Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Leitsatz 1. Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns. 2. Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmen-Überschussrechnung des § 4 Abs. 3 EStG fortgelten, muss bei einem Wechsel von...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr

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Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Köhler, Der Rechtscharakter der "gemeinsamen Richtlinien" der Verbände der Unfallversicherungsträger, SGb 2017 S. 188. Rz. 19 Anspruch auf erneute Wohnungshilfe: BSG, Urteil v. 6.5.2003, B 2 U 22/02 R mit Anm. Holtstraeter , SGb 2004 S. 136.mehr

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Jung, SGB VII § 42 Haushalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 4 Dahm, Gewährung von Haushaltshilfe in der Sozialversicherung, jurisPR-SozR 11/2014 Anm. 6. ders., Zur Haushaltshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung und im sozialen Entschädigungsrecht, SozVers 2000 S. 261. Hammer/Schmid, Die Haushaltshilfe als ergänzende Leistung zur Rehabilitation, Nbl LVA Ba 1994 S. 282. Rz. 5 Bei verletzungsbedingter Verhinderung des Versichert...mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben) und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Die Gemeinsamen Kraftfahrzeughilfe-Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger, BG 1999, 162. ders., Die soziale Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1994 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Birk, Zeit hat Wert, AiB 2014, Nr. 12 S. 43. Deinert, Zur Haftung organschaftlicher Vertreter für unzureichende Insolvenzsicherung von Altersteilzeitkonten, RdA 2014 S. 327. Erman, Kommentar zum BGB, 14. Aufl. 2014. Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2014. Klemm, Lebensarbeitszeitkonten – ein Modell für die Zukunft, NZA 2006 S. 946. Kasseler Kommentar, Sozial...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.2 Anwendung der Vorschrift auf Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG sowie bei Anteilsminderungen i. S. v. § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 16 Bezüglich der Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft mit Grundbesitz i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG ist zunächst zu berücksichtigen, dass § 1 Abs. 2a S. 2 GrEStG die Übertragung solcher Anteile von Todes wegen ausdrücklich von der Besteuerung nach dieser Vorschrift ausnimmt. Auf die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG bräuchte daher in s...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.4 Schenkungen unter Auflage

Rz. 42 Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG Grundstücksschenkungen unter einer Auflage hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind. Zivilrechtlich versteht man unter einer Schenkung unter Auflage eine unentgeltliche Zuwendung unter einer Nebenbestimmung, die den Empfänger zu einer Leistung (zu einem Tun oder eine...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.4 Grundstückserwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 3. Altern. ErbStG)

Rz. 23 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den Erblasser an einen anderen, der von ihm nicht als Erbe eingesetzt wird (vgl. § 1939 BGB). Allerdings kann auch ein Miterbe hinsichtlich der Zuwendung eines bestimmten Gegenstands Vermächtnisnehmer sein. Ein Vermächtnis setzt stets eine Verfügung von Todes wegen (z. B. ein Testament, v...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("gilt") ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1.1 Begriff der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 3 Abs. 1 unterscheidet 2 Arten von geringfügigen Beschäftigungen. Danach kann eine Beschäftigung nach Nr. 1 wegen geringfügigen Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder nach Nr. 2 wegen ihrer zeitlichen Beschränkung (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein. Es handelt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um einander ausschließende Alternativen....mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 17 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

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Jung, SGB VII § 135 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ist nach Abs. 1 eine Tätigkeit Ausfluss einer Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 hat der sich daraus ergebende Versicherungsschutz stets Vorrang vor all den anderen in Nr. 1 bis 7 aufgeführten Versicherungstatbeständen. Im Rahmen der Vor- und Nachrangigkeit ist es ohne Bedeutung, worin der Schwerpunkt einer den Versicherungsschutz begründenden Verrichtung liegt. So k...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 3 Literatur

Rz. 10 Dahm, Neue Rechtsprechung zum Datenschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, BG 2009 S. 93. Haag, Datenübermittlung an Berufsgenossenschaften, KH 2008 S. 1338. Keller, Gesetzliche Unfallversicherung: Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Obduktionsergebnisses, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 15.2.2005, B 2 U 3/04 R, jurisPR-SozR 21/2005 Rz. 5. Schur, Wird das Datens...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

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Baumängelbeseitigung / 6 Kosten für Baumängelbeseitigung in Privathaushalten

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für die Beseitigung von durch Baumängel verursachten Schäden grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. v. § 33 EStG abzugsfähig. Insbesondere bei selbstgenutztem Wohnraum und bereits eingetretener Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten ist ein Abzug nicht möglich.[1] Die Kosten eines Z...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.2 Steuerschuldner beim Erwerb kraft Gesetzes (§ 13 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 8 Beim Erwerb kraft Gesetzes i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner. Hierunter fällt der Eigentumsübergang an einem Grundstück, der ohne ein schuldrechtliches Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei dem eine Einigung über eine Eigentumsänderung (§ 873 Abs. 1 BGB) mit Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5 Grundstücksschenkungen unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 ErbStG)

Rz. 38 Nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG sind Grundstücksschenkungen unter Lebenden i. S. d. ErbStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Dadurch soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Für Schenkungen unter einer Auflage gilt § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Derartige Schenkungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nur hinsichtlich des Werts solcher Auflagen nicht grunderwerbsteue...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt (§ 1...mehr

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Bürobedarf / 3 Was als Bürobedarf zählt

Bürobedarf sind Arbeitsmittel, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen;[1] sie haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Hierzu gehören Gegenstände, die schon ihrer Art nach einer Berufstätigkeit zu dienen bestimmt sind, z. B. Büromaschinen, Büroklammern u. Ä. Gegenstände, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung nutzbar sind, können d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.12 Sonderfälle des Erwerbs von Todes wegen

