Fachbeiträge & Kommentare zu Krankheitskosten

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 141 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der sog. Universalsukzession. Der Erbe setzt die Rechts- und Pflichtverhältnisse des Erblassers grundsätzlich mit demselben rechtlichen Inhalt fort, er tritt voll an die Stelle des Erblassers (s. Marotzke in Staudinger, § 1922 BGB Rn. 45). Insoweit ist die Formulierung in § 1967 Abs. 1 BGB, dass der Erbe (nur) für die Nachlass...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Krankheitskosten

Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.[1] Entsprechendes gilt für Kurkosten, wenn sie nachweisbar zur Beseiti...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arztkosten

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufskrankheiten

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Spielsucht

S. "Krankheitskosten"; s. Krankheitskosten-ABC "Suchtkrankheiten"; "Kurkosten"; "Entziehungskur".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Sucht

S. "Krankheitskosten"; s. Krankheitskosten-ABC "Suchtkrankheiten"; "Kurkosten"; "Entziehungskur".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Heilmittel

Aufwendungen für Brillen, Bruchbänder, Hörapparate usw. sind unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten abziehbar. Einzelheiten s. "Krankheitskosten".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Allergie

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Außergewöhnliche Belastunge... / Fahrtkosten

Aufwendungen für Mittagsheimfahrten mangels Zwangsläufigkeit: nein; auch dann nicht, wenn die Zwischenheimfahrten zwecks Diätverpflegung oder wegen ärztlich empfohlener mittäglicher Bettruhe erfolgen.[1] Bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit einer mittäglichen Bettruhe sollte die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten bejaht werden;...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Sport

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Außergewöhnliche Belastunge... / Taxikosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Begleitperson

S. Krankheitskosten-ABC "Begleitbedürftigkeit".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kurkosten

Aufwendungen für eine Heilkur sind abziehbar, wenn und soweit ihre Zwangsläufigkeit nachgewiesen ist. Dies setzt voraus, dass die Reise nachweislich zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig ist, eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und die verordneten Kurmaßnahmen am Kurort unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Zur Verhinderu...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Arznei- und Arztkosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Babyausstattung

Aufwendungen für die Babyausstattung: nein, auch nicht bei Zwillingsgeburt.[1] Abziehbar sind dagegen Aufwendungen anlässlich der Geburt eines Kindes, z. B. Entbindungskosten[2], die grundsätzlich als Krankheitskosten beurteilt werden, s. "Krankheitskosten". Die Kosten einer Haushaltshilfe wurden bei einer Drillingsgeburt nicht als agB anerkannt.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Toupet

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Außergewöhnliche Belastunge... / Befruchtung

S. Krankheitskosten-ABC unter "Befruchtung, künstliche".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schwimmbad

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Außergewöhnliche Belastunge... / Fitness-Studio/ärztlich betreutes Sportstudio

Aufwendungen hierfür sind regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig;[1] wegen Einzelheiten s. Krankheitskosten-ABC "Sport".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankenhaustagegeldversicherung

Die Leistungen sind – wegen des engen Zusammenhangs mit den Krankenhauskosten und damit mit den Krankheitskosten – von den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen abzuziehen.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Steuerberater

Einem Steuerberater kann als grobes Verschulden angelastet werden, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach Krankheitskosten zu befragen, die als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen können.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Reisekosten

S. "Besuchsfahrten" und – insbesondere wegen der Höhe – "Krankheitskosten".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Zusammenfassung

Überblick Außergewöhnliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen infolge außergewöhnlicher Umstände über den regelmäßigen Lebensbedarf hinaus entstehen, werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Sie müssen zwangsläufig erwachsen sein und die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG). Die Begriffe "Belastung", "außergewöhnlich", "z...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kinder

Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. In Betracht kommt aber der Abzug von Kinderbetreuungskosten[1], Ausbildungskosten als Sonderausgaben[2] und Fortbildungskosten als Werbungskosten.[3] Im Übrigen sind Unterhaltsleistungen regelmäßig durch die t...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kraftfahrzeugunfall

Aufwendungen für die Beseitigung von Körperschäden, die ein Steuerpflichtiger selbst bei einem Verkehrsunfall erlitten hat, sind in gleichem Umfang wie Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen. Auch die durch einen Unfall aufgrund schuldhaften Verhaltens ausgelöste Schadenersatzpflicht (Personen- und Sachschäden) kann ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung zu berü...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Alkoholiker

Aufwendungen zur Heilung oder Linderung sind als Krankheitskosten zwangsläufig. Die Kosten für eine Entziehungskur oder den Besuch einer Gruppe der Anonymen Alkoholiker sind anzuerkennen.[1] Die Teilnahme an den Gruppentreffen muss als therapeutische Maßnahme medizinisch indiziert sein.[2] Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Trunksucht oder zur Verhinderung eines Rückfa...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Delfintherapie/Alternativmedizin

Aufwendungen für Behandlungen mit wissenschaftlich umstrittenen Methoden wie für eine Delfintherapie sind – mögen sie auch auf den ersten Blick nicht wertlos sein – grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die medizinische Indikation durch ein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dien...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Unfallschäden

