Fachbeiträge & Kommentare zu Mietpreisbremse

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2019 Mietgarantie / Steuerliche Behandlung / § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG / § 17 UStG / § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grundstückskaufverträge können mit einer Mietgarantie verbunden werden. Ertragsteuerlich führen die aus der Mietgarantie resultierenden Zahlungen zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es kommt nicht zu einer rückwirkenden Minderung der Ans...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Rückerstattungsanspruch

Rz. 10 Der Mieter kann ab der Rüge die Zahlung nicht geschuldeter Miete verweigern bzw. Rückzahlung verlangen. Der Mieter kann die gesamte seit Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern, wenn er den Verstoß gegen die "Mietpreisbremse" in den ersten 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügt. Bei Rüge nach Ablauf von 30 Monaten hat der Mieter ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.4 Überschreitung der zulässigen Miete bei Vermietung nach dem 1.10.2014 (Abs. 1a Satz 1 Nr. 3)

Rz. 6 Achtung Entscheidend sind Mietvertragsabschluss und Nutzungsbeginn nach dem 1.10.2014. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der Vermieter die Mietpreisbremse einhalten. Nähere Informationen sind erst im Rahmen des Auskunftsverlangens nach § 556 Abs. 3 zu erteilen. Der Vermieter erfüllt sein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber erst danach begonne...mehr

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Möblierter Wohnraum / 2 Wohnraum

Handelt es sich um eine möblierte Wohnung, gelten dieselben Vorschriften zur Kündigung, zur Mietpreisbremse und zur Mieterhöhung wie bei einer unmöblierten Wohnung. Handelt es sich dagegen um ein oder auch mehrere möblierte Zimmer in einer vom Vermieter bewohnten Wohnung, gelten diese Vorschriften nicht. Hinweis Die Abtrennung ist entscheidend Wenn der Wohnraum innerhalb der Wo...mehr

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Härteres Vorgehen gegen Mietwucher bleibt umstritten

Der Bundesrat will Mietwucher stärker bekämpfen und härter bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert – Vertreter von Vermietern und Hauseigentümern lehnen die Vorlage ab. Neun Sachverständige waren eingeladen, darunter Vertreter des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Zentralen Immobilien Au...mehr

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Justizminister bei der Reform der Mietpreisbremse in Zugzwang

FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen. Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der i...mehr

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Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch bei Untervermietung

1 Leitsatz Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen. Ferner hat ein Mieter von vornherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) vereinbar ist. 2 Normen...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 1 Leitsatz

Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen. Ferner hat ein Mieter von vornherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) vereinbar ist.mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter die gemietete Zweizimmerwohnung unerlaubt und auch noch nach Abmahnung durch den Vermieter untervermietet. Der Mieter zahlte an den Vermieter eine Gesamtmiete von monatlich 460 EUR und verlangte von den beiden Untermietern monatlich 962 EUR. Das LG Berlin hatte zwar im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des BGH (Urte...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 2 Normenkette

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 5 Entscheidung

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 3 Das Problem

Wenn für einen Mieter von Wohnraum nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, hat er gegenüber dem Vermieter einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Dies gilt nur dann nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die...mehr

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AGS 02/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner kritisch mit der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge und weist darauf hin, dass dies auch zu einer drastischen Anzahl der Beratungshilfebewilligungen führen wird (S. 49). Burhoff setzt die Rechtsprechungsübersicht zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen für 2023 fort. Der Teil 2 beinhaltet die Gebühren aus den Teilen 4-7 VV (S. 52). Mit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Vormiete

Rz. 1 Geschuldete Vormiete im Sinne von § 556e Abs. 1 ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete...mehr

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BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 3 Die Entscheidung

Die vereinbarte Miete von 460 EUR überschreitet die nach der Mietpreisbremse zulässige Miethöhe. Zulässig ist eine Miete von 380 EUR. Soweit die im Mietvertrag vereinbarte Miete darüber hinausgeht, ist die Vereinbarung unwirksam. Ausgangspunkt für die zulässige Miethöhe sind die Regelungen über die Mietpreisbremse. Danach darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverhältniss...mehr

