Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.14 Internatsunterbringung und Privatschulen

Rz. 71 Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bereits als Sonderausgabe abziehbar und können deshalb – in Höhe des als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Betrags – nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der übersteigende Betrag hingegen kann abziehbar sein, sofern die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vorlieg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.12 Geburten

Rz. 68 Aufwendungen anlässlich einer Entbindung sind wie Krankheitskosten zu qualifizieren und insoweit abzugsfähig, als diese nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.[1] Kosten für die Ausstattung des Kindes sind hingegen generell nicht abzugsfähig, auch wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt.[2] Diese erfordern zwar erhöhte Aufwendungen, zugleich wird jedoch au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.20 Tierhalterhaftung, Tierarztkosten

Rz. 113 Kosten für die Haltung und Haftung von Tieren bzw. durch Tiere verursachte Schäden (§§ 833 und 834 BGB) sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da die Tierhaltung regelmäßig auf freiwilliger Basis erfolgt und Aufwendungen daher nicht zwangsläufig erwachsen. Darüber hinaus sollte vom Stpfl. regelmäßig erwartet werden können, eine Tierhalterhaftpflichtve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1.1 Begriff des Abflusses

Rz. 26 Anders als § 11 Abs. 1 S. 1 EStG stellt § 11 Abs. 2 S. 1 EStG dem Wortlaut nach nicht auf das Abfließen, sondern darauf ab, wann Ausgaben "geleistet" worden sind. Dieser unterschiedlichen Formulierung kommt jedoch keine entscheidende Bedeutung bei. Denn Zufluss und Leistung stellen in diesem Zusammenhang nach allgemeiner Meinung korrespondierende Begriffe dar.[1] Für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2 Belastung des Einkommens, Mittelherkunft

Rz. 13 In früherer, zwischenzeitlich überholter Rspr. wurde vom BFH regelmäßig verlangt, dass die Aufwendungen aus dem laufenden Einkommen und nicht aus vorhandenem Vermögen geleistet wurden.[1] Dieses Verständnis ist indes auf eine frühere Rechtslage zurückzuführen, in der vom Gesetz noch eine "wesentliche Beeinträchtigung" des Stpfl. als zusätzliches Tatbestandsmerkmal gef...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auftragskalkulation mit Zwi... / 2 Stammdaten erfassen

Wechseln Sie über die Startseite in das Arbeitsblatt Stammdaten (s. Abb. 1). Tragen Sie hier bitte die nachfolgenden Werte getrennt für den Projekt- und für den Werkstattbereich ein. Abb. 1: Geben Sie in diesem Arbeitsblatt die Stammdaten für Ihre Vor- und Nachkalkulation ein Stunden-Verrechnungssatz: Es handelt sich hier um den Nettobetrag, den Sie im Projektbereich sowie für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Vorteilsübertrag

Rz. 25 Nach älterer Rspr. des BFH erfolgte eine Übertragung von Vorteilen, soweit eine Überkompensation vorgelegen hat.[1] In Fällen, in denen ein Anrechnungsüberhang von anzurechnenden Vorteilen bestand (im vorliegenden Fall Krankenhaustagegeld), wurde eine Verrechnung mit Kosten gleicher Art vorgenommen, auch wenn diese nicht im Anwendungsbereich der Kompensation lagen. In...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.7 Denkmalschutz

Rz. 57 Kosten für die gesetzliche Verpflichtung des Denkmalschutzes sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Einerseits kann sich ein Abzug bereits aus anderen Vorschriften ergeben, insbesondere gem. § 7i oder § 10f EStG. Andererseits fehlt es an der Zwangsläufigkeit, da der Stpfl. das unter Denkmalschutz stehende Gebäude regelmäßig freiwillig erworben oder den E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1.3 Unabhängigkeit vom Zufluss beim Gläubiger

Rz. 29 Ebenso wie die Behandlung einer Ausgabe oder einer Verbindlichkeit beim Schuldner ohne Auswirkung auf den Zufluss beim Gläubiger ist (Rz. 17), beurteilt sich auch umgekehrt die Frage des Abflusses beim Schuldner unabhängig davon, wie der Sachverhalt beim Gläubiger zu behandeln ist. Der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über einen Vermögensgegenstand und dam...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 § 11 Abs. 1 S. 1 EStG normiert für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen als allgemeinen Grundsatz das Zuflussprinzip. In § 11 Abs. 2 S. 1 EStG werden die Ausgaben nach dem Abflussprinzip dem Kj. zugeordnet, in dem sie geleistet wurden. § 11 Abs. 1 S. 2 bis 4 und Abs. 2 S. 2 bis 3 EStG enthalten folgende Durchbrechungen des Zu- und Abflussprinzips: Nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1.2 Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

Rz. 27 Der Begriff des Abflusses ist wirtschaftlich zu verstehen. Ausgaben sind deshalb in dem Vz abziehbar, in dem der Stpfl. die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Gegenstand der geschuldeten Erfüllungsleistung verloren hat und bei ihm damit objektiv eine Vermögensminderung eingetreten ist.[1] Anders als für den Zuflusszeitpunkt (Rz. 15) ist für den Zeitpunkt der Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.19 Schuldzinsen

Rz. 112 Schuldzinsen können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, sofern das Darlehen zur Deckung von Kosten einer außergewöhnlichen Belastung aufgenommen wurde.[1] Dasselbe gilt für andere Kreditkosten. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob anderes Vermögen vorhanden ist, aus dem der Stpfl. die Kosten tragen könnte. Erhaltene Vorteile wie z. B. Versicherungsleist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.5 Mehrere Schuldverhältnisse

Rz. 25 Schuldet der Schuldner gleichartige Leistungen aus mehreren Schuldverhältnissen, so kann er grundsätzlich bestimmen, welche Leistung er erbringen will (§ 366 Abs. 1 BGB, Leistungsbestimmungsrecht).[1] Daran ist auch das Steuerrecht gebunden.[2] Dies gilt auch für die in § 366 Abs. 2 BGB angegebene Reihenfolge, soweit eine Bestimmung durch den Schuldner nicht erfolgt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.3 Nachweis bei Zweifeln am Vorliegen einer Krankheit oder einer Heilbehandlung

Rz. 79 S. hierzu Rz. 44a. Regelmäßig wird ein "ex ante" einzuholendes amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung eines Vertrauensarztes vor Behandlungsbeginn benötigt, um die Zwangsläufigkeit der Kosten nachzuweisen, sofern einer der Fälle des § 64 EStDV vorliegt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auftragskalkulation mit Zwi... / 3 Vorkalkulation

Im Kopfbereich des Arbeitsblatts Vorkalkulation tragen Sie die allgemeinen Projektdaten ein, also den Namen und die nähere Bezeichnung des Projekts, die interne Auftragsnummer sowie den Namen der Person, die für die Kalkulation und die Kontrolle verantwortlich ist (s. Abb. 2). Abb. 2: Hier erfassen Sie die Daten für Ihre Vorkalkulation. Für die Vorkalkulation tragen Sie die fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auftragskalkulation mit Zwi... / 5 Nachkalkulation

Ist der Auftrag abgeschlossen, wird nun die Nachkalkulationdurchgeführt (s. Abb. 9). Abb. 9: Die kompletten Daten mit den reduzierten Eingabemöglichkeiten für Ihre Nachkalkulation Wie Sie sehen, reduzieren sich hier Ihre Eingabemöglichkeiten, wie etwa die Zuschläge samt den dazugehörigen Berechnungsfeldern. Tragen Sie hier nachfolgende Daten ein: Umsatz: Während sich der geplan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3 Ärztliche Heil- und Hilfsmittel

Rz. 17 Eine weitere Ausnahme der Gegenwartslehre sind Aufwendungen, die medizinisch indiziert sind. Sofern Heil- und Hilfsmittel angeschafft werden, die zur Abmilderung oder Beseitigung krankheitsbedingter Folgen dienen, liegt insoweit auch eine außergewöhnliche Belastung vor, die im Rahmen des § 33 EStG zu berücksichtigen ist.[1] Hierunter fallen insbesondere Hörgeräte, Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2.1 Verschulden

Rz. 33 Eine Unentziehbarkeit von Aufwendungen kann dann unbeachtlich sein, wenn der Stpfl. die Ursache durch freiwilliges Verhalten selbst gelegt hat und für die Folgen selbst verantwortlich ist. In solchen Fällen ist eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben.[1] Rz. 34 Die Reichweite der Ursachenforschung ist begrenzt. Eine dezidierte Ausforschung privater oder familiärer Umstände...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus der Vermögenssph...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.4 Zivilprozesse

Rz. 106 Gegen die Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung spricht die generelle Vermutung, dass der Stpfl. seine rechtlichen Verhältnisse selbst gestalten kann und das für den Prozess ursächliche Ereignis mithin typischerweise nicht zwangsläufig erwächst.[1] Gem. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG sind ab dem Vz 2013 Kosten nunmehr auch explizit für einen Zivi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die heutige Fassung des § 11 EStG, der für die steuerliche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ausschließlich auf den Zufluss bzw. den Abfluss, abstellt, geht bereits auf das EStG 1934 zurück. Nach der Fassung des EStG 1925 war ausschlaggebend, wann Einnahmen fällig geworden oder, ohne fällig zu sein, tatsächlich zugeflossen waren. Die Rspr. stellte allerdings (später...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

5.2.1 Voraussetzungen der Durchbrechung des Zuflussprinzips Rz. 41 Das allgemeine Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG wird im Rahmen des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG unter folgenden Voraussetzungen durchbrochen: Es muss sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handeln. Die Einnahmen müssen dem Stpfl. kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kj. zugeflossen se...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.17 Lösegeld/Fluchthilfe/Erpressung

Rz. 98 Lösegeldzahlungen können als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren sein, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Zwangsläufigkeit aufgrund tatsächlicher Gründe liegt insbesondere bei der Bedrohung des eigenen Lebens oder der Gesundheit vor, oder soweit ein Angehöriger oder Dritter bedroht wird. Dies gilt aber nicht, wenn der Stpfl. die Ursache der Bedrohung selbst gele...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen

Rz. 37 Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann aus rechtlichen Gründen gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtspflicht zur Leistung des Stpfl. besteht. Diese kann sich auf gesetzlicher Basis, einem Verwaltungsakt oder auf vertraglicher Grundlage ergeben.[1] Generell ist jedoch zusätzlich zu differenzieren, ob die Rechtspflicht mit oder ohne freiwillige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.13 Hausrat und Kleidung

Rz. 69 Sowohl Aufwendungen für Kleidung als auch Hausrat sind grundsätzlich Aufwendungen des üblichen Lebensunterhalts und nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Darüber hinaus entsteht dem Stpfl. regelmäßig ein Gegenwert.[1] Allerdings kann bei der Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidungen aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses (Naturkatastrophe) oder sons...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auftragskalkulation mit Zwi... / Zusammenfassung

Überblick Verdienen Sie genug mit Ihren Aufträgen? Ob und wie viel Gewinn Sie bei einem Auftrag erzielen, hängt von einer genauen Kalkulation ab. Mit dieser Excel-Vorlage für eine Auftragskalkulation stellen Sie nicht nur fest, ob die geplante Auftragssumme kostendeckend ist bzw. wie viel Gewinn nach Abzug aller externen und internen Kosten übrig bleibt. Vielmehr erkennen Si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2 Keine Zwangsläufigkeit bei Verursachung durch den Steuerpflichtigen

3.2.1 Verschulden Rz. 33 Eine Unentziehbarkeit von Aufwendungen kann dann unbeachtlich sein, wenn der Stpfl. die Ursache durch freiwilliges Verhalten selbst gelegt hat und für die Folgen selbst verantwortlich ist. In solchen Fällen ist eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben.[1] Rz. 34 Die Reichweite der Ursachenforschung ist begrenzt. Eine dezidierte Ausforschung privater oder fa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.4 Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Rz. 47 § 11 Abs. 1 S. 2 EStG ordnet als Rechtsfolge die Zugehörigkeit vor- und nachschüssiger Zahlungen zu dem Kj. an, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit entscheidet sich danach, für welchen Zeitraum eine Leistung erbracht worden ist.[1] Auf die Fälligkeit kommt es nicht an (Rz. 45).[2] Damit werden zwar durch die Annäherung an die Gewinnerm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.6 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9a Es wurde eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 9.12.2004[1] gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.3 Unabhängigkeit von der Behandlung beim Schuldner

Rz. 17 Die Behandlung einer Ausgabe oder einer Verbindlichkeit beim Schuldner ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf die Frage des Zuflusses beim Gläubiger. Häufig wird zwar die Erlangung der Verfügungsmacht durch den Empfänger dem Verlust der Verfügungsmacht beim Leistenden entsprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend. Dass Abfluss und Zufluss zeitlich auseinander fallen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.2 Vorläufige Vermögensverschiebung

