Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 10.4.2026 bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifst...mehr

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Aushilfen / 1.3.2 Befristung

Für die Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen im Bereich des TVöD sind für Tätigkeiten von Angestellten im Tarifgebiet West nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD die von den gesetzlichen Regelungen teilweise abweichenden Vorschriften des § 30 Abs. 2 bis 4 TVöD maßgeblich. Das bedeutet: Soll der Vertrag ohne Sachgrund befristet werden, muss die Laufzeit mindestens 6 Monate betrag...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Abrufarbeit

Rz. 281 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.22: Abrufarbeit Rahmenvereinbarung § 1 Tätigkeit, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigter für die Tätigkeit als _________________________ in _________________________ angestellt. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgesch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Schriftform

Rz. 209 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dient dazu, angesichts der besonderen Bedeutung der Befristung, die automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Außerdem bezweckt es eine Erleichterung de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Schutz vor willkürlichen oder auf sachfremden Gründen beruhenden Kündigungen

Rz. 27 In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist der Kündigungsschutz im Kleinbetrieb durch das BAG näher ausgestaltet worden. In allgemeiner Weise formuliert es, eine Kündigung verstoße nur gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind [1]; dabei ist der durch die zivilrechtlichen Generalklauseln vermittelte verfassungsr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die von § 242 BGB erfassten Fälle lassen sich kaum kategorisch umschreiben. Die dazu ergangene Rechtsprechung ist von einer Kasuistik mit kaum verallgemeinerungsfähigen Besonderheiten geprägt. Dem entspricht, dass das BAG stets betont, es lasse sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben im Ei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Unzureichende Tatsachenermittlung

Rz. 13 Eine (Tat-) Kündigung ist nicht schon dann wegen mangelnder Aufklärungsbemühungen im Hinblick auf § 242 BGB als treuwidrig anzusehen, wenn der Arbeitgeber sie nicht etwa nur auf eine Mitteilung vom Hörensagen, sondern auf 2 unabhängig voneinander ihm von seinen Mitarbeitern gemachte Bekundungen stützt, die inhaltlich übereinstimmen.[1] Andererseits hat das BAG entschi...mehr

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Straftat / 3 Ordentliche Kündigung

Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei Straftaten des Arbeitnehmers bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung hilfsweise ordentlich zu kündigen. Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB vor, wird in der Regel auch ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG vorliegen. Die verhaltensbedingte ord...mehr

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Straftat / 2.1 Außerordentliche Kündigung

Bei einer Straftat durch den Arbeitnehmer ist in aller Regel an eine – meist außerordentliche – Kündigung zu denken. Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann wed...mehr

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Straftat / 2.1.2 Wichtiger Grund "an sich" bei Straftaten im privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers, also außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Beispiel Bejahung/Verneinung des wichtigen Grundes Ein Arbeitnehmer, der beruflich mit Geld oder Vermögenswerten umgeht, begeht Vermögensdelikte, z. B. Buchhalter, Kassierer, Lagerverwalter, Geldbote. Nicht ausreichend ist, wenn ein Bankmitarbeiter durch Verschuldung oder Spielbankbesuche auffällt (keine Straftat).[1] Richtigerweise wird es auf die Stellung in der Bank...mehr

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Straftat / 1 Allgemeines

Eine Straftat (strafbare Handlung) ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung, an die das Gesetz eine Strafdrohung knüpft. Die strafbare Handlung kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Sie ist tatbestandsmäßig, wenn sie mit den im Strafgesetz festgelegten Merkmalen – sog. Tatbestandsmerkmalen – übereinstimmt. Die Erfüllung des Tatbestands indizi...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 5 Tod nach Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, Abfindungsanspruch aus Sozialplan

Sachverhalt In einem Unternehmen findet ein betriebsbedingter Personalabbau statt. Deshalb wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart. Ein Arbeitnehmer erhält am 10.9. die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12. Laut Sozialplan stehen ihm 10.000 EUR Abfindung zu. Am 1.11. stirbt er. Welche Ansprüche hat die Familie des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis...mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 8.4 Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West

Zitat Bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen zwischen Beschäftigten in den Tarifgebieten Ost und West werden wie folgt angeglichen: Angleichung der Arbeitsbedingungen bei befristeten Arbeitsverträgen Die Regelungen des § 30 Abs. 2 bis 5 TVöD gelten künftig unabhängig vom Tarifgebiet und für alle Beschäftigten; ausgenommen bleiben Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen, für d...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

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Job-Sharing / 3 Kündigung

Zusätzlich zu den üblichen Kündigungsrechten und -beschränkungen gewährt § 13 Abs. 2 TzBfG bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus der Arbeitsplatzteilung den verbliebenen Arbeitnehmern einen begrenzten Sonderkündigungsschutz. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil einer der Job-Sharer aus dem Betrieb ausscheidet, ist sie unwirksam. Bei Ausscheiden eines der am Job...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.2 Zeitlich unbegrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen, ist eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten maßgeblich. Die Berechnung dieser fiktiven Kündigungsfrist bezieht sich nicht auf einen bestimmten Endtermin (Monats- oder Quartalsende). Achtung Keine rückwirkenden Änderungen zulasten der Arbeitslosenversicherung m...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.1 Eigenkündigung

Die Sperrzeitregelung erfasst die ordentliche und die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers. Ob eine Kündigung fristgemäß oder fristlos erfolgte und ob sie rechtlich begründet ist oder nicht, ist für das Vorliegen eines Sperrzeitsachverhalts unerheblich. Die Umstände der Kündigung können allerdings für das Vorliegen eines wichtigen Grundes[1] von Bedeutung sein. Als Ar...mehr

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Probearbeitsverhältnis / 2.2 Probezeit und Kündigungsschutz

Die Vereinbarung einer Probezeit hat keinen Einfluss auf die Frage des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes. Insbesondere für den allgemeinen Kündigungsschutz ist nach dem Kündigungsschutzgesetz erforderlich, aber auch ausreichend, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich länger als 6 Monate bestanden hat. Ist dies der Fall, dann besteht – sofern auch die übrigen Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probearbeitsverhältnis / 3.3 Beendigung des befristeten Probearbeitsverhältnisses

Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für dieses auch § 15 Abs. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags nur mög...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.3 Zahlung einer Abfindung

Eine Abfindung kann ein Indiz dafür sein, dass ein Beteiligungssachverhalt vorliegt und führt deshalb im Regelfall zur Sperrzeitprüfung. Anhaltspunkte für eine Sperrzeit liegen dabei nach Auslegung der Agentur für Arbeit insbesondere dann vor, wenn einzelvertraglich eine über die Grenzen des § 1a KSchG hinausgehende Abfindung vereinbart wird. Beendet ein Arbeitgeber ein Arbei...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Unbefristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Arbeitsvertrag ist definiert in § 611a BGB.[1] Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird.[2] § 611a BGB soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchliche Gestal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Wesentliche Inhalte Aufhebungsverträge ersparen dem Arbeitgeber zumindest Zeit und Ärger, sind aber häufig verbunden mit Abfindungszahlungen. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmend, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Besonderheiten Der A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.9 Abmahnung

Der Steuerberater erfährt von seinem Mandanten häufig auch von dessen Unzufriedenheit über das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter wie wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigte Fehlzeiten im Anschluss an einen Urlaub, Arbeitsverweigerung, mangelhafte Arbeitsausführung, Diebstahl, Beleidigungen von Vorgesetzten und Kollegen, wettbewerbswidriges Verhalten etc. Meist fragt der M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Abfindung

Im Rahmen der Lohnabrechnung sind Abfindungen von Steuerberatern auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig zu erfassen und auch sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Steuerberater müssen daher die arbeitsrechtlichen Grundsätze kennen und dürfen diese dem Mandanten mitteilen. Wesentliche Inhalte Eine Abfindung ist die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Elternzeit

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, muss der Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Daten und Zeiten erfassen. Fast alle damit zusammenhängenden Probleme gehören zu seinem Aufgabenbereich. Wesentliche Inhalte des BEEG Elternzeit ist der privatrechtliche Anspruch der berufstätigen Eltern gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4.3 Fristlose Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann gem. § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB von jedem Teil aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls muss das Interesse des Kündigenden an einem sofortigen Vertragsende das Interesse des Vertragspartners an der Vertragsfortsetzung überwiegen. Ein solcher wichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4.1 Kündigungsfristen

