Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrabatt

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vgl BMF vom 16.05.2013, BStBl 2013 I, 729, ergänzt durch BMF vom 11.02.2021, BStBl 2021 I, 311. Außerdem > Bankgewerbe Rz 8 ff, > Freitabak, > Freitrunk im Brauereigewerbe, > Jahreswagen, > Nahverkehrsbetriebe, > Rabatte Rz 10 ff und 71 ff, > Sachbezüge, > Versicherungsgewerbe Rz 4, > Warengutscheine. Zum Anspruch auf Personalrabatt bei > Betriebsüb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgekuren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als > Außergewöhnliche Belastungen iSv § 33 EStG in Betracht kommenden Aufwendungen für Vorsorgekuren > Kurkosten; Ersatzleistungen Dritter (ArbG, SV-Träger) mindern den Aufwand. Eine Kurreise muss zur Abwendung – wenn nicht Heilung oder Linderung – einer drohenden Erkrankung notwendig und eine andere Behandlung nicht erfolgversprechen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nießbrauch

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Räumt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses unentgeltlich den Nießbrauch an einer Wohnung ein, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu, der als > Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs dem LSt-Abzug unterliegt (BFH 171, 290 = BStBl 1993 II, 686). Entsprechendes gilt, wenn zugunsten des ArbN als beschränkt persönliche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zusammenhang mit pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40 Abs 3 EStG)

Rz. 73 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht abgezogen werden außerdem Aufwendungen, die mit pauschal besteuertem Arbeitslohn zusammenhängen (vgl § 40 Abs 3 Satz 3 EStG; > R 40a.1 Abs 1 Satz 5 LStR; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 137 f). Hierbei geht es im Ergebnis um die Folge des Ausschlusses pauschal besteuerten Arbeitslohns von der Einkunftsermittlung. Beispiel 1: Herr A h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polizei

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bestimmte Sachbezüge und andere Zuwendungen des Dienstherrn an Polizeibeamte sind steuerfrei , und zwar Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Rz. 3 Stand: EL 141 – ET: 03/2025mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Dem SA-Abzug von Versorgungsrenten liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78 mwN). Deshalb muss dem Stpfl eine existenzsic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 5 Mildtätige Zwecke

Zeile 25 Die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung mildtätiger Zwecke ist von zwei alternativen Voraussetzungen abhängig. In den Zeilen 25 einerseits und den Zeilen 26-27 andererseits werden daher die jeweiligen Voraussetzungen getrennt abgefragt. In Zeile 25 haben nach § 53 Nr. 1 AO wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigte Körperschaften durch Eingabe einer Sch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.7 Zufluss des Sachbezugs

Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Sachbezug zufließt, ist zwischen einem Gutschein oder einer Geldkarte, der bzw. die bei einem Dritten einzulösen ist und einem bzw. einer solchen, der bzw. die beim Arbeitgeber einzulösen ist, zu unterscheiden: Für den Fall der Einlösung bei einem Dritten liegt der Zufluss des Sachbezugs im Zeitpunkt der Hingabe des Gutscheins oder der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Überblick Gutscheine können zum Bezug einer Barauszahlung oder zum verbilligten bzw. kostenfreien Bezug einer Sache bzw. Leistung berechtigen. Gibt ein Arbeitgeber Gutscheine anstelle des vereinbarten Barlohns an den Arbeitnehmer, handelt es sich um lohnsteuerpflichtigen Barlohn. Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem vereinbarten Barlohn noch Gutscheine, die ausschlie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1 Einkommen-/lohnsteuerliche Beurteilung seit 2020

Der Gesetzgeber hat gesetzlich geregelt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, Geldleistungen und keine Sachbezüge sind.[1] Durch diese Festlegung sind die Urteile des BFH vom 11.11.2010, [2] vom 7.6.2018, [3] und vom 4.7.2018 [4] überholt. Weiterhin ist festgelegt, dass bestimmte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.1 Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen und Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a ZAG

Sind die restlichen o. g. Voraussetzungen erfüllt, liegt ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gutschein oder eine Geldkarte zuwendet, der bzw. die den Arbeitnehmer ausschließlich dazu berechtigt, beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen und (seit 1.1.2022) die Kriteri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.2 Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen und Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b ZAG

