Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen

Rz. 36 Beziehen KonzernUnt Anlagegüter von anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt, erweist sich die Ermittlung der Zwischenergebnisse regelmäßig als unproblematisch. Bei langlebigen VG kann sie allerdings über Jahre hinweg entsprechende Anpassungsbuchungen erfordern. Um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, sollten konzerninterne Lieferungen in das langfristi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Vollständigkeit

Rz. 35 Der Grundsatz der Vollständigkeit beinhaltet die Forderung, dass der Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen geforderten Feststellungen enthält. Der Grundsatz der Vollständigkeit wird durch den Grundsatz der Klarheit begrenzt. Daher sind insbes. wesentliche Feststellungen und Ergebnisse der Prüfung darzustelle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 ABC selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 30 Entwicklungskosten (Rz 26 f.). Rz. 31 Kundengewinnungskosten: Die bei Abgabe eines verbilligten Mobiltelefons bei gleichzeitigem Abschluss eines zweijährigen Nutzungsvertrags i. H. d. durch den Abgabepreis nicht gedeckten Aufwendungen des Mobiltelefons entstehenden Aufwendungen stellen nach hier vertretener Auffassung keinen immaterieller VG des AV, sondern eine Forder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen erfolgt im Konzernabschluss nach der Equity-Methode. Die Anwendung der Equity-Methode ist in § 312 HGB geregelt, während der Begriff des assoziierten Unt in § 311 HGB definiert ist. Gem. § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB bestehen besondere Angabepflichten im Konzernanhang. Die Vorschriften werden durch den DRS 26 "Ass...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Pflichtangaben

Rz. 27 Die im Folgenden dargestellten Informationen sind pflichtgemäß im Konzernabschluss anzugeben.[1] Der Konzernanhang muss die nachfolgenden, nach dem Vorschlag zur Anhangstrukturierung gegliederten Pflichtangaben enthalten. Außerdem können die unter Rz 32 ff. aufgeführten Wahlpflichtangaben notwendig sein.[2] Die Aufstellung ist ergänzt um die für kapitalmarktorientiert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorräte

Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber unfertige Le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Bestimmung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 43 Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital umfasst bei KapG die Positionen gezeichnetes Kapital, offene Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen) und Ergebnis einschl. Ergebnisvortrag, deren Feingliederung in § 266 Abs. 3 HGB unter Position A. Eigenkapital aufgeführt ist. Bei dem Ergebnis ist zu unterscheiden, ob es sich um ein erworbenes oder ein den bisherigen Gesell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Aufgliederung der nach Nr. 1 verlangten Angaben (Nr. 2)

Rz. 13 Die nach Nr. 2 vorzulegenden Angaben müssen im Anhang nach dem vorgegebenen Gliederungsschema für jeden einzelnen Posten der Verbindlichkeiten i. S. v. § 266 Abs. 3 C. HGB für mittelgroße und große KapG sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB wie folgt aufgegliedert werden: C. Verbindlichkeiten: Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJV im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für Personenhandelsgesellschafte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Fälligkeiten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 Für große und mittelgroße KapG/KapCoGes muss gem. § 266 Abs. 3 HGB der Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" wie folgt unterteilt werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unt Forderungen gegen Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände Zusätzlich ist nach Abs. 4 Satz 1 zu jedem ges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 82 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 83 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsfälle der Schuldenkonsolidierung

Rz. 8 Die SchuldenKons erschöpft sich nicht in der Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten. Gegenstand dieser Konsolidierungsmaßnahme sind vielmehr alle Bilanzposten des Summenabschlusses sowie Angabepflichten, die das Ergebnis von Schuldverhältnissen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind. Sprachlich genauer geht es damit bei der Sc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 10 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Schuldenkonsolidierung

Rz. 31 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit GemeinschaftsUnt sind i. R. d. QuotenKons ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am GemeinschaftsUnt entsprechen. So sind Schuldbeziehungen zwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Gewährleistungen für eigene Leistungen

Rz. 25 Gewährleistungen für eigene Leistungen des Kfm. können unselbstständige Garantien sein, z. B. Zusicherungen bestimmter Eigenschaften des Gegenstands von Lieferungen oder Leistungen. Es handelt sich hierbei um unselbstständige Elemente eines Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrags, die aber nur vermerkpflichtig sind, wenn die gewährte Garantie über die gewöhnlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3.3 Förderung des eigenen Geschäftsbetriebs

Rz. 16 Die Förderung des eigenen Geschäftsbetriebs ist nicht an die Konstellation gebunden, dass ein unmittelbarer Einfluss auf die Geschäftsführung des anderen Unt erforderlich ist.[1] Es sind somit auch schwächere Formen als die gestaltende Einflussnahme auf die Geschäftspolitik zulässig.[2] Gleichwohl spricht die Absicht der Einflussnahme auf die Geschäftsführung mittels ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Schuldenkonsolidierung

Rz. 11 Bilanzierte Ansprüche, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind wegzulassen (§ 303 Abs. 1 HGB). Solange konzerninterne Geschäftsvorfälle in den betreffenden KonzernUnt spiegelbildlich erfasst werden und sich Forderungen und Verbindlichkeiten gleichartig und gleichwertig gegenüberstehen, kommt es zu keinen konsolid...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Verbindlichkeiten (Abs. 3 C.)

Rz. 143 Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Unt, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach sicher sind, d. h., es liegt eine konkrete Verpflichtung gegenüber Dritten vor, die selbstständig bewertbar ist. Verbindlichkeiten sind passivierungspflichtig (§ 246 Rz 85 ff.) Aufgrund des Vollständigkeitsgebots gem. § 246 Abs. 2 HGB ist eine Saldierung mit Forderung...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Aufklärungen und Nachweise (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 22 Das Prüfungsrecht wird durch Abs. 2 Satz 1 ergänzt, mit dem die gesetzlichen Vertreter zur aktiven Unterstützung des Abschlussprüfers verpflichtet werden. Unter Aufklärungen sind insbes. Auskünfte, Erklärungen und Begründungen zu verstehen.[1] Auch wenn das Gesetz nur von den gesetzlichen Vertretern spricht, fallen hierunter nach h. M. auch die von diesen beauftragten...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Bestimmung der Konzernanschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 15 Zur Ermittlung der den Einzelabschlusswerten gegenüberzustellenden konzernspezifischen Zielwerte sind zunächst die Konzern-Anschaffungskosten oder Konzern-Herstellungskosten der um Zwischenergebnisse zu bereinigenden VG zu bestimmen. Die Fortschreibung dieser Zugangswerte zum Konzernbilanzstichtag unter Beachtung der konzerneinheitlichen Bewertungsgrundsätze ergibt so...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG und einer denen nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaft sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestimmter Unternehmensbeziehungen. Ein MU mit Sitz in Deutschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.1 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Rz. 29 Durch DRS 21 wurden neben den Erweiterungen der Mindestgliederung insb. Zuordnungen von Zahlungsströmen zum vorherigen DRS 2 geändert. Während es nach DRS 2 noch weitreichende Zuordnungswahlrechte gab, werden nach DRS 21 Zuordnungen von Zahlungsströmen zu der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit konkreter bestimmt und ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale und (ab 1.7.2028) verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL (i. d. F. bis 30.6.2028) können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 1 Ziel der Umsatzsteuer-Karusselle

USt-Karusselle kommen in vielen Erscheinungsformen vor: Die Ware kann existieren oder – zumindest in dem behaupteten Umfang – nicht existieren. Die Ausfuhr kann tatsächlich erfolgt oder nur vorgetäuscht sein, d. h., die Ware kann letztlich im Inland verkauft worden sein. Beim ausländischen Abnehmer oder Lieferant kann es sich um ein real existierendes Unternehmen oder eine "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.3 Buffer und Distributor

In dem unter 2.1 dargestellten "Handy-Karussell" liefert MT mit Rechnung und USt-Ausweis an die "Buffer Company" (BC). Dabei behandelt MT seinen Einkaufspreis jedoch als Bruttowert und rechnet die USt mit 13,8 % heraus (70,40 EUR). Dadurch wird die Ware verbilligt. Wird eine Ware mehrfach durch ein Karussell geschleust – u. U. lediglich auf dem Papier –, so wird der Preis we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den (steuerpflichtigen) Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.4 Verschaffung der Verfügungsmacht

Bei Einbindung des Leistungsempfängers in ein USt-Karussell kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht, wenn es an der Verschaffung der Verfügungsmacht fehlt, weil entweder keine Ware ausgeliefert wurde (Scheinlieferungen) oder zwar Warenbewegungen ausgeführt wurden, diese aber nur der Vortäuschung von Lieferungen dienen, weil der Empfänger mit der Ware in vorherbestimmter W...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf Übertragung inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge, z. B. Tausch-, Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 5.1 Sicherheitsdatenblätter

PFAS zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie sehr schlecht abbaubar sind. Nur führt diese Eigenschaft an sich noch nicht dazu, dass sie nach der CLP-Verordnung als Gefahrstoffe eingestuft werden müssten. Das erklärt, dass nur etwa die Hälfte der mengenmäßig wichtigsten PFAS als Gefahrstoffe eingestuft sind. Sie kommen in ganz unterschiedlichen Gemischen zum Einsatz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 5.5 Zulieferer

In vielen Fällen wird nur ein guter Austausch mit den eigenen Lieferanten die Frage beantworten können, ob ein eingekauftes Produkt PFAS enthält oder nicht. Das hat mehrere Gründe. Bei Chemikalien werden zwar in den Sicherheitsdatenblättern als gefährlich eingestufte PFAS im Kapitel 3 aufgeführt. Aber viele PFAS sind bisher nicht als gefährlich eingestuft. Dann werden sie auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Umsätze (im Geschäft mit Wertpapieren)

Rz. 10 Steuerfrei sind nach dem Gesetzeswortlaut Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren. Dies bedeutet nicht, dass hierfür nur Unternehmen infrage kommen, deren Geschäftstätigkeit sich primär auf Wertpapiere richtet. Es ist unerheblich, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer.[1] Nach der EuGH-Entscheidung hängt die Steuerbefreiun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 5 Gestaltungshinweise zum Schuldzinsenabzug

Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, soweit sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn die Schuldzinsen für eine Verbindlichkeit geleistet worden sind, die durch die Einkünfteerzielung veranlasst ist. So verhält es sich, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Lieferung einer anderen Sache (Abs 5).

I. Bedeutung. Rn 74 Die Behandlung des Aliuds hat praktische Bedeutung va beim Gattungskauf, bei dem sich Schlecht- und Falschlieferung oft kaum abgrenzen lassen (vgl nur BGH NJW 89, 218, 219 [BGH 23.11.1988 - VIII ZR 247/87] ›Glykolwein‹; HP/Faust Rz 145 mw Bsp). Die Norm stellt in Übereinstimmung mit dem UN-Kaufrecht (MüKo/Gruber Art 35 Rz 3–7; vgl BGHZ 132, 290, 296 f ›Kob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wertersatz bei Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme.

Rn 17 II erfasst auch Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme. Insoweit gilt das unter Rn 11 ff Gesagte mit der Ausnahme, dass § 356 IV 1 für diese Verträge keine Anwendung findet. Der Verbraucher verliert damit sein Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn der Unternehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten.

Rn 9 Handelt es sich bei dem zusammenhängenden Vertrag um einen Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeichert werden, findet § 358 IV 2 entsprechende Anwendung. Der Verbraucher hat unter den dort genannten Voraussetzungen dem Unternehmer für die bis zum Widerruf gelieferten digitalen Inhalte Wertersatz zu leisten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2).

1. Behebbarer Mangel. Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I is...mehr