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BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 2 Das Problem

Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung in Berlin streiten über die zulässige Miethöhe für eine 38 m2 große Wohnung in Berlin. Für die Wohnung gilt seit 1.6.2015 die Mietpreisbremse. Der Mieter hatte die Wohnung im Juli 2017 für eine Nettokaltmiete von 460 EUR (ca. 12 EUR/m2) gemietet. Die ortsübliche Vergleichsmiete betrug 256 EUR (6,65 EUR/m2). Zuvor war die Wohnung Mit...mehr

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BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 1 Leitsatz

Trotz Mietpreisbremse kann eine Miete zulässig sein, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigt, wenn zuvor für die Wohnung mehr gezahlt worden ist. War die Vormiete ihrerseits überhöht, kann es auch auf die Vor-Vormiete ankommen.mehr

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Mikroapartments – ein lukratives Investment

Überblick Die Nachfrage wächst, die Flächeneffizienz ist groß, die Quadratmetermieten hoch, die Renditen aussichtsreich: Mikroapartments bieten laut einer Makler-Analyse viel Potenzial für Investments. Der Wohntyp ist umso attraktiver, als der Wohnungsmarkt noch länger angespannt bleiben dürfte. Der Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich und gleichzeitig wird immer we...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmsweise genügt Angabe der Quadratmetermiete

1 Leitsatz Bei Überschreiten der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höchstmiete genügt der Vermieter seiner Auskunftspflicht über die Vormiete durch Angabe der Quadratmetermiete, wenn dem Mieter die Fläche der Wohnung bekannt war oder bekannt gemacht wurde. 2 Normenkette §§ 556e, 556g BGB 3 Das Problem In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gi...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 1 Leitsatz

Bei Überschreiten der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höchstmiete genügt der Vermieter seiner Auskunftspflicht über die Vormiete durch Angabe der Quadratmetermiete, wenn dem Mieter die Fläche der Wohnung bekannt war oder bekannt gemacht wurde.mehr

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Mietpreisbremse: Greift nicht bei umfassender Modernisierung

1 Leitsatz Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik). Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich. 2 No...mehr

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 1 Leitsatz

Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik). Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich.mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 3 Das Problem

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Diese wird i. d. R. nach dem örtlichen Mietspiegel ermittelt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn bereits die vom Vormieter gezahlte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete ...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 5 Entscheidung

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 2 Normenkette

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 5 Entscheidung

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil v. 9.2.2022, 10 C 46/21mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 2 Normenkette

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 3 Das Problem

Die Bestimmungen der Mietpreisbremse, wonach die Miete bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags die ortsübliche Miete nicht um mehr als 10 % übersteigen darf, gelten nicht, wenn die Wohnung dem Mieter umfassend renoviert übergeben wird. Umfassend ist eine Renovierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erschei...mehr

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Kreuzberg entschiedenen Fall hat der Vermieter ein neues Bad sowie eine Sammelheizung, moderne Isolierglasfenster und eine Einbauküche eingebaut; ferner sind Leitungssysteme und Elektrik erneuert worden. Hierfür sind Kosten von über 550 EUR/m2 angefallen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes betrugen für Neubauwohnungen die Kosten 1.570 EUR/m2. Somit sin...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall lag die vereinbarte Miete mehr als 10 % über dem örtlichen Mietspiegel. Dazu enthielt der Mietvertrag folgenden Hinweis: "Die Vormiete 1 Jahr vor Beendigung des Vormietverhältnisses betrug 10,60 EUR/m2". Das AG Berlin gab der Klage der Mieter auf Rückzahlung angeblich überhöhter Miete statt. Die Berufung des Vermieters zum LG Berlin hat...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 6.2 Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann bei Vorenthaltung statt der Entschädigung in Höhe der bisherigen Miete eine solche in Höhe der Miete verlangen, die für vergleichbare Räume ortsüblich ist (§ 546a Abs. 1 BGB). Er kann also zwischen der bisher vereinbarten Miete und der ortsüblichen Miete wählen. Für diese Ersetzungsbefugnis sind die Regelungen über die Miethöhe gem. §§ 557 ff. BGB nicht anwen...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / Zusammenfassung

Überblick Nach der Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme ist der Vermieter nicht zuletzt aus Gründen der wirtschaftlichen Amortisation seiner Investitionen daran interessiert, die für die Modernisierung entstandenen Kosten auf seine Mieter umzulegen. Gemäß § 559 Abs. 1 BGB kann der Vermieter nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8 % der f...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur Mietpreisbremse verjährt eigenständig

1 Leitsatz Der Auskunftsanspruch des Mieters im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Auskunftsverlangen des Mieters. 2 Das Problem In Städten und Gemeinden, die die Bundesländer per Rechtsverordnung der Geltung der Mietpreisbremse unterstellt haben, ist die zulässige Miethöhe bei n...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 1 Leitsatz

Der Auskunftsanspruch des Mieters im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 2 Das Problem

In Städten und Gemeinden, die die Bundesländer per Rechtsverordnung der Geltung der Mietpreisbremse unterstellt haben, ist die zulässige Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen beschränkt. Um Mietern die Rückforderung überhöhter Miete zu erleichtern, sieht § 556g Abs. 3 BGB einen Auskunftsanspruch vor. Demnach muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Auskunft über ...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 5 Hinweis

Die Urteile des BGH beziehen sich auf den Auskunftsanspruch aus § 556g Abs. 3 BGB, der während des Mietverhältnisses besteht und nur auf Verlangen des Mieters zu erfüllen ist. Seit 1.1.2019 besteht gemäß § 556g Abs. 1a BGB ein weiterer Auskunftsanspruch, den der Vermieter unaufgefordert und bereits vor Abschluss des Mietvertrags erfüllen muss. Demnach muss ein Vermieter, der ...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 4 Entscheidung

BGH, Urteile v. 12.7.2023, VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 3 Die Entscheidung

Der BGH folgt im Kern der 63. Zivilkammer, beurteilt den Beginn der Verjährung allerdings anders als diese. Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbstständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit der Entst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Stichtag

Rz. 2 § 556e Satz 1 setzt voraus, dass die Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und erstmals vermietet worden ist. Ist also vor bzw. ab diesem Stichtag schon eine Vermietung oder eine Nutzung vorgenommen worden, ist die Mietpreisbremse einschlägig. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Prozessuales

Rz. 5 Der Vermieter muss die für ihn günstigen (Ausnahme von der Mietpreisbremse) Voraussetzungen des § 556f darlegen und beweisen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556f Rn. 25; Fleindl, WuM 2015, 212). Bestreitet der Mieter die in diesem Rahmen aufgestellten Tatsachenbehauptungen, wird der Vermieter auch die entsprechenden Belege, z.B. über die Kosten und den Umfang einer d...mehr

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Keine Mietpreisbremse bei I... / 1 Leitsatz

Bei einer mietvertraglich vereinbarten Indexmiete beziehen sich die Vorschriften zur Mietpreisbremse lediglich auf die bei Mietbeginn zulässige Miethöhe. Werden diese Vorgaben eingehalten, ist eine Erhöhung der Miete gemäß der Indexvereinbarung auch dann wirksam, wenn sie die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete übersteigt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Mietpreisbremse bei Indexmieterhöhung

1 Leitsatz Bei einer mietvertraglich vereinbarten Indexmiete beziehen sich die Vorschriften zur Mietpreisbremse lediglich auf die bei Mietbeginn zulässige Miethöhe. Werden diese Vorgaben eingehalten, ist eine Erhöhung der Miete gemäß der Indexvereinbarung auch dann wirksam, wenn sie die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete übersteigt. 2 Normenkette §§ 556d, 556g, 557a Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Mietpreisbremse bei I... / 3 Das Problem

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen eine sog. Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuabschluss eines Mietvertrags nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete – i. d. R. der Mietspiegelmiete – liegen.mehr