Fachbeiträge & Kommentare zu Mietpreisbremse

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber erst danach begonne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.4 Überschreitung der zulässigen Miete bei Vermietung nach dem 1.10.2014 (Abs. 1a Satz 1 Nr. 3)

Rz. 6 Achtung Entscheidend sind Mietvertragsabschluss und Nutzungsbeginn nach dem 1.10.2014. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der Vermieter die Mietpreisbremse einhalten. Nähere Informationen sind erst im Rahmen des Auskunftsverlangens nach § 556 Abs. 3 zu erteilen. Der Vermieter erfüllt sein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weiteres bekannte v...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.16 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Unverhältnismäßige und als unangemessen geltende tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft (Abs. 1 Satz 6 bis 8)

Rz. 256a Abs. 1 Satz 6 bis 8 stehen für den Willen der Bundesregierung, im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.7.2026 unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft insbesondere durch Ausnutzung bestehender Regelungen zu begegnen. In allen Fällen des Satzes 8 gilt keine Karenzzeit. Damit können die Maßnahmen zur Gegensteuerung ab dem Beg...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.4 Kappungsgrenze

Hinweis Kappungsgrenze 20 % Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, von Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöhen.[1] Hinweis Ausnahme wegen auslaufender Preisbindung Eine Ausnahme von der Anwendung der Kappungsgrenze besteht gemäß § 558 Abs. 4 BGB: Eine 20 %-Begrenzung tritt nicht ein, soweit die M...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung ist bereits dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen. Dabei ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht als berechtigt anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und S...mehr

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Kabinett beschließt Mietrechtsänderung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen. Unter anderem soll der Mietpreisbremse mehr Geltung verschafft werden. Die zentralen Punkte im Überblick. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, den das Bundeskabinett am 29.4.2026 beschlossen hat ("Mietrecht II"), sieht strengere Vorgaben für Vermie...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / III. Mietpreisbremse

Die sog. Mietpreisbremse sollte nach dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, „der direkten und indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken”. Dabei beschränkt sich der Schutz auf die Neuvertragsmiete. Bestandsmieter werden bereits durch §§ 558 ff. BGB geschützt. In letzter Zeit ist die Frage aufgetaucht, wie Vereinba...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / I. Einleitung

Das 2. Halbjahr 2025 war mietrechtlich hauptsächlich das Halbjahr der Erwartungen. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarungen zum Mietrecht umsetzt. Hierzu zählte zunächst die „Abschaffung” des Heizungsgesetzes. Davon war schon bald nichts mehr zu hören. Es hieß dann, das Gesetz solle „in jetziger Fo...mehr

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ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 2 Nachbesserungen an geplanter Mietrechtsnovelle gefordert

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Geschäfts- und Wohnraummiete (s. näher zu dem Vorhaben ZAP 2026, 147 ff. sowie ZAP 2026, 277 in diesem Heft) ist bei den Verbänden der Anwaltschaft auf ein mit Blick auf die verfolgten Ziele positives, hinsichtlich der konkreten Lösungsvorschläge aber sehr unterschiedliches Echo gestoßen. Währen...mehr

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ZAP 4/2026, Vermieter-Bashing par ordre du mufti de luxe?

Was sich derzeit als Mietrechtsreform ankündigt, wirkt aus Vermietersicht absolut nicht wie ein ausgewogener Interessenausgleich, den man vom Gesetzgeber erwarten muss, sondern wie ein weiterer Beleg dafür, wie tief das politische Misstrauen gegenüber Vermietern und Eigentümern inzwischen verankert ist. Dabei verkörpern die enthaltenen gewerberaummietrechtlichen Eingriffe in...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Prozessuales

Rz. 7 Der Mieter, der einen Verstoß des Vermieters gegen § 556d rügt, trägt im Bestreitensfall die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie der preisrechtlich zulässigen Miete (Schmidt-Futterer/Börstinghaus § 556d Rn. 92). Hinweis Miete durch Sozialamt Der Mieter, dessen Miete vom Sozialamt überwiesen wird, kann Ansprüche auf Rückzahlun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ausgangsmiete

