Fachbeiträge & Kommentare zu Krankheitskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.2 Sport als Heilbehandlung

Rz. 86 Aufwendungen für die Ausübung eines Sport sind allgemein keine außergewöhnlichen Belastungen.[1] Eine Ausnahme besteht dann, sofern eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit vorgelegt wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Da sportliche Aktivitäten in § 64 EStDV nicht genannt sind, sollte m. E. die Bescheinigung des Hausarztes hierfür ausreichend sein.[2] Als Begründu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.2 Medizinische Heilbehandlung

Rz. 76 Kosten der direkten Heilbehandlung sind unter den Nachweiserfordernissen des § 64 EStDV grundsätzlich abziehbar. Hierbei kommt es insbesondere auf den Zweck der Wiederherstellung der Gesundheit an. Dazu gehören Maßnahmen, die "unter Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zu dem Zweck angezeigt sind und vorgenom... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6 Einzelne krankheitsbedingte Aufwendungen

7.15.6.1 Vorbemerkung Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu d... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.3 Nachweis bei Zweifeln am Vorliegen einer Krankheit oder einer Heilbehandlung

Rz. 79 S. hierzu Rz. 44a. Regelmäßig wird ein "ex ante" einzuholendes amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung eines Vertrauensarztes vor Behandlungsbeginn benötigt, um die Zwangsläufigkeit der Kosten nachzuweisen, sofern einer der Fälle des § 64 EStDV vorliegt.[1] mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3 Ärztliche Heil- und Hilfsmittel

Rz. 17 Eine weitere Ausnahme der Gegenwartslehre sind Aufwendungen, die medizinisch indiziert sind. Sofern Heil- und Hilfsmittel angeschafft werden, die zur Abmilderung oder Beseitigung krankheitsbedingter Folgen dienen, liegt insoweit auch eine außergewöhnliche Belastung vor, die im Rahmen des § 33 EStG zu berücksichtigen ist.[1] Hierunter fallen insbesondere Hörgeräte, Zah... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.12 Geburten

Rz. 68 Aufwendungen anlässlich einer Entbindung sind wie Krankheitskosten zu qualifizieren und insoweit abzugsfähig, als diese nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.[1] Kosten für die Ausstattung des Kindes sind hingegen generell nicht abzugsfähig, auch wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt.[2] Diese erfordern zwar erhöhte Aufwendungen, zugleich wird jedoch au... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.10 Fehlgeschlagene Geschäfte (Schäden durch Schlechterfüllung, Betrug usw.)

Rz. 65 Vermögenseinbußen durch Betrug sind regelmäßig keine außergewöhnlichen Belastungen. Eine Abgrenzung von den Kosten der normalen Lebensführung ist durch den Betrug nicht gegeben, es fehlt an der Außergewöhnlichkeit. Dies gilt im besonderen Maße für Geschäfte des täglichen Lebens. Sind hingegen Geschäfte betroffen, die typischerweise mit höheren Kosten verbunden sind, i... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.4 Kosmetische Operationen inkl. Angleichung des Geschlechts

Rz. 91 Kosten für kosmetische Operationen inkl. Haartransplantationen können im Einzelfall abzugsfähig sein, sofern diese aufgrund eines psychischen Leidens zwangsläufig oder krankheitsbedingt sind.[1] Als Heilbehandlungen gelten alle Eingriffe und andere Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Vorteilsübertrag

Rz. 25 Nach älterer Rspr. des BFH erfolgte eine Übertragung von Vorteilen, soweit eine Überkompensation vorgelegen hat.[1] In Fällen, in denen ein Anrechnungsüberhang von anzurechnenden Vorteilen bestand (im vorliegenden Fall Krankenhaustagegeld), wurde eine Verrechnung mit Kosten gleicher Art vorgenommen, auch wenn diese nicht im Anwendungsbereich der Kompensation lagen. In... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.16 Kuren

Rz. 94 Aufwendungen für Kuren können nur dann abzugsfähig sein, sofern diese medizinisch notwendig sind (zu den Nachweispflichten s. Rz. 44a). Ein Rat des Arztes reicht hierzu nicht aus. Daher sollte regelmäßig vor Antritt der Kur ein entsprechendes amts- oder vertrauensärztliches Attest eingeholt werden.[1] Dies gilt m. E. auch aufgrund der aktuellen Rechtslage fort. Bei de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.4 Abwehr von Gesundheitsgefährdungen (z. B. Asbestsanierung, Formaldehyd)

Rz. 80 Allgemein vorbeugende Maßnahmen oder Aufwendungen für die Erhaltung der bestehenden Gesundheit können grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese medizinisch indiziert sind oder eine erbliche Vorbelastung besteht, die die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung stark erhöht. Bestehen konkrete Gesundheitsgefahre... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.7 Nicht abzugsfähige Aufwendungen für Diätverpflegung

