Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbrauchsgüterkauf.

Rn 81 Wegen des für V konstitutiven Erfüllungswillens des Verkäufers (Rn 74) findet § 241a (Lieferung unbestellter Waren) keine Anwendung (Staud/Matusche-Beckmann Rz 187; Altmeppen/Reichard in: FS Huber 73, 84 f; Tiedtke/Schmitt JZ 04, 1092, 1099; aA § 241a Rn 9; Kohler AcP 204, 606, 609 ff; glossierend ders JZ 04, 348; Wrase/Müller-Helle NJW 02, 2537, 2538f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erkennbarkeit des Mangels.

Rn 51 Der Verkäufer hat bei Vertragsschluss erkannte oder erkennbare Mängel zu vertreten. Den Händler trifft eine Untersuchungspflicht vor Verkauf nur ausnw (Hamm BeckRS 14, 00843; HP/Faust Rz 103; MüKo/Westermann Rz 30; zur aF BGH NJW 81, 1269, 1270): Ablieferungsinspektion beim Verkauf von Neuwagen (zur aF BGH NJW 69, 1708, 1710); Endinspektion beim Verkauf von Gebrauchtwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Anwendungsbereich.

Rn 1 § 647 soll im Zusammenspiel mit §§ 647a, 650f und 632a das erhebliche Vorleistungsrisiko des Unternehmers abmildern. Die Vorschrift gewährt ihm hierfür ein gesetzliches Pfandrecht an den zur Ausführung der Werkleistungen in seinen Besitz gelangten Sachen des Bestellers und unterscheidet sich ua darin von §§ 648, 648a, die dem Unternehmer schuldrechtliche Ansprüche auf G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorgehensweise der Wiederverkaufspreismethode

Rz. 741 [Autor/Stand] Retrograde Preisbestimmung. Die Wiederverkaufspreismethode,[2] auch Absatzpreismethode genannt, ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen erbringt bzw. von diesem empfängt und diese Lieferungen oder Leistungen danach an fremde Dritte weiterveräußert werden. Dabei wird ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Unbeschadet anderer Vorschriften

Rz. 172 [Autor/Stand] Auslegungsmöglichkeiten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist die Vorschrift "unbeschadet anderer Vorschriften" anzuwenden. Wie diese Gesetzespassage konkret zu verstehen ist, ist umstritten. Es ließe sich etwa argumentieren, dass die Anwendung von § 1 auch bei niedrigerem Korrekturbetrag hinter andere Berichtigungsnormen, insbesondere vGA und vE zurücktritt. Den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Schadensersatz gem § 280 I.

aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. "Doppelter" ordentlicher Geschäftsleiter

Rz. 235 [Autor/Stand] Einbeziehung des Vertragspartners. Will man das Kriterium des ordentlichen Geschäftsleiters im Interesse eines einheitlichen Fremdvergleichs im deutschen internationalen Steuerrecht sachgerecht anwenden, so kommt man nicht umhin, auch den Vertragspartner in das Kriterium miteinzubeziehen.[2] Der BFH hat diese Notwendigkeit erkannt und unter Änderung sei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verursachung des Mangels.

Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (1.) Der Hersteller als Verkäufer haftet für alle zu vertretenden Mängel im Herstellungsprozess, also insb für Verschulden von Mitarbeitern (HP/Faust Rz 100; U. Huber in: FS Ulmer, 1165, 1185; für Tierzüchte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gattungskauf.

Rn 77 Beim Gattungskauf (s § 243 Rn 12) steht die Falsch- der Schlechtlieferung gleich (aA bei offensichtlicher Verwechslung und unbestellter Ware: Müller WM 11, 1249, 1252f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) bei Vertragsschluss.

Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Salvatorische Klausel, VI.

Rn 12 Ist eine Vereinbarung nach den III–V nicht Vertragsbestandteil geworden oder ist sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, VI. Die Regelung ist gerechtfertigt, da das Interesse des Verbrauchers an der Durchführung des Vertrags, etwa an der Lieferung einer Ware, nicht dadurch entfällt, dass der Unternehmer gg die Bestimmungen der III–V verstoßen hat (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Unbehebbarer Mangel.

Rn 53 Das Verschulden muss sich auf die Unbehebbarkeit beziehen (§ 311a II 2 Alt 2). Es wird bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis vom Mangel idR vorliegen, weil daraus die weitere Pflicht zur vorherigen Klärung der Behebbarkeit folgt (HP/Faust Rz 126; Schur ZGS 02, 243, 247).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 42 S Rn 39 (vgl insgesamt Schubel DB 04, 119, 121 ff; aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 35 mwN).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) nach Vertragsschluss.

Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; HP/Faust Rz 128 mit Bsp; MüKo/Westermann Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz wegen Verzugs.

(1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses. Rn 37 Da verzugsbedingt u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. UN-Kaufrecht.

Rn 76 Die Falschlieferung stellt wie die Schlechtlieferung Vertragswidrigkeit dar (Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter/Schwenzer Art 35 Rz 10; MüKo/Gruber Art 35 Rz 5).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Produkteigenschaften von Waren und Dienstleistungen

Rz. 565 [Autor/Stand] Art, Menge, Qualität. Es handelt sich um eine Selbstverständlichkeit und bedarf daher auch keiner näheren Erläuterung, wenn festgestellt wird, dass Art, Menge und Qualität einer Lieferung oder Leistung letztlich den zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbarten Preis bestimmen.[2] Daher ist ein zwischen fremden Dritten vereinbarter Preis nur dann als F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verzögerte oder mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 35 Schäden des Käufers in der Phase der Nacherfüllung können aus deren Verzögerung oder Unterlassung, aber auch aus ihr selbst resultieren. a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung. aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Regelungsgehalt.

Rn 1 Durch das VRRL-UG wurden die §§ 312 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu allg Vor §§ 312 ff Rn 4; zu den Änderungen im Fernabsatzrecht 12. Aufl Rn 1f). In II wurden SMS als Fernkommunikationsmittel ausdrücklich aufgenommen, ohne dass damit eine Änderung der Rechtslage verbunden wäre. Weiter wurde der Begriff der ›Tele- und Mediendienste‹ der Vorgängernorm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Tiere.

Rn 108 S Wertenbruch NJW 12, 2065 ff. Mangel ja: Hunde: O-Beinigkeit (BGHZ 163, 234); Bakterienerkrankung kurz nach Übergabe (BGH NJW 05, 3211 mit Vorinstanz LG Bielefeld ZGS 05, 79); Ablegung vereinbarter Prüfungen von Blindenhund (Schlesw OLGR 08, 926); Infektion mit Parvovirose (LG Essen NJW 04, 527 [LG Essen 04.11.2003 - 13 S 84/03]); div genetische Defekte (LG Mosbach R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (Nr 9).

Rn 75 Entgegen seiner zu weiten Überschrift erfasst Nr 9 nicht alle Dauerschuldverhältnisse, sondern nur Kauf-, Werk- und Dienstverträge, die auf regelmäßige Erbringung von Leistungen durch den Verwender gerichtet sind (Stoffels Rz 719). Der Umfang der Leistung und ihr zeitlicher Abstand können variieren (BGH NJW 93, 1133 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 74/91]; KG NJW-RR 94, 1267 [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Preisvergleichsmethode

Rz. 881 [Autor/Stand] Methodenrelevante Unterschiede. Entscheidend für die Anwendung der Preisvergleichsmethode ist, ob etwaige Unterschiede in den Eigenschaften und der Beschaffenheit des Transaktionsgegenstands ebenso wie in den Marktbedingungen erhebliche Preisauswirkungen haben. Bekanntlich ist die Vergleichbarkeitsanalyse bei der Preisvergleichsmethode auf produktbezoge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilzahlungsgeschäfte (Abs 3).

Rn 14 Die Legaldefinition von Teilzahlungsgeschäften in III stellt auf eine ›bestimmte Sache‹ o die ›Erbringung einer bestimmten anderen Leistung‹ ab; auf die Unterscheidung zwischen Stück- u Gattungsschuld (§ 243 I) kommt es gleichwohl nicht an. ›Geliefert‹ werden können nur bewegliche Sachen, so dass unbewegliche Sachen als Gegenstand von Teilzahlungsgeschäften ausscheiden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beweislast.

Rn 54 Nach § 280 I 2 muss der Verkäufer beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft (HP/Faust Rz 106).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für alle Kaufverträge einschl des Bauträgervertrags, da die Lieferung des Grundstücks Kaufrecht unterliegt (s Vor §§ 433 ff Rn 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unbehebbarer Mangel.

a) bei Vertragsschluss. Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6). b) nach Vertragsschluss. Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; HP/Faust...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rechtsfolgen.

1. Gattungskauf. Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf). 2. Stückkauf. Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz gem § 280 I.

Rn 41 Zu Ausfallschäden und Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses s Rn 36, 37.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1.) Ausfallschäden.

Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung.

aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsint...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Frist.

Rn 11 Der Unternehmer hat seiner Pflicht aus I ›alsbald‹ nach Vertragsschluss nachzukommen. Was hierunter zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht bestimmt. Orientieren können wird man sich an der in II bestimmten Frist. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher die Abschrift oder Bestätigung spätestens bei Lieferung der Ware zukommen zu lassen bzw bevor mit der Ausführung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 37 Da verzugsbedingt unterliegen auch Schäden aus der Verletzung des Integritätsinteresses der Verzugshaftung (HP/Faust Rz 71; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618; aA: Stodolkowitz ZGS 10, 448, 451f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 40 Die Nacherfüllung selbst kann zu Schäden führen, indem sie zur ›Verschlimmbesserung‹ führt, also die ersatzgelieferte oder nachgebesserte Sache neue Mängel aufweist oder ihre Vornahme den Käufer schädigt, zB bei Schweißarbeiten zur Reparatur der gelieferten Maschine die Fabrikhalle des Käufers abbrennt. Dann gilt: aa) Schadensersatz gem § 280 I. Rn 41 Zu Ausfallschäden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Zweck von § 241a ist es, den Empfänger unbestellter Leistungen davor zu schützen, dass er gg seinen Willen durch eine ›falsche‹ Reaktion auf die unbestellte Leistung Schuldner von Forderungen des Leistungserbringers wird (Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuldrecht AT Rz 48). Darüber hinaus dient die Vorschrift zugleich dem Schutz des lauteren Wettbewerbs, indem sie die Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorteilsausgleich und Palettenbetrachtung

Rz. 219 [Autor/Stand] Vor- und Nachteile aus Lieferungs- und Leistungspaketen. Vom "echten" Vorteilsausgleich zu unterscheiden ist die Saldierung von Vor- und Nachteilen aus Lieferungs- und Leistungspaketen bzw. einzelnen Teilleistungen. Hierbei wird im Rahmen einer Angemessenheitsbeurteilung nicht isoliert auf den einzelnen Produktpreis oder die einzelne Dienstleistung abge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Tatsächlicher Fremdvergleich

Rz. 149 [Autor/Stand] Innerbetrieblicher Vergleich. Der tatsächliche Fremdvergleich, der allgemein als der "klassische Fall" des Fremdvergleichs angesehen wird, orientiert sich zur Ermittlung von Verrechnungspreisen an tatsächlich am Markt feststellbaren Preisen, die zwischen nicht verbundenen Unternehmen unter vergleichbaren oder ähnlichen Verhältnissen getroffen wurden. De...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Jahresendanpassungen/Year-End-Adjustments

Rz. 722 [Autor/Stand] Plan-Ist-Abweichungen und Jahresendanpassungen. In der Verrechnungspreispraxis werden die Verrechnungspreise für gleichartige Lieferungen und Leistungen üblicherweise im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses auf Planbasis bestimmt und unterjährig abgerechnet. Entsprechend dem Ex-ante-Ansatz erfolgt die Preissetzung mithin im Vorhinein auf Basis der zum ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Bewertung der vGA

Rz. 24.3 [Autor/Stand] Bewertung mit dem Fremdvergleichspreis. Die vGA ist der Höhe nach mit dem Fremdvergleichspreis zu bewerten, d.h. mit dem Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten.[2] Infolgedessen ist die vGA ein Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsäch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vor Annahme.

Rn 90 Der Verkäufer trägt bis zur Annahme der Kaufsache, also gerade auch bei deren Verweigerung, die Beweislast für die Erfüllung seiner Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) (Staud/Matusche-Beckmann Rz 332). Damit muss er auch den Maßstab der Mangelfreiheit beweisen, zB eine Beschaffenheitsvereinbarung. Eine prinzipielle Differenzieru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2).

Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktrittsgrund (BTDrs 14/6040, 184). Sie umfasst va die Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) (HP/Faust Rz 12), die kein Verschulden des Verkäufers erfordert (MüKo/Westermann Rz 9). Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz 78...mehr