Fachbeiträge & Kommentare zu Mietpreisbremse

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter die gemietete Zweizimmerwohnung unerlaubt und auch noch nach Abmahnung durch den Vermieter untervermietet. Der Mieter zahlte an den Vermieter eine Gesamtmiete von monatlich 460 EUR und verlangte von den beiden Untermietern monatlich 962 EUR. Das LG Berlin hatte zwar im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des BGH (Urte...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 2 Normenkette

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 5 Entscheidung

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 3 Das Problem

Wenn für einen Mieter von Wohnraum nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, hat er gegenüber dem Vermieter einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Dies gilt nur dann nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die...mehr

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AGS 02/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner kritisch mit der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge und weist darauf hin, dass dies auch zu einer drastischen Anzahl der Beratungshilfebewilligungen führen wird (S. 49). Burhoff setzt die Rechtsprechungsübersicht zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen für 2023 fort. Der Teil 2 beinhaltet die Gebühren aus den Teilen 4-7 VV (S. 52). Mit ...mehr

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BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 3 Die Entscheidung

Die vereinbarte Miete von 460 EUR überschreitet die nach der Mietpreisbremse zulässige Miethöhe. Zulässig ist eine Miete von 380 EUR. Soweit die im Mietvertrag vereinbarte Miete darüber hinausgeht, ist die Vereinbarung unwirksam. Ausgangspunkt für die zulässige Miethöhe sind die Regelungen über die Mietpreisbremse. Danach darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverhältniss...mehr

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BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 2 Das Problem

Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung in Berlin streiten über die zulässige Miethöhe für eine 38 m2 große Wohnung in Berlin. Für die Wohnung gilt seit 1.6.2015 die Mietpreisbremse. Der Mieter hatte die Wohnung im Juli 2017 für eine Nettokaltmiete von 460 EUR (ca. 12 EUR/m2) gemietet. Die ortsübliche Vergleichsmiete betrug 256 EUR (6,65 EUR/m2). Zuvor war die Wohnung Mit...mehr

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BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 1 Leitsatz

Trotz Mietpreisbremse kann eine Miete zulässig sein, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigt, wenn zuvor für die Wohnung mehr gezahlt worden ist. War die Vormiete ihrerseits überhöht, kann es auch auf die Vor-Vormiete ankommen.mehr

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Mietpreisbremse: Greift nicht bei umfassender Modernisierung

1 Leitsatz Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik). Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich. 2 No...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 1 Leitsatz

Bei Überschreiten der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höchstmiete genügt der Vermieter seiner Auskunftspflicht über die Vormiete durch Angabe der Quadratmetermiete, wenn dem Mieter die Fläche der Wohnung bekannt war oder bekannt gemacht wurde.mehr

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 1 Leitsatz

Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik). Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich.mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmsweise genügt Angabe der Quadratmetermiete

1 Leitsatz Bei Überschreiten der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höchstmiete genügt der Vermieter seiner Auskunftspflicht über die Vormiete durch Angabe der Quadratmetermiete, wenn dem Mieter die Fläche der Wohnung bekannt war oder bekannt gemacht wurde. 2 Normenkette §§ 556e, 556g BGB 3 Das Problem In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gi...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 3 Das Problem

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Diese wird i. d. R. nach dem örtlichen Mietspiegel ermittelt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn bereits die vom Vormieter gezahlte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete ...mehr

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 2 Normenkette

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 5 Entscheidung

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 5 Entscheidung

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil v. 9.2.2022, 10 C 46/21mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 2 Normenkette

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 3 Das Problem

Die Bestimmungen der Mietpreisbremse, wonach die Miete bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags die ortsübliche Miete nicht um mehr als 10 % übersteigen darf, gelten nicht, wenn die Wohnung dem Mieter umfassend renoviert übergeben wird. Umfassend ist eine Renovierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erschei...mehr

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Mietpreisbremse: Greift nic... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Kreuzberg entschiedenen Fall hat der Vermieter ein neues Bad sowie eine Sammelheizung, moderne Isolierglasfenster und eine Einbauküche eingebaut; ferner sind Leitungssysteme und Elektrik erneuert worden. Hierfür sind Kosten von über 550 EUR/m2 angefallen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes betrugen für Neubauwohnungen die Kosten 1.570 EUR/m2. Somit sin...mehr

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Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall lag die vereinbarte Miete mehr als 10 % über dem örtlichen Mietspiegel. Dazu enthielt der Mietvertrag folgenden Hinweis: "Die Vormiete 1 Jahr vor Beendigung des Vormietverhältnisses betrug 10,60 EUR/m2". Das AG Berlin gab der Klage der Mieter auf Rückzahlung angeblich überhöhter Miete statt. Die Berufung des Vermieters zum LG Berlin hat...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / Zusammenfassung

Überblick Nach der Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme ist der Vermieter nicht zuletzt aus Gründen der wirtschaftlichen Amortisation seiner Investitionen daran interessiert, die für die Modernisierung entstandenen Kosten auf seine Mieter umzulegen. Gemäß § 559 Abs. 1 BGB kann der Vermieter nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8 % der f...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur Mietpreisbremse verjährt eigenständig

1 Leitsatz Der Auskunftsanspruch des Mieters im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Auskunftsverlangen des Mieters. 2 Das Problem In Städten und Gemeinden, die die Bundesländer per Rechtsverordnung der Geltung der Mietpreisbremse unterstellt haben, ist die zulässige Miethöhe bei n...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 1 Leitsatz

Der Auskunftsanspruch des Mieters im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 2 Das Problem

In Städten und Gemeinden, die die Bundesländer per Rechtsverordnung der Geltung der Mietpreisbremse unterstellt haben, ist die zulässige Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen beschränkt. Um Mietern die Rückforderung überhöhter Miete zu erleichtern, sieht § 556g Abs. 3 BGB einen Auskunftsanspruch vor. Demnach muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Auskunft über ...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 5 Hinweis

Die Urteile des BGH beziehen sich auf den Auskunftsanspruch aus § 556g Abs. 3 BGB, der während des Mietverhältnisses besteht und nur auf Verlangen des Mieters zu erfüllen ist. Seit 1.1.2019 besteht gemäß § 556g Abs. 1a BGB ein weiterer Auskunftsanspruch, den der Vermieter unaufgefordert und bereits vor Abschluss des Mietvertrags erfüllen muss. Demnach muss ein Vermieter, der ...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 4 Entscheidung

BGH, Urteile v. 12.7.2023, VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 3 Die Entscheidung

Der BGH folgt im Kern der 63. Zivilkammer, beurteilt den Beginn der Verjährung allerdings anders als diese. Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbstständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit der Entst...mehr

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Keine Mietpreisbremse bei I... / 1 Leitsatz

Bei einer mietvertraglich vereinbarten Indexmiete beziehen sich die Vorschriften zur Mietpreisbremse lediglich auf die bei Mietbeginn zulässige Miethöhe. Werden diese Vorgaben eingehalten, ist eine Erhöhung der Miete gemäß der Indexvereinbarung auch dann wirksam, wenn sie die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete übersteigt.mehr

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Keine Mietpreisbremse bei Indexmieterhöhung

1 Leitsatz Bei einer mietvertraglich vereinbarten Indexmiete beziehen sich die Vorschriften zur Mietpreisbremse lediglich auf die bei Mietbeginn zulässige Miethöhe. Werden diese Vorgaben eingehalten, ist eine Erhöhung der Miete gemäß der Indexvereinbarung auch dann wirksam, wenn sie die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete übersteigt. 2 Normenkette §§ 556d, 556g, 557a Abs. ...mehr

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Keine Mietpreisbremse bei I... / 3 Das Problem

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen eine sog. Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuabschluss eines Mietvertrags nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete – i. d. R. der Mietspiegelmiete – liegen.mehr

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Keine Mietpreisbremse bei I... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Berlin entschiedenen Fall lag die Miete bei Neuabschluss des Mietvertrags im Rahmen der Mietpreisbremse. Erst nach einer Mieterhöhung gemäß der vereinbarten Indexklausel überstieg die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete. Das AG Berlin wies die Klage des Mieters auf Rückzahlung der angeblich überhöhten Miete ab. Das Gericht wies daraufhin, dass die Vorgaben de...mehr

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Keine Mietpreisbremse bei I... / 5 Entscheidung

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AGS 06/2023, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung folgt nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO Die Entscheidung ist zutreffend. Es gilt nicht § 41 Abs. 5 S. 1 GKG, sondern § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO. Die Frage ist allerdings strittig. Ebenso entschieden hat bereits die 65. Kammer des LG Berlin: Zitat Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG liegen – entgege...mehr

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Mietpreisbremse in Berlin zeigt wenig Wirkung

Überblick Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem S...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Staffelmiete (§ 557a BGB)

Staffelmietvereinbarungen können seit dem 1.1.1981 getroffen werden. Sie können sowohl bereits bei Abschluss des Wohnraummietvertrags als auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einem entsprechend späteren Laufzeitbeginn vereinbart werden. Die Staffelmiete soll gegenüber dem formalen Mieterhöhungsverfahren nach §§ 558 ff. BGB eine erleichterte Form der Mietanpassung vorsehen. F...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch für Untermiete

1 Leitsatz Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse) binden grundsätzlich auch den Mieter, der einen Untermietvertrag abschließt. Dieser ist im Verhältnis zum Untermieter als Vermieter anzusehen. 2 Normenkette §§ 553 Abs. 1, 556d ff. BGB 3 Das Problem Nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann...mehr

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Ausnahme von Mietpreisbremse – Vorlage von Mietvertrag genügt

1 Leitsatz Der Vermieter kann sich auf eine höhere als die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete berufen, wenn er im Streitfall den Mietvertrag, den er mit dem Vormieter geschlossen hat, vorlegt. 2 Normenkette §§ 556e, 556g BGB 3 Das Problem Nach den Bestimmungen über die sog. Mietpreisbremse (§§ 556e, 556g BGB) darf bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags die verlangte Mi...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch f... / 1 Leitsatz

Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse) binden grundsätzlich auch den Mieter, der einen Untermietvertrag abschließt. Dieser ist im Verhältnis zum Untermieter als Vermieter anzusehen.mehr

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Mietpreisbremse gilt auch f... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall wollte der Mieter einen Teil seiner gemieteten Wohnung, für die er eine Miete von 7,22 EUR/qm zahlt, zu einer Miete von 11,53 EUR/qm untervermieten. Diese Miethöhe verstößt gegen die Bestimmungen der Mietpreisbremse, wonach bei Neuabschluss eines Mietvertrags die vereinbarte Miete die ortsübliche Miete (i. d. R. die Mietspiegelmiete) u...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch f... / 2 Normenkette

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Ausnahme von Mietpreisbrems... / 1 Leitsatz

Der Vermieter kann sich auf eine höhere als die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete berufen, wenn er im Streitfall den Mietvertrag, den er mit dem Vormieter geschlossen hat, vorlegt.mehr

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Ausnahme von Mietpreisbrems... / 3 Das Problem

Nach den Bestimmungen über die sog. Mietpreisbremse (§§ 556e, 556g BGB) darf bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags die verlangte Miete nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen, die i. d. R. nach dem örtlichen Mietspiegel zu ermitteln ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits die vom Vormieter gezahlte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete lag....mehr

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Mietpreisbremse gilt auch f... / 3 Das Problem

Nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter von Wohnraum die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse hieran entsteht. Nach der Rechtsprechung des BGH ist als berechtigt jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der...mehr

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Ausnahme von Mietpreisbrems... / 2 Normenkette

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Ausnahme von Mietpreisbrems... / 5 Entscheidung

AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 6.10.2022, 9 C 177/21mehr

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Ausnahme von Mietpreisbrems... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Schöneberg entschiedenen Fall verlangte der Mieter über eine Inkassogesellschaft Rückzahlung der angeblich überhöhten Miete mit der Behauptung, bei dem Vormietvertrag handele es sich um ein Scheingeschäft. Das AG Schöneberg wies darauf hin, dass es ausreichend ist, wenn der Vermieter den Mietvertrag mit der höheren Vormiete vorlegt. Einen Nachweis, dass diese M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtspolitische Wertung

Rn. 21 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die in § 7b EStG-E v 05.02.2016 vorgesehene Sonderabschreibung hätte in 3 Jahren gestaffelt 10 % (1. Jahr), 10 % (2. Jahr) und 9 % (3. Jahr), also zusammen 29 % der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Vergleicht man das mit der 4-jährigen Sonderabschreibungsdauer in dem jetzt Gesetz gewordenen § 7b EStG mit insgesamt 4 x 5 % = 20 %, so ist das z...mehr