Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.4 Risiken manifestieren sich nicht auf dem Papier, sondern vor Ort

Regelmäßige Audits an den Standorten ihrer Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards des Unternehmens zu überprüfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage vor Ort zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, mit wem sich ein Unternehmen dort unterhält, beispielsweise mit dem Management des Zulieferers, mit Führungskräften oder mit Arbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.1 Nicht auf Compliance, sondern auf die Wirkung kommt es an

Unternehmen sollten sich nicht allein auf Zertifikate und Audits verlassen. "Viele Unternehmen und selbst Medien betrachten Zertifikate und die vermeintliche Überwachung von Zulieferern als Inbegriff der Sorgfaltspflicht. Das gaukelt falsche Sicherheit vor", findet Johannes Blankenbach, Referent beim Business & Human Rights Resource Centre in Berlin. Unternehmen haben entspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.5 Unternehmen, die Rohstoffe abnehmen, tragen Verantwortung

Wer große Mengen Rohstoffe abnimmt, könne zudem in der Zusammenarbeit mit Lieferanten darauf einwirken, Menschenrechte und Umweltschutzstandards zu achten. Dabei ist allerdings Vorsicht angebracht: Denn üben Unternehmen zu viel Druck aus, ohne selbst Verantwortung mitzutragen, führt dies unter Umständen erst recht zu Verstößen und Korruption. "Unrealistische Erwartungen könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greift in Deutschlan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.6 Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Austausch und Dialog fördern

Es braucht Kooperationen, die Dialoge anregen, ohne einzelne Akteure von ihrer Verantwortung zu befreien. "Multi-Stakeholder-Initiativen können dann gut ergänzen, wenn man sie wirklich für den Erfahrungsaustausch nutzt und nicht als Ausrede vorschiebt", erklärt Johannes Blankenbach. Gesetze dürfe man nicht als Ersatz für eigene Sorgfaltspflichten oder gar als Vehikel für Haf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 3.5 Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Hinweis Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen, die von einem Unternehmen gehalten werden und einen wirtschaftlichen Wert besitzen, da sie nicht allgemein bekannt sind und nicht leicht von anderen Unternehmen oder Personen beschafft werden können. Diese Geheimnisse können verschiedene Formen annehmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.2 Ansätze für Präventionsmaßnahmen

Fordern verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auf, Vereinbarungen bzgl. Präventionsmaßnahmen zu unterzeichnen, sollten diese stets sicherstellen, dass diese realistisch und ausgewogen sind. Zulieferer sollten vorsichtig sein, wenn sie Zusicherungen geben, über die sie keine Kenntnisse oder Kontrolle haben. Sie sollten hierbei auch bedenken, dass sie oftmals selbst nur be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 5 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Auf der europäischen Ebene haben sich im Dezember 2022 die EU-Länder auf ein umfassendes Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 haben die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission gestimmt. Die endgültige Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes hängt nun von einer gemeinsamen Positionierung des E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 4 Schritt 1 der Risikoanalyse: Vorbereitung – Bestandsaufnahme

Zunächst ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich, um die darauffolgende abstrakte Risikoanalyse in Form einer Ermittlung der generellen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie die sich daraus ableitende konkrete und unternehmensspezifische Risikoanalyse angemessen durchführen zu können. In diesem Rahmen ist auch die Zuständigkeit für die Risikoanalyse zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.1 Differenzierung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern

Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden. Insgesamt umfasst das LkSG somit grundsätzlich f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.1 Ansätze für die Risikoanalyse

Verpflichtete Unternehmen sollten stets prüfen, welche Informationen sie tatsächlich von ihren Zulieferern benötigen, um eine angemessene Risikoanalyse durchzuführen. Gleiches gilt für die Zulieferer. Oft werden umfangreiche Informationen angefordert, die für die Risikoanalyse nicht immer erforderlich sind. Je nach Branche können beispielsweise Fragen zu Kinderarbeit oder Zw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 1 Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

In der Risikoanalyse sind Menschenrechtsrisiken nach § 2 Abs. 2 LkSG und umweltbezogene Risiken nach § 2 Abs. 3 LkSG zu berücksichtigen. Zu beachten ist hierbei, dass § 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG einen Auffangtatbestand für Risiken enthält, sodass der gesetzliche Risikokatalog nicht abschließend ist. Für die Bewertung der Risiken nach dem LkSG wird auf die eigenen Beschäftigten, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 1 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Berichte über Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitszeiten oder Chemikalien, die in Abwässer und Flüsse gelangen: Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette sind ein massives Risiko für deutsche Unternehmen. Für Betriebe wird es daher immer wichtiger, sich präventiv mit den Herausforderungen in ihren Lieferketten zu befassen. Aber auch bei Kunden und Investoren steigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3 Anlassbezogene Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Das LkSG sieht grundsätzlich 2 Auslöser für die Notwendigkeit einer anlassbezogenen Risikoanalyse auf der Ebene mittelbarer Zulieferer vor (s. Abb. 1): Das Vorliegen einer substantiierten Kenntnis über das potenzielle Vorliegen einer Verletzung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten und grundlegende Veränderungen der Geschäftstätigkeit innerhalb der gesamten Li...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 1 Hintergrund: LkSG erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG die Vereinbarung der notwendigen Pflichten mit Lieferanten. Schon vor Inkrafttreten des LkSG war es nicht einfach, wirksame und wirkungsvolle "ESG-Klauseln" mit Lieferanten zu vereinba...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtenges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.1 Einordnung unmittelbare und mittelbare Zulieferer

Unmittelbare und mittelbare Zulieferer des verpflichteten Unternehmens werden unterschiedlich behandelt. Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinn...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 5 Zeitpunkt der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das LkSG auf das Unternehmen anwendbar ist. Wichtig Beschwerdeverfahren muss direkt vorliegen Unternehmen, für die das Gesetz ab dem 1.1.2024 gilt, müssen also ab dem 1.1. ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen. Das ist praktisch bedeutsam, weil das Beschwerdeverfahren im Rahmen der erst...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.2 Sprache

Zur Zugänglichkeit des Beschwerdeverfahrens gehört es, dass Betroffene es in ihrer eigenen Sprache in Anspruch nehmen können. Es reicht nicht aus, das Verfahren auf Deutsch oder Englisch anzubieten;[1] denn es ist nicht davon auszugehen, dass bspw. eine Näherin aus Vietnam oder ein Minenarbeiter aus dem Kongo in der Lage sind, sich auf Deutsch oder Englisch mit dem Beschwerd...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Gemäß § 4 Abs. 1 LkSG sind alle Unter...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 3 Praktische Durchführung einer Risikoanalyse

Im Rahmen der Risikoanalyse müssen Risiken identifiziert, bewertet und priorisiert werden. Grundlage für die Umsetzung einer angemessenen Risikoanalyse ist zunächst die Schaffung von Transparenz zu Art und Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit und den Beziehungen in der Lieferkette. Dadurch lassen sich die Bereiche definieren, in denen eine Risikoanalyse erforderlich wird. Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 1 Dokumentations- und Berichtspflichten im LkSG

Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Im ersten Jahr galt es ausschließlich für inländische Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich erweitert, nun betrifft es Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Änderung führte zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.1 Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit

Die Prinzipien "Angemessenheit und Wirksamkeit" stellen den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern dar. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise in ihren Lieferketten erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 3 Hilfen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Um die Betriebe in diesem Prozess zu unterstützen und sie auf die gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten, stehen verschiedene Informationsangebote zur Verfügung: Auf dem zentralen Informationsportal Wirtschaft & Menschenrechte gibt es einen Über...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Li...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 8 Schutz von Beschwerdeführern

