Fachbeiträge & Kommentare zu Mietpreisbremse

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ausnahme von Mietpreisbrems... / 1 Leitsatz

Der Vermieter kann sich auf eine höhere als die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete berufen, wenn er im Streitfall den Mietvertrag, den er mit dem Vormieter geschlossen hat, vorlegt. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ausnahme von Mietpreisbrems... / 3 Das Problem

Nach den Bestimmungen über die sog. Mietpreisbremse (§§ 556e, 556g BGB) darf bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags die verlangte Miete nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen, die i. d. R. nach dem örtlichen Mietspiegel zu ermitteln ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits die vom Vormieter gezahlte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete lag.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Mietpreisbremse gilt auch f... / 3 Das Problem

Nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter von Wohnraum die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse hieran entsteht. Nach der Rechtsprechung des BGH ist als berechtigt jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ausnahme von Mietpreisbrems... / 2 Normenkette

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ausnahme von Mietpreisbrems... / 5 Entscheidung

AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 6.10.2022, 9 C 177/21 mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ausnahme von Mietpreisbrems... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Schöneberg entschiedenen Fall verlangte der Mieter über eine Inkassogesellschaft Rückzahlung der angeblich überhöhten Miete mit der Behauptung, bei dem Vormietvertrag handele es sich um ein Scheingeschäft. Das AG Schöneberg wies darauf hin, dass es ausreichend ist, wenn der Vermieter den Mietvertrag mit der höheren Vormiete vorlegt. Einen Nachweis, dass diese M... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtspolitische Wertung

Rn. 21 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die in § 7b EStG-E v 05.02.2016 vorgesehene Sonderabschreibung hätte in 3 Jahren gestaffelt 10 % (1. Jahr), 10 % (2. Jahr) und 9 % (3. Jahr), also zusammen 29 % der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Vergleicht man das mit der 4-jährigen Sonderabschreibungsdauer in dem jetzt Gesetz gewordenen § 7b EStG mit insgesamt 4 x 5 % = 20 %, so ist das z... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Der Verbraucher als Gläubiger und Auftraggeber – C2B und Legal Tech

Rz. 42 Der Gesetzgeber räumt dem Verbraucher zunehmend pauschalierte Ansprüche ein, wenn Unternehmen Ihre Leistungspflichten nicht erfüllen. Nicht selten sind diese europäisch initiiert, wie etwa die Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung.[102] In vielen anderen Bereichen erachtet der Bundesgerichtshof Gebührenansprüche von Unternehmen, etwa Banken,[103] für unbegründet... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Rechtsberatung durch Steuer... / 1.2 Begriff "Rechtsdienstleistung"

§ 2 RDG erläutert, was Rechtsdienstleistungen sind und legt damit den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fest. Rechtsdienstleistungen sind nach § 2 Abs. 1 RDG nur Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung bleiben, die tatbestandsmäßigen Vorgaben des § 2 Abs. 1 RDG im Streitfa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 02/2020, Schmidt-Futterer, Mietrecht – Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts

Herausgegeben von Hubert Blank. 14. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 2412 S., 189,00 EUR Der Großkommentar ist nunmehr in 14. Aufl. erschienen und beinhaltet das am 1.1.2019 in Kraft getretene Mietanpassungsgesetz (MietAnpG) v. 18.12.2018. Durch dieses Gesetz werden die Vorschriften der sogenannten "Mietpreisbremse" ergänzt und die Regelungen der Modernisierung i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 02/2020, Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens inunruhigen Zeiten

Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge"[3] veranstaltete am 15. November 2019 – in Kooperation mit dem Verband unabhängiger Family Offices (VUFO)[4] – ein Symposium zum Thema "Nachhaltigkeit in populistischen Zeiten – Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens in unruhigen Zeiten" in den Räumlichkeiten d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 12/2019, Bub/Treier, Handbuch Geschäfts- und Wohnraummiete

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und RiBGH a.D. Hans-Jörg Kraemer. 5. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 2412 S.,179,00 EUR Für die Neuauflage des "Bub/Treier" wurde es wahrlich Zeit, nachdem seit der Vorauflage über 5 Jahre vergangen sind. Das Handbuch ist nunmehr in 5. Auflage erschienen und hat überwiegend den Stand Februar 2019. Dements... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 6/2016, Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete begrenzt ist ("Mietpreisbremse")

I. Einleitung Seit Juni 2015 dürfen die Landesregierungen Gemeinden bestimmen, in denen die Wiedervermietungsmiete grundsätzlich auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt ist (dazu Eisenschmid ZAP F. 4, S. 1649; Börstinghaus NJW 2015, 1560; Abramenko, Die Mietpreisbremse, Bonn 2015; Beck, Die Mietpreisbremse, Berlin 2015). Dies gilt nicht für Neubauten,... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / V. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Mietpreisbremse (§ 556g Abs. 1 BGB)