Handelsvertreterverträge sind üblicherweise auf unbestimmte Zeit geschlossen. Will eine der Vertragsparteien kündigen, muss sie Fristen – gestaffelt nach der Vertragsdauer – einhalten (§ 89 HGB). Eine Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalendermonats zulässig, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigungsfristen können vertraglich verlängert, aber nicht verkürzt werde...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.9 Insolvenz

Weder die Tatsache der Insolvenz noch deren Abwicklung stellt für sich gesehen einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses dar. Ein solcher könnte sich lediglich aufgrund besonderer Umstände z. B. dann ergeben, wenn ein bestimmter Auftrag noch durch den betreffenden Arbeitnehmer abgewickelt werden soll. Der pauschale Hinweis des Insolvenzverwalters, ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 4.3.3 Muster einer Ausschlussvereinbarung bei der Staffelmiete

Praxis-Beispiel Muster einer Ausschlussvereinbarung Eine wirksame Ausschlussvereinbarung könnte folgenden Wortlaut haben: Beide Parteien verzichten für die Dauer von 4 Jahren ab Abschluss dieser Vereinbarung auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlich...mehr

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FoVo 12/2025, Haftung des V... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Rechtsschutzbedürfnis: unmittelbarer und mittelbarer Störer Die Klage ist – mit ihrem Haupt- und Hilfsantrag – zulässig. Der Klägerin fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für ihre gegen die Beklagten gerichtete Klage, weil sie bereits einen gerichtlichen (Unterlassungs-)Titel gegen die Mieterin, gegen deren behauptete Störungen sie sich wendet, erwirkt hat. Insoweit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Umdeutung der Kündigung

Rz. 16 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung wird von Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich zugelassen, wenn – für den Kündigungsgegner erkennbar – nach dem Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (§ 140; BGH, Urteil v. 24.7.2013, XII ZR 104/...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Inhalt der Kündigung

Rz. 5 Die Benutzung des Wortes "Kündigung" ist nicht erforderlich, denn die Willenserklärung kann im Zweifelsfall ausgelegt werden. Allerdings muss zur Auslegung als Kündigung der Erklärung unmissverständlich entnommen werden können, dass das Mietverhältnis beendet werden soll (BGH, Urteil v. 19.9.2018, VIII ZR 231/17, GE 2018, 1389). Ein Kündigungsgrund muss bei der ordentli...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Bei der Abgrenzung der Sittenwidrigkeit zur Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG gilt im Grundsatz, dass nicht jede Kündigung, die im Fall der Anwendbarkeit des KSchG i. S. d. § 1 KSchG als sozial ungerechtfertigt beurteilt werden müsste, deshalb schon sittenwidrig ist. Das trifft selbst für eine willkürliche, d. h. für eine ohne erkennbaren sinnvollen Grund ausgesprochene ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Tatbestände des § 138 BGB – der Verstoß gegen die guten Sitten (Abs. 1) und der Wucher (Abs. 2) – stellen einen allgemeinen Nichtigkeitsgrund dar. Kündigungsrechtliche Relevanz kommt lediglich dem in Abs. 1 genannten Nichtigkeitsgrund zu. Gleichgültig ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere, ob es sich um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses o...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 15 Die Voraussetzungen für die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 3 entsprechen denen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil). Notwendig ist, dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt, die außerordentliche Kündigung "unbegründet" und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmungen des § 13 KSchG enthalten Regelungen in Bezug auf bestimmte Sonderfälle von Kündigungen und haben den Charakter von Anwendbarkeits- und Verweisnormen: Rz. 2 Während sich die §§ 1 ff. KSchG – wie auch dem Gegenschluss zu § 13 Abs. 1 Satz 1 KSchG zu entnehmen ist – auf die ordentliche Kündigung beziehen, enthält § 13 Abs. 1 KSchG Regelungen zum einen über ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit – § 542 Abs. 1

Rz. 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit enden, abgesehen von anderen nicht genannten Gründen der Vertragsbeendigung, die sich in erster Linie aus allgemeinen Vertragsgrundsätzen ergeben (Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Bedingungseintritt, Rücktritt, Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährung und Anfechtung), durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien. Für die Entlas...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 17 Nach Abs. 1 Satz 4 KSchG hat das Gericht für die Auflösung den Zeitpunkt festzulegen, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte.[1] Wurde sie – wie gewöhnlich – als fristlose erklärt, ist dies der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung...mehr