Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Nachweisführung

Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 machte es sich weiterhin relativ einfach, was die Nachweisführung anging. Es wurde lediglich lapidar ausgeführt, der liefernde Unternehmer müsse einen "Beleg" besitzen, aus dem hervorgehe, dass sich die Ware in einem Nichterhebungsverfahren befinde. Als Beispiel wird eine Bescheinigung des Lagerhalters über die Einlagerung ("Lagerschein") b...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 4. Fazit

Die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers besteht im Rahmen des ViDA-Gesetzespakets darin, die unionsrechtlich intendierte Reduzierung umsatzsteuerlicher Registrierungspflichten in Deutschland umzusetzen und dadurch zugleich die Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems zu fördern. Die unionsrechtlich zwingende Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf bestimmte L...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.2 Darstellung der prioritären Risiken

Das Unternehmen soll die aus Sicht des Unternehmens oder der jeweiligen Branche besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nennen. Dabei sollten sich Unternehmen vor allem auf ausgewählte internationale menschenrechtliche Standards wie die VN-Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konzentrieren. ...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsatzerklärung stellt als Präventionsmaßnahme eines der Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Sie umfasst detaillierte Ausführungen zu den Prozessen und Strukturen des zugrundeliegenden Risikomanagementsystems sowie zu den prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den entsprechenden Erwartungen des Unternehmens a...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.1 Veröffentlichung und Kommunikation der Grundsatzerklärung

Laut § 3 Abs. 1 Satz 4 LkSG sind dem Gesetz unterworfene Unternehmen zur Abgabe einer Grundsatzerklärung über die zugrundeliegende Menschenrechtsstrategie verpflichtet. § 6 Abs. 2 LkSG detailliert die Anforderungen des Gesetzes und legt in Satz 2 zudem fest, dass die Grundsatzerklärung stets durch die Unternehmensleitung abzugeben ist. Die Grundsatzerklärung wird diesbezügl...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.5 Schulungen darstellen

Um die Achtung der Menschenrechte in den Unternehmen effektiv zu gewährleisten, ist zudem ein starkes Bewusstsein in der Belegschaft entscheidend. Mitarbeitende benötigen Fachkenntnisse zu zentralen Sorgfaltsprozessen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen zu schärfen und ein fundiertes Verständnis für die en...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2 Inhalt der Grundsatzerklärung

Es ist essenziell, dass die Grundsatzerklärung sämtliche gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument beinhaltet. Eine bloße Aufteilung der einzelnen Bestandteile auf separate, möglicherweise bereits existierende, Dokumente, wie Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe für Zulieferer, den integrierten Strategiebericht oder R...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte ausländische Unternehmen (3. Welle)

Ähnlich wie auch bei dem Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB [1] sieht die CSRD eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte nicht in der EU ansässigen Unternehmen ("Drittstaatsunternehmen") vor. Da kein direkter Zugriff auf diese Unternehmen besteht, erfolgt die direkte Verpflichtung über in der EU ansässige Tochterunternehmen oder Zweignied...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 5.3 Was kommt: Die Grundsatzerklärung fit machen für den neuen Rechtsrahmen

Das LkSG wird mittelfristig durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt, das die reformierte CSDDD in deutsches Recht umsetzt. Die CSDDD wurde durch das Omnibus-I-Paket (Richtlinie 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026) erheblich verändert. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten läuft bis zum 26. Juli 2028. Für betroffene Unternehmen greifen d...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS)[1] zur Konsultation gestellt, die am 3.6.2026 abgeschlossen wurde. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 6 Fazit

Die Grundsatzerklärung ist weit mehr als ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Sie ist das öffentliche Fundament der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie und zugleich der innerbetriebliche Kompass, an dem sich Mitarbeitende, Führungskräfte und Geschäftspartner orientieren. Ihre Wirksamkeit hängt nicht allein davon ab, ob sie die Anforderungen des § 6 Abs. 2 LkSG for...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Hinweis Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) Das LkSG befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Reformprozess. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) wurde die Ablösung des LkSG durch ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" angekündigt, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich um...mehr

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Entwicklung einer businesso... / 3.2.1 Auswirkungen relevanter HR Trends identifizieren

