Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachbezüge, Restaurantschecks / 3 Ausgabe von Restaurantschecks an Arbeitnehmer als Sachbezug

Die Restaurantschecks begründen einen Sachbezug i. S. v. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR, soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall ist der Restaurantscheck nicht mit seinem Verrechnungswert, sondern mit dem maßgebenden Sachbezugswert zu bewerten. Diese Bewertungsregeln gelten auch dann, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der Annahmestelle keine ...mehr

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Sachbezüge, Essensmarken

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Sachbezugswerte Verrechnungswert Lohnsteuerpauschalierung 1 So kontieren Sie richtig! So kontie...mehr

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Sachbezüge, Restaurantschecks

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Sachbezug Zweckgebundene Geldzuwendung Steuerpflichtiger Arbeitslohn 1 So kontieren Sie richtig! So kont...mehr

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Sachbezüge, Restaurantschecks / 4 Voraussetzungen der Annahme des Sachbezugs

Ein bei einem Dritten einzulösender Warengutschein ist nur dann als Sachbezug i. S. v. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR zu behandeln, wenn tatsächlich eine Mahlzeit abgegeben wird. Nur zum unmittelbaren Verzehr und zum Verbrauch in der Essenspause bestimmte Waren gelten hierbei als Mahlzeit wenn für jede Mahlzeit täglich nur ein Restaurantscheck in Zahlung genom...mehr

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Sachbezüge, Restaurantschecks / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sachbezug Zweckgebundene Geldzuwendung Steuerpflichtiger Arbeitslohnmehr

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Sachbezüge, Restaurantschecks / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Ausgabe von Restaurantschecks, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres gültig sind und bei einer Vielzahl von An...mehr

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Sachbezüge, Essensmarken / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Verpflegungszuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in Form von Essensmarken gewähren, sind in der...mehr

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Sachbezüge, Essensmarken / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Essenszuschuss an Arbeitnehmer in Form von Essensmarken

Herr Huber beschäftigt 5 Arbeitnehmer. Er gibt an seine Arbeitnehmer Essensmarken aus, auf denen jeweils ein Verrechnungswert von 5 EUR ausgewiesen ist. Bei 20 Arbeitstagen im Monat zahlt Herr Huber pro Arbeitnehmer einen Betrag von 100 EUR. Bei 5 Arbeitnehmern zahlt Herr Huber 5 × 100 EUR = 500 EUR im Monat. Herr Huber erhält eine ordnungsgemäße Rechnung über die Verpflegun...mehr

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Sachbezüge, Essensmarken / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sachbezugswerte Verrechnungswert Lohnsteuerpauschalierungmehr

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Sachbezüge, Restaurantschecks / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausgabe von Restaurantschecks an Arbeitnehmer

Hans Groß stellt seinen 10 Arbeitnehmern monatlich je 15 Restaurantschecks zu je 6,50 EUR zur Verfügung. Die bis zum Jahresende gültigen Schecks konnten bei einer Vielzahl von Annahmestellen (Restaurants, Supermärkte) für Mahlzeiten oder für zum direkten Verbrauch bestimmte Lebensmittel eingelöst werden. Im Januar 03 teilte Hans Groß Restaurantschecks im Gesamtwert von 975 E...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachbezüge, Essensmarken / 3 Sachbezugswerte: Diese Werte wurden festgelegt

Nachfolgend sind neben den Werten, die ab 2025 gelten, auch die Werte für das Jahr 2024 abgebildet, um einen Überblick über diese Jahre zu geben.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachbezüge, Essensmarken / 4 Fallvarianten im Zusammenhang mit Essensmarken

Wie die Abgabe von Essensmarken an Arbeitnehmer steuerlich erfasst werden muss, hängt im Wesentlichen davon ab, wie hoch der Verrechnungswert der Essensmarke ist. Wie im Einzelfall zu rechnen ist, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele. Praxis-Beispiel Wert der Essensmarke liegt unter dem Sachbezugswert Herr Huber gibt seinem Arbeitnehmer je Arbeitstag eine Essensmarke im W...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachbezüge, Restaurantschecks / 5 Wenn die Zuzahlungen des Arbeitnehmers von amtlichen Sachbezugswerten abweichen

Nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 B. b EStR erfolgt eine Versteuerung in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung und dem Sachbezugswert, wenn die Zuzahlungen des Arbeitnehmers den amtlichen Sachbezugswert unterschreiten. Überschreiten die Zuzahlungen den amtlichen Sachbezugswert hingegen, ist der Wert des Restaurantschecks zu versteuern. Wichtig Essensmarken bei Auswärtstätigkeit Übt e...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachbezüge, Essensmarken / 5.1 Teilnahme bei einer geschäftlichen Bewirtung

Nimmt der Arbeitnehmer an einer Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, gehört der Kostenanteil, der auf die Arbeitnehmer entfällt, nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, muss der Arbeitgeber nur dann den Sachbezugswert für diese Mahlzeit ansetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hat. Der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachbezüge, Essensmarken / 5 Arbeitsessen: Kein geldwerter Vorteil anzusetzen

Bewirtet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. bei Überstunden, während betrieblicher Besprechungen oder der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, gehören die Aufwendungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nach § 8 Abs. 2 S. 8 EStG, R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR sind die Aufwendungen begünstigt, soweit diese i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 1.1 Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist nach § 11 BUrlG grundsätzlich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 abgerechneten Wochen vor Antritt des Urlaubs zu berechnen. Für die Ermittlung der Urlaubsrückstellung tritt anstelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag, d. h., es sind im Allgemeinen die Verhältnisse des Zeitraums 1.10. bis 31.12. maßgeblich. Aus Vereinfachungsg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.18 Pendelfahrten bei auswärtiger Unterbringung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 83 § 73 Abs. 4 Satz 3 regelt den Fahrkostenersatz bei Pendelfahrten wegen der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die notwendigen Kosten für die Pendelfahrten werden vom Rehabilitationsträger in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (vgl. Rz. 25 ff.) oder bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs in Höhe der Wegstreckenentschädigung (Rz. 39 ff.) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u. Ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den kommunalen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Form von E-Bike-Leasing, Tankgutscheinen, Tic...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.1 Begriff der Schuld

Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld – abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten – gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begr...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.2 Begriff des negativen (passiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 21 Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus positiven und negativen Wirtschaftsgütern zusammen, wobei die negativen Wirtschaftsgüter – ersatzweise wird häufig der zutreffendere Begriff "wirtschaftliche Last" verwendet – grundsätzlich mit den Schulden gleichgestellt werden.[1] Da der handelsrechtliche Begriff der Schulden ebenfalls wirtschaftliche Einflussfaktoren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.4 Ersetzungsbefugnis

Der Arbeitnehmer hat für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns. Die Ersetzung der Auszahlung durch Gewährung anderer Leistungen setzt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis[1] des Arbeitgebers voraus. In der betrieblichen Praxis wird eine solche Ersetzungsbefugnis häufig für die Vergütung von Nebenleistungen ...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.1 Fälligkeit der Arbeitsvergütung

§ 614 BGB bestimmt, dass die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten ist. Soweit die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer für den vereinbarten Zeitraum zunächst vorleistungspflichtig ist. Bei Vereinbarung eines Monatslohns hat der Arbeitnehmer seine Ar...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die Arbeitsvergütung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung, es können jedoch auch Sachleistungen (z. B. Überlassung eines Dienstwagens auch zur ...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1 Auszahlung der Arbeitsvergütung

Die Modalitäten der Auszahlung der Arbeitsvergütung ergeben sich unmittelbar aus dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Arbeitsvertrag bzw. anwendbaren Tarifvertrag. Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Bei der Vereinbarung einer Vergütung in Kryptowährung handelt es sich nicht um Geldleistungen, sondern um einen Sachbezug i. S. v. § 107 Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2 Deckung des Bedarfs durch Geld- oder Sachleistungen, Bezahlkarten, Wertgutscheine oder unbare Abrechnungen im Überblick

Rz. 9 Die Bedarfsdeckung bei Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen i. S. v. § 44 Abs. 1 AsylG ist in Abs. 2, die Bedarfsdeckung bei Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen in Abs. 3 geregelt. Zur Art der Leistungen sieht Abs. 2 Satz 1 vor, dass der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 können Gebrauchsgüter des Haushalts leihweis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.3 Notwendiger persönlicher Bedarf

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 Satz 5 ist der notwendige persönliche Bedarf grundsätzlich in Form von Bezahlkarten oder durch Geldleistungen zu decken. Gemäß Abs. 3 Satz 6 ist der notwendige persönliche Bedarf oder der Bedarf für Haushaltsenergie (nur) dann als Geldleistung zu erbringen, soweit diese Bedarfe nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können. In Gemeinschaftsunterkünf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.1.2 Notwendiger persönlicher Bedarf

Rz. 18 Der notwendige persönliche Bedarf soll bei Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen gemäß Abs. 2 Satz 4 ebenfalls durch Sachleistungen gedeckt werden, "soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist." Soweit dies nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist, können gemäß Abs. 2 Satz 5 auch Leistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen, ander...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.1 Notwendiger Bedarf

Rz. 19 Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorbehaltlich des Satzes 2 gemäß Abs. 3 Satz 1 Geld- oder Sachleistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen zur Bedarfsdeckung zu gewähren. Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient als Bargeldsurrogat und er...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.1.1 Notwendiger Bedarf

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Abs. 1 AsylG die Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistungen. Leistungsberechtigte sind gemäß § 47 Abs. 1 AsylG verpflichtet, während des Asylverfahrens über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten, bei einer Verletzung gegen Mitwirkungspflichten, Identitätstäus...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.4 Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie

Rz. 26 Auch die Leistungen für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie werden nach Abs. 3 Satz 2 gesondert erbracht und als Geld- oder Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte gewährt. Dazu gehören die Ausgaben für Strom, für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen sowie für kleinere Instandhaltung und Reparaturen. Maßgeblich ist der notwendige und angemessene Aufwand. D...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.1 Unterkunft

Rz. 20 Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird gemäß Abs. 3 Satz 2 gesondert erbracht. Die Leistungen werden, soweit sie notwendig und angemessen sind, gesondert als Geld- oder Sachleistung oder mittels Bezahlkarte erbracht. Sie sind nicht in den Bedarfssätzen nach § 3a enthalten. Die Unterbringung in einer Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.1 Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 § 5 Abs. 1 sieht vor, dass in Aufnahmeeinrichtungen und in vergleichbaren Einrichtungen Arbeitsgelegenheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung, zur Verfügung gestellt werden sollen. Es geht dabei nach den Dokumentationen über das Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 12/4451 noch zu § 4 des Entwurfs) nicht um eine arbeitsrechtliche, entgeltli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2 Bedarf für Unterkunft, Heizung, Hausrat, Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie

2.2.2.2.1 Unterkunft Rz. 20 Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird gemäß Abs. 3 Satz 2 gesondert erbracht. Die Leistungen werden, soweit sie notwendig und angemessen sind, gesondert als Geld- oder Sachleistung oder mittels Bezahlkarte erbracht. Sie sind nicht in den Bedarfssätzen nach § 3a enthalten. Die Unter...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2 Deckung des Bedarfs außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen

2.2.2.1 Notwendiger Bedarf Rz. 19 Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorbehaltlich des Satzes 2 gemäß Abs. 3 Satz 1 Geld- oder Sachleistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen zur Bedarfsdeckung zu gewähren. Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.2 Heizung

Rz. 24 Der notwendige Bedarf für Heizung und Warmwasserbereitung wird ebenfalls gesondert gewährt. Es gelten die gleichen Grundsätze wie im Sozialhilferecht (vgl. § 35 SGB XII). Allerdings können Heizkosten nicht in Form einer Pauschale abgegolten werden (Herbst, in: Mergler/Zink, AsylbLG, § 3 Rz. 31).mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.5 Form der Leistung in Gemeinschaftsunterkünften (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift wurde bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 eingeführt. Sinn und Zweck der Regelung ist darin zu sehen, dass ein Nebeneinander von Geldleistungen und Sachleistungen bei den Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft vermieden werden soll. Hierdurch provozierte soziale Spannungen zwischen den Bewohnern ei...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.1 Deckung des Bedarfs in Aufnahmeeinrichtungen

2.2.1.1 Notwendiger Bedarf Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Abs. 1 AsylG die Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistungen. Leistungsberechtigte sind gemäß § 47 Abs. 1 AsylG verpflichtet, während des Asylverfahrens über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten, bei einer Verletzung gegen Mitwirkung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.3 Hausrat

Rz. 25 Zum Hausrat gehört die in § 2 Abs. 2 Nr. 4 Regelsatzverordnung (RSV) sowie in § 5 Abs. 1 Abteilung 5 RBEG aufgeführte Innenausstattung der Wohnräume sowie Haushaltsgeräte und -gegenstände. Abs. 3 Satz 3 verweist auf Abs. 2 Satz 3. Danach können Gebrauchsgüter des Haushalts auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.5 Leistungsausschluss und Härtefallregelungen bei Sekundärmigration (Abs. 4)

Rz. 56 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum 31.5.2019 eingefügt (vgl. Rz. 5e). Abs. 4 Satz 1 formuliert den Ausschluss von Leistungen nach dem AsylblG für grundsätzlich Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 (vollziehbar Ausreisepflichtige, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.2 Leistungen bis zur Ausreise oder zur Durchführung der Abschiebung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 7 Zunächst einmal haben Leistungsberechtigte, die einen Ausreisetermin verstreichen lassen und eine Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen und bei denen die Ausreise nicht aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden konnte, als Rechtsfolge keinen Anspruch auf Leistungen nach §§ 2, 3 und 6 . Dabei handelt es sich um Leistungen in besonderen Fälle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr