der Arbeitnehmer-Kommanditist in untergeordneter Stellung tätig ist und die Kommanditbeteiligung eine wesentliche Einflussnahme auf die Geschäftsführung der KG nicht erlaubt. Das Sozialversicherungsrecht deutet vielfach ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.1 Ziel der Regelung, Überblick über die Freistellungsansprüche

Die Regelungen im PflegeZG zielen darauf ab, im Pflegefall die Möglichkeit "flexibler Auszeiten" zu schaffen, ohne den Arbeitsplatz zu gefährden. Die zeitliche Begrenzung der Pflegezeit soll sicherstellen, dass die Betreuung durch Familienangehörige die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch professionelle Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheime nicht ersetzt, sondern auf d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.4.1 Kündigungsschutz von "arbeitnehmerähnlichen Personen"

Nach dem Wortlaut des Gesetzes erfasst der Sonderkündigungsschutz alle anspruchsberechtigten "Beschäftigten" nach § 7 Abs. 1 PflegeZG, damit auch arbeitnehmerähnliche Personen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 PflegeZG).[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig Tätige. Sie stehen nicht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber. Das Rechtsverhältnis ist vie...mehr