Prof. Dr. Wanja Wellbrock
Die Offenlegungssäule zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen umfasst drei Teilstandards, die sich auf die Darlegung von Richtlinien, Einbindungsprozessen und konkreten Maßnahmen beziehen. Für den Einkauf sind alle drei unmittelbar relevant, da sie zentrale Aspekte eines verantwortungsvollen Lieferantenmanagements und menschenrechtlicher Sorgfalt in der Beschaffung adressieren.
ESRS S2-1 – Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Anforderungen klar gestrafft. Im Kern geht es darum, darzulegen, ob und wie das Unternehmen internationale Menschenrechtsrahmen wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in seine Richtlinien integriert hat. Zudem muss offengelegt werden, ob diese Richtlinien sämtliche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder nur bestimmte Gruppen betreffen und wie Lieferanten und andere Geschäftspartner über die Anforderungen informiert werden.
Für den Einkauf ist S2-1 der Ausgangspunkt aller weiteren Maßnahmen. Ohne klare, dokumentierte Richtlinien können weder Lieferantenbewertungen noch Vertragsgestaltung noch Auditprozesse auf einer belastbaren Grundlage basieren. Daraus ergeben sich für den Einkauf folgende Anforderungen:
- Lieferantenauswahl: Einkaufsabteilungen müssen Zulieferer aktiv daraufhin prüfen, ob sie die in den Richtlinien verankerten Menschenrechtsstandards einhalten. Dies erfordert strukturierte Präqualifizierungsprozesse mit klaren Kriterien, die sich an UN-Leitprinzipien, OECD-Leitsätzen...