Unternehmen müssen Beschwerdeführer davor schützen, dass sie Repressalien oder Benachteiligungen aufgrund ihrer Beschwerde ausgesetzt werden. Dies bezieht sich grundsätzlich auf alle Beschwerdeführer, also alle Personen, die in der Lieferkette eines Unternehmens in Verbindung mit seinen geschäftlichen Aktivitäten in ihren Menschenrechten betroffen sind. Es umfasst also neben...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.1 Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten

Bei strenger Beachtung der Systematik des LkSG und der Handreichungen des BAFA[1] wäre mit jedem Zulieferer eine individuelle Vereinbarung zu treffen, die nur die für ihn – und ggf. seine weitere Lieferkette – ermittelten tatsachenbezogenen Risiken adressiert und passgenaue Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Branche, Region und konkrete Situation des Zulieferers hierfür fe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 4.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen zum sachlichen Anwendungsbereich wie folgt aus: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten sich die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie den upstream- und den downstream-Teil der Wertschöpfungskette erstrecken; dies allerdings nur, wenn es sich um eine sog. "etablierte Geschäftsbeziehung" hande...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission hatte eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Grundsatz für Schäden haften, wenn sie spezifische, in der CSDDD geregelten Sorgfaltspflichten (Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen sowie Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Auf europäischer Ebene möchte die EU...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6.1 Keine zivilrechtliche Haftung beim LkSG

Der deutsche Gesetzgeber hat die Frage, inwieweit Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eine Haftung des Unternehmens begründen können, offen gelassen und explizit geregelt, dass eine Verletzung der Pflichten aus dem LkSG keine zivilrechtliche Haftung begründet. Eine unabhängig vom LkSG begründete zivilrechtliche Haftung bleibt abe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.2 Gesetzliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegenüber mittelbaren Zulieferern

Während bei unmittelbaren Zulieferern menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten[1], die das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich hat, zu überprüfen sind, sind die geforderten Maßnahmen bei mittelbaren Zulieferern durchaus abgemildert. Laut § 9 Abs. 1 LkSG müssen verpflichtete Unternehmen ihr Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Im Lieferkettensorgfaltspflichtengese...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 3.2 Plausible Darlegung, falls keine Risiken oder Verletzungen festgestellt wurden

Der Umfang der Berichtspflicht für die einzelnen Unternehmen unterscheidet sich dabei danach, ob das Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht festgestellt hat. Stellt ein Unternehmen – trotz angemessener Risikoanalyse – keine Risiken fest, so hat ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtenges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 3 Supplier Code of Conduct: Methoden und Inhalte der Vereinbarung

In der Praxis wird bereits vielen Lieferanten ein Regelwerk zu menschenrechtlichen und Umweltaspekten vorgegeben, das in einem Abschnitt neben den materiellen Verhaltenspflichten auch die Regelungen zur Weitergabe in der Lieferkette, Auditrechten, Beschwerdemechanismen, Kooperationspflichten bei Abhilfemaßnahmen und Kündigungsrechten enthält. Inhaltlich enthalten solche Absc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6.2 Expliziter Haftungstatbestand bei der CSDDD

Eines der wohl am meisten diskutierten Themen bzgl. der CSDDD war, ob ein neuer, expliziter Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eingeführt werden sollte. Bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen war mit der Aufnahme einer expliziten Regelung zur Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten zu rechnen. Auch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 8 Fazit: Auswirkungen der CSDDD für Unternehmen in Deutschland

Nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren im Dezember 2023 erschien bereits wahrscheinlich, dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird. Anfang 2024 entbrannte die politische Diskussion um die CSDDD jedoch erneut und es sah zeitweise so aus, dass die CSDDD nun doch nicht verabschiedet werden würde. Nach einer weiteren Wendung erschien die Verabs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.4 Bekanntheit

Das Unternehmen muss in geeigneter Weise klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen[1]. Dies ist ebenfalls verbunden mit der Zugänglichkeit des Verfahrens; wenn potenziell Betroffene nichts von dem Verfahren wissen, können sie es nicht in Anspruch nehmen. Die Mindestanforderung, die sich aus dem Erfordernis d...mehr