Rz. 2 Die ortsüblichen Vergleichsmiete, die höchstens um 10 % überschritten werden darf, wird nach der Legaldefinition des § 558 Abs. 2 ausschließlich anhand von fünf wohnwertbildenden Faktoren ermittelt, also aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (vgl. dazu § 558 Rn. 12-14) unter Berücksi...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietpreisbremse durfte bis 2025 verlängert werden

Die 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 war verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die im Jahr 2015 erstmals eingeführte, zunächst auf fünf Jahre beschränkte Mietpreisbremse durfte um fünf Jahre bis 2025 verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte fest, dass eine Regulierung der Miethöhe auch weiterhin g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indexmiete / 3 Indexmiete und Mietpreisbremse

Liegt die Wohnung in einer Gemeinde, für die die Mietpreisbremse gilt, sind die Vorschriften der Mietpreisbremse[1] nur für die Ausgangsmiete zu beachten. D. h., dass die indexierte Ausgangsmiete grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigen darf. Es muss also für die Ausgangsmiete die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indexmiete / 1 Inhaltliche Anforderungen

Die Indexmiete nach § 557b BGB kann nur in Form einer echten Gleitklausel vereinbart werden. Man versteht hierunter eine Vereinbarung, wonach sich die Höhe der Miete mit der Änderung einer bestimmten, von den Parteien gewählten Bezugsgröße verändern soll. Die Veränderung muss dergestalt erfolgen, dass den Parteien kein Verhandlungsspielraum für die Festsetzung der Miethöhe v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietspiegel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Falls in der betreffenden Kommune kein Mietspiegel existiert, können der zur Mieterhöhung berechtigte Vermieter oder das Geri...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Strengere Regeln für Vermieter: die Reformvorschläge

Überblick Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewinnbringende Untervermietung ist unzulässig

Überblick Ein Mieter darf mit Untervermietungen kein Geld verdienen. Das berechtigte Interesse eines Mieters an einer Untervermietung sei, die wohnungsbezogenen Aufwendungen zu decken, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Zweck der Untervermietung sei es nicht, Gewinn zu erzielen. Ein Berliner Mieter hatte seine Zweizimmerwohnung während eines Auslandsaufenthalts ab 2020 o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bundesrat dringt auf Nachschärfung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde im Juli 2025 um vier Jahre verlängert – der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regelungen präziser fasst und nachschärft. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlägen zu. Der Bundesrat will die Mietpreisbremse nachschärfen und präzisieren. Einen Gesetzentwurf "zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern die Mietpreisbremse

Mit Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern weitere Bundesländer die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, ...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 5 Höhe der Staffelmiete

Die Regelungen der §§ 556d-556g BGB (Mietpreisbremse) gelten gemäß § 557a Abs. 4 BGB auch für Staffelmietvereinbarungen. Danach ist jede Staffel mit der zum gleichen Zeitpunkt maximal zulässigen Miete abzugleichen, es ist also bei jeder Staffel gesondert zu prüfen, ob die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB um 10 % übersteigt; ist dies der Fall,...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 7 Ausschluss einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Modernisierung

Ist eine Staffelmiete vereinbart, sind alle anderen Mieterhöhungen ausgeschlossen, außer die Anpassung bei gestiegenen Betriebskosten. Modernisiert der Vermieter dennoch, kann er die Mieterhöhung nach Ablauf der Staffelmiete nicht nachholen.[1] Diese Auffassung ist allerdings nicht unumstritten. Teilweise wird auch vertreten, dass eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nach Ablauf...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 3. Adressatenkreis der sekundären Altersvorsorge

Die sekundäre Altersvorsorge ist für rentenversicherungspflichtige Angestellte[60] und Beamte[61] möglich. Aber auch Selbstständigen und nicht rentenversicherungspflichtigen Angestellten ist die sekundäre Altersvorsorge eröffnet.[62] Es gibt also keinen Personenkreis, der von den Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge ausgeschlossen wäre. Bei nicht rentenversicherungspfl...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Geförderter Wohnraum

