Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes "Sponsoring"). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem „wirtschaftlichen Vorteil“ aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, GEMA

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins, der der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes untersteht. Ihre Mitglieder sind Komponisten, Textdichter, Musikverleger und Rechts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genussmittel

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als > Aufmerksamkeiten gehören Getränke und Genussmittel, die der ArbG den ArbN zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum > Arbeitslohn (> R 19.6 Abs 2 LStR). Hierunter fallen zum Verzehr am Arbeitsplatz kostenlos angebotene Getränke wie Kaffee, Tee, Milch, Saft, > Bier (BFH 94, 219 = BStBl II 1969, 115) und Sekt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Übernimmt der > Arbeitgeber die Kosten der > Bewirtung und andere Sachzuwendungen, wenn ein > Arbeitnehmer seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn . Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufteilung in Einzelleistungen

Rn. 68 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Haben Vertragsparteien im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen in einem einheitlichen Vertrag die Abänderbarkeit nur einzelner Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen, sind nur diese als Leibrenten und die übrigen als dauernde Lasten zu beurteilen (BMF v 16.09.2004, BStBl I 2004, 922 Rz 48 für vor dem 01.01.2008 g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tennisplätze

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Förderung von Individualsportarten (zB Tennis, Squash und Golf) liegt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ArbG (Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr 34 EStG des BMF vom 20.04.2021, Rz 37, BStBl 2021 I, 700). Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des vom > Arbeitgeber kostenlos bzw ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefonkarten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Erhält der > Arbeitnehmer von seinem > Arbeitgeber eine Telefonkarte, bleibt der geldwerte Vorteil für private Gespräche im Rahmen der monatlichen > Freigrenze von 50 EUR (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG) steuerfrei (> Sachbezüge Rz 50 ff). Vertreibt der ArbG selbst Telefonkarten überwiegend an Kunden, kann der geldwerte Vorteil stattdessen bis zur Höhe des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form und Bezeichnung der Löhne und Gehälter

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Form oder Bezeichnung, in der oder unter der die Löhne und Gehälter gezahlt werden, spielt für den Ausweis unter dem Posten Nr. 6a keine Rolle. Es sind demnach ua. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern in den Posten Nr. 6a einzubeziehen. Rz. 105 [Autor/Zitation] Vorstandsbezüge/Bezüge der Geschäftsführer: Die Gesamtbezüge der Mitglied...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Weitere Begriffsmerkmale des Trinkgelds

Rz. 22 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Begriff "Trinkgeld" ist für sich ein Tatbestandsmerkmal des § 3 Nr 51 EStG. Er kann im Auslegungswege näher bestimmt werden. § 107 Abs 3 Satz 2 GewO definiert: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt". Es steht dem ArbN u...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Teuerungszulagen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zahlt ein > Arbeitgeber an seine > Arbeitnehmer Wirtschaftsbeihilfen uÄ, so sind diese grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Ausnahmen gelten für Notfälle, zB bei Krankheit oder Unglücksfällen (> R 3.11 Abs 2 LStR und > Beihilfen Rz 41 ff), sowie für das Ausland (> R 3.64 LStR; > Kaufkraftausgleich). Darüber hinaus sind bzw waren Zuschüsse und Sachbez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastwirt

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Inhaber einer Gaststätte bzw eines Restaurants ist Gewerbetreibender. Bei einer Restaurant-Kette ist der Verantwortliche am Ort idR > Arbeitnehmer. Anders kann es sein in den Fällen des > Franchising. Maßgebend ist das im Innenverhältnis Vereinbarte (> Arbeitnehmer Rz 15 ff [23]); nur hilfsweise wird darauf abgestellt, wie der Verantwortl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Garage

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Garage des ArbG durch – ggf auch Vermietung an – den ArbN für dessen privates Fahrzeug führt idR ebenso wie die verbilligte Überlassung einer > Dienstwohnung zu einem geldwerten Vorteil, der zum stpfl > Arbeitslohn gehört. Ggf kann eine Besteuerung des geldwerten Vorteils wegen § 8 Abs 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geldumtausch

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zur Zahlung von > Arbeitslohn in ausländischer Währung > Devisen sowie > Sachbezüge Rz 70 Devisen. Wird eine im > Inland gültige Währung (> Geld) in eine nur im > Ausland gültige Währung getauscht, um damit ausschließlich beruflich veranlasste Aufwendungen zu bezahlen, zB die > Reisekosten in der steuerlich anzusetzenden Höhe, handelt es sich bei d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zuzahlung bei Gewährung von Vorzügen

Rz. 260 [Autor/Zitation] Leistet ein Aktionär oder Gesellschafter Zuzahlungen in bar oder durch eine Sachleistung zur Erlangung gesellschaftsrechtlicher Vorzugsrechte, ist der Zuzahlungsbetrag nach Abs. 2 Nr. 3 in die Kapitalrücklage einzustellen. Werden Zuzahlungen unabhängig von einer Anteilsausgabe oder ohne Vorzugsgewährung geleistet, sind sie entweder nach Abs. 2 Nr. 4 i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gegenstand der Besteuerung – Bezüge

Rn. 39 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gegenstand der Besteuerung sind Bezüge. Als solche kommen Einnahmen in Geld oder Geldeswert iSd § 8 EStG (dazu s § 8 Rn 26 ff (Pust)) und ferner Zuschüsse und sonstige Vorteile iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG (s Rn 218) in Betracht. Auch Sachleistungen, wie zB Strom, Wasser, Heizung (BFH BStBl II 1993, 23) und freie Kost gehören zu den möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gleichmäßigkeit der Leistungen

Rn. 60 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der steuerrechtliche Begriff der Rente setzt fortlaufend gleichbleibende, dh betragsmäßig fest begrenzte Leistungen bzw Bezüge voraus (BFH BFH/NV 2010, 459; BFH BStBl II 2006, 245; BFH BStBl II 1992, 78; BFH BStBl II 1980, 501). Außerdem sind die Leistungen periodisch, dh in gleichen zeitlichen Abständen, zu erbringen (BFH BStBl III 1967, 17...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung ist die auf einer Beschlussmehrheit der Gesellschafter beruhende Erhöhung des gesellschaftsrechtlichen Haftungssubstrats und damit des gezeichneten Kapitals der KapGes. Durch die Kapitalerhöhung ändert sich die satzungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich festgelegte Kenngröße. Sie erfolgt entweder durch Zuführung weiteren Vermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telearbeit

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie > Arbeitnehmer, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG

Rn. 218 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG , die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, zählen ebenfalls zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG. Diese Vorschrift dient der Verdeutlichung des § 22 Nr 1 S 1 EStG. Eine inhaltliche Abgrenzung erscheint nicht möglich, da der B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gehaltsverzicht

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Verzichtet der > Arbeitnehmer auf Teile der gegenwärtigen oder künftigen Lohnansprüche, ohne eine > Bedingung an die Verwendung der freigesetzten Mittel zu knüpfen (zivilrechtlich: Erlassvertrag gemäß § 397 Abs 1 BGB), so fließt ihm nur der tatsächlich gezahlte – gekürzte – > Arbeitslohn zu (BFH 163, 87 = BStBl 1991 II, 308; BFH 171, 566 = BS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Änderungsklausel

Rn. 63 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Vereinbaren die Vertragsparteien eine Änderbarkeit der Rentenzahlungen entsprechend § 323 ZPO , ist dies regelmäßig ein Indiz für das Vorliegen einer in vollem Umfang steuerbaren dauernden Last (s Rn 86). Für eine steuerlich zu beachtende Änderungsklausel genügt der "Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO", weil dies so zu verstehen ist, dass der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Angabe der Bezüge

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 9 Buchst. b betrifft die an frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und deren Hinterbliebenen gewährten Bezüge. Die Angabe ist in einem Betrag jeweils für die genannten Personengruppen zu machen. Gehört ein früheres Organmitglied jetzt einem anderen Gremium an, sind die Bez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachleistungs- und Geldwertverpflichtungen

Rn. 58 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird ein fester Geldbetrag in Währungseinheiten geschuldet, bestimmt dieser i. d. R. den Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit (Geldsummenschuld). Etwas anderes gilt für Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen sowie für Geldwertschulden. Unter einer Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtung versteht man eine in Form von Sachwerten (Lieferu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (vgl. zu den Ausnahmen IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.5 Zu den Einkünften zu rechnen

Rz. 84 Vermögen, welches grundsätzlich unter § 1374 Abs. 2 BGB fallen würde, wird ausnahmsweise dann nicht dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, wenn es den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist. Was in diesem Zusammenhang unter Einkünften zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht näher. Mit der Zielsetzung, die der Zugewinnausgleich verfolgt, sollen nur Vermögensz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags gemäß §§ 488 ff. BGB beruht. Ist der Anwalt mit dem Entwurf eines solchen Darlehensvertrags betraut, kann er dem Arbeitgeber-Mandanten über Folgendes informieren: Die Zinsvorte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 So wird der private Anteil für private Fahrten des Freiberuflers ermittelt und gebucht

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 6 Unterschiede zur Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer hat die folgenden Konsequenzen: Für den Arbeitnehmer stellt die Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil...mehr