Fachbeiträge & Kommentare zu Krankheitskosten

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Eingetragene Lebenspartners... / 3.2 Regelungen im EStG

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 7.5.2013, 1 BvL 1/11, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, das die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting festgestellt hat, wurde § 2 Abs. 8 EStG in das EStG eingefügt. Alle Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften an...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fitnessstudiobeiträge sind trotz ärztlich verordneter Wassergymnastik keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn dort ein ärztlich verordnetes Funktionstraining (Wassergymnastik) absolviert wird. Entscheidend war, dass durch die Beitragszahlung auch andere Leistungen des Studios (z. B. Saunanutzung) in Anspruch genommen werden konn...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen. 2. Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Psychoanalyse

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Krankheitskosten Rz 10 Psychoanalyse, Psychotherapie, Selbstanalyse, > Psychologenmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abmagerung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abmagerung, > Krankheitskosten Rz 10 Abmagerung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Psoriasis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außergewöhnliche Belastungen, > Krankheitskosten, > Kurkosten Rz 6.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Psychotherapeuten

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Selbständig tätige Psychotherapeuten erzielen > Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Entsprechendes gilt uU auch für ärztlich nicht vorgebildete Psychotherapeuten mit Zusatzausbildung (DB 1983, 1849). Aufwendungen eines Sozialarbeiters für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Lehrgang für Kinder- und Jugendli...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.6 Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen nach der Vorschrift des § 33 EStG können nur insoweit bei der Bildung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden, als sie die voraussichtliche zumutbare Belastung übersteigen. Wer die Aufwendungen getragen hat, ist ohne Bedeutung. So können z. B. Krankheitskosten der Ehefrau als Lohnsteuerabzugsmerkmal des Ehemanns ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 514 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 524 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26, Zeilen 20, 34, 35, 44] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, H...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–38] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswärt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 522 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 51] Die Abfrage in Zeile 51 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 446 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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zfs 10/2022, Der Feststellungsantrag im Personenschaden - Update

Hinweis Wir beantragen, festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen künftigen (über den Klageantrag zu 1) hinausgehenden) materiellen Schaden zu ersetzen, der auf den Verkehrsunfall vom 5.8.2022 in Dortmund, Heiliger Weg 74, zurückzuführen ist, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegan...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

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Kosten für Heimunterbringung einer vermögenden Tante

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Neffe die für seine vermögende Tante übernommenen Pflegeheimkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen darf. Nach Gerichtsmeinung bestand hierzu keine sittliche Verpflichtung. Sachverhalt Im vorliegenden Fall war eine über 90jährige Frau krankheitsbedingt in einem Pflegeheim untergebracht; sie verfügte über ein nicht une...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der Zwangsläufigkeit eigener Berufsausbildungskosten s Rn 138. Unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher unausweichbarer Gründe war insbesondere auch die Frage der ag Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern zu beurteilen. Wegen Einzelheiten s Erläut zu § 33a (Pust). Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Einspringen für einen Dri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Krankheitskosten als ag Belastung bei Verzicht auf Erstattungsleistungen?, BB 1980, 1837; Friedrich, Sind Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungen wirklich keine ag Belastung?, BB 1981, 549; Brosch, Einkommensteuerliche Behandlung von Rückzahlungen, NWB v 26.10.1981, F 3, 5197, 5202; Stuhldreier, Belastungsprinzip und Schuldentilgung iRd §§ 33, 33a EStG, DStZ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein. Nach der Legaldefinition in § 33 Abs 1 EStG ist eine Aufwendung außergewöhnlich, wenn dem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstanden sind. Diese Definition ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfordernis der Rücklagenbildung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wenn ein StPfl nach normalem Ablauf der Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines Ereignisses rechnen muss, das für ihn besondere Aufwendungen mit sich bringt (zB Studium mehrerer Kinder), so wird man verlangen müssen, dass der StPfl sich vorher darauf einstellt. Liegen dann in vorangegangenen Jahren große Einkommen vor, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Tatsächliche Gründe, die die ag Aufwendungen als zwangsläufig erscheinen lassen, sind ebenfalls nur solche, die den StPfl zu diesen Aufwendungen zwingen, insbesondere Krankheitskosten (BFH BFH/NV 2009, 149 mwN). Es gehören alle für den StPfl unabwendbaren Ereignisse hierher, wie zB Katastrophen durch Brand, Unwetter, Krieg, auch strafbare H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 204 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten folgt aus § 26b EStG, wonach die Eheleute wie ein StPfl zu behandeln sind, dass von einem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten auszugehen ist und dass die zu berücksichtigenden Aufwendungen mit ihrem Gesamtbetrag, gleichgültig, welcher Ehegatte sie tatsächlich gehabt hat oder durch welchen sie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragserfordernis

Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG ist gemäß Abs 1 nur auf Antrag anzuwenden. Der Antrag kann bis zum Schluss der Tatsacheninstanz (FG) gestellt werden (BFH BStBl III 1957, 227), für den Verstorbenen durch dessen Rechtsnachfolger (BFH BStBl III 1962, 31). Er soll ggf vom FA angeregt werden (BFH BStBl III 1960, 178). Mit Antragstellung wird auch das Wahlrecht gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Behandlung von Prozesskosten nach früherer Rspr des BFH

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Derjenige, der sich bewusst in eine bestimmte Situation begibt und die damit verbundenen Folgen in Kauf nimmt, kann sich – man denke an den Fall der Tilgung von freiwillig eingegangenen Schulden – dann nicht auf deren Zwangsläufigkeit berufen. Allerdings galt für unvermeidliche und unmittelbare Ehescheidungskosten (wozu auch die Kosten eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 33 EStG ist verfassungsgemäß. Dies gilt auch hinsichtlich der zumutbaren Belastung (BFH BStBl II 2016, 151, Verfassungsbeschwerde Az 2 BvR 180/16 nicht zur Entscheidung angenommen – Beschluss des BVerfG v 23.11.2016; BFH BStBl II 2017, 259, Verfassungsbeschwerde Az 2 BvR 221/17 nicht zur Entscheidung angenommen – Beschlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 33a EStG

Rn. 25 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für die in § 33a EStG geregelten Aufwendungen kann weder anstelle noch über den Regelungsbereich des § 33a EStG hinaus eine Berücksichtigung nach § 33 EStG erfolgen (s § 33a Abs 5 EStG). § 33a EStG ist lex specialis zu § 33 EStG (ebenso Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 4, 20. Aufl; s auch BFH BFH/NV 2004, 336; FG Köln EFG 2003, 318...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzungsfragen

Rn. 192 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Unterhaltsleistungen ist die Abgrenzungsproblematik durch Schaffung des § 33a EStG entschärft worden. Aufgrund der in § 33a EStG getroffenen Typisierungen der Unterhaltsfälle und des abschließenden Charakters dieser Vorschrift für typische Unterhaltsaufwendungen (vgl BT-Drucks 13/1686, 42) ist die Abgrenzung nur noch insoweit von Bedeut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 200 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ESt wird beim Vorliegen einer ag Belastung dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem StPfl zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte (bis 1974 Einkommen) abgezogen wird, § 33 Abs 1 EStG aE. Rn. 201 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung unterstreicht nach Auffassung des BFH den Billigkeitscharakt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle zur Verursachung durch den StPfl

Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ebenso kann die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angenommen werden, obwohl sie freiwillig eingegangen wurde. Allein das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften reicht jedoch nicht aus. Hinzukommen muss, dass die Bedürftigkeit gemeinschaftsbedingt ist (zB wenn gemeinsame Kinder betreut werden mü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Marktfähigkeit der Vermögensgegenstände

Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allerdings darf der Gegenwertgedanke nicht überspannt werden. Auch der BFH befürwortet bisher in seiner Rspr eine maßvolle Anwendung der Gegenwerttheorie. Er stellt präzisierend und zutreffend darauf ab, ob der erworbene Vermögensgegenstand eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem bestimmten Verkehrswert zum Ausdruck kommt, was zB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Geschwister

Rn. 175 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Frage der sittlichen Verpflichtung spielt zwischen Familienangehörigen eine Rolle, die gegenseitig nicht gesetzlich unterhaltspflichtig sind, zB zwischen Geschwistern. Hier kann eine sittliche Verpflichtung nur angenommen werden, wenn es sich darum handelt, dem Familienangehörigen in einer akuten Notlage zu helfen (FG Bln EFG 2005, 44)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitpunkt

Rn. 41 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für den Abzug als ag Belastung stellt § 33 EStG mit dem Begriff der Aufwendung (dazu unten s Rn 69ff) gemäß § 11 Abs 2 EStG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung ab (BFH BStBl II 1982, 744; 1999, 766; 2014, 684; 2017, 979; BFH/NV 2004, 339; 2008, 1136). Dieser Zeitpunkt ist auch maßgeblich, wenn Aufwendungen aus einem Darlehen bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachweisregelung in § 33 Abs 4 EStG/§ 64 Abs 1 EStDV

Rn. 36 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In Reaktion auf diese neue Rspr wurde § 33 EStG geändert. § 33 EStG erhielt mit dem StVereinfG v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) einen neuen Abs 4, der die Bundesregierung ermächtigte, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Nachweises ag und zwangsläufiger Aufwendungen zu bestimmen. In Erfüllung dieser Ermächtigu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr