Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.2 Abgrenzung beim Zusammentreffen wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 60 Das Krankengeld wegen einer Spende i. S. d. § 44a (= z. B. bei Arbeitnehmern in Höhe von 100 % des Nettoarbeitsentgelts) ist höher als das wegen einer spendenunabhängigen Krankheit zu zahlende Krankengeld i. S. d. § 44 (= z. B. bei Arbeitnehmern 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts). Sollten ausnahmsweise Krankengeldansprüche wegen einer gle...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.3 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 8a Um eine zeitnahe Umsetzung des Rechts auf Zweitmeinung zu sichern, war dem Gemeinsamen Bundesausschuss in Abs. 2 Satz 7 (vgl. Rz. 2a) für den erstmaligen Beschluss eine Frist bis zum 31.12.2015 gesetzt worden. Diese Frist hat der Gemeinsame Bundesausschuss nicht eingehalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat von seiner Kompetenz nach § 94 Abs. 1 Satz 5 keinen G...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

Rz. 9 Losgelöst von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44 Abs. 1 bei einer zulasten der Krankenkasse durchgeführten stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 i. V. m. § 108) Zu der stationären Behandlung i. d. S. zählen wegen § 39 Abs. 1 S. 5 auch stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen (§ 115d) oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 38 Nach § 2 Abs. 1 der für die Rentenversicherung geltenden Zuzahlungsrichtlinie (Text: vgl. Rz. 43) sind von der Zuzahlung auch Rehabilitanden vollständig befreit, wenn sie Bürgergeld (vor dem 1.1.2023: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten. Auf die Höhe des Bürgergelds kommt es nicht an. Dies gilt auch dann, wenn das Bürgergeld als ergänzende/aufstockende Leist...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 59 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht für jeden Tag, an dem der Spender einen Verdienstausfall erleidet, weil er wegen notwendiger spendenbedingten Untersuchungen, Behandlungen oder Vorstellungen oder den gesundheitlichen Folgen der Untersuchungen und Spende arbeitsunfähig (Definition vgl. Rz. 13 f.) ist. Sog. "Wartetage" bis zum Beginn des Anspruchs gib...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 16 Abs. 1 regelt im Wortlaut lediglich, dass alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit den anschließend genannten Ausnahmen zum Einkommen gehören. Die Vorschrift enthält jedoch keine Definition des Einkommensbegriffs. Nach dem durch die Rechtsprechung entwickelten weiten sozialhilferechtlichen Einkommensbegriff umfasst Einkommen alles, was dem Leistungsberechtigten – oh...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 64 Nach § 49 ruht der Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen, wenn neben dem Krankengeld wegen der Erwerbstätigkeit bzw. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit Geld gezahlt wird (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld etc.). § 49 gilt auch für das Spender-Krankengeld nach § 44a. Zur Verdeutlichung der Rechtsfolgen beschäf...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.7 Verhältnis zu arbeitsrechtlichen Vorschriften (Abs. 5)

Rz. 44 Nach § 32 Abs. 5 gilt die stationäre Rehabilitationsleistung auch im Falle einer Zuzahlung als "volle Kostenübernahme" im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften. Nach dem bis zum 31.5.1994 geltenden § 7 LFZG musste der Arbeitgeber während einer medizinischen Rehabilitationsleistung seinem bei ihm beschäftigten Arbeiter nur dann den Lohn fortzahlen, wenn der Rentenversic...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6 Auswirkungen des Bezuges von Spender-Krankengeld auf die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Rz. 74 Der Gesetzgeber zielt darauf ab, den Einkommensverlust des Spenders aus Anlass des spendenbedingten Arbeitsausfalls nach Möglichkeit umfassend auszugleichen und seinen sozialversicherungsrechtlichen Status in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu schützen. Der Bezug des Spender-Krankengeldes löst somit eine Versicherungszeit bzw. einen Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.3 Stück- und Akkordlöhner

