Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 319 Muster 17.39: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen Muster 17.39: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen Landgericht _____ – Kammer für Handelssachen – Klage des Julius Klack (K), handelnd als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taxelex GmbH, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____, – Kläger – gegenmehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 29 Hat sich der angegriffene VA bzw. das Recht auf Erlass eines VA erledigt, bevor das Gericht über die Klage entschieden hat, besteht die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Dies gilt grds. unabhängig davon, ob das erledigende Ereignis vor oder nach Klageerhebung eingetreten ist; bei vorzeitiger Erledigung ist die Erhebung einer Klage nicht an die Fristen ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 42 Transportrecht / e) Exkurs: Pflicht zum Kundenschutz

Rz. 19 Da der Frachtführer aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit den Kunden des Spediteurs erhält, legen Spediteure Wert darauf, in den Vertrag eine Kundenschutzklausel aufzunehmen. Da mit einer derartigen Klausel einerseits in das Grundrecht der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) eingegriffen wird, andererseits der Spediteur seine durch Art. 14 GG geschützte K...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff

Rz. 344 Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Landgericht Bonn – Kammer für Handelssachen – Klage der Kleefuß Bauunternehmung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kleefuß, Baustraße 5, 53000 Bonn Prozessbevollmächtigter: _____ – Kläger – gegen Herrn Bernd Baumeister, Kaufmann, Schn...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 50 Muster 24.7: SaaS-Vertrag Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _____ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden. (2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / I. Quotenvorrecht/Differenztheorie

Rz. 64 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es i.d.R. sinnvoll, die Vollkask...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 10. Versicherungsvermittler (§§ 59–73 VVG)

Rz. 24 Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist der "Versicherungsvermittler" (§ 59 Abs. 1 VVG). Versicherungsvertreter ist derjenige, der von einem Versicherer damit betraut ist, "gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen" (§ 59 Abs. 2 VVG). Der Versicherungsvertreter ist "Auge und Ohr und Mund" des Versicherers, seine Kenn...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 11. Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Mitverschulden, Haftungsabwägung

Rz. 296 § 9 StVG regelt gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung den Ausgleich für den Fall, dass an der Entstehung des Schadens im Falle der Haftung gem. §§ 7, 18 StVG die Schuld des Verletzten mitwirkt. Nach § 9 StVG finden die Vorschriften des § 254 BGB Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung des § 9 StVG ist es eine Haftung des Schädigers nach § 7 oder § 18 StVG. Der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1071] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 13 Erbrecht / VIII. Anspruch gegen einen "Weiterbeschenkten"

Rz. 279 Hier ist insbesondere auf ein Urteil des OLG Hamm hinzuweisen:[173] Wendet der vom Erblasser Beschenkte den Schenkungsgegenstand unentgeltlich einem Dritten zu, greift zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, der einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2329 BGB geltend macht, über die in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrech...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Verschulden

Rz. 27 Anerkannt ist, dass ein Verschulden des Rechtsanwalts bei unvorhergesehenen, durch andere Maßnahmen nicht zu verhindernden oder rechtzeitig wieder auszugleichenden Ereignissen wie plötzlicher Erkrankung, Unfall oder besondere seelische Belastung entfällt.[97] Eine schwere Erkrankung am letzten Tag der Berufungsfrist stellt für den Rechtsanwalt ein unabwendbares Ereign...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Lieferantenregress (nur Neuware)

Rz. 191 § 478 Abs. 2 BGB gewährt dem Unternehmer, der eine neue (oder neu hergestellte[290]) Sache an einen Verbraucher liefert (Letztverkäufer), einen Anspruch gegen seinen Lieferanten auf Ersatz der Aufwendungen, die der Letztverkäufer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Während früher der Rückgriffsanspruch eben auf den Fall beschränkt war...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Entwicklungsvertrag

Rz. 19 Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Entwicklungsvertrag zwischen X – nachfolgend auch "Kunde" genannt – und Y – nachfolgend "Y" genannt – Präambel Y bietet ihren Kunden die Entwicklung und Herstellung von bestimmten Produkten an. Diese Entwicklung und Herstellung möchte der Kunde in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung bestimmt die Begriffe, Be...mehr

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essentieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schlank) Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schl...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Pflichten und Obliegenheiten des Gläubigers

Rz. 539 Der Gläubiger muss dem Realsplitting auf Verlangen des Schuldners schriftlich zustimmen, im Regelfall[904] durch Unterzeichnung der Anlage U.[905] Das ist möglich bei Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich und Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Ob die vom Schuldner geltend gemachten Zahlungen seine Steuerschuld tatsächlich ermäßigen werden, ist ohne Bedeut...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / G. Muster: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilrechtliche Entscheidung)

Rz. 30 Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Verfassungsbeschwerde In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde _____ – Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen das Urteil des Landgerichts _____–...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Software"), deren anschließende Entwicklung, ihre Überla...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.3 Umsatzsteuerliche Probleme nicht vollständig erfüllter Verträge

Rz. 127 Ist ein gegenseitiger Vertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht vollständig erfüllt, wird er mit der Eröffnung des Verfahrens zu einem nicht mehr erfüllbaren Vertrag. Der Vertragspartner kann seinen Anspruch auf die Erfüllung des Vertrags gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzen. Der Erfüllungsanspruch des Gläubigers wird deshalb zur Ins...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Rechtsfolgen

Rz. 126 Wie auf Tatbestandsebene, so werden auch auf Rechtsfolgenseite die gesetzlichen Regelungen, die auf einen Unternehmenskauf weitestgehend schlicht nicht passen, von den Parteien abbedungen und soweit gesetzlich möglich durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt. Dies gilt vor allem, weil der gesetzlich vorgesehene Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung von den...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Rechtsmängel, § 523 BGB

Rz. 192 § 523 BGB regelt die Haftung des Schenkers für Rechtsmängel des Schenkungsgegenstandes. Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde § 523 Abs. 2 S. 2 BGB dabei an die neuen Vorschriften über die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers angeglichen.[146] Gegenüber den allgemeinen Vorschriften beinhaltet § 523 BGB einen zugunsten des Schenkers abgeschwächten Haftungsrahmen.[147] Ein...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 2120 S. 1 BGB)

Rz. 48 Der Vorerbe hat das auf Substanzerlangung und Substanzerhaltung gerichtete Erbschaftsinteresse des Nacherben zu wahren.[88] Daher ist bei Eintritt des Nacherbfalls der Nachlass in dem Zustand an den Nacherben herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 49 Das Nachlassvermögen ist fre...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / e) Bilanzgarantie

Rz. 122 Wegen der besonderen Bedeutung der so genannten Bilanzgarantie (etwa die Hälfte aller geltend gemachten Garantieansprüche stützte sich in der Vergangenheit auf die Verletzung der Bilanzgarantie), soll diese kurz genauer dargestellt werden. Kurz gesagt garantiert der Verkäufer mit der Bilanzgarantie in der Regel, dass die Bilanz zum letzten Bilanzstichtag (oder weiter...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Sachmängel, § 524 BGB

Rz. 204 Nach § 524 BGB haftet der Schenker dem Beschenkten gegenüber bei Sachmängeln, die dem Schenkungsgegenstand anhaften. Wie § 523 BGB sieht auch § 524 BGB bei Sachmängeln eine abgemilderte Haftung für den Schenker vor. Danach hat der Beschenkte gemäß § 524 Abs. 1 BGB nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Schenker einen Fehler des Schenkungsgegenstands argl...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / b) Bankbürgschaft

Rz. 99 Ist der Kaufpreis nicht in einer Summe zu zahlen oder ist ein Earn-Out vereinbart, wird oftmals, insbesondere wenn Zweifel an der zukünftigen Bonität des Käufers bestehen oder eine extra zu diesem Zweck gegründete Erwerbergesellschaft eingesetzt wird (SPV), eine Absicherung der noch offenen Kaufpreisteile durch Bankbürgschaften vereinbart. Soweit Gewährleistungsrisike...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe vom Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft Aufwendungen ersetzt verlangen kann, bestimmt sich nach den §§ 103, 2124–2126 BGB. Die Kosten- und Lastenverteilung beruht auf dem Grundsatz, dass dem Vorerben die Nutzungen (§ 100 BGB) des Nachlasses gebühren (§ 2111 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vorerbe erwirbt die Nutzungen zu sein...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Rechte und Pflichten des Hauptbeteiligten

Rz. 38 Eine Vertretungsregelung existiert in der Unterbeteiligungsgesellschaft als Innengesellschaft ebenso wenig wie bei der stillen Gesellschaft. Im Außenverhältnis handelt der Hauptbeteiligte stets im eigenen Namen, wenngleich auch im Innenverhältnis auf gemeinsame Rechnung.[55] Die Geschäftsführung steht nach neuer Rechtsprechung des BGH zur BGB-Innengesellschaft,[56] die...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / C. Zivilrechtliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 39 Die grundsätzliche zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen ist unbestritten.[96] Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Stimmbindung allgemein gilt oder auf einzelne Abstimmungsgegenstände beschränkt ist.[97] Eine ausdrückliche Gestattung von Stimmbindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich.[98] Rz...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Inhalt des LoI/MoU

Rz. 48 Auch wenn die Gestaltung von LoIs ebenso individuell ist wie die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, lassen sich doch ganz grundsätzlich folgende Aussagen treffen: Regelmäßig wird in einer Art Präambel der Stand der bislang erreichten Verhandlungsergebnisse zusammengefasst. Hierbei wird normalerweise auch die grundsätzliche Struktur der angestrebten Transaktion b...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser den Vermögensfluss von Todes wegen über Generationen hinweg steuern. Man spricht mitunter auch von einer "Familienbindung des Vermögens". Die rechtliche Konstruktion bietet sich vor allem bei Patchwork-Testamenten oder bei der Gestaltung von behindertengerechten Testamenten an. Rz. 70 Gleichwohl sollte d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jede Wiedergabe von Musik in der Öffentlichkeit unterliegt der Verpflichtung zur Zahlung von GEMA-Gebühren. Öffentlichkeit liegt – wie oben ausgeführt – immer dann vor, wenn zwei oder mehr Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, außerhalb ihrer Wohnung Musik hören. Ein Vereinsfest ist damit genauso öffentlich wie eine B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Musiknutzung ohne Einwilligung der GEMA

Tz. 21 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Erfolgt keine fristgerechte oder überhaupt keine Anmeldung der musikalischen Aufführung (die vergütungspflichtige Nutzung wird ohne Einwilligung der GEMA durchgeführt), kann die GEMA die Vergütung im Schätzungswege ermitteln und erheben. Nach § 97 UrhG ist die GEMA in solchen Fällen berechtigt, mindestens den doppelten Tarifbetrag nach den No...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.14 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Wird das Praktikantenverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG kein Schadensersatz verlangt werden (§ 26 BBiG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.3 Nichtige Vereinbarungen, § 12 BBiG

Eine Vereinbarung, die Praktikantinnen/Praktikanten für die Zeit nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass sich die Praktikantin/der Praktikant innerhalb der letzten 6 Monate innerhalb des Praktikantenverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.3 Rechtsschutz des Beschuldigten bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 14 Eine fehlende Beteiligung oder ein Nichteinbeziehen der Finanzbehörde durch die Staatsanwaltschaft führt nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse oder zur Fehlerhaftigkeit von Einstellungsentscheiden.[1] Der Beschuldigte hat keinen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme der Finanzbehörde an Verfahrenshandlungen oder auf die Beteiligung an der Einstellungsents...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. positiver Vertragsverletzung

1. Rechtsnatur und Systematik Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Ge...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / II. Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 112 § 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung ode...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / B. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. positiver Vertragsverletzung sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.)

Rz. 68 § 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverhältnis (1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. § 280 BGB: Sch...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / C. Umfang des Schadensersatzes

I. Sachschaden Rz. 23 Gemäß § 117 Abs. 1 BBergG richtet sich der Umfang der Ersatzpflicht zum Ausgleich der Vermögensschäden nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es gelten also grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts gem. §§ 249 ff. BGB, sodass voller Schadensersatz, nicht dagegen nur Ersatz nach enteignungsgleic...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Art und Umfang des Schadensersatzes – Rechtsfolgen

1. Ersatzpflichtiger Schaden Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Diffe...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / ee) Haftpflichtrenten und kapitalisierter Schadensersatz

Rz. 97 Auch Beginn und Dauer einer Haftpflichtrente (§§ 843 ff. BGB) sind Bestandteile des Anspruchsgrunds, können aber dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben.[163] Sofern allerdings im Rahmen eines ebenfalls anhängigen Feststellungsbegehrens ohnehin über den zeitlichen Umfang des Schadens zu befinden ist, so ist es schon aus prozessökonomischen Überlegungen geboten, hierü...mehr