Fachbeiträge & Kommentare zu Krankheitskosten

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 446 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

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zfs 10/2022, Der Feststellungsantrag im Personenschaden - Update

Hinweis Wir beantragen, festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen künftigen (über den Klageantrag zu 1) hinausgehenden) materiellen Schaden zu ersetzen, der auf den Verkehrsunfall vom 5.8.2022 in Dortmund, Heiliger Weg 74, zurückzuführen ist, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für Heimunterbringung einer vermögenden Tante

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Neffe die für seine vermögende Tante übernommenen Pflegeheimkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen darf. Nach Gerichtsmeinung bestand hierzu keine sittliche Verpflichtung. Sachverhalt Im vorliegenden Fall war eine über 90jährige Frau krankheitsbedingt in einem Pflegeheim untergebracht; sie verfügte über ein nicht une...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / I. Allgemeines zu § 33a EStG

Die Regelung des § 33a EStG ist Ausfluss des subjektiven Nettoprinzips nach § 12 Halbs. 1 EStG [1]. Sie ist im Gesamtgefüge mit dem Familienleistungsausgleich zu verstehen[2]. Daraus ergibt sich auch, dass § 33a EStG nicht bezüglich Betriebsausgaben und Werbungskosten – objektives Nettoprinzip – greift[3]. Auch der Sonderausgabenabzug geht § 33a EStG vor[4]. § 33a Abs. 1 EStG ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Umweltschutz / 2.2 Krankheitskosten

Der Begriff der Krankheit setzt einen anormalen, regelwidrigen (körperlichen, geistigen oder seelischen) Zustand voraus, erschöpft sich darin jedoch nicht. Wesentlich ist vielmehr auch die Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur, die regelwidrige körperliche (geistige, seelische) Zustände oder Erscheinungen in einer unter Umständen dem geschichtlichen Wan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der Zwangsläufigkeit eigener Berufsausbildungskosten s Rn 138. Unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher unausweichbarer Gründe war insbesondere auch die Frage der ag Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern zu beurteilen. Wegen Einzelheiten s Erläut zu § 33a (Pust). Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Einspringen für einen Drit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Krankheitskosten als ag Belastung bei Verzicht auf Erstattungsleistungen?, BB 1980, 1837; Friedrich, Sind Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungen wirklich keine ag Belastung?, BB 1981, 549; Brosch, Einkommensteuerliche Behandlung von Rückzahlungen, NWB v 26.10.1981, F 3, 5197, 5202; Stuhldreier, Belastungsprinzip und Schuldentilgung iRd §§ 33, 33a EStG, DStZ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein. Nach der Legaldefinition in § 33 Abs 1 EStG ist eine Aufwendung außergewöhnlich, wenn dem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstanden sind. Diese Definition ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 200 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ESt wird beim Vorliegen einer ag Belastung dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem StPfl zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte (bis 1974 Einkommen) abgezogen wird, § 33 Abs 1 EStG aE. Rn. 201 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung unterstreicht nach Auffassung des BFH den Billigkeitscharakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 33 EStG ist verfassungsgemäß. Dies gilt auch hinsichtlich der zumutbaren Belastung (BFH BStBl II 2016, 151, Verfassungsbeschwerde Az 2 BvR 180/16 nicht zur Entscheidung angenommen – Beschluss des BVerfG v 23.11.2016; BFH BStBl II 2017, 259, Verfassungsbeschwerde Az 2 BvR 221/17 nicht zur Entscheidung angenommen – Beschlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 33a EStG

Rn. 25 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für die in § 33a EStG geregelten Aufwendungen kann weder anstelle noch über den Regelungsbereich des § 33a EStG hinaus eine Berücksichtigung nach § 33 EStG erfolgen (s § 33a Abs 5 EStG). § 33a EStG ist lex specialis zu § 33 EStG (ebenso Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 4, 20. Aufl; s auch BFH BFH/NV 2004, 336; FG Köln EFG 2003, 318...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Tatsächliche Gründe, die die ag Aufwendungen als zwangsläufig erscheinen lassen, sind ebenfalls nur solche, die den StPfl zu diesen Aufwendungen zwingen, insbesondere Krankheitskosten (BFH BFH/NV 2009, 149 mwN). Es gehören alle für den StPfl unabwendbaren Ereignisse hierher, wie zB Katastrophen durch Brand, Unwetter, Krieg, auch strafbare H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzungsfragen

Rn. 192 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Unterhaltsleistungen ist die Abgrenzungsproblematik durch Schaffung des § 33a EStG entschärft worden. Aufgrund der in § 33a EStG getroffenen Typisierungen der Unterhaltsfälle und des abschließenden Charakters dieser Vorschrift für typische Unterhaltsaufwendungen (vgl BT-Drucks 13/1686, 42) ist die Abgrenzung nur noch insoweit von Bedeut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 204 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten folgt aus § 26b EStG, wonach die Eheleute wie ein StPfl zu behandeln sind, dass von einem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten auszugehen ist und dass die zu berücksichtigenden Aufwendungen mit ihrem Gesamtbetrag, gleichgültig, welcher Ehegatte sie tatsächlich gehabt hat oder durch welchen sie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfordernis der Rücklagenbildung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wenn ein StPfl nach normalem Ablauf der Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines Ereignisses rechnen muss, das für ihn besondere Aufwendungen mit sich bringt (zB Studium mehrerer Kinder), so wird man verlangen müssen, dass der StPfl sich vorher darauf einstellt. Liegen dann in vorangegangenen Jahren große Einkommen vor, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragserfordernis

Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG ist gemäß Abs 1 nur auf Antrag anzuwenden. Der Antrag kann bis zum Schluss der Tatsacheninstanz (FG) gestellt werden (BFH BStBl III 1957, 227), für den Verstorbenen durch dessen Rechtsnachfolger (BFH BStBl III 1962, 31). Er soll ggf vom FA angeregt werden (BFH BStBl III 1960, 178). Mit Antragstellung wird auch das Wahlrecht gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Behandlung von Prozesskosten nach früherer Rspr des BFH

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Derjenige, der sich bewusst in eine bestimmte Situation begibt und die damit verbundenen Folgen in Kauf nimmt, kann sich – man denke an den Fall der Tilgung von freiwillig eingegangenen Schulden – dann nicht auf deren Zwangsläufigkeit berufen. Allerdings galt für unvermeidliche und unmittelbare Ehescheidungskosten (wozu auch die Kosten eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Marktfähigkeit der Vermögensgegenstände

Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allerdings darf der Gegenwertgedanke nicht überspannt werden. Auch der BFH befürwortet bisher in seiner Rspr eine maßvolle Anwendung der Gegenwerttheorie. Er stellt präzisierend und zutreffend darauf ab, ob der erworbene Vermögensgegenstand eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem bestimmten Verkehrswert zum Ausdruck kommt, was zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachweisregelung in § 33 Abs 4 EStG/§ 64 Abs 1 EStDV

Rn. 36 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In Reaktion auf diese neue Rspr wurde § 33 EStG geändert. § 33 EStG erhielt mit dem StVereinfG v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) einen neuen Abs 4, der die Bundesregierung ermächtigte, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Nachweises ag und zwangsläufiger Aufwendungen zu bestimmen. In Erfüllung dieser Ermächtigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitpunkt

Rn. 41 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für den Abzug als ag Belastung stellt § 33 EStG mit dem Begriff der Aufwendung (dazu unten s Rn 69ff) gemäß § 11 Abs 2 EStG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung ab (BFH BStBl II 1982, 744; 1999, 766; 2014, 684; 2017, 979; BFH/NV 2004, 339; 2008, 1136). Dieser Zeitpunkt ist auch maßgeblich, wenn Aufwendungen aus einem Darlehen bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 141 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der sog. Universalsukzession. Der Erbe setzt die Rechts- und Pflichtverhältnisse des Erblassers grundsätzlich mit demselben rechtlichen Inhalt fort, er tritt voll an die Stelle des Erblassers (s. Marotzke in Staudinger, § 1922 BGB Rn. 45). Insoweit ist die Formulierung in § 1967 Abs. 1 BGB, dass der Erbe (nur) für die Nachlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Geschwister