§ 556g Abs. 1 BGB formuliert in Satz 1 zunächst die relative Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters. Soweit somit für den Mieter nachteilige Regelungen zur Mietpreisbremse getroffen wurden, sind diese unwirksam. Satz 2 macht hiervon eine Ausnahme für die vereinbarte Miethöhe. Wird bei Abschluss des Mietvertrags eine Miete vereinbart, welche die hö... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / II. Die "Mietpreisbremse"

Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde ein neues Unterkapitel 1a mit den Vorschriften §§ 556d–556g BGB eingefügt. Zudem wurden die Vorschriften über die Staffel- und Indexmiete in § 557a und § 557b an die neuen Regelungen angepasst. Die Grundlage der "Mietpreisbremse" findet sich in § 556d Abs. 1 BGB . Danach darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsüblich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Gesetzgebungsreport / 4. Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Seit dem 1.6.2015 gilt das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.4.2015 (BGBl I, S. 610). Es enthält im Wesentlichen zwei verschiedene Regelungskomplexe. Zum einen sollen durch die Einführung der sog. Mietpreisbremse Mieten bei ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 13/2017, Anwaltsmagazin / 5 Zwischenbilanz zur Mietpreisbremse

Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz ihrer Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit dem Titel "Zwei Jahre Mietpreisbremse" hervor. Berlin habe mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbauoffensive wichtige Impulse für mehr bezahlbaren Wohnra... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Makler scheitern mit Eilantrag gegen Gesetz zur Mietpreisbremse

Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anfang Juni im Rahmen der "Mietpreisbremse" in Kraft getretene Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen (s.a. den vorstehenden Beitrag) für Wohnraummietverträge abgelehnt. Wie das Gericht am 27. Mai bekannt gegeben hat, beruht der Beschluss auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mü... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 1. Erstmals genutzte bzw. vermietete Wohnung

Die Ausnahme von der Mietpreisbegrenzung verlangt, dass die Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und (erstmals) vermietet worden ist. Die Mietpreisbremse gilt somit nicht, wenn weder eine Vermietung noch eine sonstige Nutzung bis zu diesem Stichtag stattfand. Hat der Eigentümer beispielsweise seine Wohnung bislang selbst bewohnt und gibt er sie nach dem 1.10.2014 erst... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / I. Einleitung

Das erste Halbjahr 2015 wurde durch zwei mietrechtliche "Großereignisse" geprägt. Zunächst war da der 18.3.2015. An diesem Tag hat der BGH in drei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln "umgekrempelt". Die Bedeutung dieser Entscheidungen kann wahrscheinlich nicht hoch genug eingeordnet werden. Die Auswirkungen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 2. Umfassend modernisierte Wohnung

Gemäß § 556f S. 2 BGB gilt die Mietpreisbremse nicht für die erste Vermietung einer Wohnung nach deren umfassenden Modernisierung. Somit ist zunächst festzustellen, ob die Wohnung modernisiert worden ist. Bei den Maßnahmen muss es sich somit um bauliche Veränderungen handeln, die unter den Katalog des § 555b Ziff. 1, 3–6 BGB fallen. Umfassende Instandhaltungsmaßnahmen sind d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / IV. Ausnahmen des § 556f BGB

Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn die vermietete Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmalig genutzt und vermietet wird. Keine Anwendung findet sie auch, wenn die Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung erstmals vermietet wird. Während der Wohnraum nach der ersten Alternative dauerhaft von der Mietpreisbremse ausgenommen ist, gilt die Befreiung von der Mietpreisbremse für ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 1. Wohnraummietvertrag

Wie die Formulierung in § 556d Abs. 1 BGB zeigt, gelten die neuen Begrenzungsvorschriften ausschließlich für Wohnraummietverhältnisse. Ob Wohnraummietverhältnisse vorliegen, richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der Vereinbarung. Die Mieträume müssen somit zum Zwecke des privaten Aufenthalts und zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Mieters oder seiner Angehörigen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 3. Wechsel auf der Mieterseite

Fraglich kann sein, ob sich der Mieter auf die Einhaltung der Mietpreisbremse berufen kann, wenn er sich von Mitmietern trennt und das Mietverhältnis allein fortsetzt. Ein immer wiederkehrender Problemfall betrifft den Auszug eines Mitmieters, wenn z.B. beide Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Mietvertrag unterschreiben und nach einiger Zeit feststellen, dass... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / III. Begrenzung der Wiedervermietungsmiete

Inzwischen liegen die ersten veröffentlichten Urteile zur "Mietpreisbremse" vor. Das AG Berlin Lichtenberg (NZM 2017, 31 = DWW 2016, 337 = WuM 2016, 665 = GE 2016, 1449 m. Anm. Börstinghaus jurisPR-MietR 2/2017 Anm. 2) hat einen Vermieter zur Rückzahlung von Miete verurteilt, weil die vereinbarte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Auch wenn die Ent... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 6/2016, Liste der Gemei... / I. Einleitung

Seit Juni 2015 dürfen die Landesregierungen Gemeinden bestimmen, in denen die Wiedervermietungsmiete grundsätzlich auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt ist (dazu Eisenschmid ZAP F. 4, S. 1649; Börstinghaus NJW 2015, 1560; Abramenko, Die Mietpreisbremse, Bonn 2015; Beck, Die Mietpreisbremse, Berlin 2015). Dies gilt nicht für Neubauten, also Wohnung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / X. Zusammenfassung

Das Gesetz ist am 1.6.2015 vollständig in Kraft getreten. Die Neuregelung führt zu einer weiteren mietpreisrechtlichen Variante des Wohnungsmarktes. Da das maßgebliche Preisrecht wohnungsbezogen ist, können selbst in einem Haus unterschiedliche Regelungen gelten. Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben: Der preisgebundene Wohnungsbau ist Ländersache. Hier gibt es ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 5. Umfassend modernisierte Wohnung

Hat der Vermieter die Wohnung umfassend modernisiert, ist er bei der ersten Vermietung nach der Modernisierung von der Mietpreisbremse befreit. Wie schon bei der Neubauwohnung nach Satz 1 ist auch hier der Vermieter für alle Umstände darlegungs- und beweispflichtig. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, welche Modernisierungsmaßnahmen der Vermieter durchgeführt hat, ggf.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / I. Einleitung

Nachdem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Kappungsgrenze in inzwischen rund 270 Gemeinden bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 auf 15 % gesenkt wurde, ist die Diskussion um eine Begrenzung der Wieder- und Neuvermietungsmieten neu entfacht. Da die Senkung der Kappungsgrenze nur den Bestandsmietern entgegenkommt, denn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juni

Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen: Mietpreisbremse Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiede... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 1. Zahlung durch Dritte

Das Rückgabeverlangen des Mieters wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Dritter die vereinbarte überhöhte Miete gezahlt hat. Dies betrifft insbesondere Zahlungen etwa der Sozialhilfebehörden, die mit Erfüllungswirkung für den Mieter geleistet werden. Auch in diesen Fällen kann der Mieter sein Rückzahlungsbegehren gegenüber dem Vermieter geltend machen. Will die Sozialh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 4. Neu errichtete Wohnung

Hinsichtlich der Tatsachen, die eine Ausnahme von der Mietpreisbremse für nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und vermietete Wohnungen zulassen, obliegt dem Vermieter die Darlegungs- und Beweislast. Praxishinweis: Im Rahmen des Auskunftsrechts des Mieters wäre der Vermieter daher gut beraten, alle erforderlichen Umstände offen zu legen. So wäre in diesem Zusammenhang von Bede... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015

Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit der geplanten Mietpreisbremse I. Einleitung Nachdem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Kappungsgrenze in inzwischen rund 270 Gemeinden bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 auf 15 % gesenkt wurde, ist die Diskussion um eine Begrenzung der Wieder- und Neuvermietungsmieten neu entfa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 4. Kontrolle der Verordnung

Eine Landesverordnung nach § 556d Abs. 2 BGB ist nicht isoliert überprüfbar. Insbesondere ist kein isoliertes abstraktes Normenkontrollverfahren gem. § 47 VwGO möglich: Dieses Verfahren setzt voraus, dass die Verwaltungsgerichte mit der Anwendung der Verordnung befasst sein könnten (BVerwGE 99, 88). Da dies nicht denkbar ist, ist die abstrakte Normenkontrolle unzulässig (Leh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 6/2016, Liste der Gemei... / II. Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete beschränkt ist

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / I. Einleitung

Der Berichtszeitraum war mietrechtlich gekennzeichnet durch die Diskussion in den einzelnen Bundesländern, welche Gemeinden jeweils in eine "Mietpreisbremse-Verordnung" aufgenommen werden sollten. Inzwischen sind das 289 Gemeinden, nachdem Bayern zum 1. Januar "nachgebessert" hat (s. dazu Börstinghaus, Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete begrenzt ist, ZA... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 2. Wechsel auf der Vermieterseite

Zweifelhaft kann sein, wem der Rückerstattungsanspruch zusteht, wenn auf der Vermieterseite ein Personenwechsel durch Veräußerung stattfindet. Hier gilt das Fälligkeitsprinzip, das besagt, dass Ansprüche, die vor dem Eigentumsübergang fällig geworden sind, dem veräußernden Vermieter zustehen bzw. von ihm zu erfüllen sind und Ansprüche, die danach fällig geworden sind, hingeg... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / I. Einleitung

Der vergangene Berichtszeitraum war geprägt durch die beiden großen mietrechtlichen Veranstaltungen, dem Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund und den Fachgesprächen des Evangelischen Siedlungswerkes in Berchtesgaden. Auf beiden Veranstaltungen wurden vor allem die für die Praxis bedeutsamen Änderungen der Rechtsprechung des VIII. Senats – leider in diesem Jahr ohne Teilnahm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 3. Räumliche Beschränkung

Die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete gilt nur dort, wo die Länder von ihrer Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, entsprechende Gebiete festzulegen. Dabei muss es sich um Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten handeln, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besond... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 16/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Novellierung des Wohnungsvermittlungsgesetzes durch das Bestellerprinzip

Eine tiefgreifende Veränderung hat das Wohnungsvermittlungsrecht durch die zum 1.6.2015 in Kraft getretene Einführung des Bestellerprinzips erfahren (Einzelheiten hierzu D. Fischer NJW 2015, 1560; Duchstein NZM 2015, 417; Grams ZfIR 2015, 512). Dieses sieht vor, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlen soll, der ihn beauftragt hat. Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / III. Detailfragen zur Mietpreisbegrenzung

§ 556e BGB sowie § 556f BGB sehen Ausnahmen zur Mietpreisbremse (§ 556d BGB) vor. Obwohl nur § 556f BGB die Überschrift "Ausnahme" aufweist, werden andere, weitere Ausnahmen schon in § 556e BGB formuliert, aber in der Überschrift der Norm nicht als Ausnahme bezeichnet. § 556e Abs. 1 S. 1 BGB sieht vor, dass dann, wenn die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vor... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 2. Wiedervermietungsmiete

Die Mietpreisbegrenzung gilt nur, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Damit ist gemeint, dass ein Mietvertrag mit einem Mieter neu vereinbart wird. In dieser Situation zeigt sich die Marktmacht des Vermieters, die gerade in angespannten Wohnungsmärkten gedrosselt werden soll. Wie schon hervorgehoben, darf die Wiedervermietungsmiete die ortsübliche Miete nicht um mehr al... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 22/2016, Halbe Sachen

Dass die Qualität unserer Gesetze schon seit längerem vorsichtig formuliert "ausbaufähig" ist, bedarf keiner langatmigen Ausführungen. Kaum ein Rechtsanwender erwartet heute noch, dass ein neu erlassenes Gesetz zumindest in seinen Grundzügen Jahrzehnte oder gar ein Jahrhundert überdauert, wie es etwa noch bei den gegen Ende des 19. Jahrhunderts erarbeiteten großen Vorhaben z... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / bb) Nicht behebbarer Mangel

Anders sieht dies allerdings aus, wenn es sich um einen sog. unbehebbaren Mangel handelt. Ein solcher liegt vor, wenn die Beseitigung des Mangels aus technischen oder sonstigen Gründen ohne Veränderung der Mietsache unmöglich ist. Vermietet der Vermieter beispielsweise eine Wohnung unter Vorspiegelung einer Wohnungsgröße, die um 20 % höher liegt als die tatsächliche Wohnfläc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / VI. Pflicht zur Rüge des Mieters (§ 556g Abs. 2 BGB)

Gemäß Abs. 2 S. 1 des § 556g BGB kann der Mieter die nicht geschuldete Miete nur zurückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 556d BGB oder des § 555e BGB gerügt hat und die zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig geworden ist. Die Formulierung zeigt, dass im Rückforderungsprozess der Mieter beweisen muss, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Heute geltende Mietpreisregelungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Für Fortschreibungen und Nachfeststellungen ab 1.1.1974 ist darauf hinzuweisen, dass die Mietpreisbindung nach dem 1.1.1964 weitgehend entfallen ist. Neuregelungen, die durch gesetzliche Änderungen nach dem 1.1.1964 ausgelöst wurden, müssen deshalb außer Betracht bleiben. Der BFH führt hierzu in seinem Urteil v. 26.7.1989[2] aus, dass nach dem Hauptfests... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 6/2024, Rechtsprechungs... / III. Mietpreisbremse

Das System der Mietpreisbremse besteht in allen drei zeitlich unterschiedlichen Regelungsregimen aus einem Grundtatbestand (110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses) und vier Ausnahmen. Die Regelungen gelten aber nur in Gemeinden, die in eine wirksame Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgenommen wurden. 1. Wirksamkeit der Mietpreisbegrenz... mehr