Fachbeiträge & Kommentare zu Nutzungsausfall

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§ 14 Anhang / H. Anlage 8: Berechnungsbogen Fahrzeugschaden

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Nutzungswille

Rz. 50 Der Geschädigte muss den tatsächlichen Willen haben, ein Fahrzeug zu nutzen. Ein solcher Wille ist nach der Lebenserfahrung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Schädiger zu unterstellen (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Rz. 51 Einen solchen vor dem Unfall vorhandenen Willen kann der Geschädigte jedoch z.B. unfallbedingt ("… habe seitdem Ang...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / I. Allgemeines

Rz. 78 Der Geschädigte muss sich auch dann ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er es unterlässt, den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die diese weder kannten noch kennen mussten (§ 254 Abs. 2 BGB). Im Rahmen dieser Vorschrift bedeutet dies z.B.:mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Totalschaden

Rz. 105 Im Falle eines Totalschadens richtet sich der Wiederbeschaffungszeitraum ebenfalls in erster Linie nach den Angaben in einem Sachverständigengutachten, maximal beträgt er aber etwa drei Wochen (König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 12 StVG Rn 37 unter Hinweis auf OLG Nürnberg VersR 1976, 373). Im Falle einer Abrechnung auf Neuwag...mehr

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zfs 01/2020, Änderung bei d... / C. Diskussion

I. Über diese Vorgaben des BGH besteht eigentlich zwischen Schädiger und Geschädigtenseite kein Streit. Der Geschädigte legt ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag samt Fotos vor und verlangt den Ersatz der Nettoreparaturkosten. Der Schädiger bzw. dessen Versicherung zahlt entweder diesen Betrag oder verweist den Geschädigten auf zumutbare gleichwertige Werkstätten und za...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Ansprüche des Leasinggebers

Rz. 151 Beschädigt ein Dritter ein Leasingfahrzeug, stehen die Ausgleichsansprüche – soweit sie ausnahmsweise einmal nicht per Vertrag auf den Leasingnehmer übertragen worden sind (dazu siehe Rdn 154) – grundsätzlich zunächst einmal dem Grunde nach allein dem Leasinggeber als Eigentümer, nicht dem Leasingnehmer als reinem Nutzungsberechtigten, zu. Rz. 152 Dazu gehören in eine...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 4 Beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen, geschieht das im Rahmen seiner Darlegungs- und Beweislast zur Höhe seines Schadensersatzanspruchs. Nach einhelliger Meinung gehören daher die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu dem vom Schädiger zu tragenden Herstellungsaufwand gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH VersR 2016, 1133; VersR 2017, 636). Rz. 5 Zur Frage d...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 2. Durch die Reparatur/Wiederbeschaffung entstehende weitere Schäden

Rz. 94 Ein weiterer häufig in Betracht kommender Fall ist, bei Klagen wegen Sachschäden an Kfz, die vor der Schadensbeseitigung erhoben werden, neben dem Leistungsantrag auf Ersatz des Netto-Reparaturaufwandes oder des Netto-Wiederbeschaffungsaufwandes einen zusätzlichen Feststellungsantrag mit aufzunehmen. Dieser kann z.B. wie folgt formuliert werden: Formulierungsbeispiel "...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / cc) Spezialfahrzeuge

Rz. 273 Ist ein unfallbeschädigtes Fahrzeug mit einer speziellen Ausstattung für Behinderte ausgerüstet, z.B. Handbremsgerät, Automatikgetriebe und dergleichen, ist ein über der üblichen Nutzungsentschädigung liegender Nutzungswert gegeben. Dieser Wert ist ggf. richterlich nach § 287 ZPO zu schätzen. Er kann z.B. einen Zuschlag in Höhe von 4,50 EUR (9 DM, LG Chemnitz DAR 199...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 7. Sonstige nutzungsausfallfähige Gegenstände

Rz. 327 In dem vorzitierten Aufsatz wird eine Reihe von Nutzungsausfallbeträgen für Gegenstände aufgezählt, die nicht unmittelbar mit einer Pkw-Benutzung in Zusammenhang stehen, wie z.B.:mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 2. Nicht quotenbevorrechtigte Schadensersatzpositionen

Rz. 25 Hierzu gehören die Sachfolgeschäden, also bislang alle anderen Schadensersatzpositionen, wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Ladungsschaden, Kostenpauschale usw. Rz. 26 Hierunter fallen auch die Kosten für die Geltendmachung der Vollkaskoleistung durch den hierzu beauftragten Anwalt, sofern nicht der oben (siehe Rdn 19 ff.) geäußerten Auffassung gefolgt wird, si...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Unmittelbare Schäden und Folgeschäden

Rz. 9 Reparaturkosten für den unfallbeschädigten Pkw (BGH NJW 1976, 1396), die Bergungskosten, die Wertminderung sowie der Wertersatz bei Totalschaden sind z.B. unmittelbare Schäden. Rz. 10 Sachfolgeschäden sind der Nutzungsausfall, die Mietwagenkosten und die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten, aber auch z.B. der Schaden, der anlässlich der unfallbedingten...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / a) Art und Umfang der potenziellen Nutzung

Rz. 244 Allerdings braucht der Geschädigte nicht etwa nachzuweisen, ob, in welchem Umfange und zu welchem Zweck er sein unfallbeschädigtes Fahrzeug tatsächlich benutzt hätte. Es genügt der Nachweis, dass das Fahrzeug ohne das Unfallereignis zur Verfügung und Benutzung gestanden hätte. Anders als bei den Mietwagenkosten kommt es also nicht darauf an, in welchem Umfang der Ges...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Zulässiger Forderungseinzug

Rz. 61 Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer können im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit entstandene Schadenposten direkt mit dem Versicherer abrechnen, wenn sie Grund und Umfang der gegnerischen Eintrittspflicht nicht prüfen. Darin liegt weder nach § 2 Abs. 1 noch nach Abs. 2 RDG eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung (BGH v. 24.10.2017 – VI ZR 504/16...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 14 Häufig werden im Rahmen der Schadenabwicklung Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten etc. an die jeweiligen Leistungserbringer abgetreten, die dafür auf eine umgehende Zahlung – bzw. die Reparaturwerkstatt auf ihr Werkunternehmerpfandrecht – verzichten. Auch in diesen Fällen stehen die Forderungen materiell-rechtlich aufgrund der Abtretung nach § 398...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / cc) Beschaffungsprobleme

Rz. 378 Probleme gibt es stets, wenn ein Ersatzfahrzeug nicht innerhalb vertretbarer Zeit zu beschaffen ist. Dann bieten sich folgende Lösungswege an:mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / f) Nutzungsfähigkeit bei Mietwageninanspruchnahme

Rz. 197 Vgl. zunächst die allgemeinen Ausführungen zum Nutzungswillen (siehe Rdn 50 ff.) sowie zur Nutzungsmöglichkeit (siehe Rdn 64 ff.). Der Geschädigte muss grundsätzlich in der Lage sein, das Mietfahrzeug auch tatsächlich zu nutzen. Die Lebenserfahrung spricht für den Nutzungswillen des Halters, der Gegenbeweis obliegt dem Schädiger (OLG Celle VersR 1973, 717). Rz. 198 Lie...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 3. Ausschließliche Feststellungsklage zum Haftungsgrund

Rz. 96 Der BGH hat in der vorgenannten Entscheidung (BGH v. 6.3.2012 – VI ZR 167/11 – r+s 2012, 461) auch noch einmal ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des BGH (BGH NZV 2017, 226; NZV 2016, 365; NJW-RR 2008, 1520; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1555; VersR 1991, 788) hingewiesen, wonach der Geschädigte bei einem noch in der Entwicklung befindlichen Schaden nicht ge...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 2. Nutzungsmöglichkeit

