Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / cc) Nicht steuerbare Vorgänge: Kein Vorsteuerabzug, aber Direktanspruch

Direktanspruch besteht, ...: Auch das Greentech-Urteil des EuGH zeigt noch einmal deutlich, dass die Auffassung des BFH nicht mit den Vorgaben des EuGH in Einklang steht.[38] Der EuGH bestätigte hierin, dass der Erwerber eines Unternehmensvermögens i.S.d. Art. 19 und 29 MwStSystRL (Greentech), der dem Übertragenden (Greenfiber) als Gegenleistung (fälschlicherweise) den Kaufp...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Fehlende Regelungen im nationalen Recht

Im dt. Recht fehlt ein systematischer Ansatz: Die Ausführungen des BFH zeigen u.E. vielmehr noch einmal recht deutlich die Probleme auf, die sich daraus ergeben, dass die Vorgaben des EuGH zu der Gesamtthematik "Rückabwicklung fehlerhafter Abrechnung von MwSt-Beträgen" (dazu zählt neben dem Direktanspruch in erster Linie natürlich die unionsrechtskonforme Ausgestaltung der B...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / aa) Ausführungen des BFH

Direktanspruch ≠ "Ersatzanspruch" ...: Der Direktanspruch ist nach Ansicht des BFH auch nicht – wie in der Literatur ausgeführt – ein Anspruch des "Rechnungsempfängers" gegen den Fiskus, der ersatzweise entsteht, wenn der "Rechnungsaussteller" einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht an den Fiskus abgeführten MwSt (aus § 14c Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 S. 3 ff. UStG) nicht g...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / 1. Sachverhalt

Praxis-Beispiel Ehegatten, Erben und Miteigentümer Rz. 1 Die[1] Ehegatten M und F leben in Polen im Güterstand der Gütergemeinschaft. Zu dem von beiden Ehegatten verwalteten Gesamtgut gehören mehrere Grundstücke. Sie beauftragen X mit der Baureifmachung (Erschließung). Die Ehegatten verkaufen die Grundstücke (nach der Beendigung von Pachtverträgen). Das FA geht von einer M und ...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / III. Bestimmung der Vergütung durch letztwillige Anordnung des Erblassers

Rz. 108 Der Erblasser sollte mindestens zur Frage der Höhe der Vergütung, ihrer Fälligkeit und der Erhebung von Umsatzsteuer eine letztwillige Anordnung treffen. Besonders wichtig sind entsprechende Überlegungen und Anordnungen des Erblassers im Bereich der Testamentsvollstreckung über Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen, da insbesondere die älteren Vergütungstabellen...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Grundlage und Zweck dieses Erfordernisses nicht erkennbar

Unklar, worauf diese Ansicht basiert: Auch bei diesem Erfordernis, das offenbar nach Ansicht des BFH eine Voraussetzung für die Geltendmachung eines Direktanspruchs sein soll, erschließt sich nicht, woraus es sich ergeben soll. Bei anderen Verbrauchsteuern normalerweise kein "Steuerausweis in Rechnungen": Der EuGH sieht den Direktanspruch, wie gesagt (s. oben IV.2.a.bb.), als...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Herleitung aus Art. 168 MwStSystRL geht fehl

Direktanspruch auch bei anderen Verbrauchsteuern: Die Verknüpfung, die der BFH mit dem Vorsteuerabzug herstellt, macht, worauf in der Fachliteratur bereits hingewiesen worden ist,[30] schon deswegen keinen Sinn, weil der EuGH den gleichen Direktanspruch auch den Personen zubilligt, auf die zu Unrecht andere Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer, Stromsteuer) übergewälzt wor...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Bestimmung der angemessenen Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 97 In der Praxis wurden Richtlinien für die Ermittlung der angemessenen Vergütung in Tabellenform schematisiert. Zu nennen sind hier zunächst die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 (die sogenannte Rheinische Tabelle),[94] die von der Rechtsprechung als geeignete Berechnungsgrundlage anerkannt wurde,[95] sowie die Möhring’sche Tab...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / 1. Vergütung nach Zeitaufwand

Rz. 109 In der Praxis wird vielfach nach Zeitaufwand abgerechnet, insbesondere wenn der Testamentsvollstrecker mit den Erben eine entsprechende Vereinbarung trifft. Durch den nachzuweisenden Zeitaufwand und die Bemessung der Vergütung nach dem Honorar, das in der Berufsgruppe des Testamentsvollstreckers (z.B. Rechtsanwalt) üblich ist, wird in der Regel die angemessenste Verg...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / 2. Vergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 111 Die Anordnung der Vergütung muss in der für letztwillige Verfügungen geltenden Form, d.h. handschriftlich oder notariell (vgl. § 2247 BGB), erfolgen. Fraglich ist, ob es genügt, dass der Erblasser in dieser Form anordnet, dass sich die Vergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle richten soll. Dies wird teilweise als unwirksame Bezugnahme auf ein außerhalb der letztw...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / H. Zusammenfassung

Rz. 116 Checkliste: Regelungen in der letztwilligen Verfügung zur Testamentsvollstreckungmehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 50 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 100 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Für die Ermittlung des Geschäftswertes sowie eventuell enthaltene Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich (Verzichte, Regelungen über die Höh...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Angemessenheit der Vergütung

Rz. 87 Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist im Gesetz nur unvollständig geregelt. Nach § 2221 BGB kann er für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat. Eine klare Regelung der Vergütungsfrage empfiehlt sich, da ansonsten oft Streit über den unbestimmten Rechtsbegriff der "Angemessenheit" entsteht. Trif...mehr

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Umsatzsteuer beim Handel mit Krypto-NFT

Zusammenfassung Beim Handel mit sogenannten Krypto-NFT (Non-Fungible Token) hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass diese Verkäufe grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen. NFT-Transaktionen gelten dabei nicht als Lieferung von Waren, sondern als sonstige Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden. Für Wiederverkäufer bedeutet das: Ve...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Veranstaltungsdienstleistungen

Zusammenfassung Online-Veranstaltungen wie Konzerte, Kurse oder Vorträge werden immer häufiger digital angeboten. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 8.8.2025 neue Regeln zur Umsatzsteuer für solche Angebote veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen, wie und wo die Umsatzsteuer für verschiedene digitale Veranstaltungsformen anfällt und ob Steuerbefreiungen o...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Vorproduzierte Inhalte

Stellt ein Veranstalter eine Aufzeichnung digital zur Verfügung, die der Nutzer zu einem beliebigen Zeitpunkt abrufen kann, gilt dies als "elektronisch erbrachte sonstige Leistung". Das bedeutet: Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Wohnsitz oder Sitz des Kunden, wenn dieser kein Unternehmer ist (B2C). Beispiel: Ein Musikvideo wird zum Download angeboten – der Ort der Leis...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Zusammenfassung

Online-Veranstaltungen wie Konzerte, Kurse oder Vorträge werden immer häufiger digital angeboten. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 8.8.2025 neue Regeln zur Umsatzsteuer für solche Angebote veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen, wie und wo die Umsatzsteuer für verschiedene digitale Veranstaltungsformen anfällt und ob Steuerbefreiungen oder ermäßigte S...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Hintergrund

Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Sport oder Unterhaltung finden zunehmend online statt. Das kann in Form von Live-Übertragungen, aufgezeichneten Mitschnitten oder vorproduzierten Inhalten geschehen. Für die Umsatzsteuer ist dabei entscheidend, wie die Veranstaltung angeboten wird: Wird eine Veranstaltung live übertragen, können Teilnehme...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Live-Streaming

Bei Live-Übertragungen von Veranstaltungen, die in Echtzeit stattfinden, liegt keine "elektronisch erbrachte sonstige Leistung" vor. Der Grund: Die Veranstaltung wird mit erheblicher menschlicher Beteiligung durchgeführt und ist nicht automatisiert. Auch hier gilt: Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Wohnsitz des Kunden. Für Live-Streaming-Angebote kann eine Steuerbefreiun...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Dienstleistungskommission

Oft werden Online-Veranstaltungen über externe Plattformen oder Dienstleister angeboten. In solchen Fällen kann eine sogenannte Dienstleistungskommission vorliegen: Der externe Anbieter handelt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Veranstalters. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Konzert über ein Streaming-Portal verkauft wird. Auch hier gelten die Regeln zur Steuerb...mehr

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Umsatzsteuer beim Handel mi... / Zusammenfassung

Beim Handel mit sogenannten Krypto-NFT (Non-Fungible Token) hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass diese Verkäufe grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen. NFT-Transaktionen gelten dabei nicht als Lieferung von Waren, sondern als sonstige Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden. Für Wiederverkäufer bedeutet das: Verkäufe an Priva...mehr

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Umsatzsteuer beim Handel mi... / Entscheidung

Das Finanzgericht stellte klar, dass beim Handel mit NFT keine Lieferung von Waren vorliegt, sondern eine sogenannte sonstige Leistung. Das bedeutet: Es wird kein körperlicher Gegenstand verkauft, sondern ein digitales Recht übertragen – konkret der Eintrag auf der Blockchain, der das Eigentum am digitalen Objekt dokumentiert. Die Leistungen des Unternehmers wurden zu etwa 50...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer beim Handel mi... / Hintergrund

Ein Einzelunternehmer handelte im Inland über das Internet mit Krypto-NFT, die digitale Bilddateien als Sammelobjekte darstellen. Er war weder der Urheber der Werke noch der Erstverkäufer, sondern kaufte die NFT auf Internetplattformen und verkaufte sie weiter, meist über die Plattform "OpenSea". Die Umsätze aus diesen Verkäufen versteuerte er mit dem ermäßigten Steuersatz vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuerbefreiung für L... / Entscheidung

Der BFH entschied, dass die Leistungen des Trainers eng mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen verbunden sind. Nach europäischem Recht sind solche Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Einrichtungen erbracht werden, die eine vergleichbare Zielsetzung wie öffentliche Bildungseinrichtungen verfolgen. Im konkreten Fall stellte das Gericht fe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuerbefreiung für L... / Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, dass die Leistungen eines Persönlichkeitstrainers für Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein können. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit der Erziehung dient und die Einrichtung eine vergleichbare Zielsetzung wie öffentliche Bildungseinrichtungen verfolgt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Die Kreditgewährung ist eine sonstige Leistung, da sie keine Lieferung ist.[1] Diese sonstige Leistung Kreditgewährung kann in zwei verschiedenen Formen vorkommen: in der Form eines Geldkredits oder eines sog. Warenkredits. Unter einem Geldkredit versteht man die Kreditgewährung i. S. einer Hingabe von Geld (Kapital) zur Nutzung mit dem Versprechen künftiger Rückzahlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einspeisevergütung für privaten Solarstrom auf der Kippe

Die Einspeisung von Solarstrom aus privaten Anlagen wird vergütet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will den Geldhahn zudrehen. Noch wird aber gefördert. Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen – ein Überblick. Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5 Erlass der Steuer

Absolute Ausnahme Ein Erlass der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen nach den §§ 163, 227 AO ist zwar nicht generell ausgeschlossen, wegen der Eigenart der Besteuerungstatbestände aber – vergleichbar der Umsatzsteuer – auf äußerste Ausnahmefälle beschränkt.[1] 5.1 Sachliche Billigkeitsgründe Bei der Prüfung, ob die Steuererhebung sachlich unbillig ist, muss berücksichtigt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.9 Beratungsgebühr

Gem. § 21 StBVV erhält der Steuerberater für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. v. 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.3 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist keine Auffanggebühr für besonders aufwendige Arbeiten, sondern ist grundsätzlich in den in der StBVV vorgesehenen Fällen anzusetzen (§ 13 Satz 1 Nr. 1 StBVV), z. B. für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28 StBVV) oder gem. § 29 Nr. 1 StBVV für die Teilnahme an der Betriebsprüfung, einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsbericht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Juli 2025 um 19,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.[1] Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Die Berechnung bedarf der Textform. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer

Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises dar, da es sich bei diesen Unt bei der V...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Abs. 3 C. 3.)

Rz. 152 Eine Anzahlung liegt vor, wenn ein Dritter aufgrund eines abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrags eine Zahlung tätigt, für die die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist. Ein Vertrag muss dabei nicht zwingend vorliegen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind bereits auszuweisen, wenn Zahlungen getätigt wurden und ein Vorvertrag abgeschlossen o...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 45 Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU [1] werden Nettoumsatzerlöse als die Beträge definiert, "die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben" (Art. 2 Nr. 5). Der Dienstleistungsbegriff der EU-Richtlinie wird dabei so ausg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4 Darstellung der Kapitalflussrechnung

Rz. 24 Die KFR ist in Staffelform aufzustellen (DRS 21.21). Die liquiditätswirksamen Veränderungen von Bilanz- und GuV-Posten, die die Nettoveränderung des Finanzmittelfonds ergeben, sind zweckmäßigerweise nach folgendem Schema darzustellen: Schemamehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr