Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm des § 612a BGB drückt als allgemeines Benachteiligungsverbot [1] einen allgemeinen Rechtsgedanken aus. Sie sichert abstrakt die faktische Ausübbarkeit des Rechts, indem sie die Furcht des Arbeitnehmers vor einer disziplinierenden Maßnahme des Arbeitgebers bei Ausübung des Rechts beseitigt und auf diese Weise das auszuübende Recht selbst flankierend schützt. Der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.1 Kündigungsschutz aus anderen Gründen (§ 17)

Rz. 92 Der Arbeitnehmerin wird durch § 17 ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz gewährt. Natürlich muss die Kündigung auch den allgemeinen Wirksamkeitsanforderungen entsprechen. Daher muss sie der Arbeitnehmerin zugehen, wofür der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. Die Kündigung muss formgerecht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 623 BGB erfolgen. Grds. muss ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.4 Wirkung der Zulässigkeitserklärung

Rz. 85 Bei Abweisung des Antrags des Arbeitgebers bleibt das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 bestehen. Gibt die Behörde dem Antrag des Arbeitgebers statt, so wird die Kündigungssperre aufgehoben und der Arbeitgeber kann die Kündigung aussprechen. Dabei muss er nicht bis zur Bestandskraft der Zulässigkeitserklärung warten, auch wenn die Erlaubnis der Behörde von der A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.2 Klagefrist (§ 4 KSchG)

Rz. 94 Will sich die Arbeitnehmerin gegen eine Kündigung wehren, so muss sie auch bei Bestehen des Sonderkündigungsschutzes nach § 17 innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist des § 4 KSchG Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben. Ein Verstoß gegen das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 ist ein sonstiger Unwirksamkeitsgrund i. S. d. § 4 Satz 1 KSchG. Dies gilt auch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss bei Ausspruch der Kündigung positive Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung besitzen. Dagegen genügt die fahrlässige Unkenntnis des Arbeitgebers nicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift der Kündigungsschutz nicht ein. Daher ist es nicht ausreichend, dass der Arbeitgeber eine Schwangerschaft vermutet oder für möglich hält. Konsequen...mehr

Urteilskommentierung aus TVöD Office Professional
Personenbedingte Verdachtskündigung wegen Verfassungsfeindlichkeit

Gegenstand einer Verdachtskündigung kann auch ein personenbedingter Eignungsmangel sein. Im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel auch aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue des Arbeitnehmers ergeben. Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen politischen Aktivitäten in die Dienststelle hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.7 Kündigungserklärung

Rz. 36 Erforderlich ist Abgabe einer Kündigungserklärung in Schriftform (§ 568 Abs. 1), d. h. die Kündigungserklärung muss vom Vermieter eigenhändig unterzeichnet sein. Das gilt erst recht, wenn im Mietvertrag für die Kündigungserklärung "Schriftform" vereinbart worden ist (KG, Urteil v. 16.1.2006, 8 U 157/05, WuM 2008, 193; KG Beschlüsse v. 11.6. und 9.7.2018, 8 W 31/18, GE...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.3 Zulässigkeit der Kündigung

Rz. 13 Der Regelungsgehalt der Vorschrift des Abs. 3 besteht in einer zeitlich auf einen Monat (nach Zustellung der Zustimmung – vgl. oben zu Abs. 2) beschränkten Aufhebung der gesetzlichen Kündigungssperre. Der Arbeitgeber erhält eine zeitlich begrenzte Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären. Die Einführung der Monatsfrist ...mehr

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Sauer, SGB IX § 169 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 86 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 169. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 86. Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt, dass die Frist für die Kündigung eines schwerbehinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.2 Zustellung der Entscheidung

Rz. 4 Die Entscheidung ist sowohl dem Arbeitgeber als Antragsteller als auch dem schwerbehinderten Menschen bekannt zu geben, und zwar in der besonderen Form der Zustellung. Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt, hier ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung. Die Wirksamkeit der Entscheidung richtet sich nach verwaltungsrechtlichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.4 Aufschiebende Wirkung

Rz. 15 Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur (ordentliche und außerordentliche Kündigung vgl. § 174, der insoweit nichts Abweichendes vorsieht) Kündigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Arbeitgeber kann (und muss, wenn er die Frist des Abs. 3 nicht versäumen will) die Kündigung auch dann aussprechen, wenn der schwer...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.4 Einschränkung des Ermessens bei Insolvenz

