Fachbeiträge & Kommentare zu Meldeverfahren

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 193 trat bezüglich der Meldung von Anrechnungszeiten (zuvor: Ausfallzeiten) an die Stelle von § 1401b Abs. 1 Satz 1 RVO, § 123b Abs. 1 Satz 1 AVG. Die früher vorgeschriebene Meldung von Ersatzzeiten (§ 250) entfällt, da Ersatzzeiten nach dem 31.12.1991 nicht mehr entstehen können. Die Übergangsregelungen in § 252 Abs. 2 und 3 sahen zum Teil für die Zeit bis zum 31.12...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Biere, Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach § 21 Nr. 1 SGB XI, WzS 1995 S. 295. Erdmann, Die Versicherungspflicht von Soldaten in Beschäftigungen während und nach beendetem Dienstverhältnis, Die Beiträge 1999 S. 449. Hodeck, Mitgliedschaft, Beitragszahlung und Meldeverfahren für sonstige Personen (§ 21 SGB XI), SdL 1995 S. 57. Krasney, Versicherter Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführte Vorschrift knüpfte an die früheren Regelungen in § 393a Abs. 2, § 381 Abs. 2 Satz 2 RVO an. Die Neuregelung des § 256 ab 1.1.1989 bezog allerdings alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen ein, was zuvor erst dann der Fall war, wenn an mehr als 30 beitragspflichtige Mitglieder Versorgungsbez...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.5 Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 45 Nach der mit Wirkung zum 1.1.2018 angefügten Regelung des Abs. 4 Satz 4 wird für Saisonarbeitnehmer eine Ausnahme von der obligatorischen Weiterversicherung des Satzes 1 gemacht. Endet deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit, soll sich die obligatorische Anschlussversicherung nur dann nach Abs. 4 Satz 1 richten, wenn diese Persone...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 8.1 Einrichtung von internen Meldestellen

Beschäftigungsgeber (§ 3 Abs. 9 HinSchG) sind, sofern mindestens eine Person bei ihnen beschäftigt ist, natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Betriebes oder der Dienststelle an. Die Beschäftigungsgeber h...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Bauwirtschaft

Rz. 71 Die Tarifvertragsparteien in der Bauwirtschaft haben von § 13 Abs. 2 BUrlG Gebrauch gemacht und im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmer eine umfassende Regelung des Urlaubs vorgenommen. Sie haben dabei durch die Errichtung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) – in Bayern die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. (UKB), ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5.3 Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

Die Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. sind nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV) dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), zu melden. Die auf amtlichem Vordruck abzugebende Meldung muss folgen...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.1 Zuweisungen für sonstige Ausgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen für sonstige Ausgaben (Satz 1). Diese decken die standardisierten Aufwendungen nach § 266 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 (satzungsmäßige Mehr- und Erprobungsleistungen, Ermessensleistungen; Nr. 1), die standardisierten Aufwendungen, die aufgrund der Entwicklung und der Durchführung von Programmen nach § 137g entstehen und die in der Rechtsvero...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz

Zusammenfassung Nun ist es offiziell: Beschäftigungsgeber müssen in Kürze interne Meldestellen einrichten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches bald verkündet und voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird. Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Im Bundesrat erzielte der z...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Meldeverfahren zwischen Trägern der Sozialversicherung nach § 69 SGB IX: https://www.gkv-datenaustausch.de/meldeverfahren_sv_traeger/datenaustausch_entgelt...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.1 Überblick

Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.3 Besonderheit: Elektronisches Mitteilungsverfahren (ab 1.1.2021)

Rz. 29 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 6.3 Berichtigung von fehlerhaften Intrastat-Meldungen

Stellt sich heraus, dass die übermittelten Intrastat-Meldungen fehlerhaft sind, müssen sie grundsätzlich korrigiert werden, wenn sie das laufende oder das vorangegangene Kalenderjahr betreffen. Es sind allerdings nur die Anmeldepositionen zu korrigieren, die im Zeitpunkt der Anmeldung objektiv unzutreffend waren (z. B. Anmeldung einer anderen als der gelieferten Ware). Nacht...mehr

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Intrastat-Meldungen: Was be... / 6 Meldeformen: Es gibt mehrere "elektronische Wege"

Gemeldet wird getrennt nach Versendungen und Eingängen. Es muss nur die Verkehrsrichtung gemeldet werden, für die die Meldeschwelle überschritten worden ist. Wird diese Wertgrenze im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Unternehmer sind verpflichtet, ihre Intrastat-Meldungen elektronisch an ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Umsetzungsphase

Tz. 65 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsetzungsphase stellt die eigentliche für die Implementierung eines Tax CMS entscheidende Phase dar. In dieser Phase ist die Umsetzung von Organisations-, Prozess- und Management-Maßnahmen erforderlich, die sich vor allem an die Mitarbeiter, aber auch an die Vertrags- und auch die Geschäftspartner, die Lieferanten, Kunden, Spender oder ...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb/Dreiecksgeschäfte

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland löst die Buchung der Rechnung in der Kreditorenbuchhaltung die Erfassung der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (Erwerbsteuer) mit dem jeweiligen deutschen Steuersatz und ggf. den Vorsteuerabzug dieser Erwerbsteuer aus. Die Rechnung über eine an den Unternehmer ausgeführte steuerfreie innergemeinschaftliche Liefer...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Personalcontrolling mit MS ... / 4.4 Analysemöglichkeiten am Beispiel des Tätigkeitsschlüssels

Als die Bundesagentur für Arbeit die Änderung des Tätigkeitsschlüssels im Meldeverfahren zur Sozialversicherung beschloss, kurz Tätigkeitsschlüssel 2010, bedeutete das für Personalabteilungen einen erheblichen Zusatzaufwand. Die alten fünfstelligen Schlüssel ließen sich kaum automatisch in die neue Logik transferieren; die überwiegende Mehrzahl musste manuell umgeschlüsselt ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG. Von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ist aber nicht nur der Wert gesondert festzuste...mehr

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Jansen, SGB IV § 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde im Rahmen der Euro-Einführung mit Wirkung zum 1.1.1999 eingefügt und zum 31.12.2003 aufgehoben. Die Vorschrift wurde später wieder neu besetzt. § 18h wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben, da die Regelun...mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2.5 Versicherungsnummernachweis

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2023 eine zuvor bereits praktizierte Handhabung kodifiziert. Da die bisherige und zum 1.1.2023 aufgehobene Regelung in § 18h SGB IV zur Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises faktisch gegenstandslos geworden war, sondern den Versicherten seit geraumer Zeit lediglich ein Nachweis über die Versicherungsnummer übermittelt wurde, ist nun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 8 Meldeverfahren

Die meldepflichtigen Informationen sind mittels amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet die Informationen zur Auswertung an die für die Besteuerung der Anbieter zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Zudem übermittelt es Daten über im Ausland ansässige Anbieter im Rahmen eines automatischen Informationsa...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.4 Grundsätze der Datenübertragung (Abs. 4)

Rz. 11 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird ermächtigt, die Einzelheiten für das elektronische Datenaustauschverfahren zu regeln. Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dazu ist Einvernehmen zwischen dem BMG und dem Bundesministerium für Familie, Seniore...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.1 Meldepflicht

Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen von Elterngeld od...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Dabei wurde die Vorgängervorschrift § 318d Abs. 2 RVO übernommen. Durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (EGBEEG) v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748) wurde der Text zum 1.1.2007 an die Einführung des Elter...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-datenaustausch.de. Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenve...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.2 Maschinelles Zahlstellenverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Die Zahlstelle übermittelt der zuständigen Krankenkasse die Meldung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (Satz 1). Rz. 15 Die Meldungen werden von der Krankenkasse inhaltlich geprüft (Satz 2). Alle fehlerfreien Angaben werden elektronisch verarbeitet. Der Begriff des Verarbeitens umf...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 3 Literatur

Rz. 14 Birk, Das neue Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), ZFSH/SGB 2007 S. 3. Steffens, Meldeverfahren in der Sozialversicherung, WzS 1998 S. 353.mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.3 Zahlstellennummer (Abs. 3)

Rz. 18a Die Zahlstellen erhalten seit dem 1.1.2017 für das Meldeverfahren eine Zahlstellennummer, die elektronisch beim Spitzenverband Bund der Krankenkasse zu beantragen ist (Satz 1). Die Anträge sind bei der ITSG GmbH, Schumannstraße 7, 10117 Berlin, zu stellen, die das operative Geschäft für den Spitzenverband übernimmt. Rz. 18b Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vorsch...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen zur Kranken- und Pflegeversicherung begründet eine Beziehung zwischen dem Versorgungsbezugsempfänger, der Krankenkasse und der Zahlstelle. Die Norm regelt hauptsächlich die Meldepflicht der Zahlstellen gegenüber den Krankenkassen in den Fällen der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen sowie bei Mitteilung über die Bee...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.1 Aufsichtsbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband untersteht grundsätzlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Satz 1). Der Gesetzgeber leitet aus der Befugnis zu verbindlichem Handeln mit Entscheidungscharakter auch gegenüber Dritten das Erfordernis einer staatlichen Aufsicht ab (BT-Drs. 16/3100 S. 162). Die Zuständigkeit kann nicht auf Versicherungsbehörden oder andere Stellen ...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übg. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Verwaltungsau...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Datenschutzbeauftragter nac... / 2.6 Publizität des Datenschutzbeauftragten

Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO muss der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlichen. Die Kontaktdaten sind sowohl innerhalb des Unternehmens (Intranet, Organigramm) als auch außerhalb, beispielsweise auf der Unternehmenshomepage, zu veröffentlichen, damit Betroffene mit dem Datenschutzbeauftragten...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / b) Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 167 Wegen der Abschaffung der Lohnsteuerkarte wurde ab 2013 (stufenweise bereits ab 2011) das elektronische Meldeverfahren ELStAM eingeführt. Der Arbeitgeber erhält die relevanten persönlichen Merkmale des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten beim Bundesamt für Finanzen mittels Datenfernübertragung. ELStAM steht als Akronym für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkm...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.3.3 Details des Meldeverfahrens

Adressatenkreis Mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens am 1.7.2021 wurden, falls noch nicht vorhanden, in allen EU-Mitgliedstaaten die Organisationsstrukturen und technischen Voraussetzungen geschaffen. In Deutschland wird das OSS-Verfahren vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Teilnehmen können zum einen Unternehmen, die im Inland ansässig sind und gegen Entge...mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.7 Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 10 Die Meldungen der Hochschulen werden durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erstattet (Satz 1). Um ein einheitliches, modernen technischen Standards entsprechendes Verfahren zu schaffen, ist zunächst ein für die Hochschulen freiwilliges und ab dem 1.1.2022 ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren vorgesehen. Für die Krankenkassen gilt bis zur Ei...mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ab 1.1.2022 wird ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt, damit das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Studenten einheitlichen modernen technischen Standards gerecht wird. Die Norm enthält alle notwendigen Regelungen zum Meldeverfahren und zu den Informationspflichten zur Krankenversicherung der Studen...mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 Das neue Studenten-Meldeverfahren, HIS (Herausg.), www.his.de/smv; abgerufen: 19.11.2022. Studenten-Meldeverfahren, GKV-Spitzenverband (Herausg.), www.gkv-datenaustausch.de/studenten_meldeverfahren/studenten_meldeverfahren.jsp; abgerufen: 19.11.2022.mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Es werden technische Anpassungen im Meldeverfahren der Studenten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vorgenommen. Durch Art. 2 entfallen Übergangsregelungen zu Meldungen in Textform mit d...mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.3 Meldepflicht der Hochschule (Abs. 3)

Rz. 7 Bei gesetzlich krankenversicherten Studenten hat die Hochschule bestimmte Tatbestände unverzüglich zu melden. Zu melden ist unmittelbar nach dem Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses und ohne schuldhaftes Zögern (BT-Drs. 19/13397 S. 58). Nachdem die Krankenkasse den Versicherungsstatus gemeldet oder der Student die Versicherungsbescheinigung vorgelegt hat (bis 31.12...mehr

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Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.2 Nachweispflicht der Studenten (Abs. 2)

Rz. 4 Jeder Studieninteressierte hat gegenüber der staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule vor der Einschreibung nachzuweisen, dass er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder mit Beginn des Semesters (frühestens mit dem Tag der Einschreibung) sein wird oder nicht gesetzlich versichert ist, weil er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht be...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.1 Daten (Abs. 1)

Rz. 17 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr (Berichtsjahr) die versichertenbezogenen Daten nach Abs. 1, 2 (Satz 1). Die Daten werden benötigt, um den RSA durchzuführen und ihn weiterzuentwickeln. Sie werden für das Kalenderjahr erhoben und pseudonymisiert bis zum 15.8. des Folgejahres über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an das ...mehr