Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Deutschland / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 50 Zur Beurkundung ist jeder deutsche Notar zuständig (§ 20 BNotO). Die Urkunde ist hierzu den Beteiligten in Gegenwart des Notars zu verlesen, von ihnen zu genehmigen und von ihnen und dem Notar zu unterzeichnen (vgl. §§ 8 ff. BeurkG).[27] In der Praxis wird dazu regelmäßig der notariellen Gründungsurkunde, d.h. der Einigung der Gründer über die Errichtung der Gesellsch...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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England und Wales1 England ... / dd) Verfahren nach Sec. 994 ff. CA 2006

Rz. 291 In Sec. 994 CA 2006 wurde vom Gesetzgeber das bereits früher parallel zu den bisher geltenden Grundsätzen des Case Law existierende Rechtsschutzsystem bei Gesellschafterklagen vorwiegend zum Schutz der Minderheitsgesellschafter fortgeführt.[54] Auch dieser Rechtsschutz ist von den Gerichten mit einer Einzelfallrechtsprechung überfrachtet worden, so dass die Reformübe...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Qualifikation als allgemeines Verkehrsrecht

Rz. 54 Ein geringeres Konfliktpotential im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit weisen grundsätzlich auch solche Regelungen auf, die Bestandteil des sog. allgemeinen Verkehrsrechts sind. Dabei handelt es sich um Rechtsvorschriften, die unterschiedslos auf natürliche und juristische Personen, auf In- und Ausländer anwendbar sind, wie die allgemeinen Haftungstatbestände des...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / e) Freundschaftsvertrag mit den USA

Rz. 80 Im Zusammenhang mit dem deutsch-amerikanischen Handelsvertrag wird gleichfalls immer wieder über die Frage diskutiert, ob die Anerkennung von US-Gesellschaften in Deutschland eine tatsächliche bzw. effektive Beziehung zu den USA erfordert (genuine link).[76] Der BGH[77] hat die Frage bislang offengelassen.[78] Nach Auffassung des BGH soll das genuine link-Erfordernis ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Austritt

Rz. 23 Am 29.3.2017 hat das Vereinigte Königreich offiziell mitgeteilt, dass es aus der Europäischen Union austreten wird.[22] Damit wurde das Ende der mehr als 40 Jahre währenden (wechselvollen) Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union besiegelt. Rz. 24 Es war das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union, dass ein Mitgliedstaat aus der G...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / b) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage)

Rz. 105 Bei der Abtretung der Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH stellt sich die Frage, ob die von § 15 Abs. 3 GmbHG verlangte notarielle Beurkundung zur Beachtung der vom Geschäftsstatut verlangten Form überhaupt durch einen ausländischen Notar möglich ist. Nach einer Entscheidung des BGH vom 16.2.1981 kann ein vom deutschen Recht aufgestelltes Beurkundungserfordernis...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc...mehr

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Slowakei / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 84 Die Regelung des slowakischen HGB ermöglicht allgemein die Vererbung des Gesellschaftsanteils. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass die Vererbung des Geschäftsanteils nicht möglich ist. Ein solcher Ausschluss ist gem. § 116 HGB bei einer Ein-Mann-Gesellschaft jedoch unzulässig. Ein Erbe, der nicht alleiniger Gesellschafter ist, kann beim Gericht die Aufhebung...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Gesellschafter

Rz. 9 Das polnische Recht kennt zwar grundsätzlich keine Mindestzahl an Gesellschaftern einer Sp. z o.o. Jedoch darf gem. Art. 151 § 2 HGG eine Ein-Mann-Sp. z o.o. (wie übrigens gem. Art. 301 § 1 HGG auch eine Aktiengesellschaft oder gem. Art. 3001 § 1 HGG eine einfache Aktiengesellschaft) nicht durch eine (andere) Ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also etwa au...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Geltung der Gründungstheorie für deutsche GmbH mit Verwaltungssitz im Ausland

Rz. 25 Die Anerkennung einer nach deutschem Recht in Deutschland gegründeten und im deutschen Handelsregister eingetragenen GmbH war lange ungeklärt. Die wohl überwiegende Ansicht ging davon aus, dass auch bei einer nach deutschem Recht gegründeten GmbH das Gesellschaftsstatut nach dem tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft zu bestimmen sei. Sei dieser im Ausland bel...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / II. Geltung der Gründungstheorie aufgrund bilateraler Abkommen

