Fachbeiträge & Kommentare zu Krankheitskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.15 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Sie sind nur im Rahmen der Entfernungspauschale [1] abzugsfähig. Diese beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 bereits ab dem ersten Entfernungskilometer 0,38 EUR pro Entfernungskilometer, höchstens jedoch 4.500 EUR. Bisher (VZ 2022 bis 2025) konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 30 Cent angesetzt werden.[2] Wichtig Fahr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten/Vorsorgeaufwendungen/behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.3 Sonderbedarf

Rz. 35 Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger außergewöhnlicher Bedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Er kann deshalb ohne die Einschränkungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unter den Sonderbedarf fallen daher nur Aufwendungen, die weder den Elementarbedarf noch den regelmäßigen Mehrbedarf betreffen (Klein, in: KK-FamR,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenhaus

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zur Anwendung des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 55 ff) bei der verbilligten Abgabe von Arzneien an das > Krankenhauspersonal > Medikamente; Außerdem > Arbeitgeber Rz 3, > Ärzte Rz 10 ff, > Krankheitskosten Rz 10 Krankenhaus , > Krankheitskosten Rz 10 Trinkgelder , > Ordensangehörige Rz 2, 3, > Mahlzeiten Rz 10 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengymnastik

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Krankengymnasten (Physiotherapeuten) können selbständig tätig oder als ArbN zB im Krankenhaus angestellt sein; zu den maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Krankengymnastik können zu AgB iSv § 33 EStG führen (> Krankheitskos...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankendiät

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, werden nicht als AgB berücksichtigt (§ 33 Abs 2 Satz 3 EStG); > Außergewöhnliche Belastungen Rz 6 und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung und > Krankheitskosten Rz 10 Diätverpflegung .mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fitness

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 64, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Betriebssport, > Physiotherapie Rz 2–5, > Polizei Rz 12, > Sozialräume. > Außergewöhnliche Belastungen stellt das Rückentraining im Fitness-Studio idR nicht dar (> Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstudio). Ergänzend > Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstracker.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen sind Umzugskosten idR nicht, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Immobiliene...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilbehandlung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Steuerabzug als > Außergewöhnliche Belastungen > Krankheitskosten, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff und > Kurkosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind solche für den typischen Unterhalt, d. h. die üblichen für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Typische Unterhaltsaufwendungen – insbesondere für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und notwendige Versicherungen – können nu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häusliche Krankenpflege

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Besteuerung der > Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, zB wenn der > Arbeitgeber angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 25.11.2020, Rz 32 Beispiel 23, BStBl 2020 I, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehgerät

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Fernseh- bzw TV-Geräte unentgeltlich an > Arbeitnehmer überlassen, führt das zu einem geldwerten Vorteil (Sachbezug). Als Wert des Sachbezugs ist monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Kaufpreises anzusetzen (FinMin SH vom 12.10.2001, > Anh 15 S 15). Wird Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren eingeräumt, ist die Gebühre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Menschen mit Behinderung / 2 Krankheitskosten

Außerordentliche Krankheitskosten können neben den Pauschbeträgen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wie z. B. die Kosten einer Heilkur, wenn die Zwangsläufigkeit der Kur durch ein vor Kurantritt eingestelltes amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entfernungspauschale / 6.2 Werbungskostenabzug für Unfallkosten neben Entfernungspauschale

Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auf sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Mobilitätskosten und damit auch auf Unfallkosten, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.[1] Die Finanzverwaltung vertritt abweichend hiervon eine großzügigere Auffassung. Aufwendungen für Unfallschäden wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vermeidung eines zu hohen Lohnsteuereinbehalts, können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag für zu erwartende, erhöhte Aufwendungen beantragen. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Der Arbeitgeber muss die elektronische Lohnsteuerkarte bei dem vom BZSt bundesweit zentral geführten Datenpool abru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 7 Außergewöhnliche Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören z. B. Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige. Der abzugsfähige Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen beträgt 2024 11.604 EUR.[1] Für den Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, erhält der Arbeitnehmer einen als auße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.3 Steuererstattungen

Steuererstattungen stellen aus unterhaltsrechtlicher Sicht Einkommen dar. Sie sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zu berücksichtigen (sog. In-Prinzip). Bei Selbstständigen kann hingegen auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Ist innerhalb der letzten 12 Monate eine Steuererstattung geflossen, erhöht diese grds. das unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wahltarife / 1 Arten

Für die Krankenkassen sind folgende Tarifgestaltungsmöglichkeiten vorgesehen, die jeweils in der Satzung der einzelnen Krankenkasse geregelt werden müssen: SelbstbehalttarifeWenn Mitglieder in einem Jahr einen Teil ihrer Krankheitskosten selber tragen (Selbstbehalt), hat die Krankenkasse im Gegenzug an diese Mitglieder Prämien auszuzahlen.[1] Nichtinanspruchnahme von Leistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfallkosten / 2 Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Ungeachtet der Abzugsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberersatz für Unfallkosten mangels Steuerbefreiung lohnsteuerpflichtig, wenn der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder während einer zweiten oder weiteren Familienheimfahrt pro Woche eingetreten ist. Der Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber ist – abgesehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beihilfen / 1 Arbeitsrechtliche Grundsätze

Bis auf wenige Ausnahmen sind Beihilfen des Arbeitgebers, etwa Zuschüsse zu Krankheitskosten, Fahrtkosten oder ähnlichen Aufwendungen, freiwillige Zusatzleistungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben aus: einer vertraglichen Regelung im Arbeitsvertrag einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag einer betrieblichen Übung, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.18 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2023). Lohnkosten der Kinder – die man unter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27 In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.13 Beitragsrückerstattungen

Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42 Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, Haftpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.12 Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49

Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreien Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9 Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelastun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 28-33

Getrennte Eintragungen (Zeilen 27-34, 35-42 und 43-50) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Belegcheck Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rauchen / 4 Wie wirkt sich das Rauchverhalten der Mitarbeiter aus?

Die Gesamtkosten des Rauchens für die Gesellschaft sind schwer zu beziffern und nur beschränkt aussagefähig, weil Kosten und Einnahmen an unterschiedlichen Stellen im System anfallen. Erkennbar ist, dass die durch Rauchen verursachten Krankheitskosten (inklusive Arbeitsausfall, Frühverrentung usw.) deutlich über den Einnahmen durch die Tabaksteuer liegen. Schwer bezifferbar ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.6 Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen nach der Vorschrift des § 33 EStG können nur insoweit bei der Bildung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden, als sie die voraussichtliche zumutbare Belastung übersteigen. Wer die Aufwendungen getragen hat, ist ohne Bedeutung. So können z. B. Krankheitskosten der Ehefrau als Lohnsteuerabzugsmerkmal des Ehemanns ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internat

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Ausbildungsfreibetrag Rz 15 ff, > Internationale Schulen Rz 2, > Kinderbetreuung, > Krankheitskosten Rz 10 Asthma, > Krankheitskosten Rz 10 Auswärtige Unterbringung, > Krankheitskosten Rz 10 Internat, > Krankheitskosten Rz 10 Privatschule, > Schulgeld. Aufwendungen für die Unterbringung eines schwer erziehbaren Kindes in einem Internat, von dem au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Augenleiden

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 29, > Berufskrankheiten, > Bildschirmbrille, > Brille, > Krankheitskosten Rz 6 und > Krankheitskosten Rz 10 Brille und Hilfsmittel.mehr