Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.2 Darstellung der prioritären Risiken

Das Unternehmen soll die aus Sicht des Unternehmens oder der jeweiligen Branche besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nennen. Dabei sollten sich Unternehmen vor allem auf ausgewählte internationale menschenrechtliche Standards wie die VN-Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konzentrieren. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsatzerklärung stellt als Präventionsmaßnahme eines der Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Sie umfasst detaillierte Ausführungen zu den Prozessen und Strukturen des zugrundeliegenden Risikomanagementsystems sowie zu den prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den entsprechenden Erwartungen des Unternehmens a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.5 Schulungen darstellen

Um die Achtung der Menschenrechte in den Unternehmen effektiv zu gewährleisten, ist zudem ein starkes Bewusstsein in der Belegschaft entscheidend. Mitarbeitende benötigen Fachkenntnisse zu zentralen Sorgfaltsprozessen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen zu schärfen und ein fundiertes Verständnis für die en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2 Inhalt der Grundsatzerklärung

Es ist zudem essenziell, dass die Grundsatzerklärung sämtliche gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument beinhaltet. Eine bloße Aufteilung der einzelnen Bestandteile auf separate, möglicherweise bereits existierende, Dokumente, wie Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe für Zulieferer, den integrierten Strategiebericht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Seit dem 1.1.2023 müssen bestimmte Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1-3 des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in ihren Lieferketten angemessene Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften ergreifen. Das Gesetz betrifft Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und mindestens 3.000 Arbeitnehmer haben, unabhängig von ihrer Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.26 Integrierte Berichterstattung

Haaker, Zur Logik des ESG-orientierten Investierens und Berichtens, IRZ 2/2024, S. 56; Kramer/Schunder, Business Human Rights Due Diligence nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – need to know für Unternehmen, BB 3/2024, S. 74; Sandbaek, Herausforderungen für Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Offenlegung nach Artikel 8 der EU-Taxonomie, WPg 3/2024, S. 157; Vorpeil...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 6: Chemikalien,... / 2.1 Europa

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 4 Leitfaden/Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, insb. KMU, die weniger als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeiter haben, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen. Nun zeigt sich, dass verpflichtete Unternehmen teilweise (zu) weitreichende Ford...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 1 Leitfaden/Handreichung für die Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / Zusammenfassung

Überblick Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Handreichungen bzw. Hilfestellungen herausgegeben. Diese Handreichungen unterstützen Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Aktuell hat das BAFA diese Handreichungen bzw. Hilfestellungen herausg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 2 Leitfaden/Handreichung für das Beschwerdeverfahren

Die Handreichung zum Beschwerdeverfahren in Unternehmen beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung. Ab dem 1.1.2023 müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, einen Mechanismus f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 6 Fragen des elektronischen Berichtsfragebogens

Das BAFA hat die Fragen des elektronischen Berichtsfragebogens im PDF-Format veröffentlicht. Der Fragenkatalog unterstützt Unternehmen bei den Vorbereitungen für die Erfüllung der Berichtspflicht und ermöglicht eine unkomplizierte Weitergabe des Fragenkatalogs in den Unternehmen. Wichtig Berichtsfragebogen ist maßgeblich Für LkSG-pflichtige Unternehmen ist die digitale Version ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 5 Leitfaden/Handreichung für die Kredit- und Versicherungswirtschaft

Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft sind wie Unternehmen aller anderen Branchen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfasst, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 LkSG erfüllen. Es sind allerdings branchen- und produktspezifische Besonderheiten zu beachten. Die Handreichung zur Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf die Kred...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 3 Leitfaden/Handreichung zur praktischen Umsetzung des Prinzips der Angemessenheit

Das Prinzip der Angemessenheit und die damit verbundene Anforderung, Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen, ist ein Kernprinzip des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 7 Risikodatenbank

Das BAFA hat eine Übersicht veröffentlicht, die es Unternehmen ermöglicht, einen Überblick und eine Orientierung über diejenigen Indices und Quellen zu erlangen, deren Informationen gegenwärtig bei der BAFA genutzt werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig durch das BAFA aktualisiert und weiterentwickelt. Die Risikodatenbank – die vie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 6 Literaturhinweise

Bundesgesetzblatt (2021) Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2959.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27 %5D__1635080211510, zugegriffen am 12. Okto...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 3 Ort der Vermittlungsleistung

Der Leistungsort einer Vermittlungsleistung bestimmt sich nur bei Leistungen an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG. Vermittlungsleistungen werden bei Leistungen an Nichtunternehmer grds. dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Hierunter fällt auch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen, von Frem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3.3 Vorräte und Bestände

Vorräte, Materialien und Verkaufsartikel sind ebenfalls Positionen im Umlaufvermögen und binden in vielen Betrieben in erheblichem Umfang Kapital. Zudem entstehen in nicht zu unterschätzendem Umfang Kosten, z. B. für Lagerhaltung und Zinsen. Hinzu kommen Risiken wie Schwund, Diebstahl oder Überalterung bei technischen Produkten. Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 2.3 Anzahlungen: Von Ausfall betroffene Beträge separat ausweisen