Rz. 7 Vorrangig vor den nationalen "autonomen" kollisionsrechtlichen Regelungen sind gem. Art. 3 Nr. 2 EGBGB stets Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind (also ordnungsgemäß durch Beschluss des Bundestages ratifiziert worden sind), anwendbar. Zwar ist das internationale Gesellschaftsrecht in Deu...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Ablehnung der Eröffnung mangels Masse; gesellschaftsrechtliche Liquidation

Rz. 148 Angesichts der geringen Kapitalausstattung bestimmter Auslandsgesellschaften wird es in zahlreichen Fällen an einer für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinreichenden Masse fehlen. Rz. 149 Nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO ist das Insolvenzstatut auch für die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse maßgeblich. Aus deutscher Sicht bestimmt § ...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Rechtsbeziehungen bei der Anteilsausgabe

Rz. 140 Anteile an einer Gesellschaft können grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erworben werden: Zum einen können sie derivativ erworben werden, d.h. im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge von einem Gesellschafter auf den Erwerber übertragen werden (siehe ausf. Rdn 338 ff.). Nicht betrachtet werden soll der Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Wege eines Mitarb...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / d) Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Zuzugsstaat?

Rz. 131 Erst im Jahre 2017 wurde in der Rs. Polbud vom EuGH die Frage entschieden, ob eine tatsächliche wirtschaftliche Aktivität im Zuzugsstaat seitens der formwechselwilligen Gesellschaft bestehen oder angestrebt werden muss oder ob auch eine isolierte Satzungssitzverlegung möglich ist.[371] Zuvor wurde nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, den Verwaltu...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / v) Abweichungen des Umsetzungsgesetzes im Vergleich zur Richtlinie

Rz. 124 Im Vergleich zur Richtlinie fallen im DAC6-Umsetzungsgesetz zwei Besonderheiten auf. Zum einen führt Deutschland ein spezielles Mitteilungsverfahren ein, das darauf abzielt, den Intermediär auch bei Vorliegen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht in die Verantwortung zu nehmen. Die Pflicht zur partiellen, anonymisierten Meldung fällt nun auch im Fall des Be...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 196 Ausgangspunkt zum Verständnis der Existenzvernichtungshaftung ist der Umstand, dass das als Korrelat zur Haftungsbeschränkung zu verstehende Schutzsystem der §§ 30, 31 GmbHG lückenhaft bleibt; so bspw. im Hinblick auf stille Reserven.[569] Aus Gläubigerschutzgründen bedarf es daher anderer Rechtsgrundlagen für einen etwaigen Zugriff auf das Vermögen abziehende Gesell...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / Literaturtipps

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Griechenland / M. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 147 Das griechische Recht folgt grundsätzlich der Sitztheorie.[45] Art. 10 ZGB lautet: "Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer juristischen Person richtet sich nach dem Recht ihres Sitzes." Als Sitz ist der Verwaltungssitz, d.h. der Ort, an dem die Verwaltung einer juristischen Person tatsächlich geführt wird, zu verstehen.[46] Nach dem griechischen IPR gibt es keine j...mehr

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Schweiz / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Der Erhalt der Vermögens- und Haftungsbasis in der Höhe des Stammkapitals wird durch folgende Vorschriften gesichert: Erstens dürfen Gewinnausschüttungen (d.h. Dividenden) nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden, wobei vor der Festsetzung der Dividende die Zuweisungen an die gesetzlichen und statutarischen Reserven abzuziehen s...mehr

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Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

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Türkei / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 196 Der Beschluss zur Berufung oder Abberufung des Geschäftsführers bedarf der für einfache Gesellschafterbeschlüsse geltenden Mehrheit (Art. 620 HGB: Mehrheit des in der Versammlung vertretenen Kapitals). Der Beschluss ist eintragungs- und bekanntmachungspflichtig. Rz. 197 Der Geschäftsführer kann auch zurücktreten. Den Rücktritt hat er dem Handelsregister zur Eintragung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 191 Charakteristisch für die Behandlung der Personengesellschaften nach dem deutschen Steuerrecht als steuerliche Mitunternehmerschaften ist, dass sie nicht selbst Steuersubjekt der Körperschaft- oder Einkommensteuer sind. Sie werden vielmehr als bloßes Einkunftsermittlungssubjekt angesehen. Das bedeutet, dass die Mitunternehmerschaft selbst nicht körperschaft- oder eink...mehr

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Norwegen / II. Nicht-norwegische Gesellschaft

Rz. 170 Nicht-norwegische Gesellschaften können ihrerseits in Norwegen eine Zweigniederlassung (Norskregistrert Utenlandsk Foretak)[527] gründen, soweit dem nicht die Regeln des internationalen Gesellschaftsrechts entgegenstehen. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit ist die Gründung von Zweigniederlassungen durch Gesellschaften aus anderen Mitglied...mehr