Rz. 48 Nach § 558 Abs. 2 Satz 2 ist bei der Vergleichsmietenbetrachtung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt für Sozialwohnungen gemäß §§ 1 ff. WoBindG, also Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges sowie mit Wohnungsfürsorgemitteln oder mit Aufwendungshilfen gef...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gemäß § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitp...mehr

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Mietwuchergesetz scheitert im Bundestag

Überblick Der Bundestag hat ein von der Linken-Fraktion eingebrachtes Gesetz "zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten" mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Das sogenannte Mietwuchergesetz entsprach einem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf. Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag für den Entwurf eines Gesetzes "zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)" ke...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Kausalgeschäft

Rz. 12 Vom dinglichen Rechtsgeschäft ist das schuldrechtliche Kausalgeschäft zu unterscheiden, das üblicherweise die Gegenleistung für die Einräumung des Dauerwohnrechtes darstellt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um einen (Rechts)kauf, bei unentgeltlicher Rechtseinräumung um eine Schenkung. Sofern eine Gegenleistung vereinbart wird, geschieht dies häufig nicht in Form...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Vormiete

Rz. 1 Geschuldete Vormiete i. S. v. § 556e Abs. 1 ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete Vor...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

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zfs 10/2025, zfs Aktuell / 2.1 Expertenkommission zum Mietrecht

Die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Expertenkommission zum Mietrecht ist am 16.9.2025 zu einer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum 31.12.2026 Vorschläge zur Reform des Mietrechts erarbeiten. Insbesondere soll sie eine neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie einen Vorschlag für e...mehr

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AGS 10/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, KostBRÄG 2025 – Die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen, ZAP 2025, 528 In seinem Beitrag fasst der Autor die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen des KostBRÄG 2025 zusammen. Zu Beginn seines Beitrags weist Schneider auf die Anhebung der Gebührenbeträge in der Tabelle des § 13 Abs. 1 RVG hin. Sodann berichtet der Autor über die Än...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Erster Bußgeldbescheid in Berlin wegen Mietwucher

Berlin sucht seit dem gescheiterten Mietendeckel nach neuen Regulierungen. Seit März gibt es eine Prüfstelle gegen Mietwucher. Jetzt wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg muss insgesamt knapp 50.000 EUR zahlen. Der Mietendeckel ist Geschichte, die Preisbremse zieht nicht, das Wohnungsbündnis strauchelt und Geld fehlt auch in der Kasse. U...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 9.2.2 Neuverträge (Abschluss ab dem 1.1.2019)

Wurde der Mietvertrag nach dem 31.12.2018 geschlossen, genügt grundsätzlich eine sog. einfache Rüge. Der Mieter muss nach dem Willen des Gesetzgebers ohne vorvertragliche Information keine Tatsachen mitteilen, warum er die Mietpreisabrede für unwirksam hält.[1] Es genügt der Hinweis, dass die Miete "gegen die Mietpreisbremse verstoße" oder "unzulässig" oder "zu hoch" sei. Es ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 10.1 Schadensersatzansprüche

Zwar enthält § 556g BGB eigene Anspruchsgrundlagen. Ansprüche nach allgemeinen Vorschriften sind deswegen aber nicht ausgeschlossen.[1] Ein Verstoß gegen die sog. Mietpreisbremse stellt eine vorvertragliche Pflichtverletzung dar, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zum Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 249 f. BGB verpflichtet. In der ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.6 Vorvertragliche Informationsobliegenheiten

Um das für das Scheitern der "Mietpreisbremse" verantwortliche Informationsdefizit auszugleichen, muss der Vermieter bei Mietverträgen, die ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden,[1] den Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes zu § 556d BGB in Textform informieren. Bei Vereinbarung der Vormiete ist der Vermieter verpflichtet,...mehr