Auslandsgeschäfte werden mehr als Inlandsgeschäfte gegen verschärfte Zahlungsbedingungen wie Vorauskasse oder Anzahlungen getätigt. Liegt eine Zahlung vor und wurde die Leistung noch nicht erbracht, ist das Unternehmen in der Pflicht. Durch Katastrophen oder Kriege kann die Leistungserbringung unmöglich werden. Selbst wenn mit der Beseitigung der Störung in der Lieferkette g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 4.2 Knappe Güter und steigende Werte

Manche Rohstoffe, aber auch Bauteile kommen aus sehr begrenzten Regionen. So stammt die Mehrzahl der Computerchips, die für die Steuerung der Waren von Küchenmaschinen bis zum Auto eingesetzt werden, aus Taiwan. Kommt es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan, dürften die Lieferketten dieser Chips erheblich gestört werden. Das natür...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. der Reichweite der Lieferkette und den jeweiligen Sorgfaltspflichten

Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen dürfte die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich im Wesentlichen dem Konzept des LkSG folgen. Entgegen diesbezüglicher Versuche wird es wohl nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. über die auch bereits nach dem LkSG erfasste Distribution hinaus auf nachgelagerte Geschäftsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG

Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt) beschränken. Dies ergibt sich letztl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5 Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

5.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / Zusammenfassung

Überblick Nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ("LkSG") ist von europäischer Seite absehbar mit Änderungen zu rechnen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") auf EU-Ebene sind nahezu abgeschlossen. Die finale Billigung der Verhandlungsergebnisse steht noch aus. Es ist da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.1 Anwendungsbereich des LkSG wird deutlich erweitert

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch auf im Ausland ansässige Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen zum sachlichen Anwendungsbereich wie folgt aus: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten sich die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie den upstream- und den downstream-Teil der Wertschöpfungskette erstrecken; dies allerdings nur, wenn es sich um eine sog. "etablierte Geschäftsbeziehung" hande...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 7.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission hatte eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Grundsatz für Schäden haften, wenn sie spezifische, in der CSDDD geregelten Sorgfaltspflichten (Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen sowie Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 7.1 Keine zivilrechtliche Haftung beim LkSG

Der deutsche Gesetzgeber hat die Frage, inwieweit Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eine Haftung des Unternehmens begründen können, offen gelassen und explizit geregelt, dass eine Verletzung der Pflichten aus dem LkSG keine zivilrechtliche Haftung begründet. Eine unabhängig vom LkSG begründete zivilrechtliche Haftung bleibt abe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 7.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. der Haftung

Eines der wohl am meisten diskutierten Themen bzgl. der CSDDD war, ob ein neuer, expliziter Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eingeführt werden sollte. Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen ist mit einer expliziten Regelung zur Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten zu rechnen. Opfer von Menschenrechtsve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 9 Ausblick: Finale Regelungen der CSDDD noch unklar

Welche Regelungen die finale CSDDD am Ende beinhalten wird, lässt sich auch nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren noch nicht verlässlich voraussehen. Dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird, ist ebenfalls noch nicht sicher, erscheint aber weiterhin wahrscheinlich. Damit wird es voraussichtlich jedenfalls zu einer erheblichen Ausweitung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.2 Voraussichtlicher Zeitplan der CSDDD und Übergangsfristen für die Umsetzung und Ausgestaltung

Nach dem Vorliegen des finalen Regulierungsentwurfs werden Parlament und Rat über ihre förmliche Billigung beschließen. Dies soll noch im ersten Halbjahr 2024 passieren. Trotz der in den Trilog-Verhandlungen erzielten politischen Einigung formiert sich weiterer Widerstand gegen die CSDDD, u. a. auch in Deutschland. Welche Regelungen die CSDDD am Ende tatsächlich beinhalten w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Einzelfragen ... / 7.1.2 Rechtliche und praktische Folgen des Steuersatzes mit 0 %

Aus dieser Änderung ab 2023 resultiert zunächst dem Grunde nach eine Verbilligung einer Photovoltaikanlage, da der Nettopreis den Gesamtpreis der Anlage darstellen wird. Beim leistenden Unternehmer (Installationsbetrieb) bleibt der Vorsteuerabzug für die Eingangsleistungen erhalten, auch wenn der Ausgangsumsatz nur einem Steuersatz mit 0 % unterliegt. Ebenso bleiben vorausgeh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 6.1 Carbon Neutrality Management Plan (CNMP)

Ein Carbon Neutrality Management Plan (CNMP) nach ISO 14068-1 (Kap. 9) zielt speziell darauf ab, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens Treibhausgasneutralität zu erreichen. Er beinhaltet detaillierte Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (THG) auf Netto-Null sowie den vorgesehenen Ausgleich über Kompensationszertifikate. Die Entwicklung eins CNMP) erfordert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2 Deep Dive: KPI 2 "Steigerung des nachhaltigen Geschäftsvolumens auf 50 %"