Rz. 43 Bei Stück- und Akkordlöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zum Personenkreis zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Um trotz möglicher hoher Arbeitsentgeltschwankungen das regelmäßig erzielte Nettoarbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist vom Arbeitgeber (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 13 ff.) und seinen Beschäftigten (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 18 sowie § 7) gemeinsam aufzubringen. Regelungsbedürftig ist daher, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den auf den Arbeitnehmer entfallenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbe...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.2 Zweitmeinungsverfahren – besondere Expertise (Abs. 2)

Rz. 7 Neben einer Konkretisierung für welche mengenanfälligen planbaren Eingriffe der Anspruch besteht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zur Qualitätssicherung auch indikationsspezifische Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung zum empfohlenen Eingriff und an die Erbringer einer Zweitmeinung festzulegen. Aufgrund der Änderung von Abs. 2 Satz 1 dur...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.5 Informationsverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 verpflichtet den indikationsstellenden Arzt, bei der Aufklärung über das Recht zur Einholung einer Zweitmeinung und auch die Informationsangebote über geeignete Leistungserbringer zusätzlich auf das Recht zur Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation und Überlassung von Abschriften der Befundunterlagen, die für die Einholung der Zweitmeinung erforderlich si...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.8 Privat krankenversicherte Spendenempfänger

Rz. 81 Wie bereits unter Rz. 15 ff. erläutert, wird die Spende des Spenders als Teil der Krankenbehandlung des Spendenempfängers behandelt. Der Spender ist zwar derjenige, der die Leistung erhält, aber aus der Versicherung des Spendenempfängers. Ist der Spendenempfänger nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert, ergibt sich keine gesetzliche ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.1 Spender i. S. d. § 44a

Rz. 12 Gemäß § 27 Abs. 1a Satz 1 haben Spender von Körperorganen (wie z. B. Herz, Lunge, Leber, Augen und Magen, Bauchspeicheldrüse und Darm) oder Körpergeweben (wie z. B. Haut, Sehnen, Gelenke, Bänder, Blutgefäße und Muskeln) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen (z. B. Knochenmarkentnahme) oder anderen Blutbestandteilen (rote Blutkörperchen – Erythrozyten –, Blutplättc...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3 Formeln für die Berechnung des Spender-Krankengeldes

Rz. 34 Gemäß § 44a Satz 4 ist § 47 Abs. 2 bis 4 anzuwenden. Es gelten deshalb die für die Berechnung des "normalen" Krankengeldes geltenden Berechnungsformeln; allerdings wird anstelle des Brutto-Arbeitsentgelts ausschließlich das Nettoarbeitsentgelt berücksichtigt. Es ergeben sich somit folgende Formeln: 2.2.1.3.1 Stundenlöhner Rz. 35 1. Schritt:mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27b wurde mit Wirkung zum 23.7.2015 durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält die Einzelheiten, unter welchen Voraussetzungen Versicherte bei planbaren Eingriffen einen Anspruch auf Einräumung einer unabhän...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5 Zuzahlungsbefreiung wegen finanzieller Unzumutbarkeit (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 32 Abs. 1 und Abs. 3 haben Versicherte keine Zuzahlung zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt sind (Rz. 15) oder Übergangsgeld beziehen, dass nach § 66 Abs. 1 berechnet wurde (Rz. 30 f.). Daneben bestimmt § 32 Abs. 4, dass der Träger der Rentenversicherung von der Zuzahlung absehen kann, wenn diese den Versicherten oder den R...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) eingeführt und trat zum 1.8.2012 in Kraft. Durch die Regelung wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG v. 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, erstmals auf eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.1 Krankenversicherung

Rz. 75 In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft des Spenders für die Dauer des Anspruchs auf das Spender-Krankengeld weiter bestehen, sofern vorher eine Mitgliedschaft bestand (§ 192 Abs. 1 Nr. 2). War der Spender freiwillig krankenversichert, beendet der Bezug des Spender-Krankengeldes die Mitgliedschaft nicht (vgl. § 9). Beiträge zur Krankenversiche...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 44 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Spender-Krankengeld grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monatslohn) kann...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (§ 44a Satz 1)

