Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Kapitalanlagen-ABC / Rohstoffzertifikate

Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert oder eingelöst, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, führt dies ab 2009 laut Verwaltungsauffassung zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG .[1] § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG findet außerdem bei der Ver...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Optionen

Beim Optionsgeschäft erwirbt der Käufer der Option (Optionsnehmer) vom Verkäufer der Option (Optionsgeber oder sog. Stillhalter) gegen Bezahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl Basiswerte (z. B. Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit innerhalb der Laufzeit der Option (so möglich bei EUREX-Optionen) zum vereinbarten Basispreis entweder vom Verkäufer ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Termingeschäft

Vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Vertragsparteien, eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsguts zu einem bestimmten Preis und zu einem vorab festgelegten Termin abzunehmen/zu liefern. Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestim...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Index-Anleihen

Anleihe, deren Verzinsung und evtl. auch Rückzahlungspreis (-kurs, -wert) an die Entwicklung eines Index (z. B. Lebenshaltungskosten, Goldpreis, DAX usw.) gebunden wird. Die Rückzahlung des Kapitals ist ganz oder teilweise garantiert. Mangels Lieferung des Index bei Endfälligkeit findet § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG keine Anwendung. Index-Anleihen sind zu unterscheiden von Indexz...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Exchange Traded Fund (ETF)

Börsennotierter Indexfonds, s. "Investmentfonds". Hinweis Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. Die Veräußerung des Fondsanteils begr...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.3 Allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen ist im Gesetz nicht näher erläutert. Da nur Dienstleistungen begünstigt sind, die in einem inländischen Haushalt erbracht werden, muss auch ein enger Bezug zur Haushaltsführung bestehen. Nach Verwaltungsauffassung, die höchstrichterlich bestätigt worden ist[1], sind hierunter Tätigkeiten zu verstehen, die gewöhnlich durch Mitglieder...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster ging es um den Direktanspruch gegenüber dem Fiskus nach der sog. Reemtsma-Rechtsprechung des EuGH. Fraglich war, ob es unionsrechtlich geboten ist, dass einem Unternehmer ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Lieferung von Wasserfahrzeugen

Rz. 69 Befreit ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG zunächst die Lieferung der in dieser Vorschrift genannten Wasserfahrzeuge. Es handelt sich vor allem um den Neubau eines Seeschiffes. Dieser stellt für gewöhnlich eine Werklieferung dar; denn die Werften bauen im Auftrag eines Bestellers das Schiff aus von ihnen selbst beschafften Stoffen. Auch Werklieferungen sind Lieferungen i....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Lieferungen von Versorgungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 155 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Versorgungsgegenständen nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist davon abhängig, dass diese zur Versorgung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände für ein bestimmtes Luftfahrzeug vorgesehen sind; es genügt vielmehr, wenn sie für Lu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vercharterungen von Ausrüstungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 154 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen ist, dass sie für Luftfahrzeuge bestimmt sind, die von Unternehmern der entgeltlichen internationalen Luftfahrt betrieben werden. Wird das betreffende auszurüstende Luftfahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr nicht eingesetzt, ist die Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Umsätze tritt an die Stelle der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4 UStG 1967/1973. Sie ist auf die Wartung von Seeschiffen erweitert worden (Rz. 78). Neu ist das Erfordernis des buchmäßigen Nachweises der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gem. § 8 Abs. 3 UStG (Rz. 160ff.). 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 152 Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind die aufgeführten Leistungen nur steuerfrei, wenn die Luftfahrzeuge zur Verwendung durch einen Unternehmer bestimmt sind, der die o. a. allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, nämlich im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 104 Steuerfrei sind die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen, wenn die Versorgungsgüter für Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder Ankerplatz außerhalb des deutschen Küstengebietes angelaufen werden soll. Hierdurch soll die Versorgung von Kriegsschiffen im Inland der Versorgung in einem Hafen im Ausland gleichgestellt werden. Die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einordnung der Vorschrift in das EU-Recht

Rz. 25 Gem. Art 148 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten folgende Umsätze von der Steuer: die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei sowie als Bergungs- oder Rettungsschiffe auf See oder zur Küstenfischerei eingesetzt sind, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Erwerb durch die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt)

Rz. 58 Die für die Erlangung der Steuerbefreiung erforderliche Zweckbestimmung der Wasserfahrzeuge, die gem. § 8 Abs. 3 UStG nachgewiesen werden muss, bezieht sich nicht nur auf die befahrenen Wasserwege (Rz. 32ff.), sondern auch auf die Einsatzart der Seeschiffe. Von § 8 Abs. 1 UStG ist neben der Rettung Schiffbrüchiger (Rz. 66ff.) ausschließlich die Erwerbsseeschifffahrt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Bedeutung der Steuerbefreiung

Rz. 13 § 8 UStG bezweckt neben anderen Vorschriften (Rz. 24, Rz. 25) die Begünstigung der unternehmerischen Seefahrt und internationalen Luftfahrt. Er trägt zu einer Sonderstellung der Unternehmer der Seeschifffahrt und der internationalen Luftfahrt bei, durch die diese Unternehmer weitgehend gleichsam außerhalb des Umsatzsteuerrechts gestellt werden. Da die Unternehmer der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausrüstungsgegenstände für Seeschiffe (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 88 Aufgrund von § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG sind Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen steuerfrei, die für Seeschiffe der Erwerbsseeschifffahrt oder der Seenotrettung bestimmt sind. Für die Lieferung dieser Ausrüstungsgegenstände war eine entsprechende Steuerbefreiung bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Bau eines Seeschiffs

Rz. 71a Beim Bau eines Seeschiffs liegen zunächst, auch wenn die endgültige Zweckbestimmung des Einsatzes für die Erwerbsseeschifffahrt bereits feststeht, noch keine nach § 8 Abs. 1 UStG steuerbefreiten Umsätze auf den Vorstufen vor, da es sich bei dem Seeschiff um ein "bereits vorhandenes" Wasserfahrzeug handeln muss, das nach seiner Bauart dem Erwerb durch die Seeschifffah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 110 Befreit sind nach dieser Vorschrift alle sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Seeschiffe (einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen) bestimmt sind. Zu den nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG befreiten sonstigen Leistungen gehören die bereits nach dem UStG 1967/1973 befreiten Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.2 Seeschifffahrt

Rz. 49 Für die Gewährung der Steuerbefreiung reicht es nicht aus, dass ein Wasserfahrzeug allein die objektive Eignung für die Seeschifffahrt besitzt. Denn Wasserfahrzeuge, die unter Pos. 8901, 8902 00, 8904 00 und der Unterpos. 8903 92 10 und 8906 90 10 KN fallen, sind nur dann Gegenstände einer steuerfreien Leistung, wenn sie für die Seeschifffahrt bestimmt sind. Die begün...mehr

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Sachbezüge-ABC / Einkaufs-App

Arbeitgeber ermöglichen ihren Arbeitnehmern zunehmend, sich Waren des täglichen Bedarfs direkt an den Arbeitsplatz liefern zu lassen. Dabei ermöglicht eine App, die Waren online zu bestellen. Die Lieferung der Waren erfolgt zum Marktpreis. Damit entsteht bei den Arbeitnehmern kein geldwerter Vorteil. Auch die vom Arbeitgeber an den Anbieter der App zu zahlende Gebühr führt be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.10 Handelsübliche selbstständige Nebenleistungen

Rz. 132 Wie bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 8 UStG 1967/1973 sind auch handelsübliche selbstständige Nebenleistungen, die mit einer der vorbezeichneten begünstigten Leistungen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist zunächst auf die jeweilige Hauptleistung abzustellen. Diese Leistungen f...mehr

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Sachbezüge / 4.2 Freigrenze von 50 EUR

Sachbezüge sind seit 1.1.2022 bis zu einem Betrag i. H. v. 50 EUR monatlich steuerfrei.[1] Dies gilt für die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht zu den Einnahmen in Geld zählenden Gutscheine und Geldkarten seit 1.1.2020 jedoch nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.3 Wartungen

Rz. 78 Wartungsleistungen dienen der Erhaltung des Wasserfahrzeugs. Es handelt sich um Instandhaltungsmaßnahmen, die bisher nach großzügiger Verwaltungspraxis als steuerfreie Instandsetzungsmaßnahmen beurteilt worden waren (Rz. 77).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Instandsetzungen

Rz. 76 Das Tatbestandsmerkmal Instandsetzungen umfasst die Arbeiten zur Beseitigung eingetretener Schäden oder zur Nachholung zurückgestellter Instandhaltungsarbeiten.[1] Wartungsleistungen wurden bisher von der Verwaltung als steuerfreie Instandsetzung gem. § 4 Nr. 4 UStG 1973 beurteilt. Nachdem die Steuerfreiheit in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 in Anlehnung an Art. 15 Nr. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen

Rz. 72 Umbauten, Instandsetzungen und Wartungen an den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Wasserfahrzeugen sind umsatzsteuerfrei ohne Rücksicht auf die Vertragsgestaltung und die damit verbundene Frage, ob die Leistungen umsatzsteuerrechtlich als Werklieferung oder als Werk- oder Dienstleistung oder als Leistung besonderer Art zu beurteilen sind (zur Bedeutung der Abgrenz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rettung Schiffbrüchiger

Rz. 66 Die spätere Ausdehnung (Rz. 12) der in § 8 Abs. 1 UStG genannten steuerfreien Leistungen auf Wasserfahrzeuge, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, hat nichts daran geändert, dass von der Steuerbefreiung nur Wasserfahrzeuge erfasst werden, die ihrer Beschaffenheit nach Wasserfahrzeuge aus Unterpos. 8906 90 10 des KN für die Seeschifffahrt sind (Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Umbauten