Rz. 14 Abs. 3 sieht einen besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung vor. In diesen Fällen ist das Ermessen der Integrationsämter eingeschränkt, wenn die in den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Rz. 15 Die zu entlassenden schwerbehinderten Menschen müssen in dem Interessenausgleich (hie...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.2 Folgen

Rz. 11 Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die in Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 geforderte Bedingung zu erfüllen, bedeutet das nicht, dass das Integrationsamt den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ablehnen muss. Vielmehr richtet sich in solchen Fällen das Zustimmungsverfahren nach den für ein Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung sonst geltenden Grundsätzen, das In...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigungsschutzrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Betriebliche Voraussetzung für das Bestehen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist das Überschreiten der gemäß § 23 Sätze 2 und 3 KSchG maßgeblichen Mitarbeiteranzahl (sog. Schwellenwert). Bei der Feststellung der Zahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer sind befristet Beschäftigte voll mitzuzählen. Nur für Beschäftigte in Teilzeit sieht § 23 Satz 4 TzBfG ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 19 Unabhängig von seiner Dauer kann der Wohnraummietvertrag mit einer Staffelmietvereinbarung vom Mieter stets zum Ende des vierten Jahres gekündigt werden (LG Berlin, GE 2000, 207; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 59). Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Ordentliche Kündigung

Rz. 588 Eine ordentliche Kündigung des Verwaltervertrages kommt nur dann in Betracht, wenn dieser auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist. Gem. § 620 Abs. 2 BGB kann der Vertrag in diesem Fall unter Berücksichtigung der in § 621 BGB vorgesehenen Kündigungsfristen gekündigt werden. Rz. 589 Im Verwaltervertrag kann die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.1 Beendigung während der laufenden Erprobung

Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für dieses auch § 15 Abs. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Grundsätzlich ist während der Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen [1], sofern dies nicht einzelvertr...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschlosse...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.2 Formulierungsvorschlag

Für das ordnungsgemäße Zustandekommen der Befristungsabrede trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Befristung beruft.[1] Deshalb bedarf es klarer, zweifelsfreier Formulierungen. Formulierungsvorschlag: An geeigneter Stelle, am besten in Verbindung mit der Definition des Anfangstermins, wird formuliert: "Das Arbeitsverhältnis beginnt am … und ist befri...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3 Dauer der vereinbarten Probezeit

Über die zulässige Dauer einer Probezeitbefristung lässt sich mangels gesetzlicher Vorgaben keine allgemeingültige Aussage treffen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Anforderungen und Eigenarten des Arbeitsplatzes an. Hinweis Dauer der Probezeit Nach § 15 Abs. 3 TzBfG muss die Probezeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses in einem angemessenen Verh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Verpflichtung des Wohnungseigentümers bei Verstößen des Dritten

Rz. 67 Die Treuepflicht begründet eine Rechtspflicht des überlassenden Wohnungseigentümers zum Handeln, deren Zweck darin besteht, im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander die Erfüllung der wechselseitigen Pflichten sicherzustellen.[202] Schreitet der Wohnungseigentümer entgegen dieser Handlungspflicht gegen ein beeinträchtigendes Verhalten des Nutzers nicht ein, kann...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.3 Befristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

Als weitere Variante einer Probezeitvereinbarung kommt der Abschluss eines befristen Arbeitsvertrags mit vorgeschalteter Probezeit in Betracht. Für den befristeten Arbeitsvertrag gelten die allgemein gültigen Bestimmungen zur Befristung. Während des Laufs einer Befristung ist der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung regelmäßig ausgeschlossen. Eine Probezeit und damit vorze...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.2 Dauer der vereinbarten Probezeit/Verlängerungsmöglichkeiten

Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann das Privileg der abgekürzten Kündigungsfrist während der Probezeit für maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Damit ist nicht etwa gesagt, dass die Vereinbarung einer längeren Probezeit unzulässig wäre. In Anbetracht der eindeutigen Regelung des § 622 Abs. 3 BGB kann sie aber ihre Wirkung nur für maximal 6 Monate entfalten. Wird eine längere...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 1 Leitsatz