Rz. 11 Nach § 44a Satz 1 besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn ein Mensch Organe, Gewebe oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen nach § 27 Abs. 1a Satz 1 spendet (Rz. 12), die Spende diesen Spender arbeitsunfähig macht (Rz. 13 f.) und der Empfänger der Spende ein bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherter ist (Rz. 14 ff.). Nachstehe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.4 Anspruch des Arbeitgebers gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer

Rz. 24 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist oder Zahlungen nicht mehr anfallen; in diesen Fällen gilt § 28e Abs. 1, d. h., der Arbeitgeber hat den vollen Beitrag zu zahlen (BT-Drs. 11/2221 S. 24). Mit Urteil v. 12.10.1977 (5 AZR 443/76) hat das BAG ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Ersta...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.1 Überblick

Rz. 58 Der Regelungsinhalt der Vorschrift ist komplex. Im Zentrum steht die Beitragsabrechnung. Satz 1 ermächtigt die zuständige Behörde, den Beitrag von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend zu machen. Satz 2 erklärt, dass dies dann nicht gilt, wenn ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu za...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.2 Abgrenzung der Entgeltfortzahlung beim Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Rz. 68 Tritt während der spendenabhängigen Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer spendenunabhängigen Krankheit ein, besteht für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende ein vorrangiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließlich nach § 3a EFZG. Solange, wie die spendenbedingte Arbeitsunfähigkeit andauert, kommt § 3 EFZG nicht zum Zug. Tritt w...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.1 Überblick

Rz. 7 § 32 bestimmt den Personenkreis, der eine Zuzahlung bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (Abs. 1, vgl. Rz. 10 ff.) oder bei stationären onkologischen Leistungen i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 (Abs. 2, Rz. 29) entrichten muss. Zwar benennt § 32 Abs. 2 nicht ausdrücklich die stationären onkologischen Leistungen i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2, so...mehr

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Jansen, SGB X § 78c Datensc... / 1.2 Art. 43 DSGVO (Zertifizierungsstellen)

Rz. 5 Die Zertifizierung wird durch die Zertifizierungsstellen ( Art. 43 DSGVO) oder durch die zuständige Aufsichtsbehörde erteilt. Diese Zertifizierungsstellen werden gemäß Art. 43 DSGVO akkreditiert von der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 55 oder Art. 56 DSGVO oder der nationalen Akkreditierungsstelle, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlame...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.6 Zusätzliche Satzungsleistungen (Abs. 6)

Rz. 13 Nach Abs. 6, der auf Veranlassung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) in das Gesetz aufgenommen worden ist, können die Krankenkassen in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen zur Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung vorsehen. Diese Satzungsleistungen können den Anspruch über die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses hinaus zum Beispi...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.6 Höchst-Krankengeld

Rz. 58 Nach § 44a Satz 2 darf das auf den Kalendertag umgerechnete Spender-Krankengeld den Betrag der für die Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Mithilfe dieser Deckelung soll das finanzielle Belastungsrisiko der Krankenkasse auch bei extrem hohen Einkünften des Spenders kalkulierbar bleiben (BT-Drs. 17/9773 S. 39). Da...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.3 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Verfahren

Rz. 23 Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf nur aufgrund persönlicher ärztlicher Untersuchung erfolgen (§ 4 Abs. 1 AU-RL). Darüber hinaus kann die Arbeitsunfähigkeit auch mittelbar persönlich im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 bis 5 und 7 AU-RL). Die höchstmö...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.1 Maßgebender Entgeltabrechnungszeitraum (Bemessungszeitraum)

Rz. 21 Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes i. S. d. § 44a ist bei Arbeitnehmern der letzte, vom Arbeitgeber abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 2 Satz 1). Ein Entgeltabrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt seiner Arbeitnehmer berech...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.2 Summenbescheid (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 59 Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R). Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann der prüfende Träger der Rentenversicherung nach § 28f Abs. 2 Satz 1 den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom A...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2 Arbeitsunfähigkeit

