Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem komplexen Prozess geworden, da verschiedene Regulierungen Einfluss nehmen auf die Berichterstattung und während der Umsetzung weitreichende Änderungen vorgenommen wurden bzw. werden sollen. Ergänzend gibt es von den verschiedensten Akteuren begleitende Hinweise und FAQ-Dokumente, sodass es schwer ist, de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 1.5 Weitere gesetzliche Maßnahmen zu PFAS

Die Besonderheit des aktuell diskutierten Beschränkungsvorschlags ist, dass alle PFAS reguliert werden sollen. Einzelne PFAS sind schon seit Jahrzehnten gesetzlich verboten oder anderen gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Hier einige Beispiele: In der weltweit geltenden POP-Verordnung zu persistenten, organischen Schadstoffen sind seit Jahrzehnten die beiden PFAS PFOS (Perfluo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Verkehrspflichten in der Lieferkette und bei elektronischen Marktplätzen.

a) Verkehrspflichten in der Lieferkette. Rn 175 Vor allem in den Fällen von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Kontext wird verstärkt die Frage von Verkehrspflichten in der Lieferkette thematisiert (s etwa G Wagner RabelsZ 16, 717, 762 ff; König AcP 2017, 611, 666 ff; Schall ZGR 18, 479, 503 ff; Habersack/Zickgraf ZHR 18, 252, 266 ff; RabelsZ 23, 532, 542 ff; Haber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verkehrspflichten in der Lieferkette.

Rn 175 Vor allem in den Fällen von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Kontext wird verstärkt die Frage von Verkehrspflichten in der Lieferkette thematisiert (s etwa G Wagner RabelsZ 16, 717, 762 ff; König AcP 2017, 611, 666 ff; Schall ZGR 18, 479, 503 ff; Habersack/Zickgraf ZHR 18, 252, 266 ff; RabelsZ 23, 532, 542 ff; Habersack/Ehrl AcP 2019, 155, 196 ff; Fleisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückgriffsanspruch des Unternehmers, IV.

Rn 7 Analog zur Lieferkette im Kaufrecht kann beim Mangel des digitalen Produkts der Untermieter vom Hauptmieter gem § 327l Mangelbeseitigung fordern. Die Aufwendungen des Hauptmieters kann dieser gem §§ 327t–u vom Hauptvermieter ersetzt verlangen. § 536a II gilt nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Vorschrift folgt der Systematik der Umsetzung der DIRL, wonach für Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte die Vorschriften der §§ 327 ff gelten. Entspr sind in den §§ 327t, u (s dort) auch spezielle Vorschriften für Verträge zwischen Unternehmern enthalten, die der Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer dienen, wenn der letzt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte nach den §§ 327 und 327a, so sind die §§ 445a, 445b und 478 nicht anzuwenden. 2An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Norm ergänzt die §§ 445a, b um Sonderregeln für Verbrauchsgüterkäufe über neu hergestellte Waren. Sie gilt nur, wenn der Unternehmer die Ware tatsächlich an einen Verbraucher veräußerte; sie gilt daher nicht für noch beim Unternehmer vorhandene für einen Verbrauchsgüterkauf bestimmte Ware (Erman/Grunewald Rz 1). Handelt es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verkehrspflichten bei elektronischen Marktplätzen.

Rn 175a Erst am Anfang befindet sich die Diskussion zu Verkehrspflichten der Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Dabei sind die Haftungsprivilegierungen nach Art 4 ff DSA sowie die Sorgfaltspflichten nach Art 11 ff DSA zu beachten. Insbesondere darf den Betreibern keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung auferlegt werden, Art 8 DSA. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendungsersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. (2) Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Absatz 1 bestimmten Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Verkäufer die Ansprüch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Absatz 2, 3 und 6 Satz 2 sowie nach § 475 Absatz 4 zu tragen hatte, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb § 251 BGB 16; § 781 BGB 7 Lampen § 1361a BGB 6 Landgut § 2048 BGB 23; § 2049 BGB 3 Landpachtvertrag Pachtsache § 585b BGB 1 Landtagsabgeordnete § 39 VersAusglG 12 ff. Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung § 1376 BGB 25 Landwirtschaft § 585 BGB 2 Produkte § 2 ProdHaftG 1; § 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück § 998 BGB 1 Lasten § 995 BGB 2 außerordentliche ~ § 995 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 3 Art 5 enthält für die Produkthaftung eine – dort gleichwohl nicht ganz vollständig wiedergegebene – Anknüpfungsleiter, aus der sich folgende fünfstufige Prüfungsreihenfolge ergibt (durch Unterteilung von Stufe drei kann man sogar zu sieben Einzelstufen gelangen): Rn 4 In erster Linie ist eine Rechtswahl iSd Art 14 zu berücksichtigen. Bei Beteiligung von Verbrauchern komm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichende Vereinbarungen, IV.