Rn. 175 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Frage der sittlichen Verpflichtung spielt zwischen Familienangehörigen eine Rolle, die gegenseitig nicht gesetzlich unterhaltspflichtig sind, zB zwischen Geschwistern. Hier kann eine sittliche Verpflichtung nur angenommen werden, wenn es sich darum handelt, dem Familienangehörigen in einer akuten Notlage zu helfen (FG Bln EFG 2005, 44)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle zur Verursachung durch den StPfl

Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ebenso kann die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angenommen werden, obwohl sie freiwillig eingegangen wurde. Allein das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften reicht jedoch nicht aus. Hinzukommen muss, dass die Bedürftigkeit gemeinschaftsbedingt ist (zB wenn gemeinsame Kinder betreut werden mü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Rz. 390 Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung.[591] Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien de... / 3.3 Mitarbeiterorientierte Argumentation

Die Gewinnung und Bindung von Fach-, Führungs- und Nachwuchskräften wird für viele Unternehmen immer schwieriger. Werden diese Herausforderungen nicht gemeistert, sind mittel- und langfristig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. Deshalb gewinnen Konzepte des Employer Branding (Arbeitgebermarkenbildung) eine immer größere Bedeutung. Durch die Umsetzung dieser Konzepte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.15 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2020. Lohnkosten der Kinder – die man unterh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reitsport

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Das Reitpferd eines angestellten Reitlehrers, das er vorwiegend beim Reitunterricht einsetzt, ist ein > Arbeitsmittel Rz 20 Reitpferd. Außerdem > Rennvereine, auch > Sportlehrer, > Sportverein. Aufwendungen für eine Reittherapie können > Krankheitskosten Rz 10 Sportaufwendungen sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte mit Antrag vom 31.3.2017 bei der Bekl. den Abschluss einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung. Versichert werden sollte dessen damals neunjährige Tochter A. In dem Versicherungsantrag der Bekl. waren unter anderem folgende Gesundheitsfragen in Bezug auf die zu versichernde Tochter des Kl. enthalten: Zitat 1. Bestehen und/oder bestanden in den l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Zulässige Aufr... / 2 Aus den Gründen:

[13] Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass der Kl. gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung rückständiger Beiträge für die Krankheitskostenversicherung in der vom AG ausgeurteilten Höhe zusteht und die weitergehende Aufrechnung des Beklagten nicht durchgreift. [14] 1. Entgegen der Auffassung der Revision waren die von der Kl. erklärten Aufrechnungen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arzneimittel

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arzneimittel sind im Allgemeinen AgB iSd § 33 EStG. Zu Einzelheiten > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittel und > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat. Zu einer Steuerermäßigung führen aber nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (vgl § 33 Abs 3 EStG). Zur Abgabe von Arzneien durch den Betrieb > Arbeitslohn Rz 64...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schwangerschaft

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsabbruch, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsverhütung, > Haushaltshilfe, > Krankheitskosten Rz 10 Schwangerschaft, > Mutterschutz.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sehhilfe

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Arbeitslohn Rz 60, > Arbeitsmittel Rz 17 Brille, > Brille, >Krankheitskosten Rz 6.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Asthma

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Berufskrankheiten Rz 1, 6, > Krankheitskosten Rz 10 Asthma.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Berichtigung von materiellen Fehlern (§ 177 AO)

Rz. 52 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Im Rahmen der oben dargestellten Änderungsmöglichkeiten gibt § 177 AO den Beteiligten die Möglichkeit, soweit die Änderung reicht, auch die Beseitigung solcher Fehler zu verlangen, die für sich allein eine Änderung nicht rechtfertigen würden. Materielle Fehler idS sind alle Fehler, die zu einer von der zutreffenden Steuer abweichenden Steuer...mehr