Rz. 64 Der Geschädigte muss auch die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu nutzen. Sie entfällt z.B., wenn der Geschädigte durch den Unfall derart verletzt worden ist, dass er ein Kraftfahrzeug – ganz oder auch nur vorübergehend – nicht mehr führen kann (BGH VersR 1966, 497; BGH VersR 1985, 736 = zfs 1985, 296; KG NZV 2006, 157) = DAR 2006, 151). Das gilt selbstverständlich auc...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / II. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Rz. 2 Bei Leasingfahrzeugen ist zu unterscheiden zwischen dem so genannten Teilschadensfall und dem Totalschaden. Rz. 3 Im Teilschadensfall ist entsprechend den üblicherweise vereinbarten "Allgemeinen Leasing Bedingungen" der Leasingnehmer regelmäßig verpflichtet, die Reparatur vornehmen zu lassen. Rz. 4 In diesen Fällen schuldet der Schädiger dem Leasingnehmer im Rahmen des s...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (b) Gebührenerhöhung durch "Besprechung"

Rz. 489 Das RVG hat die Besprechungsgebühr des § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO a.F. durch Nr. 2300 VV RVG beseitigt. Die zur damaligen "Besprechungsgebühr" ergangene Judikatur hat noch Bedeutung für die Bemessung der Höhe der heutigen Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG. Wenn jetzt die Besprechungsgebühr weggefallen ist, dann kann allein die Tatsache einer Besprechung dazu führen,...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Wohnmobil

Rz. 316 Für ein Wohnmobil kann nach der aktuellen Entscheidung des BGH (VersR 2008, 1086 = zfs 2008, 501 = r+s 2008, 352 = DAR 2008, 465 = NZV 2008, 453) keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn das Wohnmobil reinen Freizeitzwecken dient und für die alltägliche Lebensführung ein Pkw zur Verfügung steht (so auch OLG Hamm NZV 1989, 230; OLG Celle NZV ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (5) Überobligationsmäßige Restwertrealisierung

Rz. 276 Wenn der Geschädigte tatsächlich über das Internet einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Restwert ganz erheblich übersteigt, stellt sich die Frage der Berücksichtigung. Es gilt zwar der Grundsatz, dass ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, der mit dem Zustand seines Fahrzeuges nic...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (3) Berücksichtigung konkreter Restwertangebote

Rz. 259 Beginnend mit einem weiteren Urteil hat der BGH (zfs 2000, 103 = DAR 2000, 159 = NVZ 2000, 162) seine Rechtsprechung noch weiter konkretisiert. Danach bestätigt er zunächst, dass der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt, wenn er im Totalschadensfall das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert verka...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Ersatzleistung in der Kaskoversicherung

Rz. 241 Im Falle des Verlusts oder der Zerstörung (technischer Totalschaden) des Fahrzeugs wird gem. § 13 Abs. 4 AKB grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, ggf. abzgl. des Werts des Fahrzeugwracks (§ 13 Abs. 3 AKB), ersetzt. Gem. A.2.6.1 AKB 2008 hingegen wird grundsätzlich lediglich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ersetzt, auch im Falle d...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / V. Abschleppkosten

Rz. 329 Die Kosten für das Abschleppen eines unfallbedingt fahrunfähig gewordenen Fahrzeugs sind adäquater Folgeschaden und daher grundsätzlich zu ersetzen. Rz. 330 Streit herrscht immer wieder über die Entfernung bei zu erstattenden Abschleppkosten. Die Assekuranz wendet immer wieder einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ein, wenn das Fahrzeug nicht zur nächstgel...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / IV. Anwaltskosten

Rz. 422 Angesichts der Komplexität heutiger Schadensregulierung und der mannigfaltigen Regulierungserschwernisse seitens der Assekuranz benötigt der Geschädigte anwaltliche Hilfe bei der Beurteilung der Haftungslage, für das Wissen um die ersatzfähigen Schadensposten und zur sachgerechten Durchsetzung seiner Ansprüche. Rz. 423 Soweit die Auffassung vertreten worden ist, es st...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 9. Hinweise an Mandanten

Rz. 239 Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er einen von ihm auszuwählenden öffentlich bestellten, vereidigten und vor allem unabhängigen Sachverständigen beauftragen kann und dies auch dann, wenn der Versicherer des Gegners bereits eine Begutachtung durch einen (ggf. hauseigenen) Sachverständigen durchgeführt hat (OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; KG DAR 1971, 295). Rz. 24...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Notreparatur

Rz. 103 Soweit möglich, ist der Geschädigte verpflichtet, zunächst mittels einer Notreparatur das Fahrzeug in einen vorübergehend fahrfähigen Zustand zu versetzen und es so lange weiter zu benutzen, bis eine endgültige Reparatur möglich ist (OLG Köln NZV 1990, 429; OLG München zfs 1985, 330). Rz. 104 Die Kosten der Notreparatur sind ggf. den Kosten einer Mietwageninanspruchna...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / d) Dauer der Mietwageninanspruchnahme

Rz. 190 Vgl. zur Dauer des Nutzungsausfalls zunächst die allgemeinen Ausführungen oben (siehe Rdn 74 ff.). Die Dauer der Mietwageninanspruchnahme richtet sich in erster Linie nach den Angaben im Sachverständigengutachten. Der Geschädigte muss daher unverzüglich nach Kenntnis von dem Gutachten Reparaturauftrag erteilen oder sich – im Totalschadensfall – um ein anderweitiges Fa...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / aa) Werkstattwahl

Rz. 99 Soweit in der Rechtsprechung sogar die Auffassung vertreten wurde, die Schadensminderungspflicht des Geschädigten gebiete es, notfalls eine andere Werkstatt als die seines Vertrauens auszuwählen, wenn letztere über keine freien Werkstattkapazitäten verfüge (LG Duisburg r+s 1987, 163), geht das sicher zu weit. Rz. 100 Das Recht auf freie Werkstattwahl ist insbesondere i...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Aktivitäten der Werkstätten

Rz. 82 Aus Gründen der Kostenersparnis gab es früher Anweisungen einiger Automobilhersteller an ihre Werkstätten, den Geschädigten über die Möglichkeit einer Mietwageninanspruchnahme oder eines Nutzungsausfallanspruchs nicht zu belehren sowie die Möglichkeit einer Beauftragung eines freien Sachverständigen oder den Anspruch auf Wertminderung nach aller Möglichkeit nicht anzu...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (3) Rechtsprechung zur Angemessenheit einer Gebühr von 1,3

Rz. 479 Inzwischen hat auch der BGH bestätigt, dass es nicht unbillig ist, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine 1,3 Geschäftsgebühr bestimmt (BGH v. 31.10.2006 – VI ZR 261/05 – VersR 2007, 265 = zfs 2007, 102 = r+s 2007, 439 = DAR 2007, 234 = NZV 2007, 181; ebenso OLG Frankfurt DAR 2015, 236; AG Iserlohn zfs 2005, 258; AG...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. Konkreter Nutzungsausfallschaden

Rz. 345 Immer dann, wenn das Unfallfahrzeug unmittelbar zur Einnahmeerzielung dient und durch den unfallbedingten Ausfall in Höhe der nicht erzielten Einnahmen ein belegbarer Schaden entstanden ist, ist der Geschädigte gehalten, den entstandenen Schaden konkret zu beziffern.[447] Denn der BGH hat sich bei seiner Rechtsprechung zur Nutzungsausfallentschädigung vom privat genu...mehr

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§ 8 Sachschaden / cc) Wirtschaftlicher Totalschaden

Rz. 375 Liegt ein Totalschaden vor, kann der Geschädigte seinen Willen zur Weiterbenutzung auch durch die Reparatur des Unfallfahrzeugs nachweisen. In diesem Fall beschränkt sich der ausgleichspflichtige Ausfallzeitraum allerdings auf die angemessene Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. In jedem Fall ist aber ein Nachweis der Neuanschaffung zu führe...mehr

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§ 8 Sachschaden / a) Übersicht

Rz. 351 Für alle sonstigen Kraftfahrzeuge kann der durch den Ausfall verursachte Schaden nicht derart konkret beziffert werden. Seit dem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 30.9.1963[459] ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass derjenige, der Ersatz für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs zu leisten hat, grundsätzlich auch verpflichtet ist, dem Geschädigten G...mehr

