Fachbeiträge & Kommentare zu Mietpreisbremse

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Kausalgeschäft

Rz. 12 Vom dinglichen Rechtsgeschäft ist das schuldrechtliche Kausalgeschäft zu unterscheiden, das üblicherweise die Gegenleistung für die Einräumung des Dauerwohnrechtes darstellt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um einen (Rechts)kauf, bei unentgeltlicher Rechtseinräumung um eine Schenkung. Sofern eine Gegenleistung vereinbart wird, geschieht dies häufig nicht in Form...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Prozessuales

Rz. 7 Der Mieter, der einen Verstoß des Vermieters gegen § 556d rügt, trägt im Bestreitensfall die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie der preisrechtlich zulässigen Miete (Schmidt-Futterer/Börstinghaus § 556d Rn. 92). Hinweis Miete durch Sozialamt Der Mieter, dessen Miete vom Sozialamt überwiesen wird, kann Ansprüche auf Rückzahlun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ausgangsmiete

Rz. 2 Die ortsüblichen Vergleichsmiete, die höchstens um 10 % überschritten werden darf, wird nach der Legaldefinition des § 558 Abs. 2 ausschließlich anhand von fünf wohnwertbildenden Faktoren ermittelt, also aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (vgl. dazu § 558 Rn. 12-14) unter Berücksi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Vormiete

Rz. 1 Geschuldete Vormiete i. S. v. § 556e Abs. 1 ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete Vor...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2020 Übertragung einer Immobilie unter Vorbehaltsnießbrauch/Verteilung größeren Erhaltungsaufwands/Tod des Nießbrauchers innerhalb des Verteilungszeitraums/§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG Wird ein Grundstück im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, erzielt der Vorbehaltsnießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit der ...mehr

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zfs 10/2025, zfs Aktuell / 2.1 Expertenkommission zum Mietrecht

Die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Expertenkommission zum Mietrecht ist am 16.9.2025 zu einer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum 31.12.2026 Vorschläge zur Reform des Mietrechts erarbeiten. Insbesondere soll sie eine neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie einen Vorschlag für e...mehr

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AGS 10/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, KostBRÄG 2025 – Die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen, ZAP 2025, 528 In seinem Beitrag fasst der Autor die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen des KostBRÄG 2025 zusammen. Zu Beginn seines Beitrags weist Schneider auf die Anhebung der Gebührenbeträge in der Tabelle des § 13 Abs. 1 RVG hin. Sodann berichtet der Autor über die Än...mehr

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Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 9.2.2 Neuverträge (Abschluss ab dem 1.1.2019)

Wurde der Mietvertrag nach dem 31.12.2018 geschlossen, genügt grundsätzlich eine sog. einfache Rüge. Der Mieter muss nach dem Willen des Gesetzgebers ohne vorvertragliche Information keine Tatsachen mitteilen, warum er die Mietpreisabrede für unwirksam hält.[1] Es genügt der Hinweis, dass die Miete "gegen die Mietpreisbremse verstoße" oder "unzulässig" oder "zu hoch" sei. Es ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 10.1 Schadensersatzansprüche

Zwar enthält § 556g BGB eigene Anspruchsgrundlagen. Ansprüche nach allgemeinen Vorschriften sind deswegen aber nicht ausgeschlossen.[1] Ein Verstoß gegen die sog. Mietpreisbremse stellt eine vorvertragliche Pflichtverletzung dar, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zum Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 249 f. BGB verpflichtet. In der ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.6 Vorvertragliche Informationsobliegenheiten

Um das für das Scheitern der "Mietpreisbremse" verantwortliche Informationsdefizit auszugleichen, muss der Vermieter bei Mietverträgen, die ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden,[1] den Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes zu § 556d BGB in Textform informieren. Bei Vereinbarung der Vormiete ist der Vermieter verpflichtet,...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.2.2 Parteiwechsel und Novation

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass ein bestehendes Mietverhältnis mit einem anderen als dem bisherigen Mieter fortgesetzt werden soll. Hier stehen den Parteien im Grundsatz 2 Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann der Vermieter den bisherigen Mieter durch Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis entlassen und mit dem neuen Mieter einen neuen Mietvertrag schlie...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.1 Angespannter Wohnungsmarkt

Die Anwendung der Vorschriften der sog. Mietpreisbremse setzt voraus, dass der Wohnraum "in einem durch Rechtsverordnung ... bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt". Für dieses Tatbestandsmerkmal gilt die Legaldefinition in § 556d Abs. 2 BGB. Danach gelten die Regelungen der §§ 556d ff. BGB, wenn die Landesregierung eine Verordnung erlässt, in der die G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Umfang /Form der Rüge

Rz. 9 Nur die Rüge des Mieters selbst oder die eines von ihm bevollmächtigten Dritten ist geeignet, Rückforderungsansprüche i. S. d. § 556 Abs. 2 a. F. gegenüber dem Vermieter zu begründen (vgl. BGH, Urteil v. 26.5.2010, Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 und v. 27.5.2010, VIII ZR 45/19, GE 2020, 787; LG Berlin II, Urteil v. 8.8.2024, 67 S 92/24, GE 2024, 1200). Der Mieter muss all...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Rückerstattungsanspruch

Rz. 10 Der Mieter kann ab der Rüge die Zahlung nicht geschuldeter Miete verweigern bzw. Rückzahlung verlangen. Der Mieter kann die gesamte seit Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern, wenn er den Verstoß gegen die "Mietpreisbremse" in den ersten 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügt. Bei Rüge nach Ablauf von 30 Monaten hat der Mieter ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Bereicherungsansprüche des Mieters

Rz. 2 Soweit die mietvertragliche Vereinbarung über die Miethöhe gegen die §§ 556d, 556e verstößt, hat der Mieter einen Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff.). Hinweis Gemäß § 556g Abs. 2 besteht der Bereicherungsanspruch des Mieters nur dann, wenn er den Verstoß gegenüber dem Vermieter qualifiziert gerü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.4 Überschreitung der zulässigen Miete bei Vermietung nach dem 1.10.2014 (Abs. 1a Satz 1 Nr. 3)

Rz. 6 Achtung Entscheidend sind Mietvertragsabschluss und Nutzungsbeginn nach dem 1.10.2014. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der Vermieter die Mietpreisbremse einhalten. Nähere Informationen sind erst im Rahmen des Auskunftsverlangens nach § 556 Abs. 3 zu erteilen. Der Vermieter erfüllt sein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber erst danach begonne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung gg Mietforderung.

Rn 2 Die Gegenforderungen des Mieters müssen nicht auf dem Mietverhältnis beruhen (LG Berlin WuM 92, 439 [LG Berlin 17.02.1992 - 61 S 249/91]). Dagegen muss es sich bei der Forderung, gg die der Mieter aufrechnen möchte, um eine Mietforderung des Erwerbers aus dem Mietverhältnis handeln. § 566d perpetuiert eine entstandene Aufrechnungslage; zur Mietpreisbremse Gnisa DRiZ 15,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten noch bezahlba...mehr

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AGS 09/2025, Börstinghaus/Siegmund, Miete - Kommentar zum Mietrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf B. Börstinghaus und VRiLG Astrid Siegmund unter Mitarbeit von Agnes Knopper und Dr. Christopher Weidt. 8., völlig neu bearbeitete Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVII, 1.636 S., 129,00 EUR Der Kommentar der orangenen Reihe zum Mietrecht feiert zwischenzeitlich sein 25jähriges Jubiläum und hat es auf beachtliche acht Auflagen gebracht. K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Mietpreisbremse läuft weiter bis Ende Dezember 2029

Die Mietpreisbremse ist um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) denkt nun über eine Bußgeldregelung nach. Der Bundesrat hat in der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 11.7.2025 ein Gesetz des Bundestags zur Verlängerung der ...mehr

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zfs 08/2025, zfs Aktuell / 4.1 Verlängerung der Mietpreisbremse

Am 11.7.2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze zugestimmt. Danach wird die sog. "Mietpreisbremse" bis zum 31.12.2029 verlängert, wonach die Miete bei Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf; dies gilt nur für die von ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXX. Mietminderung/Mietmängel/Mietpreisbremse

Rz. 90 Bei einer Mietminderung können mehrere Ansprüche Gegenstand der Klage sein. 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgr...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Feststellungsantrag/Mietpreisbremse

Rz. 92 Der Antrag auf Feststellung, dass eine Berechtigung zur Mietminderung aufgrund eines Mangels besteht, stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Die Höhe des Streitwertes war lange umstritten. Der BGH hat für Aufträge, die bis zum 31.12.2020 erteilt wurden entschieden, dass § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3, 9 ZPO anzuwenden sind. Danach i...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit

Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgrund der Minderung überzahlten Miete, als auch für die Klage des Vermieters auf Zahlung der vom Mieter einbehaltenen Minderungsbeträge.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 95 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[100] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Beweissicherungsverfahren

Rz. 99 Im Beweissicherungsverfahren über die Feststellung eines Mangels richtet sich der Streitwert nach dem Wert des zu sichernden Hauptanspruches.[110] Dieser ergibt sich wohl vorwiegend aus der festzustellenden Mietminderung. Soweit keine Beendigung des Mietverhältnisses im Raum steht, wird diese bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO bemessen und umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mieterhöhung.

Rn 22 Für Verträge über Wohnraum begrenzt sich der GeS gem § 41 V GKG auf den Jahresbetrag der str Differenz; auch für negative Feststellungklage des Mieters (LG Berlin ZMR 22, 27); iÜ gilt § 9 (BGH WuM 07, 32; aA KG NJW-RR 10, 371: generell § 9). Bei kürzerer Restlaufzeit ist dieser Zeitraum maßgeblich (LG Berlin NJW-RR 97, 652). Auf frühere Mieterhöhungen kommt es nicht an...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 232 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 97 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[104] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[105] ist das tatsäc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Regulierung beim Wohnen: Rechtliche Einordnung für Investoren

Deutsche Wohnimmobilien sind beliebt bei Profianlegern, nicht nur wegen der hohen Mieterquote – so soll etwa der US-Gigant Goldman Sachs laut einem Bericht in Reihenhäuser investiert haben. Gleichzeitig ist der Markt intensiv reguliert. Ein Report bewertet die Änderungen und ordnet sie rechtlich ein. Die hohe Nachfrage macht den deutschen Wohnimmobilienmarkt attraktiv für nat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse für möbliertes Wohnen: Das soll geregelt werden

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen – doch Vermieter können sie umgehen. Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt stoppen. Die geltenden Regeln und was sich ändern soll. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die geltenden Regeln hätten viele Schlupflöcher,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Rechtspolitik

Rz. 8 Im Koalitionsvertrag 2025 gibt es keine spezifischen Aussagen zur Reform von § 13d ErbStG. Das Thema Erbschaftsteuer bleibt zwischen den Koalitionsparteien umstritten, und eine Anpassung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke wird im Koalitionsvertrag nicht explizit erwähnt. Allerdings ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Anlie...mehr

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Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / A. Einleitung

Rz. 1 Auch die Gerichtsgebühren nach dem GKG sind bei den Wertgebühren linear um durchschnittlich 6 % und bei den Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um durchschnittlich 9 % angehoben worden. Ebenso wie bei den Rechtsanwaltsgebühren (s. § 2 Rdn 5, 17) liegt die Anpassung in den untersten Wertstufen bei knapp unter 6 %, was nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch durch höhere S...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / A. Übersicht

Rz. 1 Die Frage, wann noch die alte Fassung des GKG anzuwenden ist und wann bereits die neue Fassung gilt, richtet sich nach § 71 GKG: § 71 Übergangsvorschrift (1) 1In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. 2Dies gilt nicht im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem ...mehr

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§ 1 Einleitung / C. GKG

Rz. 8 Im GKG sind zum einen die Beträge der Gerichtsgebühren angehoben worden, und zwar sowohl der wertabhängigen Gebühren (§ 28 GKG) als auch der Festgebühren. Zum anderen sind darüber hinaus sind auch hier inhaltliche Korrekturen vorgenommen worden, die zum Teil geringere Bedeutung haben. Rz. 9 Eine für die Praxis ganz wichtige Änderung betrifft die Kostenschuldnerschaft nac...mehr

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 578 ordnet für die Mietverhältnisse über unbewegliche Sachen (Grundstücke, Gebäude, Räume) eine gestufte Anwendung bestimmter Vorschriften des Wohnraummietrechts an, ohne diese Mietverhältnisse formal dem strengen Wohnraummietrecht zu unterwerfen. Abs. 1 betrifft die Miete von Grundstücken, Abs. 2 betrifft die Miete von Räumen, die keine Wohnräume sind, und Abs. 3 re...mehr