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Schweden / III. Recht der Vereinigungen

Rz. 6 Gesellschaften und Vereine werden in Schweden unter dem Oberbegriff "Vereinigungen" (associationer) zusammengefasst. Man spricht daher auch eher vom Recht der Vereinigungen als vom Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst nur die Gesellschaften im engeren Sinne, wie z.B. die Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Nach schwedischem Verständnis liegt e...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Grundsätze zur Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft als Personen- oder Kapitalgesellschaft

Rz. 188 Da die Besteuerung der Gesellschaft selbst, aber auch ihrer Gesellschafter davon abhängig ist, ob die Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht eine Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft darstellt, ist diese Qualifikation von erheblicher Bedeutung. Sie entscheidet sowohl über das anwendbare nationale Steuerrecht als auch über das Bes...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Gesetzliche Insolvenzgründe

Rz. 505 Im Rahmen einer zwangsweisen Abwicklung kennt das englische Recht für die Ltd. in Sec. 122 Insolvency Act 1986 mehrere Insolvenzgründe. In der Praxis sind am häufigsten anzutreffen die folgenden Insolvenzgründe:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zur Definition des Verwaltungssitzes

Rz. 33 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Der statutarische (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft ist für die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts bedeutungslos. Nach der vom BGH rezipierten sog. Sandrock’schen Formel befindet sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung am "Tätigkeitsort d...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Fokus zahlreicher Unternehmen ist heutzutage nicht mehr nur auf den nationalen, sondern ebenso auf den europäischen bzw. den Weltmarkt gerichtet. Zur Entfaltung der Auslandstätigkeit werden Auslandsgesellschaften gegründet bzw. erworben. Abhängig von den Rahmenbedingungen, vor allem in gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht (Stichwort "Wettbewerb d...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / A. Einführung

Rz. 1 Das indische Gesellschaftsrecht hat die Wurzeln im englischen Recht; das erste indische Gesetzeswerk dazu, der Companies Act von 1956, war noch besonders stark an das entsprechende englische Gesetzbuch angelehnt. Rechtsprechung und Dogmatik nehmen nach wie vor auch Bezug auf das englische Recht, wobei sich zunehmend Unterschiede herausgebildet haben. Ab dem Jahr 2013 e...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Verbot der zwangsweisen Auflösung bei Wegzug

Rz. 42 In Daily Mail und Cartesio finden sich Hinweise, dass ein Herkunftsstaat nicht völlig frei ist in der Beschränkung seiner eigenen Gesellschaften, wenn diese einen Wegzug vornehmen wollen. In Daily Mail heißt es, die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit wären sinnentleert, wenn der Herkunftsstaat es Unternehmen verbieten könnte auszuwandern, um sich in einem an...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / cc) Englische private limited company

Rz. 51 Für die englische private limited company galt bis zum 31.12.2020 die europarechtliche Gründungstheorie. Grundlage dafür war die europäische Niederlassungsfreiheit. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt die Niederlassungsfreiheit nicht mehr.[55] Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat. Seit dem 1.1.2021 besteht somit keine G...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Verlegung des Verwaltungssitzes außerhalb der EU

Rz. 44 Komplexer gestaltet sich die Rechtslage bei einer Verwaltungssitzverlegung unter Beteiligung sonstiger Drittstaaten. Der AEUV findet hier keine Anwendung. Zu prüfen ist daher, ob bilaterale Abkommen den Vorgang regeln. Andernfalls entscheidet jeder Staat selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen er die grenzüberschreitende Sitzverlegung gestattet. Rz. 45 Eine deutsc...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Eintragungsrecht

Rz. 157 Eine gesetzliche Pflicht zur Handelsregisteranmeldung besteht bei echten Auslandsgesellschaften somit nicht. Gleichwohl könnte zumindest ein Recht bestehen, den unveränderten Fortbestand der englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) freiwillig zum deutschen Handelsregister anzumelden. Rz. 158 Die Rechtsprechung[106] geht allerdings davon aus, das...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 8. Abschluss der Sitzverlegung und Rechtswirkungen

Rz. 118 Beim Herausformwechsel ist in Deutschland nach § 198 Abs. 1 UmwG analog, § 4 SEAG i.V.m. § 377 FamFG der grenzüberschreitende Formwechsel von den Vertretungsberechtigten in vertretungsberechtigter Anzahl beim Register der formwechselnden Gesellschaft anzumelden.[346] Hierbei sind nur solche Tatsachen anzumelden, die nicht die Zielrechtsform betreffen.[347] Rz. 119 Fin...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitze...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 199 Die Auslandsgesellschaft & Co. KG beschäftigt Gerichte und Praxis in Deutschland[115] seit mittlerweile über 30[116] Jahren.[117] Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Typenvermischung ist heute allgemein anerkannt. Dazu hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) maßgeblich beigetra...mehr

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Singapur / A. Einführung

Rz. 1 Das ursprünglich von der englischen Rechtstradition geprägte (Gesellschafts-)Recht Singapurs hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen singapurischen Common Law weiterentwickelt. Obwohl die Rechtsprechung nach wie vor Impulse aus dem englischen Case Law bezieht, nehmen Umfang und Bedeutung des Gesetzesrechts stetig zu. Hierzu zählt auch der ständig we...mehr

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Norwegen / A. Einführung

Rz. 1 Das norwegische Kapitalgesellschaftsrecht kennt die GmbH (Aksjeselskap, abgekürzt: AS) und die Aktiengesellschaft (Allmennaksjeselskap, abgekürzt: ASA). Während sich die AS mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichen lässt, entspricht die ASA der deutschen Aktiengesellschaft (AG).[1] Eine der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Faktische Inlandsgesellschaften

Rz. 39 War eine Gesellschaft nach ausländischem Recht wirksam gegründet worden, hatte sie aber ihren effektiven Verwaltungssitz – von Anfang an oder wegen nachträglicher Verlegung in das Inland – in Deutschland,[60] so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich bei der Gesellschaft um ein "Nullum".[61] Seit der Entscheidung des II. Senats des BGH vom 1.7.2002 ist jedoch an...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie

Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpfung an den Sitz der Gesellschaft zunehmend we...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 4. Meistbegünstigung

Rz. 88 Das Handelsabkommen enthält einen allgemeinen Grundsatz der Meistbegünstigung. Danach dürfen Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich in der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen aus Drittstaaten. Rz. 89 Der Grundsatz der Meistbegünstigung könnte auch für die Anerkennung von Kapitalgesellschaften aus dem Vereinigten Königreich von Bedeu...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Mehrpersonen-Limited

Rz. 209 Bei einer englischen private limited company mit mehreren Gesellschaftern kommt es aus deutscher Sicht zu einer Umqualifizierung der englischen Kapitalgesellschaft in eine deutsche Personengesellschaft (je nach Tätigkeit §§ 705 ff. BGB bzw. § 105 ff. HGB). Rz. 210 Eine Personengesellschaft & Co. KG ist in der Praxis unüblich, aber rechtlich zulässig (§§ 161 ff. HGB). ...mehr

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China / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 35 Bezüglich des Mindestinhalts des Gesellschaftsvertrags ist zwischen JV-Gesellschaften und WFOEs zu unterscheiden. Letztere haben einen Gesellschaftsvertrag nur abzuschließen, wenn mehrere Investoren an der Gründung des WFOE beteiligt sind. Ansonsten genügt es, eine Satzung einzureichen. Der Gesetzgeber des WFOE-Gesetzes geht vom Typus einer Ein-Personen-WFOE aus. Er h...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Haftung wegen Existenzvernichtung

Rz. 96 Auch die Haftung aus existenzvernichtendem Eingriff wird zunehmend dem Insolvenzstatut unterstellt.[131] Für Ansprüche der Gläubiger aus Existenzvernichtungshaftung [132] könnte man an eine deliktische Qualifikation denken, weil diese auf § 826 BGB [133] gestützt werden.[134] Das anwendbare Recht bestimmt sich dann nach Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO. Soweit dann die entsprech...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / I. Die Anerkennung einer ausländischen GmbH

Rz. 1 Die GmbH ist wie jede andere Kapitalgesellschaft als "Schöpfung des Rechts" von der Anwendung eines Rechts, auf deren Grundlage sie errichtet worden ist (Gründungsrecht), abhängig. Außerhalb der Geltung dieses Rechts ist ihr als "juristische Fiktion" die Existenzgrundlage entzogen. Wie die Existenz einer Figur aus dem indonesischen Schattenspieltheater davon abhängt, d...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Verlegung der Hauptverwaltung ins Ausland

Rz. 48 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung von Deutschland ins Ausland (Wegzugsfall), so trat nach der bis zum Inkrafttreten des MoMiG geltenden Rechtslage auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften damals eindeutig geltenden – Sitztheorie ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tr...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr