Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.2 Gesetzliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegenüber mittelbaren Zulieferern

Während bei unmittelbaren Zulieferern menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten[1], die das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich hat, zu überprüfen sind, sind die geforderten Maßnahmen bei mittelbaren Zulieferern durchaus abgemildert. Laut § 9 Abs. 1 LkSG müssen verpflichtete Unternehmen ihr Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / Zusammenfassung

Überblick Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist die Verantwortung verpflichteter Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. Eine vollumfängliche Verantwortung besteht primär für den eigenen Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zuliefererstrukturen. Bzgl. weiter vorgelagerter mittelbarer Zulieferer müssen verpflichtete Unternehmen nur anlassbezogen beim Vorlie...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse

Bei der Risikoanalyse gemäß LkSG ist zu berücksichtigen, dass nicht darauf abgezielt wird, wie sich risikobezogene Aspekte der Menschenrechte und Umwelt auf die finanziellen Ergebnisse oder den Ruf eines Unternehmens auswirken. Aus den Risiken resultierende finanzielle Belastungen oder Reputationsschäden liegen nicht im Fokus des Gesetzes. Unternehmen sollen vielmehr eine ne...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 1 Hintergrund: LkSG erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG die Vereinbarung der notwendigen Pflichten mit Lieferanten. Schon vor Inkrafttreten des LkSG war es nicht einfach, wirksame und wirkungsvolle "ESG-Klauseln" mit Lieferanten zu vereinba...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Lieferanten. Dieser Beitrag zeigt auf, wie LkSG-konforme, wirkungsvolle und wirksame Klauseln mit Lieferanten vereinbart werden können und auch, welche Klauseln unzulässig sind. Dabei wird auf einzelne flanki...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.1 Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten

Bei strenger Beachtung der Systematik des LkSG und der Handreichungen des BAFA[1] wäre mit jedem Zulieferer eine individuelle Vereinbarung zu treffen, die nur die für ihn – und ggf. seine weitere Lieferkette – ermittelten tatsachenbezogenen Risiken adressiert und passgenaue Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Branche, Region und konkrete Situation des Zulieferers hierfür fe...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 3 Supplier Code of Conduct: Methoden und Inhalte der Vereinbarung

In der Praxis wird bereits vielen Lieferanten ein Regelwerk zu menschenrechtlichen und Umweltaspekten vorgegeben, das in einem Abschnitt neben den materiellen Verhaltenspflichten auch die Regelungen zur Weitergabe in der Lieferkette, Auditrechten, Beschwerdemechanismen, Kooperationspflichten bei Abhilfemaßnahmen und Kündigungsrechten enthält. Inhaltlich enthalten solche Absc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.2 Allgemeiner Verhaltenskodex: risikobasierte Clusterung der Lieferanten

Letztlich muss es einem Unternehmen aber auch weiterhin erlaubt sein, seinen Lieferanten einen allgemeinen Verhaltenskodex (Code of Conduct) vorzugeben. Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese in der Praxis bereits zuvor etablierte Vorgehensweise beenden bzw. als rechtlich unwirksam erklären wollte. Dies wäre für die Durchsetzung von menschenrechtskonformem Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Due Diligence be... / a) Pflichten

Aus der CSRD folgt die Pflicht, in einem ESG-Reporting offenzulegen, wie sich ihre Aktivitäten auswirken auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Mitarbeiter. Dazu gehören z.B. Aspekte wie der Energieverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Einhaltung der Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder Fragen der Unternehmensethik. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nach dem Lieferkettenso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Due Diligence be... / c) ESG-Themen

Environmental-Prüfung: Gegenstände der Environmental-Prüfung – in Abgrenzung zur üblichen Umwelt Due Diligence – sind das Vorhandensein, die Ausgestaltung sowie die Umsetzung einer Umweltrichtlinie, Berichte zu umweltrelevanten Vorfällen, primäre Energieträger sowie das Abfallbeseitigungssystem. Social-Prüfung: Die Social-Prüfung – in Abgrenzung zur arbeitsrechtlichen Prüfung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.1 Wie Skonti, Rabatte und Boni bei Forderungen berücksichtigt werden

Skonto Die Gewährung von Skonto führt nicht zur Kürzung der Forderung. Bei Inanspruchnahme von Skonto wird dies bei Zahlung erfasst. So buchen Sie richtig Handwerker gewährt Skonto Ein Handwerker verlegt beim Kunden einen Teppichboden und stellt ihm dafür 2.380 EUR in Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer = 380 EUR). Er gewährt 3 % Skonto (Abschn. 14.5. Abs. 19 Satz 13 UStAE). Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Beide betreuen - beide bezahlen?

Silke Morsch Der Bundesjustizminister liefert: Am 25.8.2023 hat er das Eckpunktepapier zur Reform des Kindes- und des Betreuungsunterhalts vorgelegt: "Das Unterhaltsrecht muss dringend reformiert werden. Es muss faire und gerechte Rahmenbedingungen setzen." Zukünftig sollen die Unterhaltslasten in den in der Praxis weit verbreiteten Fällen, bei denen sich der bisher nicht haup...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.3 Verantwortung für die Lieferkette und das Umfeld

Die Karl Knauer-Gruppe pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Lieferanten. Es wurden bisher keine Missstände hinsichtlich Arbeitsbedingungen oder Menschenrechten festgestellt. Korrekte Bedingungen gelten als Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Darüber hinaus pflegt Karl Knauer eine offene und transparente Beziehung zu seinen Lieferanten und kauft überwiege...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 4 Ansatz für die Entwicklung und Weiterentwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle

Die Erarbeitung eines neuen bzw. die Weiterentwicklung von bestehenden Geschäftsmodellen sollte im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erfolgen.[1] Dieser ist gekennzeichnet durch fortwährende kleine Verbesserungsschritte und die Zusammenarbeit mit einem Team. Wichtig Nachhaltiges Geschäftmodell als Weg Die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells ist kein Ziel...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.1 Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist erstmals 2011 als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden.[1] Der Rat ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen, gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihr Verständnis der Berücksichtigung von Nachha...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 2 Vorteile von mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.", schrieb Hermann Hesse. Andererseits lautet eine andere Redewendung: "Aller Anfang ist schwer." Doch was bringt es, sich nachhaltiger aufzustellen? Unabhängig davon, ob es sich um ein produzierendes Unternehmen oder einen Dienstleister handelt, werden zunehmend Aufgaben mithilfe der Digitalisierung teilautomatisiert. Damit gewinnen Theme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5 Empfehlungen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Die Zusammenarbeit in der Lieferkette basiert im Optimalfall auf Dialog und einem kontinuierlichen Austausch. Verpflichtete Unternehmen sollten mit ihren Zulieferern auf Augenhöhe zusammenarbeiten und ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, beispielsweise bei der Gestaltung von Preisen und Lieferzeiten. Maßnahmen können Anreize und Kontrollen umfassen, beispielsweise Arbeitsschut...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)[1] Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern (Stand: Juni 2023).mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern (FAQ für KMU)

Zusammenfassung Überblick Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)[1] Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern (Stand: Juni 2023). 1 Was ist das LkSG und für wen gilt das Gesetz? Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit ...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 3 Was muss ich als KMU nicht leisten?

KMU müssen die Pflichten nach dem LkSG nicht selbst erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – als für die Umsetzung und Kontrolle des LkSG zuständige Behörde – kann und wird KMU auch nicht daraufhin kontrollieren oder mit Sanktionen, wie Bußgeldern, belegen. Das LkSG verpflichtet KMU nicht: bezogen auf ihre Lieferkette eine eigene Risikoanalyse durch...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 1 Was ist das LkSG und für wen gilt das Gesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (derzeit mit mind. 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland), menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Kleine und mittlere Unt...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 6 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein Unternehmen seine LkSG-Pflichten auf mich abwälzen will?

Das LkSG erlaubt verpflichteten Unternehmen nicht, ihre Pflichten auf KMU als Zulieferer abzuwälzen. Wer so vorgeht, muss mit Kontrollmaßnahmen des BAFA rechnen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das verpflichtete Unternehmen: seine Risikoanalyse durch Zusicherungen der Zulieferer ersetzen will; dem KMU Präventions- oder Abhilfemaßnahmen aufgibt, die das KMU offenkundig überfordern...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 2 Wann komme ich als KMU mit dem LkSG in Berührung?

KMU sind nicht vom LkSG erfasst. Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt. Denn das KMU gilt dann nach dem LkSG als "unmittelbarer Zulieferer" des verpflichteten Unternehmens. Das verpflichtete Unternehmen muss unm...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 4 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein verpflichtetes Unternehmen mich zur Zusammenarbeit im Kontext des LkSG auffordert?

Das LkSG richtet sich nicht unmittelbar an KMU, setzt aber voraus, dass verpflichtete Unternehmen mit KMU als ihren Zulieferern zur Erfüllung der LkSG-Pflichten zusammenarbeiten. In der Praxis führt daran in der Regel auch kein Weg vorbei, weil das verpflichtete Unternehmen nur so das Gesetz erfüllen kann und daher seine Anliegen zur Zusammenarbeit in Vertragsverhandlungen e...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 5 In meinem KMU spielen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken kaum eine Rolle. Wie soll ich mich verhalten?

Verpflichtete Unternehmen müssen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen. Das bedeutet auch, zwischen risikoarmen und stark risikogeneigten Zulieferern zu unterscheiden. Wenn ein KMU als Zulieferer eines verpflichteten Unternehmens gebeten wird, einen umfangreichen Fragebogen zum LkSG auszufüllen oder entsprechende Erklärungen abzugeben, obwohl die ...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 7 Wo erhalte ich als KMU weitere praktische Hilfestellung bei der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen?

In vielen Fällen wird die Zusammenarbeit mit LkSG-verpflichteten Unternehmen auch für das Management der eigenen Prozesse von KMU hilfreich sein, weil sie: damit Risiken frühzeitig erkennen und proaktiv angehen können; einen Wettbewerbsvorteil erzielen können, insbesondere bei der Geschäftsentwicklung mit vom LkSG verpflichteten Kunden; sich die Verhandlungen mit ihren Kunden e...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.2 Grenzen der Weitergabe von Pflichten an die Zulieferer

Wie bereits angedeutet, bedeutet Zusammenarbeit in der Lieferkette diesem Verständnis folgend nicht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes einfach auf die Zulieferer erweitert wird. Wenn ein verpflichtetes Unternehmen beispielsweise von seinen Zulieferern verlangt, alle Pflichten des LkSG einzuhalten und sich ausschließlich darauf verlässt, könnte dies dazu führen, dass da...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.3 Ansätze für Abhilfemaßnahmen

Ein verpflichtetes Unternehmen benötigt die Zustimmung seines Zulieferers, um Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette zu planen und umzusetzen. In den meisten Fällen reicht es nicht aus, den Zulieferer lediglich zur Unterlassung bestimmter Handlungen aufzufordern. Stattdessen sind komplexe Maßnahmen erforderlich, oft in Verbindung mit detaillierten Informationen. In einigen Fäll...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.2 Ansätze für Präventionsmaßnahmen

Fordern verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auf, Vereinbarungen bzgl. Präventionsmaßnahmen zu unterzeichnen, sollten diese stets sicherstellen, dass diese realistisch und ausgewogen sind. Zulieferer sollten vorsichtig sein, wenn sie Zusicherungen geben, über die sie keine Kenntnisse oder Kontrolle haben. Sie sollten hierbei auch bedenken, dass sie oftmals selbst nur be...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.1 Ansätze für die Risikoanalyse

Verpflichtete Unternehmen sollten stets prüfen, welche Informationen sie tatsächlich von ihren Zulieferern benötigen, um eine angemessene Risikoanalyse durchzuführen. Gleiches gilt für die Zulieferer. Oft werden umfangreiche Informationen angefordert, die für die Risikoanalyse nicht immer erforderlich sind. Je nach Branche können beispielsweise Fragen zu Kinderarbeit oder Zw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet grundlegend zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Trotz viel Kritik gerade vonseiten mehrerer Nichtregierungsorganisationen gelten die Sorgfaltspflichten des Gesetzes vollumfänglich ausschließlich für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Bezüglich weiter vorgelager...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.1 Einordnung unmittelbare und mittelbare Zulieferer

Unmittelbare und mittelbare Zulieferer des verpflichteten Unternehmens werden unterschiedlich behandelt. Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.1 Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit

Die Prinzipien "Angemessenheit und Wirksamkeit" stellen den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern dar. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise in ihren Lieferketten erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 3.2 Anforderungen verpflichteter Kunden

Zum anderen ist entscheidend, welche Anforderungen verpflichtete Kunden laut Gesetz an die Zulieferer stellen müssen. Dies hängt wiederum hauptsächlich von drei Faktoren ab: Wie riskant betrachtet der Gesetzgeber die Lieferkette des verpflichteten Unternehmens in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und damit verbundene Umweltrisiken? Welche Art von Einflussmöglichkeiten vermu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.3 Verpflichtungen bei mittelbaren Zulieferern

Bezüglich mittelbarer Zulieferer sind die geforderten Maßnahmen der laut LkSG verpflichteten Unternehmen etwas abgemildert. § 9 Abs. 1 des LkSG hebt diesbezüglich hervor, dass die verpflichteten Unternehmen ihr unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so einrichten müssen, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 5 Zusammenarbeit in der Lieferkette bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wenn ein Unternehmen, das den Vorgaben des LkSG unterliegt, feststellt, dass ein unmittelbarer Zulieferer eine menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflicht verletzt oder dies unmittelbar bevorsteht, muss es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Hierbei spiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gehört u. a. die Pflicht, auf bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht wirksam und angemessen zu reagieren. Das entsprechende Vorgehen unterliegt hierbei dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug". Ein Abbruch de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.1 Einzelne Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz

Ausdrücklich verankert sind Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz u. a. an folgenden Stellen: § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes § 89 BetrVG: Überwachungs- und Unterstützungspflichten § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes Zunächst hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mandat zu...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.5 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 25 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen hier die Angaben zu SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.6 ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach der Angabepflicht ESRS S2-5 soll angegeben werden, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – in ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 114 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt auch Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 90 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Auswirkungen gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das H...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1-4.5[1]) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentlichen klimabedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E1-4.6[2]). Die O...mehr