Die Helaba leistet ihren effektivsten Beitrag zur Transformation hin zu einer CO2-neutralen und kreislauforientierten Wirtschaft, indem sie ihre Kunden beim Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell unterstützt. Als Landesbank mit besonderer gesellschaftspolitischer Verantwortung begleitet die Helaba ihre Kunden bei der sozialen und ökologischen Neua...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.1 Anwendungsbereich

Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Online-Handels wurde die ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Border Adjustment Me... / 6 Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Mit Beginn der Übergangsphase sollten sich Unternehmen hinsichtlich der Berichterstattungspflichten vorbereiten. Vor dem Hintergrund, dass der erste vierteljährliche CBAM-Bericht bereits bis spätestens zum 31.1.2024 eingereicht werden muss, bedarf es der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen, um den CBAM-Compliance-Anforderungen gerecht zu werden. Mögliche Maßnahmen zur Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Umsatzsteuerhinterziehung

Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausgeführt hat. Wenn im Rahmen betrügerischer USt-Kettengeschäfte auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette als sog. missing trader (vgl. hierzu Grötsch in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 1 Bedeutung von Logistik und Fuhrpark

Wir alle haben uns daran gewöhnt, dass aufgrund der steigenden Globalisierung und des Erfolges im Internethandel die Zahl der Gütertransporte wesentlich gestiegen ist. Weiteres Wachstum ist zu erwarten. Die Lieferkette im Unternehmen wird selbstverständlicher Bestandteil der Fertigungsabläufe und Lagerprozesse. Die Vernetzung der Anlagen schließt die Logistiksysteme ein. Nur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 4 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in der gesamten Lieferkette

Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette anbieten. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen § 8 LkSG und § 9 LkSG: § 8 LkSG sieht vor, dass Unternehmen das Beschwerdeverfahren im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zur Verfügung stellen müssen. Unmittelbare Zulieferer sind direkte Vertragspartner des Unternehmens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 5 Zeitpunkt der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das LkSG auf das Unternehmen anwendbar ist. Wichtig Beschwerdeverfahren muss direkt vorliegen Unternehmen, für die das Gesetz ab dem 1.1.2024 gilt, müssen also ab dem 1.1. ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen. Das ist praktisch bedeutsam, weil das Beschwerdeverfahren im Rahmen der erst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.2 Sprache

Zur Zugänglichkeit des Beschwerdeverfahrens gehört es, dass Betroffene es in ihrer eigenen Sprache in Anspruch nehmen können. Es reicht nicht aus, das Verfahren auf Deutsch oder Englisch anzubieten;[1] denn es ist nicht davon auszugehen, dass bspw. eine Näherin aus Vietnam oder ein Minenarbeiter aus dem Kongo in der Lage sind, sich auf Deutsch oder Englisch mit dem Beschwerd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen, auf die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) anwendbar ist, müssen ein Beschwerdeverfahren anbieten. Das bedeutet, dass Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden muss, auf eine Verletzung ihrer Menschenrechte oder das unmittelbare Bevorstehen einer solchen Verletzung hinweisen zu können. Das gilt sowohl für Verletzungen im eigenen Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.4 Bekanntheit

Das Unternehmen muss in geeigneter Weise klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen[1]. Dies ist ebenfalls verbunden mit der Zugänglichkeit des Verfahrens; wenn potenziell Betroffene nichts von dem Verfahren wissen, können sie es nicht in Anspruch nehmen. Die Mindestanforderung, die sich aus dem Erfordernis d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 8 Schutz von Beschwerdeführern

Unternehmen müssen Beschwerdeführer davor schützen, dass sie Repressalien oder Benachteiligungen aufgrund ihrer Beschwerde ausgesetzt werden. Dies bezieht sich grundsätzlich auf alle Beschwerdeführer, also alle Personen, die in der Lieferkette eines Unternehmens in Verbindung mit seinen geschäftlichen Aktivitäten in ihren Menschenrechten betroffen sind. Es umfasst also neben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 15 Praxisnahe Handreichung des BAFA zum Beschwerdeverfahren

Die Handreichung des BAFA zum Beschwerdeverfahren beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung. Beschwerdeverfahren organisieren, umsetzen und evaluieren: Handreichung Beschwerdeverfahren nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.1 Interner oder externer Mechanismus

Unternehmen können ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten[1] oder sich an einem externen Beschwerdeverfahren beteiligen [2]. Beide Arten von Verfahren müssen den gleichen Anforderungen gerecht werden. Externes Beschwerdeverfahren meint zunächst die Beteiligung an Brancheninitiativen oder "Multi-Stakeholder-Initiativen".[3] Dabei schließen sich mehrere Unterneh...mehr