Rz. 30 Entsprechend der Behandlung beim Zufluss (Rz. 19f.) ist auch bei der Frage, ob Vermögenswerte abgeflossen sind, nicht darauf abzustellen, ob die beim Stpfl. eingetretene Vermögensminderung nur vorübergehend oder von Dauer ist. Ein Abfluss liegt deshalb auch dann vor, wenn die Vermögensverschiebung später wieder rückgängig gemacht wird. Der Berücksichtigung einer Zahlu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.1 Voraussetzungen der Durchbrechung des Zuflussprinzips

Rz. 41 Das allgemeine Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG wird im Rahmen des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG unter folgenden Voraussetzungen durchbrochen: Es muss sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handeln. Die Einnahmen müssen dem Stpfl. kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kj. zugeflossen sein. Nach derzeitig h. M. müssen die Einnahmen kurze Zeit vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.3 Kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel

Rz. 46 Als "kurze Zeit" ist nach st. Rspr. ein Zeitraum von höchstens 10 Tagen anzusehen.[1] Dies gilt für die Zeit vor und auch nach dem Jahreswechsel. Diese Höchstgrenze kann auch in besonderen Einzelfällen nicht erweitert werden.[2] Der Zeitraum gilt sowohl für die Fälligkeit als auch für die Leistung, also den Zeitraum v. 22.12. bis zum 10.1. § 108 Abs. 3 AO ist nicht au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.1 Vorbemerkung

Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere sofern das der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis entsprechend ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.2 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Rz. 42 Einnahmen sind wiederkehrend, wenn die Zahlungen von vornherein und ihrer Natur nach nicht einmal – oder rein zufällig mehrmals –, sondern aufgrund des bestehenden Rechtsverhältnisses in regelmäßiger Wiederkehr zu erbringen sind, z. B. Mietzahlungen, Zinsen, Gehälter.[1] Entscheidend ist, ob sich die Erbringung wiederkehrender Leistungen aus dem zugrunde liegenden Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.1 Tatsächlicher Vorgang

Rz. 14 Der Begriff des Zuflusses wurde von der Rspr., ausgehend von dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers, losgelöst vom Wortlaut entwickelt (Rz. 10). Unter Zufluss ist danach ein tatsächlicher Vorgang zu verstehen, der zur Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führt (Rz. 15). Fiktive Einnahmen sind nicht anzusetzen; der Zufluss kann n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 3 Disagio bei Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung[1] gilt steuerlich das Zufluss- und Abflussprinzip:[2] Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden grundsätzlich im Jahr der Zahlung erfasst. Eine Ausnahme dieses Prinzips besteht bei Ausgaben, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet werden; hier hat eine gleichmäßige Verteilung der Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 2.2.3 Keine Teilwertabschreibung eines Disagios

Ein Disagio kann steuerrechtlich nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, wenn sich die allgemeinen Kreditbedingungen so verändert haben, dass ein gleiches Darlehen zu besseren Konditionen auf dem Kapitalmarkt zu erhalten ist. Nach Ansicht des BFH geht es bei einem unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktivierten Disagio nicht um die Bewertung eines Wirtsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.4 Entgelt während der gesetzlichen Arbeitsbefreiung

Für die versäumte Arbeitszeit ist das Entgelt (§ 21 TVöD) fortzuzahlen. Steht dem Angestellten ein Ersatzanspruch auf Verdienstausfall zu, gilt das vom Arbeitgeber fortgezahlte Entgelt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf diese Leistungen. Der Beschäftigte hat den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen (bei der Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 7: Bodenschutz,... / 2.2 Länder

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 1.2.3 Zugriff auf Steuerberaterplattform über Fachsoftware

Die in der Steuerberatungskanzlei eingesetzte Fachsoftware soll zur Identifizierung und Authentifizierung über eine digitale Schnittstelle auf die Steuerberaterplattform zugreifen können.[1] Mit der Einrichtung einer Schnittstelle wird es den Herstellern von Fachsoftware ermöglicht, eigene Produkte und Dienstleistungen unter Nutzung der Steuerberaterplattform zu entwickeln u...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 1: Einführung u... / 1 Kompetenzen, Prinzipien, Steuerungsinstrumente, Sanktionen

Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern regelt das Grundgesetz. Alle bedeutsamen Umweltbereiche fallen unter Art. 74 GG der konkurrierenden Gesetzgebung, d. h., Bund und Länder können entsprechende Gesetze erlassen, wobei Bundesrecht Vorrang hat. In den Bereichen Naturschutz (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Arten...mehr