Rn 6 Die Regelungen in § 327u sind nach IV halbzwingend zugunsten des Unternehmers ausgestaltet; eine solche Ausgestaltung ist in Art 22 I DIRL nicht vorgegeben. Allerdings handelt es sich bei § 327u nicht um eine Eingriffsnorm iSd Art 9 I ROM I-VO, sodass die Regelungen in internationalen Lieferketten durch Rechtswahl gem Art 3 I Rom I-VO ausgehebelt werden können (Spindler...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel.

Rn 1 Die VO gilt – vorbehaltlich der Ausn in Abs 2 – für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, Art 1 I. Der Begriff des außervertraglichen Schuldverhältnisses wird in Art 2 konkretisiert. Zivil- und Handelssachen werden nicht definiert; eine Konkretisierung lässt sich aus der Verwendung derselben Begriffe in Art 1 I Brüssel Ia-VO sowie aus der Neg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Art 4 enthält die grundlegende Anknüpfungsregel für unerlaubte Handlungen. Diese wird durch die Möglichkeit der Rechtswahl (Art 14) sowie eine Reihe spezieller Anknüpfungsregeln (Art 5 ff) modifiziert. Art 4 I geht vom Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, aus; Abs 2 und 3 sehen Möglichkeiten für abweichende Anknüpfungen vor. Die Grundanknüpfung des Art 4 I tr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 5 Weitere sektorspezifische Regelungen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Neben den vorstehend genannten Vorschriften existieren auf Unionsebene weitere sektorspezifische Vorgaben zu Sorgfaltspflichten in der Lieferketten. Hier lassen sich insbesondere die Batterie-VO sowie die Konfliktmineralien-VO nennen. 5.1 Batterie-Verordnung Die Batterie-VO[1] regelt grundsätzlich Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informations- sowie Berichte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 1.2 Energieeinsparung in der Lieferkette

Der Einkauf und die Supply Chain spielen eine zentrale Rolle bei der unternehmerischen Klimatransformation. Typischerweise wird der größte Teil der Emissionen über die Lieferkette eingekauft. In der Regel managen die Einkaufsabteilungen über drei Viertel des CO2-Fußabdrucks ihrer Endprodukte. Bei elektronischen Erzeugnissen sind dies 77 %, bei Mode 85 % und bei Konsumgütern ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2 EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)

Besondere mediale Aufmerksamkeit (auch in der nicht-juristischen Presse) hat in dem Lieferkettenbereich die sog. EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD)[1] erfahren. Dazu nicht unwesentlich beigetragen haben dürfte auch der gleichermaßen seltene Umstand, dass eine bereits zwischen den Verhandlungsführern des EU-Parlaments und des ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 6 Handlungsbedarf erkennen

Die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltsplichten in Hinblick auf die Lieferkette wird nach alledem nicht nur durch das deutsche LkSG gefordert. Auf europäischer Ebene existieren schon jetzt diverse Verordnungen und Richtlinien, die den Pflichtenkanon erheblich erweitern können. Teilweise werden diese Vorgaben in Zukunft voraussichtlich in das deutsche LkSG überführt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 5.2 Konfliktmineralien-Verordnung

Besondere europarechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sieht ferner die Konfliktmineralien-VO[1] vor. Die Verordnung zielt darauf ab, bewaffnete Gruppen und Sicherheitskräfte vom Handel mit Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erzen und Gold abzuschneiden und für Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von EU-Importeuren sowie von Hütten und Raffiner...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 4.1 Sachlicher Regelungsgegenstand der EUFLR