Sofern die restlichen o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, liegt ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gutschein oder eine Geldkarte zuwendet, der bzw. die den Arbeitnehmer ausschließlich dazu berechtigt, beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen und (seit 1.1.2022) die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.10 Welche Aufwendungen als Aufmerksamkeiten gelten

Wird dem Arbeitnehmer nur gelegentlich oder anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses ein Gutschein über z. B. Blumen, Genussmittel, einen Restaurantbesuch, ein Buch oder einen Tonträger ausgegeben, so liegt zwar auch eine Sachzuwendung vor, die jedoch eine steuerfreie Aufmerksamkeit ist, sofern der Gutschein auf einen Wert von bis zu 60 EUR beschränkt ist.[1] Ach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.4 Abgrenzung zur Geldleistung

Da sich zwischen Geldleistung und Sachbezug steuerlich insbesondere im Bereich der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Unterschiede ergeben, muss bei der Ausgabe von Gutscheinen oder Geldkarten an Arbeitnehmer stets sorgfältig abgrenzt werden, ob eine Geldleistung oder ein Sachbezug vorliegt. Wie bereits unter Tz. 1. ausgeführt, ist zunächst dann von einer (nicht begünstig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.3 Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen und Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c ZAG

Sofern die restlichen o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, liegt ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gutschein oder eine Geldkarte zuwendet, der bzw. die den Arbeitnehmer ausschließlich dazu berechtigt, beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen und (seit 1.1.2022) die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.6 Nutzung der monatlichen Freigrenze

Die monatliche Freigrenze (seit 1.1.2022 50 EUR) für Sachbezüge[1] kann bei entsprechend obiger Ausführungen "begünstigten" Gutscheinen und Geldkarten nur genutzt werden, wenn der Gutschein bzw. die Geldkarte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Voraussetzungen, wann eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 3 Buchung Mustergutschein

Umsatzsteuerlich führen o. g. Varianten zu dem gleichen fiskalischen Ergebnis: Es wird ein unversteuerter Endverbrauch durch die Versagung des Vorsteuerabzugs beim Unternehmer vermieden (Ausnahme: Gelegentliche Aufmerksamkeit des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bis zu 60 EUR). Achtung Kontrollmitteilungen bei Lohnsteuer-Außenprüfungen Im Rahmen von Außenprüfungen, insbesonder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.2 Umsatzsteuerliche 60-EUR-Grenze

Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gelegentliche "Aufmerksamkeiten" zu, sind diese umsatzsteuerfrei, wenn ihr (Brutto-) Wert 60 EUR nicht übersteigt.[1] Als Aufmerksamkeiten in diesem Sinn werden kleine Geschenke, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch, ein Tonträger bzw. eine Bewirtung oder Speisen anlässlich eines persönlichen Ereignisses oder einer außergewöhnlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.8 Pauschalierungsmöglichkeit

Für Gutscheine an Arbeitnehmer, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die nach den vorstehenden Ausführungen als Sachbezüge gelten und die sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen beziehen, die der Arbeitgeber am Markt anbietet,[1] hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, diese Sachbezüge statt nach den individuellen Merkmalen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 6 Übersicht Beträge

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.9 Wann der Rabattfreibetrag genutzt werden kann

Erhält der Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, mit denen sein Arbeitgeber am Markt auftritt, kann er einen Freibetrag bis zu jährlich 1.080 EUR nutzen.[1] Wird auf dem Gutschein eine Warenmenge angegeben, gilt als Sachbezugswert der um 4 % geminderte Endpreis, zu denen der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung dem Endverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr anbiet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.5 Möglichkeit der Anrufungsauskunft bei Abgrenzungsschwierigkeiten

Sollten im Einzelfall Unklarheiten bestehen, ob es sich bei einer Leistung an den Arbeitnehmer um eine regelmäßig lohnsteuerpflichtige Geldleistung oder eine u. U. lohnsteuerfreie Sachleistung handelt, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber zu diesem Sachverhalt eine sog. "Anrufungsauskunft" an sein Betriebsstättenfinanzamt stellt.[1] Das Finanzamt muss dann zur lohnst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Naturalleistungen (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 44 Bei den in § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 genannten "üblichen Naturalleistungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt für den konkreten Fall durch Auslegung ermittelt werden muss. Die Gesetzesfassung stellt klar, dass es neben den üblichen auch unübliche Naturalleistungen geben muss, die nicht begünstigt sein sollen.[1] Die Natur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Haus- und Hilfspersonal