Rz. 74 Steuerbefreit sind Umbauten von Seeschiffen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind. Unter Umbauten wird man jede Veränderung oder Umgestaltung eines bereits vorhandenen Wasserfahrzeugs, deren Kosten aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand darstellen, verstehen müssen. Darunter fallen insbesondere alle Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Internationaler Luftverkehr

Rz. 145 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG wird nur für Leistungen gewährt, die für Luftfahrtunternehmer bewirkt werden, die überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen. Diese Regelung entspricht dem Begriff des "entgeltlichen internationalen Verkehrs", wie er in Art. 148...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif

Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE gehören zu diesen Wasserfahrzeugen insbesonde...mehr

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Werkvertrag / 1.2 Lieferung oder sonstige Leistung (Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung)

Bei auf Werkverträgen beruhenden Umsätzen kann es Schwierigkeiten bereiten, sie entweder als Lieferung oder als sonstige Leistung zu qualifizieren, da oftmals ein Bezug zu beidem besteht. 1.2.1 Herstellung eines Werks Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer ...mehr

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Werkvertrag / 1.2.5 Lieferung bei mehreren Hauptstoffen

Häufig besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen. In diesem Fall bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden (Abschn. 3.8 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Errichtet etwa ein Bauunternehmer auf einem fremden Grundstück ein B...mehr

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Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

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Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.4 Materialbeistellung und Materialgestellung

Wiederholt auftauchende, für die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung allerdings nicht entscheidende Termini sind "Materialbeistellung" und "Materialgestellung". Stammt ein Teil der Stoffe einer Werklieferung vom Besteller, so spricht man von einer Materialbeistellung zur Werklieferung. Beigestellt werden kann ein Teil des Hauptstoffs, aber auch Nebenstoffe oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.3 Hauptstoff und Nebenstoff

Ob ein Stoff ein Hauptstoff oder ein Nebenstoff, also eine Zutat bzw. eine sonstige Nebensache ist, hängt von der Bedeutung der einzelnen Stoffe in Bezug auf den herzustellenden Gegenstand ab. Hauptstoffe bestimmen die Eigenart des aus ihnen hergestellten Gegenstandes. Nebenstoffe hingegen sind für die Eigenart nicht mitbestimmend; bei ihrem Fehlen bleibt das Wesen des Gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.9 Werklieferungsvertrag

Eine besondere Nähe weist der Werkvertrag zum Werklieferungsvertrag auf. Merkmal eines Werklieferungsvertrages ist es, dass er die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Auf solche Verträge finden die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung (§ 650 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Lieferung von Gütern und Waren

Literatur Baumhoff, Aktuelle Entwicklungen bei den internationalen Verrechnungspreisen, IStR 2003, 1; Baumhoff, Internationale Verrechnungspreise – Die "Palettenbetrachtung", eine Weiterentwicklung des Vorteilsausgleichs?, IStR 1994, 593; Baumhoff/Ditz/Greinert, Angemessenheit von Verrechnungspreisen gegenüber inländischen Vertriebsgesellschaften, IStR 2005, 592; Baumhoff/Dit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Lieferungen an Vertriebsgesellschaften

aa) Funktionsanalyse im Rahmen des Vertriebs Rz. 1649 [Autor/Stand] Grundformen des Vertriebs. Für die Wahrnehmung von Vertriebsfunktionen[2] kommen grundsätzlich die folgenden Formen in Betracht (Anm. 586)[3]: Eigenhändler (Vertrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung), Kommissionär (Vertrieb im eigenen Namen und auf fremde Rechnung), Handelsvertreter (Tätigkeit im fremden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Verzinsung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 2238 [Autor/Stand] Zinslosigkeit als Ausnahmeregelung. Dem Grundsatz des Fremdvergleichs entsprechend sind Finanzierungsleistungen zwischen verbundenen Unternehmen prinzipiell verzinslich zu erbringen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt u.a. dann, wenn – z.B. nach Handelsbrauch – auch zwischen unabhängigen Dritten keine Zinsen verrechnet werden. Das ist z.B. bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Anwendungsbereich

Rz. 692 [Autor/Stand] Anwendung auf Eigenhändler-Vertriebsgesellschaften. Hauptanwendungsbereich der Wiederverkaufspreismethode ist die Verrechnungspreisermittlung im Zusammenhang mit Vertriebsgesellschaften. Entsprechend dem in § 1 Abs. 3 verankerten Stufenverhältnis ist zwar vorrangig der tatsächliche Fremdvergleich anzuwenden und erst dann auf den hypothetischen Fremdverg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 1601 [Autor/Stand] Regelungen der Finanzverwaltung und der OECD. Wenngleich im Zusammenhang mit der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft eine "wachsende Entmaterialisierung" konzerninterner Transaktionen zu konstatieren ist[2], nimmt der Bereich der Lieferung von Gütern und Waren innerhalb des konzerninternen Lieferungs- und Leistungsaustau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr