Fachbeiträge & Kommentare zu Mietpreisbremse

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.2.2 Parteiwechsel und Novation

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass ein bestehendes Mietverhältnis mit einem anderen als dem bisherigen Mieter fortgesetzt werden soll. Hier stehen den Parteien im Grundsatz 2 Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann der Vermieter den bisherigen Mieter durch Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis entlassen und mit dem neuen Mieter einen neuen Mietvertrag schlie...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.1 Angespannter Wohnungsmarkt

Die Anwendung der Vorschriften der sog. Mietpreisbremse setzt voraus, dass der Wohnraum "in einem durch Rechtsverordnung ... bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt". Für dieses Tatbestandsmerkmal gilt die Legaldefinition in § 556d Abs. 2 BGB. Danach gelten die Regelungen der §§ 556d ff. BGB, wenn die Landesregierung eine Verordnung erlässt, in der die G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten noch bezahlba...mehr

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AGS 09/2025, Börstinghaus/Siegmund, Miete - Kommentar zum Mietrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf B. Börstinghaus und VRiLG Astrid Siegmund unter Mitarbeit von Agnes Knopper und Dr. Christopher Weidt. 8., völlig neu bearbeitete Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVII, 1.636 S., 129,00 EUR Der Kommentar der orangenen Reihe zum Mietrecht feiert zwischenzeitlich sein 25jähriges Jubiläum und hat es auf beachtliche acht Auflagen gebracht. K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung gg Mietforderung.

Rn 2 Die Gegenforderungen des Mieters müssen nicht auf dem Mietverhältnis beruhen (LG Berlin WuM 92, 439 [LG Berlin 17.02.1992 - 61 S 249/91]). Dagegen muss es sich bei der Forderung, gg die der Mieter aufrechnen möchte, um eine Mietforderung des Erwerbers aus dem Mietverhältnis handeln. § 566d perpetuiert eine entstandene Aufrechnungslage; zur Mietpreisbremse Gnisa DRiZ 15,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Mietpreisbremse läuft weiter bis Ende Dezember 2029

Die Mietpreisbremse ist um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) denkt nun über eine Bußgeldregelung nach. Der Bundesrat hat in der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 11.7.2025 ein Gesetz des Bundestags zur Verlängerung der ...mehr

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zfs 08/2025, zfs Aktuell / 4.1 Verlängerung der Mietpreisbremse

Am 11.7.2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze zugestimmt. Danach wird die sog. "Mietpreisbremse" bis zum 31.12.2029 verlängert, wonach die Miete bei Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf; dies gilt nur für die von ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXX. Mietminderung/Mietmängel/Mietpreisbremse

Rz. 90 Bei einer Mietminderung können mehrere Ansprüche Gegenstand der Klage sein. 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgr...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Feststellungsantrag/Mietpreisbremse

Rz. 92 Der Antrag auf Feststellung, dass eine Berechtigung zur Mietminderung aufgrund eines Mangels besteht, stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Die Höhe des Streitwertes war lange umstritten. Der BGH hat für Aufträge, die bis zum 31.12.2020 erteilt wurden entschieden, dass § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3, 9 ZPO anzuwenden sind. Danach i...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit

Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgrund der Minderung überzahlten Miete, als auch für die Klage des Vermieters auf Zahlung der vom Mieter einbehaltenen Minderungsbeträge.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 95 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[100] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Beweissicherungsverfahren

Rz. 99 Im Beweissicherungsverfahren über die Feststellung eines Mangels richtet sich der Streitwert nach dem Wert des zu sichernden Hauptanspruches.[110] Dieser ergibt sich wohl vorwiegend aus der festzustellenden Mietminderung. Soweit keine Beendigung des Mietverhältnisses im Raum steht, wird diese bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO bemessen und umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mieterhöhung.

Rn 22 Für Verträge über Wohnraum begrenzt sich der GeS gem § 41 V GKG auf den Jahresbetrag der str Differenz; auch für negative Feststellungklage des Mieters (LG Berlin ZMR 22, 27); iÜ gilt § 9 (BGH WuM 07, 32; aA KG NJW-RR 10, 371: generell § 9). Bei kürzerer Restlaufzeit ist dieser Zeitraum maßgeblich (LG Berlin NJW-RR 97, 652). Auf frühere Mieterhöhungen kommt es nicht an...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 97 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[104] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[105] ist das tatsäc...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 232 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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Regulierung beim Wohnen: Rechtliche Einordnung für Investoren

Deutsche Wohnimmobilien sind beliebt bei Profianlegern, nicht nur wegen der hohen Mieterquote – so soll etwa der US-Gigant Goldman Sachs laut einem Bericht in Reihenhäuser investiert haben. Gleichzeitig ist der Markt intensiv reguliert. Ein Report bewertet die Änderungen und ordnet sie rechtlich ein. Die hohe Nachfrage macht den deutschen Wohnimmobilienmarkt attraktiv für nat...mehr

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Mietpreisbremse für möbliertes Wohnen: Das soll geregelt werden

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen – doch Vermieter können sie umgehen. Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt stoppen. Die geltenden Regeln und was sich ändern soll. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die geltenden Regeln hätten viele Schlupflöcher,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Rechtspolitik

Rz. 8 Im Koalitionsvertrag 2025 gibt es keine spezifischen Aussagen zur Reform von § 13d ErbStG. Das Thema Erbschaftsteuer bleibt zwischen den Koalitionsparteien umstritten, und eine Anpassung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke wird im Koalitionsvertrag nicht explizit erwähnt. Allerdings ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Anlie...mehr

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Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / A. Übersicht

Rz. 1 Die Frage, wann noch die alte Fassung des GKG anzuwenden ist und wann bereits die neue Fassung gilt, richtet sich nach § 71 GKG: § 71 Übergangsvorschrift (1) 1In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. 2Dies gilt nicht im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem ...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / A. Einleitung

Rz. 1 Auch die Gerichtsgebühren nach dem GKG sind bei den Wertgebühren linear um durchschnittlich 6 % und bei den Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um durchschnittlich 9 % angehoben worden. Ebenso wie bei den Rechtsanwaltsgebühren (s. § 2 Rdn 5, 17) liegt die Anpassung in den untersten Wertstufen bei knapp unter 6 %, was nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch durch höhere S...mehr

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§ 1 Einleitung / C. GKG

Rz. 8 Im GKG sind zum einen die Beträge der Gerichtsgebühren angehoben worden, und zwar sowohl der wertabhängigen Gebühren (§ 28 GKG) als auch der Festgebühren. Zum anderen sind darüber hinaus sind auch hier inhaltliche Korrekturen vorgenommen worden, die zum Teil geringere Bedeutung haben. Rz. 9 Eine für die Praxis ganz wichtige Änderung betrifft die Kostenschuldnerschaft nac...mehr

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 578 ordnet für die Mietverhältnisse über unbewegliche Sachen (Grundstücke, Gebäude, Räume) eine gestufte Anwendung bestimmter Vorschriften des Wohnraummietrechts an, ohne diese Mietverhältnisse formal dem strengen Wohnraummietrecht zu unterwerfen. Abs. 1 betrifft die Miete von Grundstücken, Abs. 2 betrifft die Miete von Räumen, die keine Wohnräume sind, und Abs. 3 re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
So soll Schwarz-Rot Mieter und Vermieter beglücken

Überblick CDU, CSU und SPD sind in den Verhandlungen formell einen Schritt weiter: 16 Arbeitsgruppen haben Textvorschläge für einen Koalitionsvertrag eingereicht, auch zum Bauen und Wohnen – das ist von Mietpreisbremse bis Steuerbonus geplant. Die erste Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist beendet. 16 Arbeitsgruppen mit insgesamt 256 Unterhändlern hab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
NRW verlängert und erweitert die Mietpreisbremse & Co.

Nordrhein-Westfalen erweitert die Mieterschutzverordnung. Künftig gelten Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und eine längere Kündigungssperrfrist in 57 statt 18 Städten und Gemeinden. Eine Stadt fällt heraus. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine neue Verordnung beschlossen, mit der sich die Zahl der Kommunen, für die ein angespannter Wohnungsmarkt festge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Politischer Reboot beim Wohnungsbau nötig

Die Lage am Wohnungsmarkt ist kritisch und wird sich noch verschärfen. Die sogenannten Immobilienweisen sprechen von einer tiefgreifenden Krise – liefern der Politik aber auch Ideen, wie es wieder zum Aufschwung kommen kann. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich nur 230.000 Wohnungen gebaut werden – 2023 waren es 294.000 und 2024 geschätzt 260.000. Das verschärft die Knappheit ...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 6.2 Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann bei Vorenthaltung statt der Entschädigung in Höhe der bisherigen Miete eine solche in Höhe der Miete verlangen, die für vergleichbare Räume ortsüblich ist (§ 546a Abs. 1 BGB). Er kann also zwischen der bisher vereinbarten Miete und der ortsüblichen Miete wählen. Für diese Ersetzungsbefugnis sind die Regelungen über die Miethöhe gem. §§ 557 ff. BGB nicht anwen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 7 Mietpreisbremse soll verlängert werden

Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass die Mietpreisbremse zunächst für zwei Jahre verlängert werden soll, wie es im Sondierungspapier heißt. Die bestehende Regelung gilt seit 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage Ende 2025 aus.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Fortführung der Finanzhilfen nach der Bundestagswahl

Themen der Förderung Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 könnte es zu einer Neuausrichtung kommen. Themen, die dabei eine Rolle spielen könnten: Klimaschutz: Ein verstärkter Fokus auf klimagerechten Wohnungsbau ist denkbar, insbesondere in Form von Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Demografischer Wandel: Die Schaffung barrierefreien Wohnraums für ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Textform / 1.4 Auskünfte über die Miete

Die Textform ist bei einem Wohnraummietverhältnis gem. § 556g Abs. 4 BGB im Zusammenhang mit den Auskünften über die Miete ebenfalls zu berücksichtigen. Dies betrifft zunächst die vorvertraglichen Auskünfte des Vermieters, die er nach § 556g Abs. 1a BGB dem Mieter unaufgefordert erteilen muss. Hierzu gehört die Auskunft über die Höhe der Vormiete, wenn diese höher als die in ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gesetzlich unzulässige Zwecke

Rz. 19 Eine GmbH ist unzulässig, wenn sich der Zweck gegen ein "Verbotsgesetz" i.S.d. § 134 BGB richtet. Der Sinn und Zweck der Vorschrift ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (Grüneberg § 134 Rz. 7 m.w.N.; Wünsch GesRZ 1982, 155, 156). Ergibt diese, dass der ins Auge gefasste Zweck generell verboten werden oder aber z.B. die maßgebliche Tätigkeit besonderen Behörden oder ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Stichtag

Rz. 2 § 556e Satz 1 setzt voraus, dass die Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und erstmals vermietet worden ist. Ist also vor bzw. ab diesem Stichtag schon eine Vermietung oder eine Nutzung vorgenommen worden, ist die Mietpreisbremse einschlägig. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Prozessuales

Rz. 5 Der Vermieter muss die für ihn günstigen (Ausnahme von der Mietpreisbremse) Voraussetzungen des § 556f darlegen und beweisen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556f Rn. 25; Fleindl, WuM 2015, 212). Bestreitet der Mieter die in diesem Rahmen aufgestellten Tatsachenbehauptungen, wird der Vermieter auch die entsprechenden Belege, z. B. über die Kosten und den Umfang einer ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Satz 2: Umfassend modernisierte Wohnung

Rz. 4 Bei den in § 556e genannten Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich ausschließlich um die in § 555b aufgeführten Maßnahmen. Eine derartige Modernisierung ist umfassend i. S. d. § 556f Satz 2 BGB, wenn sie einen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit einem Neubau gerechtfertigt erscheinen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Modernisierung einerseits im Hinbli...mehr

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Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor

Im Jahresgutachten widmen die Wirtschaftsweisen dem Wohnungsmarkt ein eigenes Kapitel. Scharf ins Gericht geht der Sachverständigenrat mit der Mietpreisbremse und fordert im Kern mehr Anreize für den Wohnungsneubau. Die sog. Wirtschaftsweisen – ein beratendes Gremium aus 5 Volkswirtschaftsprofessoren – fordern im Jahresgutachten 2024/25 unter dem Titel "Versäumnisse angehen,...mehr

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Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

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AGS 09/2024, Gramlich/Reuschle, Mietrecht - Kommentar zu den §§ 535-580a BGB, HeizkostenV, BtrKV

Begründet und bis zur 15. Aufl. bearbeitet von Bernhard Gramlich, fortgeführt von Dr. Fabian Reuschle. 16. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 290 S., 55,00 EUR Klein, aber fein. Gegenüber anderen Mietrechtskommentaren nimmt sich der vorliegende Beck´sche Kompaktkommentar zwar bescheiden aus; er hat es aber in sich. Kommentiert werden sämtliche Vorschriften des Bür...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Streit um Verlängerung der Mietpreisbremse: 2028 oder 2029?

Die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Jetzt streitet sich Ampel-Partner SPD mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Details und um die Frist: Ende 2028 oder 2029? Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Im April 2024 einigten sich di...mehr

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BGH: Mietpreisbindung schli... / 4 Die Entscheidung

Der BGH teilt die Meinung der Vorinstanzen. Die Vereinbarung über die Staffelmiete ist wirksam, sodass die Mieterin die erhöhte Miete schuldet. Auch während Preisbindung ist Staffelmiete zulässig Die Vereinbarung einer Staffelmiete i. S. v. § 557a BGB ist grundsätzlich auch für Zeiträume zulässig, während denen eine Preisbindung besteht. Im Anwendungsbereich des Wohnraumförder...mehr

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Möblierter Wohnraum / 2 Wohnraum

Handelt es sich um eine möblierte Wohnung, gelten dieselben Vorschriften zur Kündigung, zur Mietpreisbremse und zur Mieterhöhung wie bei einer unmöblierten Wohnung. Handelt es sich dagegen um ein oder auch mehrere möblierte Zimmer in einer vom Vermieter bewohnten Wohnung, gelten diese Vorschriften nicht. Hinweis Die Abtrennung ist entscheidend Wenn der Wohnraum innerhalb der Wo...mehr

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Härteres Vorgehen gegen Mietwucher bleibt umstritten

Der Bundesrat will Mietwucher stärker bekämpfen und härter bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert – Vertreter von Vermietern und Hauseigentümern lehnen die Vorlage ab. Neun Sachverständige waren eingeladen, darunter Vertreter des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Zentralen Immobilien Au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Justizminister bei der Reform der Mietpreisbremse in Zugzwang

FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen. Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch bei Untervermietung

1 Leitsatz Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen. Ferner hat ein Mieter von vornherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) vereinbar ist. 2 Normen...mehr

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Mietpreisbremse gilt auch b... / 1 Leitsatz

Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen. Ferner hat ein Mieter von vornherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) vereinbar ist.mehr