Rz. 35 Unter den Tatbestand des § 3 Nr. 2 GrEStG fallen auch Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem Hof, die Heimstättenfolge und gewisse Grundstückserwerbe im Beitrittsgebiet. Das im Bundesgebiet durch regionale Unterschiede geprägte sog. Anerbenrecht stellt partiell geltendes Bundesrecht dar. Die insoweit unterschiedlichen Bestimmungen ergeben si...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH (vgl. z. B. BGH v. 5.2.1985, IX ZR 83/84 [Bremen], NJW 1985, 1225) hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzus...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.2 Nicht berufsmäßig beschäftigte Personen

Rz. 54 Die Regelung über die Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen gilt "nur für nicht berufsmäßig tätige Personen". Sofern eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, ist der Beschäftigte i. d. R. auch auf den Versicherungsschutz angewiesen. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung nach dem Urteil des BSG v. 28.10.1960 (3 RK 31/56 zu § 166 RVO) au...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.5 Grundstückserwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 4. Altern. ErbStG)

Rz. 27 Zivilrechtlich wird demjenigen, der vom Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden ist, das Recht eingeräumt, von den tatsächlichen Erben den Pflichtteil (die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils) zu verlangen (§ 2303 BGB). Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und kann seinerseits wieder vererbt oder übertragen werden (§ 2317 BGB). Der P...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung" i.S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen andere...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.1 Überblick

Rz. 137 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen am 1.1.1998 (BGBl. I S. 688) wurden die Abs. 1a und 1b in § 7 eingefügt. Ziel war es, die Zeiten der bezahlten Freistellung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigungszeiten zu definieren, um so die Grundvoraussetzung für eine lückenlose sozialversich...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.2 Bezugsgrößen/Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 3 § 408 enthält Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit zur Herstellung einheitlicher Lebens- und Einkommensverhältnisse. Rz. 4 § 408 regelt die wichtige Frage, welche der für das Beitrittsgebiet und für das übrige Bundesgebiet unterschiedlichen Bezugsgrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen maßgebend sind. Rz. 5 Die Vorschrift legt fest, da...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.1 Höhe des Arbeitsentgelts

Rz. 5 Eine Beschäftigung ist nur dann entgeltgeringfügig, wenn das Arbeitsentgelt die nunmehr wieder dynamisch ausgestaltete monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 EUR nicht überschreitet. Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend (BFH v. 14.11.1956, II 46/56, BStBl III 1957, 19). Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst (vgl. zum steuerbaren Erwerb der Verwertungsbefugnis...mehr

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Geänderte Rechtauffassung zu Beherrschungsidentität und Betriebsaufspaltung

Kommentar Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zur personellen Verflechtung bei einer nur mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft. Zugleich wird dazu eine Übergangsregelung getroffen. Mittelbare Beteiligung Der BFH (Urteil v. 16.9.2021, IV R 7/18) hatte entschieden, dass im Falle einer Grundstücksüberlassung zwisc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.3 Verhältnis des § 5 Abs. 3 GrEStG zum bisherigen Richterrecht

Rz. 16b Von Interesse ist die Frage, ob § 5 Abs. 3 GrEStG die bisherige, höchstrichterliche Rechtsprechung, die bei einem vorgefassten Plan die Rechtswohltat des § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG versagt hat, völlig entbehrlich macht oder ob nach wie vor ein eigener Anwendungsbereich dieser Rechtsprechung verbleibt. Vermindert ein Gesellschafter nach vorgefasstem Plan zeitgleich mit de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 6 Auswirkungen des § 5 Abs. 3 GrEStG bei Leasingverträgen

Rz. 17 Zwei Fallgestaltungen sind denkbar, bei denen die Anwendung des § 5 GrEStG im Zusammenhang mit Leasing relevant wird. Der Leasingnehmer gründet gemeinsam mit einer Objektgesellschaft eine KG, an der er als Kommanditist zu 90 % beteiligt ist. Die KG erwirbt von dem Kommanditisten das Grundstück; einige Zeit später überträgt der Kommanditist seinen Anteil auf Mitgesellsc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komma...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.4 Die Anteilsverminderung

Rz. 16c Nach § 5 Abs. 3 GrEStG ist die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG rückgängig zu machen, wenn sich innerhalb von 5 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des Veräußerers/Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert. Diese Anteilsverminderung kann auf vielfältige Weise geschehen, z. B. dadurch, dass ein Ges...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2022, Heft 11, S. 350)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2022 (Kober, AO-StB 2022, 221–225) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte be...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann,...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Abgabenordnung

1. § 89 AO – Gebühren für eine verbindliche Auskunft Umfangreiche Ausführungen hat das FG Münster zu den Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft in einem Fall gemacht in dem Antragsteller sowohl eine KG als auch die beteiligten GmbHs waren und die Auskunft sich auf mehrere Fragen erstreckte. In dem Fall hatte das FA gegenüber der allein klagenden KG eine Kombi...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / b) Einzelfälle der Rechtsprechung

Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und das FA in der Anrechnungsverfügung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 164 AO – Vorbehalt der Nachprüfung und Verspätungszuschlag

Bei der Verbindung der Festsetzung eines Verspätungszuschlags mit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) erstreckt sich der Vorbehalt nicht auf die Festsetzung des Verspätungszuschlags. Denn die Regelungen zum VdN gem. § 164 Abs. 1, 2 AO gelten nur für Steuern (§ 3 Abs. 1 AO), nicht aber für steuerliche Nebenleistungen i.S.v. § 3 Abs. 4 AO, zu dene...mehr