Rz. 92 Aufwendungen für Diätverpflegung sind gem. § 33 Abs. 2 S. 3 EStG generell nicht abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen medizinisch indiziert sind (z. B. bei einer Gluten-Unverträglichkeit).[1] Das Abzugsverbot für Diätverpflegung des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG gilt auch für zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung ärztlich verordnete Nahrungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.14 Internatsunterbringung und Privatschulen

Rz. 71 Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bereits als Sonderausgabe abziehbar und können deshalb – in Höhe des als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Betrags – nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der übersteigende Betrag hingegen kann abziehbar sein, sofern die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vorlieg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 75 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Auch AgB können bei der Ermittlung des Freibetrags berücksichtigt werden. Sie werden aber nur berücksichtigt, wenn die Aufwendungen und abziehbaren Beträge zusammen mit WK (> Rz 65 ff), SA (> Rz 70 ff) und dem > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten, die nicht in Steuerklasse II gehö... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwerhörigkeit

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 > Hörgerät, > Krankheitskosten Rz 10 Hilfsmittel und Hörgeräte. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwimmbad

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Bäder, > Betriebssport, > Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 74, > Krankheitskosten Rz 10 Sauna und Sportaufwendungen. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwangerschaft

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsabbruch, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsverhütung, > Krankheitskosten Rz 10 Schwangerschaft. Zur steuerlichen Behandlung von > Einnahmen > Krankenversicherung Rz 46, > M... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cad) Die Krankenversicherung gehört zum BV

Rn. 32c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sollte eine Krankenversicherung ausnahmsweise (s BFH BStBl II 1983, 101) dem BV zuzuordnen sein, so greift § 3 Nr 1 Buchst a EStG genauso ein (Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 6 (41. Aufl 2022): "idR" keine BE). Dagegen liegt stpfl Arbeitslohn vor, wenn der ArbG Krankheitskosten erstattet (BFH BStBl II 1975, 632). mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.15 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Sie sind nur im Rahmen der Entfernungspauschale [1] abzugsfähig. Diese beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 bereits ab dem ersten Entfernungskilometer 0,38 EUR pro Entfernungskilometer, höchstens jedoch 4.500 EUR. Bisher (VZ 2022 bis 2025) konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 30 Cent angesetzt werden.[2] Wichtig Fahr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten/Vorsorgeaufwendungen/behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.3 Sonderbedarf

Rz. 35 Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger außergewöhnlicher Bedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Er kann deshalb ohne die Einschränkungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unter den Sonderbedarf fallen daher nur Aufwendungen, die weder den Elementarbedarf noch den regelmäßigen Mehrbedarf betreffen (Klein, in: KK-FamR,... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenhaus

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zur Anwendung des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 55 ff) bei der verbilligten Abgabe von Arzneien an das > Krankenhauspersonal > Medikamente; Außerdem > Arbeitgeber Rz 3, > Ärzte Rz 10 ff, > Krankheitskosten Rz 10 Krankenhaus , > Krankheitskosten Rz 10 Trinkgelder , > Ordensangehörige Rz 2, 3, > Mahlzeiten Rz 10 ff. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengymnastik

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Krankengymnasten (Physiotherapeuten) können selbständig tätig oder als ArbN zB im Krankenhaus angestellt sein; zu den maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Krankengymnastik können zu AgB iSv § 33 EStG führen (> Krankheitskos... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankendiät

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, werden nicht als AgB berücksichtigt (§ 33 Abs 2 Satz 3 EStG); > Außergewöhnliche Belastungen Rz 6 und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung und > Krankheitskosten Rz 10 Diätverpflegung . mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fitness

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 64, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Betriebssport, > Physiotherapie Rz 2–5, > Polizei Rz 12, > Sozialräume. > Außergewöhnliche Belastungen stellt das Rückentraining im Fitness-Studio idR nicht dar (> Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstudio). Ergänzend > Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstracker. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen sind Umzugskosten idR nicht, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Immobiliene... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilbehandlung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Steuerabzug als > Außergewöhnliche Belastungen > Krankheitskosten, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff und > Kurkosten. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei... mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind solche für den typischen Unterhalt, d. h. die üblichen für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Typische Unterhaltsaufwendungen – insbesondere für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und notwendige Versicherungen – können nu... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häusliche Krankenpflege

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Besteuerung der > Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, zB wenn der > Arbeitgeber angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 25.11.2020, Rz 32 Beispiel 23, BStBl 2020 I, ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehgerät

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Fernseh- bzw TV-Geräte unentgeltlich an > Arbeitnehmer überlassen, führt das zu einem geldwerten Vorteil (Sachbezug). Als Wert des Sachbezugs ist monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Kaufpreises anzusetzen (FinMin SH vom 12.10.2001, > Anh 15 S 15). Wird Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren eingeräumt, ist die Gebühre... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ... mehr