2.2.2.1 Überblick Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ode...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.3 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen seiner Entgeltfortzahlung

Rz. 69 Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Spendenempfängers das an den Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten (vgl. § 3a Abs. 2 EFZG). Eine Begrenzung der Höhe des Erstattungsans...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.2 Arbeitnehmer mit gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 39 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen bzw. Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Grundvergütung noch erfolgsabhängig...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.4 Schätzung (Abs. 2 Satz 3 und Satz 4)

Rz. 70 Soweit der prüfende Träger der Rentenversicherung die Höhe der Arbeitsentgelte nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand ermitteln kann, hat er diese zu schätzen (Abs. 2 Satz 3). Die Vorschrift knüpft inhaltlich-systematisch an Abs. 1 und Abs. 1a (Aufzeichnungspflichten), Abs. 2 Satz 1 (Verletzung dieser Pflichten) sowie Abs. 2 Satz 2 (Verhältn...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.5 Kurzarbeit

Rz. 54 Erkrankt der Spender während einer im Betrieb durchgeführten Kurzarbeit, wird für die Berechnung des Spender-Krankengeldes immer das vor Beginn der Kurzarbeit erzielte regelmäßige Nettoarbeitsentgelt zugrunde gelegt (vgl. § 44a i. V. m. § 47b Abs. 3). Damit besteht gegenüber der Krankenkasse des Spendenempfängers nach § 44a Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.3 Selbständige Künstler/Publizisten (§ 44a Satz 3)

Rz. 50 Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Spender ist das ausgefallene Arbeitseinkommen nach § 44a Satz 3 i. V. m. Satz 2 aus demjenigen Arbeitseinkommen zu berechnen, das der Beitragsbemessung für die letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegen hat. Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.5 Zahlungsweise des Krankengeldes

Rz. 73 Das Krankengeld i. S. d. § 44a hat bezüglich der Zahlungsweise im Vergleich zu dem "Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit" keine Besonderheiten, weil § 44a keine Sonderregelungen vorsieht. Das bedeutet: Das Spender-Krankengeld ist für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren; ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser ohne Rücksicht auf die...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arbe...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.2 Eintritt von Arbeitsunfähigkeit aus Anlass der Spende

Rz. 13 Der Spender kann das Krankengeld nach § 44a nur beanspruchen, wenn er seine Erwerbstätigkeit infolge der Auswirkungen der Spende nicht mehr ausüben kann – also "spendenbedingt arbeitsunfähig" ist. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Fundstelle: Rz. 82) ist durch die Ergänzung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 auch im Rahmen des § 44a zu be...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 27b begründet einen Rechtsanspruch des Versicherten, vor sogenannten mengenanfälligen planbaren Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zur medizinischen Notwendigkeit und Sachgerechtigkeit des geplanten Eingriffs als Sachleistung einzuholen. Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 13 ist diese Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung. Der Gesetzgeber präzisiert mit die...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.1 Planbare Eingriffe – Mengenanfälligkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung setzt grundsätzlich voraus, dass die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird. Damit scheiden von vornherein Fälle der Akutbehandlung sowie auch der (rein) medikamentösen Behandlung aus. Auch für eine zahnärztliche Behandlung besteht der Anspruch nicht, wie sich aus § 87 Abs. 2a Satz 9, der sich nur auf ärztlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.3 Ausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 67 Satz 1 gilt allerdings nicht, soweit ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu zahlen waren oder Arbeitsentgelt einem bestimmten Beschäftigten zugeordnet werden kann (Abs. 2 Satz 2). Das ist schon deswegen sinnvoll, weil es nicht darum geht, die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu pönalisieren. Diese ist nur M...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.4 Berechtigung zur Erbringung einer Zweitmeinung (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Abs. 3 nennt die Leistungserbringer, die zur Erbringung einer Zweitmeinung berechtigt sind. Dies sind zunächst die nach § 95 Abs. 1 Satz 1 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen) sowie nach § 108 zugelassene Krankenhäus...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1) Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären me...mehr