Fachbeiträge & Kommentare zu Krankheitskosten

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 5. Zumutbare Belastung

Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sog. beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Beachten Sie: Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts von der privaten Krankenversic...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der steuermindernde Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (§§ 33–33b EStG) führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die vor den Finanzgerichten und dann letztlich auch vor dem BFH ausgetragen werden. Hintergrund hierfür sind zum einen sich immer wieder neu ergebende Lebenssachverhalte, die Kosten in der Privatsphäre ...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / e) Künstliche Befruchtung/Ersatzmutterschaft/Geschlechtsumwandlung

Künstliche Befruchtung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als agB abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) vereinbar ist. Denn nach deutschem Recht ist die künstliche Befruchtung mit Hilfe einer Eizellenspende – d.h. eine künstliche Befruc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arztkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Übernimmt eine Kö die Arztkosten für ihren Gesellschafter, so liegt darin idR eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung und somit eine vGA. Das gilt auch bei betriebsbedingten Krankheitskosten oder Kosten für eine Heilbehandlung nach einem Betriebsunfall. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung dieser Aufwendungen wird damit begründet, dass es in ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / V. Altenteilsvertrag/Leibgeding

Rz. 48 Das gesetzlich nicht definierte Leibgeding/Altenteil entstammt dem Bereich landwirtschaftlicher Betriebsübergaben und stellt einen Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungsrechten und Leistungen dar, die der allg. Versorgung des Übergebers dienen und eine Verknüpfung des Übergebers mit dem belasteten Grundstück/Hofgut – im Allgemeinen auf die Lebensdauer des Übergeb...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 533 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 543 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 541 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49] Die Abfrage in Zeile 49 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 49] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–36] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswär...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Eine Sonderregelung gilt für den Nachweis einer Behinderung. Wird der Pauschbetrag wegen Behinderung erstmals gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kraftfahrzeugbenutzung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen für die Benutzung des eigenen privaten Kfz können für einen ArbN je nach Art und Anlass der einzelnen Fahrtmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krücken

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderschwester

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin werden im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG als > Sonderausgaben berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderbetreuung. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wegen des Abzugs der Ausgaben als AgB > Krankheitskosten Rz 10 Hauspflegerin ; ferner > Kindergarten Rz 5.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Künstliche Befruchtung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 In-Vitro-Fertilisation, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Kryokonservierung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Künstliche Befruchtung, > Krankheitskosten Rz 10 Künstliche Befruchtung .mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Das Präventionsparadox / 3.1 Betriebliche Gesundheitsförderung

Überträgt man das Präventionsparadox auf die Gesundheitsförderung im Betrieb könnte man – denkfalsch – schlussfolgern: der Betrieb bietet – und bezahlt – gesundheitspräventive Maßnahmen, gesundheitliche negative Folgen der Mitarbeiter bleiben aus, also ist die betriebliche Gesundheitsförderung überflüssig und die Kosten dafür können eingespart werden. Dieser Argumentationslogik ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Finanzierung eines BGM / 2 Nutzen eines BGM

Bei der Planung eines BGM sollten aber nicht nur die damit verbundenen Kosten betrachtet werden, sondern auch der daraus resultierende Nutzen. Letztlich sollte sich eine derartige Investition im Laufe der Zeit auch rechnen. Aus unternehmensökonomischer Sicht lauten daher die zentralen Fragen: Übersteigt der Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderungsprogramme bzw. die Einführu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Wirtschaftliche Belastung (des Erblassers oder des Erben?)

Rz. 63 [Autor/Stand] Wie schon früher der RFH[2] fordert der BFH außerdem, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet gewesen sein muss.[3] Die wirtschaftliche Belastung fehlt, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen[4] (s.a. Rz. 73), z.B. wenn vereinbart war, dass V...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zusammenarbeit von Arbeitss... / 1 Rollenverteilung und gemeinsame Schnittmenge

Geht es um Arbeitsschutz und die Verantwortlichkeiten, werden zunächst die Unternehmensführung, die Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt. HR taucht in der Liste eher selten auf und wenn, dann meist ganz weit hinten; dabei hat der Bereich die meisten Schnittstellen mit der Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Arbeitsschutz und Gesundheit sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Wirtschaftsgeld

Rz. 159 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 3.5.4 Nachhaltiges Kostencontrolling

Im Bereich des Kostencontrollings kann die Kostenrechnung um Umweltkosten erweitert werden, wobei zwischen effektiven und kalkulatorischen Umweltkosten unterschieden wird. Effektive Umweltkosten umfassen neben Energieverbräuchen auch Kosten für Umweltschutzmaßnahmen. Mit den kalkulatorischen Umweltkosten werden externe Effekte wie etwa Krankheitskosten durch giftstoffbedingt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.8 Fehler in der Beweis- und Sachverhaltswürdigung

Rz. 22 Die Tatsachen- und Beweiswürdigung und die Schlussfolgerungen tatsächlicher Art obliegen dem FG als Tatsacheninstanz.[1] Die Tatsachenwürdigung ist in erster Line dann fehlerhaft, wenn das FG die nach der Rechtsprechung des BFH maßgeblichen Gesichtspunkte unvollständig oder fehlerhaft in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat. Insoweit handelt es sich um einen mater...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwendungen wegen eines krankheitsbedingten Umbaus des Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Ziel des § 33 EStG ist es, zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die sich wegen ihrer Außergewöhnlichkeit einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Entlastungsbeträgen entziehen. Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen auf die Entschließung des Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen von 0,2 % der Lohn- und Gehaltssumme (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 1 und S 6 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterstützungskassen können sog Notfallleistungen oder "Leistungen von Fall zu Fall" gewähren, die sich in aller Regel iRd Voraussetzungen für die KSt-Freiheit der Unterstützungskasse bewegen. Sie betreffen unter anderem den Ersatz von Krankheitskosten, Kurhilfen, Familienförderung, Hilfen bei Arbeitslosigkeit. Sie gehören als sonstige sozi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beihilfen – Anspruchsverzicht

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Private Beihilfen sind stpfl Arbeitslohn, s RFH RStBl 1933, 717. S ferner BFH BStBl III 1954, 86, wonach Erholungsbeihilfen nur dann nicht Arbeitslohn sind, wenn sie als Notstandsunterstützung an einzelne ArbN oder zur Abwehr von Folgen einer typischen Berufskrankheit (zB Asbestose) gegeben werden. Die Steuerfreiheit wird damit gerechtfert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 1.1 Pflegeaufwendungen als Krankheitskosten

Nur die ausschließlich krankheitsbedingten Pflegekosten, d. h. Aufwendungen zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie nicht anderweitig, z. B. von der Kranken- oder Pflegeversicherung, gedeckt sind. Rein altersbedingte Kosten, die anfallen, weil ein älterer Mensch nicht mehr für sich sorgen kann oder wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 1.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik usw. sind – nach ärztlicher Verordnung – abziehbar. Ebenso sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim

Aufwendungen für das rein altersbedingte Wohnen in einem Heim (Wohnstift) sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Denn es ist nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Heim wohnt, weil er nicht mehr für sich sorgen kann oder will.[1] Anders ist es bei einer krankheitsbedingten – darunter fällt auch die pflegebedingte – Heimunterbringung. Hier sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / Zusammenfassung

Begriff Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere, wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich ist. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 2.2 Unterbringung in einem Heim

Ist der Angehörige in einem Heim untergebracht, sind – vergleichbar mit den Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine eigene Unterbringung[1] – nicht nur die Kosten der medizinischen Leistungen und die gesondert abgerechneten Pflegekosten, sondern auch die allgemeinen Pflegekosten einschließlich der Unterbringungskosten nach § 33 EStG zu berücksichtigen, soweit sie die Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entspannungssessel

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Krankheitskosten Rz 10 Hilfsmittel.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erben

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über; zu übernommenen Einkunftsquellen des Erblassers, zu Versorgungsbezügen, zur Weiterleitung von > Arbeitslohn an Miterben und besonders zur Rechtsposition des Erben > Rechtsnachfolger (vgl auch AEAO zu §§ 45und 122). Prozesskosten zur Abwehr von Ansprüchen, die sich gegen e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zuckerkrankheit

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Berufskrankheiten Rz 2, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 19, 26/1, > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ernährung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Körpergröße, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsveranstaltungen, > Bewirtung, > Fortbildungsveranstaltungen, > GeschenkeRz12 ff, > Getränke, > Krankheitskosten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zöliakie

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mehraufwendungen für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie (einer Erkrankung des Magen-Darm-Trakts) führen nicht zu AgB (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Krankheitskosten Rz 10 Zöliakie); dies ist nach BFH/NV 2022, 120 = HFR 2022, 239 verfassungsgemäß und gilt ebenso bei entsprechender Erkrankung eines Kindes der Stpfl. Sie begr...mehr