Rz. 19

Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-datenaustausch.de.

Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-datenaustausch.de.

Gemeinsames Rundschreiben der (ehemaligen) Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner v. 1.10.2005, veröffentlicht auf der Homepage der Internetplattform zu sozialpolitischen Fragen, Themen und Debatten unter http://www.portal-sozialpolitik.de.

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