Durch Unfall veranlasste Aufwendungen zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit sind als Krankheitskosten abziehbar. Desgleichen die Aufwendungen zur Beseitigung von nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schädigungen Dritter (Personen- und Sachschäden).[1] Alle anderen Schäden, insbesondere eigene Sachschäden, sind grundsätzlich nicht abziehbar, da es sich i...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Adoption

Aufwendungen anlässlich der Adoption eines Kindes, z. B. Vermittlungskosten, Reise- und Aufenthaltsaufwendungen, Anwalts- und Notarhonorare wurden bisher mangels Zwangsläufigkeit nicht anerkannt – auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten.[1] Denn die Adoption stellt keine medizinische Heilmaßnahme hinsichtlich der Unfruchtbarkeit der Adoptiveltern dar.[2] Das ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / AIDS

Aufwendungen zur Linderung von AIDS (Krankheitskosten): ja, soweit nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar, z. B. bei Infektion während der Berufsausübung (Klinikpersonal).[1] Bei Betreuung eines AIDS-Kranken setzt der Pflegepauschbetrag[2] eine besondere persönliche Beziehung zu dem Erkrankten voraus.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kleidung

Aufwendungen für die Anschaffung von Kleidung und Hausrat mangels Außergewöhnlichkeit i. d. R.: nein. Eine Ausnahme gilt[1], wenn Kleidung oder Hausrat durch ein unabwendbares Ereignis (infolge höherer Gewalt, z. B. Krieg, Vertreibung, Brand, Hochwasser, Unwetter, auch Diebstahl) verloren wurden und wiederbeschafft werden müssen.[2] Es muss sich bei den wiederbeschafften Geg...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Altenheim

Die für die altersbedingte eigene Unterbringung des Steuerpflichtigen ganz allgemein erwachsenden Aufwendungen in einem Altenheim sind grundsätzlich nicht abziehbar.[1] Dagegen sind Kosten für die eigene krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einem Altenheim, abzüglich der Haushaltsersparnis, von Erstattungen und der Pflegezulage nach § 35 BVG, als außergewöh...mehr

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Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ersatzmutterschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft ("Leihmutterschaft") entstehen nicht zwangsläufig.[1] Bei einem gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paar beruht die Kinderlosigkeit nicht auf einer Krankheit, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung. Die Ersatzmutterschaft kann (ebenso wie im Fall einer Adoption)[2] nicht als medizinische Heilbehandlung einer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.1 Begriffe

Rz. 69 Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen verbinden § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestimmte Bewertungsvorschriften mit den Begriffen "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fällige Verpflichtungen". Begriffsdefinitionen finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. Lediglich in der Gesetzesb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.1 Krankheitsbedingte Pflegekosten

Zu unterscheiden sind krankheitsbedingte von nicht krankheitsbedingten Pflegekosten. Nur die ausschließlich krankheitsbedingten Pflegekosten, d. h. Aufwendungen zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie nicht anderweitig, z. B. von der Kranken- oder Pflegeversicherung, gedeckt sind. Wichtig Rein altersb...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.1 Kosten für Pflege- und Hilfskräfte

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst, auch Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege[1], sind ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege entfallen, d. h. aufgrund der entsprechenden Feststellungen u...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.3 Unterbringung eines Kindes zur Pflege in einem Heim

Bei der krankheits- bzw. pflegebedingten Unterbringung eines Kindes in einem Heim sind die gesamten Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Eine Aufteilung in einen mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegoltenen Anteil für die Unterbringung und einen darüber hinaus nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Pflegeanteil ist nicht vorzunehmen. Vielmehr gehören zu...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.2 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Die Finanzverwaltung[1] erkennt bisher die Pflegeaufwendungen nur an, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung des Versicherers bzw. eine Bescheinigung über die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) nachgewiesen wird[2], d. h. durch einen Ausweis nach dem Sozialgesetzbuch XI (Merkzeichen "H" – hilflos oder "Bl" – blind) oder durch einen Besche...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1.4 Andere Aufwendungen

Aufwendungen, die begrifflich zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht.[1] Dies gilt auch insoweit, als diese Aufwendungen infolge von Höchstbeträgen oder wegen Inanspruchnahme von Pauschbeträgen sich konkret nicht oder nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.[2] Ausnahmen bestehen bei Aufwendungen für die eigene Beru...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.2 Tatsächliche Gründe

Voraussetzung ist ein unabwendbares Ereignis, das den Steuerpflichtigen in eine existenzgefährdende Zwangslage bringt, sodass er den Aufwendungen nicht ausweichen kann. An der Zwangsläufigkeit fehlt es, wenn er zwar den Aufwendungen nicht ausweichen kann, er aber selbst freiwillig die Ursache für die Unausweichlichkeit gesetzt hat. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich wird. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Zusammenfassung

Überblick Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören. Sie werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) werden sie allerdings nur insoweit berücksichtigt, als...mehr