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§ 8 Sachschaden / b) Nutzungswille

Rz. 358 Zwar liegt der Schluss nahe, dass der Geschädigte nach dem Unfall sein Fahrzeug wie bisher weiter nutzen will. Da dies aber nicht zwingend ist, sondern der Unfall für den Geschädigten auch den Anlass geben kann, sein Fahrzeug nicht weiter nutzen zu wollen, hat er seinen Nutzungswillen und die ihm mögliche Nutzung zumindest dann darzulegen und zu beweisen, wenn die Ge...mehr

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§ 8 Sachschaden / 1. Übersicht

Rz. 344 Verzichtet der Geschädigte darauf, den unfallbedingten Ausfallzeitraum seines Kraftfahrzeugs durch Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs zu überbrücken, heißt dies nicht, dass er für den Ausfall des Fahrzeugs keinen Ersatz erhält. Je nachdem, zu welchem Zweck das Fahrzeug konkret genutzt wurde, kann der Geschädigte den entstandenen Schaden bezi...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VI. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Polen

Rz. 68 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach polnischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten. Teilweise liegen erste Urteile deutscher Gerichte zur Anwendung materiellen polnischen Rechts vor.[120] 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Das polnische Recht kennt zwar grundsätzlich eine verschuldensunabhängige Gefäh...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / IV. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden

Rz. 64 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach niederländischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Es besteht eine verschuldensabhängige Haftung, die zu Lasten des Fahrzeughalters im Wege der Verschuldensvermutung zu einer Art Gefährdungshaftung ausgebaut worden ist. Bei einem...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VII. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz

Rz. 70 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach schweizerischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Der Halter haftet grundsätzlich unter dem Aspekt der Gefährdungshaftung (Art. 58 Abs. 1 SVG) – dies auch für andere Personen, die mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen (§ 5...mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Fiktiver Reparaturschaden

Rz. 370 Rechnet der Geschädigte den Unfallschaden fiktiv ab und weist er nicht nach, das Fahrzeug repariert oder sich ein Ersatzfahrzeug zugelegt zu haben, scheidet ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus. Wie bereits dargelegt, setzt jeder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung den Nachweis eines tatsächlichen Ausfallzeitraums voraus.[498] Rz. 371 Rechnet der Ge...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / d) Daten über Sachschäden

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§ 11 Klage und selbstständi... / cc) Muster: Umstellung des Klageantrags bei Leasingfahrzeug

Rz. 32 Muster 11.9: Umstellung des Klageantrags bei Leasingfahrzeug Muster 11.9: Umstellung des Klageantrags bei Leasingfahrzeug Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir nunmehr beantragen:mehr

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§ 8 Sachschaden / a) Anspruchshöhe bei konkreter Bezifferung

Rz. 380 Wie bereits ausgeführt, scheidet eine Pauschalierung der Nutzungsausfallentschädigung dort aus, wo dem Geschädigten eine konkrete Bezifferung des dadurch verursachten Schadens möglich ist. Wird das Unfallfahrzeug gewerblich oder behördlich genutzt und dient es unmittelbar der Einnahmeerzielung, findet die Gebrauchsentbehrung in aller Regel ihren Niederschlag im entga...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _______...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / V. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Österreich

Rz. 67 Folgende Grundsätze sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach österreichischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Nach § 5 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetztes (EKHG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges für den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass bei dem Betrieb e...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. Mietwagen bei Personenschaden und Nutzung durch nahe Angehörige

Rz. 263 Sofern der Geschädigte das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen höchstpersönlich nicht führen kann, ist die Inanspruchnahme des Mietfahrzeugs nicht zu beanstanden, wenn das Fahrzeug regelmäßig von nahen Angehörigen benutzt wird[318] oder er sich von diesen während seines Krankschreibungszeitraumes chauffieren lässt.[319] Eine dem Mietwagenunternehmen zu zahlende Geb...mehr