Rz. 49 Dieser Personenkreis dürfte auch nach § 4 Nr. 23 i. d. F. ab 1.1.2020 zu den begünstigten Leistungsempfängern i. S. d. § 4 Nr. 23 S. 2 UStG gehören. Hierzu zählen insbesondere das Küchen- und Bedienungspersonal in Heimen, Tagesstätten usw., das Reinigungspersonal, Hausmeister, Verwaltungspersonal und sonstige Hilfskräfte. Die begünstigten Umsätze (Beherbergung, Bekösti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Erziehungs- und Pflegepersonal

Rz. 48 Hierunter fallen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 (im Gegensatz zu den Jugendlichen) alle Personen ohne Altersbeschränkung, die bei der Pflege, Erziehung, Ausbildung und Fortbildung der Jugendlichen mitwirken. Dies sind insbesondere Erzieher, Kindergärtnerinnen, Säuglingsschwestern, Heimleiter, Lehrkräfte, Schulungskräfte bei Kursen und Lehrgängen, Person...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuerbegünstigte Umsätze/Leistungsempfänger (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 36 Steuerfrei sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur folgende Umsätze (abschließende Aufzählung): die Gewährung von Beherbergung, die Gewährung von Beköstigung und die Gewährung der üblichen Naturalleistungen, soweit die Leistungen an folgende Personen abgegeben werden: an Jugendliche bzw. Säuglinge i. S. d. Vorschrift, an Perso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Erziehung

Rz. 30 Das Tatbestandsmerkmal "für Erziehungszwecke bei sich aufnehmen" i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss nicht eng ausgelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die bereits berufstätig sind, "für Erziehungszwecke" aufgenommen werden. Das wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn es sich bei den aufgenommenen Personen zum größte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Verbot der Erhebung bzw. Annahme von Beiträgen

Die Vorschrift des § 49 BPersVG verbietet es dem Personalrat, für seine Zwecke Beiträge zu erheben oder anzunehmen. Diese Vorschrift stellt somit eine Ergänzung zu § 46 BPersVG dar, wo angeordnet ist, dass die dem Personalrat durch seine Tätigkeit entstehenden Kosten der Bund zu tragen hat. Zudem üben die Personalratsmitglieder gemäß § 50 BPersVG ihr Amt unentgeltlich als Eh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.2.1.5 Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft

Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 TVA-L BBiG ist für den Fall, dass im Rahmen des Ausbildungsvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, dies in einer Nebenabrede festzulegen. Die Nebenabrede über die Personalunterkunft muss gesondert kündbar sein. Der Wert der Personalunterkunft wird im Tarifgebiet West nach dem Tarifvertrag über die Bewertu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.3 Geschenke an Arbeitnehmer vollständig abziehbar

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind i. d. R. für den Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sachzuwendungen für besondere Anlässe, die üblich sind und den Wert von 60 EUR pro Arbeitnehmer nicht überschreiten, können als steuerfreie, freiwillige soziale Aufwendungen erfasst werden und sind somit auch beim Arbeitnehmer nicht zu versteuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung der Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgt ist, ist ein Teil der Lohnbuchungen bereits überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Der Gewinn entsteht nicht zum steuerlichen Übertragungsstichtag, sondern nach allgem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kein Kündigungsschutz bei B... / 4 Die Entscheidung

In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall hatte ein Betrieb eine Wohnung zur Überlassung an Arbeitnehmer angemietet. Von diesen verlangte der Betrieb keine Miete, sondern verrechnete die Überlassung der Wohnung als Sachleistung mit dem Lohn. Nachdem der Eigentümer und Vermieter der Räume das Mietverhältnis gekündigt hatte, wandte der Betrieb ein, die Kündigung sei mangels Begr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistungen an das Personal

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 24 S. 1 UStG sind auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen steuerfrei, die Personen, die bei den Leistungen der nach der Vorschrift subjektiv begünstigten Einrichtungen tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewährt werden. Damit sind – wegen § 4 Nr. 24 S. 2 UStG – unter den gleichen Voraussetzungen auch Naturalleis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 14 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 24 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen/Personen). Rz. 15 (Objektiv) steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr