Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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§ 28 Leasing / XI. Anmerkungen zum Muster

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Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Rz. 523 Nach § 3 Abs. 1 ArbPlSchG besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer von der Zustellung des Einberufungsbescheides an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung. Eine trotzdem ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nichtig. Das Recht des Arbeitgebers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Einberufung zum Wehrdienst ist nu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Innerbetriebliche Ursachen

Rz. 429 Innerbetriebliche Gründe liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines/einer oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. Eine solche unternehmerische Entscheidung ist in der Regel gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu übe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Vorrang der Änderungskündigung

Rz. 427 Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann.[751] Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Ultima-Ratio-Pr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 591 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 820 Ein kaufmännischer Angestellter der xy-GmbH, der in der letzten Betriebsversammlung zum Mitglied des Wahlvorstandes gewählt worden war, hat eine ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten, verbunden mit einer sofortigen Freistellung. Der Betriebsrat hatte der Kündigung widersprochen. Der Angestellte bittet um anwaltliche Prüfung, ob er im Wege einer einstweiligen V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Beendigungsmodalität Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 602 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.49: Kündigungsfolgenvereinbarung Der Arbeitgeber hat durch Schreiben vom Tag X eine fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung erklärt, die dem Arbeitnehmer am Tag Y zugegangen ist. Das Arbeitsverhältnis endet demnach mit Ablauf des Tages Z. Über die Folgen dieser Kündigung treffe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Beendigung von Mietverhältnissen

Rz. 13 Als Dauerschuldverhältnisse enden Mietverhältnisse durch Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Hierbei bestehen Besonderheiten insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen. Darüber hinaus kommt eine Beendigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen in Betracht.[16] Allerdings kann eine ergänzende Vertragsauslegung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 561 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / X. Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung

Rz. 304 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.78: Antrag auf einstweilige Verfügung An das Amtsgericht Bonn Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma _________________________ – Antragstellerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – Namens und im Auftrag der Antr...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.2 Dauer des Kündigungsschutzes

Für die Funktionsträger des § 15 KSchG besteht der besondere Kündigungsschutz während ihrer Amtszeit. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er endet mit Ablauf der Amtszeit des Gremiums. Wird das Wahlergebnis fehlerhafterweise nicht bekannt gegeben, endet die Amtszeit schon vorher, wenn der neu gewählte Betriebsrat zusammentritt.[1] Bei Wahlvorstandsmitgliedern...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [72]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 287 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Unbefristeter Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 141 – enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien) Arbeitsvertrag § 1 Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. § 2 Arbeitsort Der Arbeits...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Probearbeitsverhältnis

Rz. 276 Die Muster Rdn 142 ff. können verwendet werden. Sie sind um eine der nachstehend wiedergegebenen Probearbeitsverhältnisklauseln zu ergänzen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.17: Probearbeitsverhältnis a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Ar...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Abfindungsregelungen

Rz. 12 Die gesetzlichen Abfindungsregelungen der §§ 728 ff. BGB sind durch die Abfindungsregelung in § 14 des Musters abbedungen. Als "richtiges" Bewertungsverfahren dürfte heute auch nach der Rechtsprechung nur noch das Ertragswertverfahren in Betracht kommen.[22] Die Abfindungsregelung ist differenziert geregelt nach dem Grund des Ausscheidens. Die Abfindung mit dem vollen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beendigungsmodalität Abwicklungsvertrag

Rz. 601 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.48: Abwicklungsvertrag Es besteht Einigkeit darüber, dass das Arbeitsverhältnis durch fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung vom Tag X zum Tag Y seine Beendigung gefunden hat/finden wird.mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 28 Leasing / 3. Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe

Rz. 85 Gibt der Leasingnehmer den Gegenstand nicht bei Vertragsende zurück, sehen die Leasingbedingungen bei sämtlichen Vertragsmodellen eine Verpflichtung des Leasingnehmers zur zeitanteiligen Fortzahlung der Leasingraten bis zum Zeitpunkt der Rückgabe vor. Entsprechende Klauseln sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Za...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 4. Ernennung des Datenschutzbeauftragten