Der Beschluss, bislang an Wohnungseigentümer vermietete Stellplätze zu kündigen, kann dann wie nach § 23 Abs. 2 WEG angekündigt werden "Stellplätze bei Haus 4 zu 6", wenn der Einladung folgender Beschlussentwurf beigefügt ist: "Die Wohnungseigentümer beschließen die ordentliche Kündigung der Mietverträge für die Stellplätze bei Haus 4 und 6 zur Verwendung als Handwerkerstell...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, der Beschluss sei weder nichtig noch widerspreche er einer ordnungsmäßigen Verwaltung! Die Einladung habe dem "Ankündigungsgrundsatz" des § 23 Abs. 2 WEG genügt. Danach erfordere die gültige Beschlussfassung die Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei der Einberufung, wobei insbesondere bei einfachen Sachverhalten wie dem vorliegenden eine schlagwortartige Bez...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümer beschließen die ordentliche Kündigung der Mietverträge für die Stellplätze bei Haus 4 und 6 zur Verwendung als Handwerkerstellplätze sowie Anbringung entspr. Absperrbügel". Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. In der X-Straße und ihren Nebenstraßen herrsche eine durch die vielen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aushilfskräfte / 4 Beendigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnissen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Zeitablauf[1], unabhängig davon, ob der Aushilfstatbestand weiter besteht. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des (Aushilfs-) Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpun...mehr

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Aushilfskräfte / 2 Gestaltungsformen

Regelmäßig wird das Aushilfsarbeitsverhältnis als befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen, oftmals handelt es sich um Gestaltungen als geringfügig entlohnte Beschäftigte. Die Befristungsabrede bedarf zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform. Möglich ist die Vereinbarung der Befristung als Höchstdauer. In diesem Fall ist die ordentliche Kündigung auch vor...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.1 Überblick

Rz. 39 Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist im wirksam befristeten Arbeitsverhältnis die ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies vereinbart wurde. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 620 Abs. 2 BGB. [1] Rz. 40 Die Bestimmung gilt auch für Verträge mit Altersgrenze, da es sich bei einer Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung eines be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 3 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis (Abs. 3)

Rz. 38a Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht seit 1.8.2022 § 15 Abs. 3 TzBfG in Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1152 vor, dass in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zu der erwartenden Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss. Hinweis § 15 Abs. 3 TzBfG gilt nicht für befristete Arbeitsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.1 Einzelvertragliche Vereinbarung

Rz. 44 Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss klar und eindeutig vereinbart sein. Praxis-Beispiel Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von … möglich. Rz. 45 Es genügt jedoch auch, wenn der beiderseitige Wille aus den Gesamtumständen eindeutig erkennbar ist.[1] Die Vereinbarung vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 5.1 Anwendungsbereich

Rz. 52 Wird ein Arbeitsvertrag auf Lebenszeit oder für länger als 5 Jahre eingegangen, soll durch § 15 Abs. 5 TzBfG eine überlange Bindung verhindert werden und mit dem eingeräumten Kündigungsrecht dem Schutz der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers dienen.[1] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 624 BGB und verdrängt diese für alle Arbeitsverhältnisse, gleich welcher A...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.2 Anwendbarer Tarifvertrag

Rz. 50 Die Kündigungsmöglichkeit kann sich auch aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Anwendbar ist ein Tarifvertrag nicht nur bei beidseitiger Tarifgebundenheit und bei Allgemeinverbindlichkeit. Es genügt auch die einzelvertragliche Vereinbarung der Anwendbarkeit. Dies gilt auch bei vereinbarter Anwendung eines fachfremden Tarifvertrags[1] oder einer Tarifbestimmung[2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.1 Zweckerreichung

Rz. 13 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt die Zweckerreichung und schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung voraus.[1] Rz. 14 Unerlässliche Voraussetzung für eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist, dass ein Beendigungstatbestand hinreichend deutlich vereinbart war[2] und dieser Beendigungstatbes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt auch für Wohnraummietverhältnisse, die nach dem WoFG v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) gefördert werden, soweit Wohnraummietverhältnisse nicht gemäß § 549 Abs. 2 und Abs. 3 vom Anwendungsbereich ausgenommen worden sind. Für die noch den Vorschriften des WoBindG unterliegenden früher preisgebundenen Wohnungen gilt weiterhin das Sonderkündigungsrecht gem...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.2.2 Nur die ordentliche Kündigung darf ausgeschlossen werden

Es darf nur das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden. Eine Vereinbarung, wonach "das Kündigungsrecht" insgesamt ausgeschlossen wird, verstößt gegen § 569 Abs. 5 BGB. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Ausschlussvereinbarung unwirksam ist. Der BGH hat allerdings die Klausel "Das Kündigungsrecht des Mieters ist für 4 Jahre seit Abschluss der Staffelmietvere...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Ordentliche personenbedingte Kündigung

3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung Rz. 520 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese unter anderem durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn...mehr