In ihrem sachlichen Anwendungsbereich erfasst die EUFLR Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden und verbietet deren Inverkehrbringen sowie deren Bereitstellung auf dem Unionsmarkt und das Ausführen jener Produkte aus dem Unionsmarkt [1]. Dahingegen findet die Verordnung keine Anwendung für die Rücknahme von Produkten, die bereits bei den Endnutzern auf dem Unionsmarkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 3 EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)

Mit der sog. Entwaldungs-Verordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR)[1] zielt die Europäische Union auf die Bekämpfung von Entwaldung in der Lieferkette ab. Hierzu wurde eine Reihe von Rohstoffen identifiziert, deren Verbrauch in der Union für die weltweite Entwaldung und Waldschädigung am relevantesten ist und für die eine politische Intervention der Union den größten Nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 1 Unterschiedliche Anknüpfungspunkte des Anwendungsbereichs

Die Zeiten von freiwilliger Selbstverpflichtung sind in Hinblick auf Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für zahlreiche Unternehmer in Deutschland spätestens seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) [1] zu Ende gegangen. Seit dem 1.1.2023 sind Unternehmen mit Inlandssitz und mindestens 3.000 Arbeitnehmern (seit 1.1.2024 bereits ab 1.000 Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 5.1 Batterie-Verordnung

Die Batterie-VO[1] regelt grundsätzlich Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informations- sowie Berichterstattungspflichten in Zusammenhang mit Batterien[2]. In Kapitel VII enthält die Verordnung allerdings auch Vorgaben für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Hierbei wird der allgemeine Anwendungsbereich aus Art. 1 Batterie-VO weiter eingeschränkt. Der qu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.2 Mittelbare betroffene Unternehmen

Für Unternehmen, die außerhalb des vorstehend genannten Adressatenkreises stehen, enthält die CSDDD keine Verpflichtungen. Kleine und mittlere Unternehmen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der Regelung. Allerdings werden unmittelbar betroffene Unternehmen regelmäßig auf die Kooperation ihrer Zulieferer angewiesen sein. Auch nicht mittelbar betroffene Unternehmen we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / Zusammenfassung

Überblick Zahlreiche Unternehmen in der EU sehen sich einer wachsenden Anzahl von Nachhaltigkeitsvorschriften ausgesetzt. Insbesondere die Liefer- und Wertschöpfungsketten müssen diverse menschen- und umweltrechtliche Anforderungen erfüllen. Der Beitrag beschreibt, wer von den neuen unionsrechtlichen Lieferkettenregelungen erfasst wird und welche unterschiedlichen Anknüpfung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards, ergänzt durch zwei Querschnittsstandards...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.1 Zielsetzung des ESRS G1

Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie nach außen verankert ist – also sowohl i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 1 Steigerung der Energieeffizienz

Gezielte Investitionen in optimierte Prozesse und nachhaltige Technologien senken die Energiekosten, schonen die Klimabilanz und steigern die Wettbewerbsfähigkeit. Doch trotz bereits laufender Anstrengungen, die Energieeffizienz zu erhöhen, schöpfen Industrie, Handel und Gewerbe in Deutschland noch lange nicht alle Potenziale aus. Bis zu 30 % ihres Energieverbrauchs, hat die...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS G1 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS G1 Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie nach außen ve...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2 Offenlegungspflichten des ESRS G1

Die Offenlegungspflichten des ESRS G1 orientieren sich – wie bei allen thematischen ESRS – an der einheitlichen Struktur des Rahmenwerks und gliedern sich in drei zentrale Berichtsbereiche (siehe Abb. 2), die im Anschluss mit besonderem Fokus auf den Einkauf analysiert werden: Governance Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Kennzahlen und Ziele Abb. 2: Offenlegungspf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS G1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler, fokussierter und insbesondere für KMU leichter umsetzbar zu gestalten – ohne die grundsätzliche Ambition der CSRD zu verwässern. Auch der ESRS G1 ist von diesen Anpassungen betroffen. Die überarbeiteten Vorgaben betreffen insbesondere dr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS G1