Rz. 39 Bei einer Ernennung muss zwischen den Positionen eines internen Datenschutzbeauftragten und eines externen Datenschutzbeauftragten unterschieden werden. Rz. 40 Der externe Datenschutzbeauftragte sollte auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags beauftragt werden. Diese Vereinbarung kann grundsätzlich auch mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, das dann für den Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Abrufarbeit

Rz. 281 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.22: Abrufarbeit Rahmenvereinbarung § 1 Tätigkeit, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigter für die Tätigkeit als _________________________ in _________________________ angestellt. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgesch...mehr

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§ 28 Leasing / X. Muster: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage gegen den Lieferanten

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten Sehr geehrte/r _________________________ in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer beglaubigten Kopie der auf mich lautenden Vollma...mehr

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§ 28 Leasing / cc) Kündbarer Vertrag mit Abschlusszahlung

Rz. 9 Auch beim kündbaren Teilamortisationsvertrag mit Abschlusszahlung erfolgt am Ende eine Verwertung des Leasingguts. Der Leasingnehmer ist hier aber nach einer Mindestlaufzeit von meist 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechtigt, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden.[5] Die Restamortisation wird durch eine Abschlusszahlung herbeigeführt, de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Schriftform

Rz. 209 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dient dazu, angesichts der besonderen Bedeutung der Befristung, die automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Außerdem bezweckt es eine Erleichterung de...mehr

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Kündigungsschutz / 2 Schutz bei außerordentlicher Kündigung

Zu den Kündigungsbeschränkungen bei fristloser Kündigung ist Folgendes anzumerken: Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung genauso wie die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gel...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Er stellt keinen schlechthin umfassenden Bestandsschutz dar. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG sind, dass aufseiten des Arbeitgebers die erforderliche Betriebsgröße gegeben ist, dass der persönliche Anwendungsbereich für den betroffenen Arbeitnehmer gegeben ist und dass die Wa...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Im Geltungsbereich des KSchG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate bestanden hat, rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Dieser Kündigungsschutz ist zwingendes Recht. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind unwirksam....mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.5 Erfüllung der Wartefrist von 6 Monaten

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grundsätzlich nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Das hat nichts mit einer (zu vereinbarenden) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB zu tun. Die Probezeit muss erstens vere...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 3 Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Kündigung bedarf sozialer Rechtfertigung Nach § 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie "sozial ungerechtfertigt" ist. Dies ist der Fall, wenn sie nicht durch bestimmte Gründe bedingt ist, die im Verhalten[1] oder in der Person des Arbeitnehmers[2] oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen[3] liegen, schließlich wenn der Betriebsrat rechtswirksa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist.[1] [2] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kü...mehr

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Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat[2] o...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.6 Treuwidrige Vereitelung des Kündigungsschutzes

Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine Ausnahme von der Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist im Einzelfall dann gegeben sein kann, wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung kurz vor Ablauf der Wartefrist erklärt, um entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben den Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vereiteln. In einem solchen ...mehr

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Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

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Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wah...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.4 Arbeitnehmerbegriff

Kündigungsschutz genießen nur Arbeitnehmer. Mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung wird der Begriff des Arbeitnehmers erstmals gesetzlich in § 611a BGB definiert. Ein Arbeitsvertrag liegt demnach vor, wenn der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Die Sätze 2 bis 4 des ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.1.2 Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Bei der Beurteilung, ob ein Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, ist grundsätzlich auf die regelmäßige Beschäftigtenzahl abzustellen. Festzustellen ist dabei die regelmäßige, d. h. die normale Beschäftigtenzahl des Betriebs zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die ordentliche Kündigung.[1] Hierbei ist jedoch nicht a...mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, auch Betriebsräten und Dritten wie Gewerkschaften) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, ...mehr

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Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt...mehr