Neben der Betrachtung der Unternehmensentwicklung ist es Aufgabe von HR, Trends mit Einfluss auf das Personalmanagement bei der Strategieentwicklung zu berücksichtigen. Daher hat die Beobachtung von Entwicklungen bei Demografie, Technologie, Wirtschaft, Gesellschaft und Werten eine hohe Bedeutung. Arbeitsmarkt- und Trend-Studien geben Auskunft über die neuesten Entwicklungen...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Prüfungspflicht aufgrund von Unionsrecht

Rz. 4 Die Vorschrift greift solche eher seltenen Fälle auf, in denen neben der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts eine separate Prüfung einzelner Teile der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine akkreditierte dritte Partei angeordnet wird. Die Gesetzesbegründung bringt hierzu als Beispiel eine Prüfung i. S. d. Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und de...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.1 Arbeitsverhältnis ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Es stellt sich die Frage, wer für die Leasingraten aufkommt, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Leasings nicht mehr verpflichtet ist, an den Arbeitnehmer Gehalt zu zahlen und somit keine Entgeltumwandlung mehr stattfinden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Langzeiterkrankung den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.8 Zusammenstellungen begünstigter Druckerzeugnisse mit nicht begünstigten Gegenständen oder mit Dienstleistungen

Rz. 673 Werden an sich begünstigte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften) zusammen mit an sich nicht begünstigten Gegenständen (z. B. CD, CD-ROM, Disketten, Schallplatten, Tonkassetten, Diaserien, Arbeitstransparenten für den Schulunterricht, Sammelartikeln, Spielzeug) geliefert, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um Warenzusammenstellungen, die seit...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.2 Risikobewertung

Auf Basis der gesammelten Informationen ist dann eine Risikobewertung durchzuführen (Art. 10 Abs. 1 EUDR). Diese Bewertung ist zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen (Art. 10 Abs. 4 EUDR). Liegt eine gültige FLEGT-Genehmigung[1] vor, ist die Legalität der Erzeugung damit bestätigt, gleichwohl bleibt die Entwaldungsfreiheit zu prüfen. Die Verordnung gibt in Art....mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.4 Vereinfachte Sorgfaltspflicht und Benchmarking-System

Das in Art. 10 Abs. 2 lit. a EUDR genannte Benchmarking-System stuft das für die Prüfung nach der EUDR relevante Risiko in Ländern und Landesteilen in drei Kategorien ein: geringes, normales oder hohes Risiko (Art. 29 Abs. 1 S. 2 EUDR). Nach der ersten Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/1093, veröffentlicht am 23.05.2025) sind (zunächst) lediglich Belarus, die Dem...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.4 Nachgelagerte Pflichten

Mit der Abgabe der Sorgfaltserklärung und der darin enthaltenen Bestätigung der Konformität enden die Pflichten allerdings noch nicht. Erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer nachträglich Informationen, die zumindest begründete Bedenken wecken, dass die in der Sorgfaltserklärung genannten relevanten Erzeugnisse doch nichtkonform (i. S. d. Art. 3 EUDR) sind bzw. sein könnte...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 4.2 Weitere Folgen der Nichtkonformität

Neben den vorstehenden Folgen von Verstößen dürfen Unternehmen nicht die Kernaussage der EUDR aus dem Blick verlieren: Ein nichtkonformes Erzeugnis darf nicht auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden. Der Unternehmer bleibt also auf den relevanten Erzeugnissen "sitzen", wenn sie nicht entwaldungsfrei oder nicht legal erzeugt wurden. Achtung Verschuldensunabhängige ...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.1 Die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse

Die Sorgfaltspflichten der EUDR knüpfen an die sieben relevanten Rohstoffe in Art. 1 (s. oben: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.) an. Die relevanten Erzeugnisse wiederum finden sich abschließend in Anhang I der EUDR. Die dort enthaltene Tabelle weist dabei in der linken Spalte den relevanten Rohstoff und in der rechten Spalte den zollrechtlichen KN-Cod...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Grundlage für Verantwortung in der Lieferkette

Viele Großkonzerne und auch kleinere und mittelständische Unternehmen sehen sich heute mehr denn je herausgefordert und sind motiviert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch in ihrer Lieferkette gerecht zu werden. Ein beträchtlicher Teil der Umweltbelastungen oder sozialer Ungerechtigkeiten wird nämlich entlang der Lieferkette verursacht. Eine Fokussierung auf die Lief...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 4 Lieferanten-Engagement: Basis für nachhaltige Lieferketten