Die Umsetzung des ESRS G1 erfordert vom Einkauf ein deutlich erweitertes Rollenverständnis im Sinne guter Unternehmensführung. Integrität, Transparenz, ethisches Verhalten und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen sind nicht mehr nur Compliance-Themen, sondern strategische Anforderungen, die operativ durch den Einkauf mitgestaltet werden müssen. Die folgenden übergreife...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.1 Unmittelbarer Adressatenkreis der CSDDD und Übergangsfrist

Welche Unternehmen zur Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten gehalten sind, regelt Art. 2 CSDDD. Art. 3 Abs. 1 lit. a CSDDD definiert dabei, was überhaupt als "Unternehmen" im Sinne der Richtlinie gilt. Die Richtlinie richtet sich an europäische und drittstaatliche Unternehmen, die in und außerhalb der EU gegründet wurden. Voraussetzung ist das Überschre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.3 Auswirkungen der CSDDD auf das deutsche LkSG

Die CSDDD wird voraussichtlich zu erheblichen Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes führen. Die Bundesregierung hat am 5.7.2024 im Rahmen ihrer "Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland" beschlossen, die CSDDD noch in dieser Legislaturperiode, d. h. bis Herbst 2025, "1:1 durch Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 4 EU-Zwangsarbeits-Verordnung (EUFLR)

Die sog. EU-Zwangsarbeits-Verordnung (EU Forced Labour Regulation, EUFLR[1]) trat am 13.12.2024 in Kraft.[2]. Als EU-Verordnung gilt sie (wie die EUDR) unmittelbar, ohne dass es noch einer nationalen Umsetzung bedarf. Inhaltlich bezweckt die EUFLR zum Kampf gegen Zwangsarbeit beizutragen und den EU-Binnenmarkt zu stärken[3]. Jede Form von Zwangsarbeit soll in den Lieferketten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.1.2 Übergangszeit für die Anwendung der CSDDD

Die Richtlinie muss innerhalb von 3 Jahren nach ihrem Inkrafttreten in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden[1]. Ein Jahr später, d. h. 4 Jahre nach dem Inkrafttreten der CSDDD, werden die ersten Unternehmen durch die Richtlinie (bzw. durch die dann geltenden Umsetzungsvorschriften) verpflichtet (beachte allerdings unten Ziff. 2.3). Dabei sieht der europäische Gesetzgeber ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaneutralität / 3.2 CO2-Emissionen vermindern und vermeiden

Aus der CO2-Bilanz des Unternehmens ist ersichtlich, welche CO2-Emissionen reduzierbar sind oder langfristig vermieden werden können. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise Energieautonomie oder Umstellung auf Ökostrom, Verzicht auf Geschäftsreisen zugunsten von Videokonferenzen, Elektromobilität und die Etablierung nachhaltiger Lieferketten. Diese im Rahmen eines Energi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.1.1 Endgültige Schwellenwerte deutlich höher als ursprünglich diskutiert

Unternehmen aus der EU Nach dem 5-jährigen Übergangszeitraum (d. h. ab dem 26.07.2029) [1] werden Unternehmen aus der Europäischen Union von der CSDDD erfasst, wenn sie im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss anzunehmen war bzw. angenommen wurde, durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR aufwiesen[2]. Soweit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Wesentlichkeitsanalyse "lig... / 3 Die Vorarbeit: Das Sammeln der Themen

Wie bei jeder Wesentlichkeitsanalyse ist es im ersten Schritt wichtig, Themen zu finden und zu formulieren. Die ESRS verwenden hier die IROs (Impacts, Risks and Opportunities), also die Auswirkungen des Unternehmens auf die Welt und die Risiken und Chancen, die sich durch eine sich verändernde Welt für das Unternehmen ergeben. Diese Vorgehensweise ist sehr sinnvoll, kann abe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.3.3 Workflow-Management für die Datenerhebung

Ein strukturierter und gut gesteuerter Datenerhebungsprozess ist essenziell für eine präzise CO2-Bilanzierung sowie für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Klimastrategien. Nur wenn Zuständigkeiten, Datenflüsse, Speicherorte und Zugriffsrechte eindeutig geregelt sind, lassen sich Nachhaltigkeitsdaten effizient, regelkonform und vertrauenswürdig verarbeiten. Dabei ist die...mehr