Abschließend lässt sich feststellen, dass ein nachhaltiges Lieferanten-Engagement eine wesentliche Komponente für die Schaffung von umweltbewussten, sozial verantwortlichen und resilienten Lieferketten darstellt. Dies wird durch ein breites Spektrum an strategischen Maßnahmen und praktischen Mechanismen ermöglicht. Unternehmen, die eine kooperative Zusammenarbeit mit ihren L...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.1 Schritt 1 – Identifizieren

Die Entwicklung einer wirksamen Strategie zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung innerhalb der gesamten Lieferkette setzt eine gezielte Auswahl und Fokussierung auf die Lieferanten voraus, die sowohl einen signifikanten strategischen Beitrag leisten als auch ein bedeutendes Nachhaltigkeitsrisiko für das eigene Unternehmen darstellen können. In der Praxis zeigt sich, da...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.2.2 Aufbau von Kompetenzen

Dieser Anreizmechanismus, der auf nicht-finanziellen und belohnungsbasierten Ansätzen beruht, zielt darauf ab, die Interaktion mit Lieferanten zu intensivieren und einen kontinuierlichen Lern- und Engagement-Prozess zu fördern. Durch das Teilen sowohl von Fehlern als auch von erfolgreichen Praktiken und spezifischen Maßnahmen können Lieferanten von den bereits gemachten Erfa...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2.1 Vorteile eines nachhaltigen Lieferantenmanagements

Ein Lieferkettenmanagement, das Nachhaltigkeitsprinzipien integriert, steigert nicht nur die Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette, sondern auch die Effizienz der Geschäftsabläufe als auch die Innovationskraft innerhalb eines Unternehmens sowie in der gesamten Wertschöpfungskette. Durch nachhaltigkeitsfördernde Maßnahmen in den Prozessen entlang der Wertschöpfungsk...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2.2 Herausforderungen eines nachhaltigen Lieferantenmanagements

Globale Lieferketten sind aufgrund eines breiten Produktspektrums oft sehr komplex und intransparent. Daher ist es für Unternehmen entscheidend zu verstehen, dass die Implementierung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements eher einem Marathon als einem Sprint gleicht. Es empfiehlt sich, pragmatisch zu beginnen und sukzessive Fortschritte zu machen. Besonders wichtig ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.2.1 Beschaffungsprozesse und -richtlinien anpassen

Dieser Anreizmechanismus hat das Ziel, die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien als festen Bestandteil der Beschaffungsprozesse und -richtlinien sowohl intern als auch entlang der Lieferkette zu verankern. Damit diese Mechanismen erfolgreich sein können, sind aktuelle und präzise Nachhaltigkeitsdaten von den Lieferanten bereitzustellen. Ein praktisches Beispiel hierfür ist...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen übernehmen zunehmend Verantwortung für ihre Lieferketten, um Umweltbelastungen und soziale Ungerechtigkeiten zu reduzieren – nicht zuletzt aufgrund ständig steigender regulatorischer Anforderungen, etwa durch das LkSG, die CSRD oder der CSDDD. Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, wie das Bewusstsein und die Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Lieferk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 1 Externe Stakeholder und ihre Relevanz für die Nachhaltigkeitstransformation

Bei einer Nachhaltigkeitstransformation spielen externe Stakeholder eine entscheidende Rolle, da sie maßgeblich beeinflussen, wie ein Unternehmen seine Strategien und Operationen gestaltet. Die Zusammenarbeit mit den Stakeholdern und insbesondere auch das Verständnis für diese Stakeholder sind für eine effektive und ganzheitliche Transformation ein wichtiger Faktor. Hier ein...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.2.4 Nachhaltigkeitserwartungen durchsetzen

Die Anreizmechanismen in dieser Kategorie sind finanziell orientiert und tendieren zu "bestrafenden" Maßnahmen. Durch die Ausübung von straffem Druck führen diese Instrumente zu monetären Zahlungen seitens der Lieferanten im Falle von Untätigkeit oder nicht zufriedenstellender Nachhaltigkeitsleistung. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Maßnahmen rechtlich schwieriger durc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.2.3 Fortschritte fördern und belohnen

Die Anreizsysteme in dieser Kategorie sind überwiegend finanzieller Natur und gründen sich auf Belohnungskonzepte. Ein wirkungsvoller finanzieller Anreiz für Lieferanten besteht darin, sie für das Erreichen festgelegter Nachhaltigkeitsziele finanziell zu honorieren. Organisationen können z. B. mit ihren Lieferanten bestimmte Zwischenziele vereinbaren, wie etwa die Erhöhung d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Awareness für Nachhaltigkei... / 2.3 Transformationsphase Individuum

Die Transformationsphase Individuum in Unternehmen stellt eine weitere wesentliche Säule dar. Selbst bei etablierten Strukturen und einer starken Unternehmenskultur können Veränderungen nur realisiert werden, wenn Mitarbeitende über die erforderlichen Fähigkeiten und Werkzeuge verfügen, um die Maßnahmen umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang spielen Motivation, Wissen un...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 3 Lieferanten-Engagement und Lieferanten-Entwicklung

Das Engagement von Lieferanten umfasst ein Spektrum an Maßnahmen und Mechanismen, die sowohl unternehmensintern als auch in der Interaktion mit den Lieferanten angewendet werden, um umweltbewusste, sozial verantwortliche und resiliente Lieferketten zu fördern. Durch eine intensivierte Kooperation mit den Zulieferern gelangen Unternehmen zu einem fundierten Verständnis der Na...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.2 Angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen

Die verpflichtenden Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind gefordert, angemessene und wirksame Prozesse zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten einzuführen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Praxis-Tipp Hilfestellung des BAFA: Beachtung des Angemessenheitsprinzips Das Prinzip der Ange...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / Zusammenfassung

Überblick Mensch und Umwelt entlang aller internationalen Lieferketten sollen so weit wie möglich geschützt und nachhaltige globale Lieferketten zum Standard werden. Die praktische Relevanz entsprechender Regelungen zeigen verschiedene Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit, die auf Pflichtverletzungen entlang der Lieferkette zurückzuführen sind. Eines der prominentesten Bei...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Tipp Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen sollte regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung sein, sondern auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst nic...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitneh...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 7.1 Wirtschaftsausschuss

So ist durch die Ergänzung des Katalogs der wirtschaftlichen Angelegenheiten in § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG n. F. zu "Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem LkSG " der Wirtschaftsausschuss zu beteiligen. Der Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 Abs. 1 BetrVG in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.5 Dokumentation und Berichtspflichten

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist fortlaufend unternehmensintern zu dokumentieren.[1] Diese Dokumentation ist ab ihrer Erstellung mindestens 7 Jahre lang aufzubewahren. Die jährliche externe Berichtspflicht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vorangegangenen Geschäftsjahr[2] soll durch die im September 2025 von der Bundesregierung beschlossene LkSG-Novelle rüc...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.4 Risikobasierter Ansatz und Sorgfaltspflichten

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen weiterhin dazu, ihre Zulieferer entlang der globalen Lieferkette zu überprüfen und sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzusetzen. Die Anforderungen an die Durchführung wurden durch das "Omnibus-I-Paket" jedoch erheblich verändert: Anstelle einer umfassenden Kartierung der gesamten Liefer- und Wertschöpfun...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.4 Unternehmensinterne Infrastruktur

Wie bereits dargestellt, müssen Risiken entlang der Lieferkette des Unternehmens definiert und analysiert und eine Strategie zur Implementierung der notwendigen Maßnahmen im betrieblichen Alltag eingeführt werden. Zur effektiven Umsetzung aller Vorgaben und Pflichten des LkSG bedarf es in diesem Zusammenhang einer umfangreichen Organisation im Unternehmen: So müssen unterneh...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Hinweis Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachung des l...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.2 Position des Menschenrechtsbeauftragten

Kernaufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Unternehmen. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion ist eine angemessene materielle, informatorische und personelle Ausstattung notwendig.[1] Hierzu zählt insbesondere, dass ihm hinreichender Zugang zu allen relevanten Informationen eingeräumt wird. Etwaige weitere Tätigkei...mehr