Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.1 Listen-Neupreis als Bemessungsgrundlage

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betriebliche Besonderheiten auf der Käufer...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 2.1 Modernisierende Erhaltung

Umstritten ist, ob Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung als bauliche Veränderungen zu qualifizieren sind oder noch den Erhaltungsmaßnahmen zugeordnet werden können. Jedenfalls sind etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeisolierung, insbesondere durch eine fachgerecht ausgeführte Dampfbremse auf der gesamten Dachebene sowie die Ersetzung des vorhandenen Dämmmaterials au...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.2 Zurechnung beim Arbeitnehmer

Gehen Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer über, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Fälle des sog. "Behördenleasings" liegt keine Dienstwagenüberlassung vor. Bei diesen Verträgen übernimmt der Arbeitnehmer im Innenverhältnis gegenüber sei...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.1 Doppelt qualifizierte Mehrheit

Voraussetzung ist zunächst, dass mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Maßnahme stimmen und dabei (mehr als) die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. In der Literatur ist umstritten, ob mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile erforderlich ist oder "mehr als" die Hälfte der Miteigentumsanteile.[1] Obergerichtliche Rechtsprechung ist zu dieser Thematik so...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.3 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage bei der 1-%-Methode nur mit 50 % angesetzt.[1] Die Halbierung des Bruttolistenpreises führt im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % und wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.1 Eigentümer informieren und Entscheidung herbeiführen

Auf Grundlage eines Begehungsprotokolls und der Ergebnisse einer ergänzenden Kontrolle bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch Fachunternehmen sollte hinsichtlich des ermittelten Erhaltungsbedarfs eine Prioritätenliste erarbeitet und die Wohnungseigentümer entsprechend informiert werden. Die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" erforderlicher Maßnahmen der Erhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.2 Ursachenklärung

Vor der Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen muss freilich der konkrete Bedarf geklärt sein. Es muss also sowohl der Schadensumfang als auch dessen Ursache geklärt sein.[1] Es widerspricht jedenfalls regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen zu veranlassen, bevor die Ursache von Mängeln überhaupt geklärt ist.[2] Abhängig von der Höhe der Gu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.3 Angebote einholen

Grundsätzlich ist im Rahmen der Beschlussfassung über Maßnahmen der baulichen Veränderung zu beachten, dass inhaltliche Mängel des Beschlusses durch die Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse über bauliche Veränderungen verstoßen also nicht nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sie zu einer grundlegenden Umgest...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Betrieb von Schmal... / 4 Nebenarbeiten

Auch in einem Schmalgang müssen gelegentlich Tätigkeiten durchgeführt werden, die nicht während des laufenden Betriebes durchgeführt werden können. Zu diesen sog. Nebenarbeiten zählen z. B. die Inventur, Reparaturen oder Kontrolltätigkeiten. Während dieser Arbeiten muss der Schmalgang für Flurförderzeuge gesperrt werden. Diese Sperrung muss aus einer baulichen Einrichtung be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.2 Kürzung des Listenpreises in Abhängigkeit der kWh

Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode wird um die Aufwendungen gekürzt, die auf das Batterie- und Speichersystem entfallen. Aus Vereinfachungsgründen ist ein pauschaler Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität eingeführt worden. Die Kürzung ist auf einen Maximalbetrag von 10.000 EUR begrenzt. Der pauschale Abschlag wird sukzessive um jäh...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 Nichtabziehbare Aufwendungen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögens...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3 Typische Aufwendungen in der Kanzlei

3.1 Bewirtungskosten Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (soweit angemessen) zu 70 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Zur "geschäftlichen" Veranlassung von Bewirtungskosten bzw. dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG hat sich das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17.10....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2 Aufwendungen für die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke (Nr. 1)

2.1 Bedeutung und Geltungsbereich Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, das...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.7 Verfahrenskosten

Rz. 58 Zum Abzugsverbot für mit den Sanktionen zusammenhängende Aufwendungen ab Vz 2019 s. Rz. 66.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.3 Vorsteuer auf Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 37 Nicht abziehbar sind ferner Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, die nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 7 oder Abs. 7 EStG nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Im Einzelnen geht es dabei um Aufwendungen für Geschenke[1], für Bewirtung[2], für Gästehäuser[3], für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten und damit zusammenhängende Bewirtungen[4] und für unangeme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserzie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 51 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG, der durch den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auch für den unter das KStG fallenden Personenkreis gilt, enthält Abzugsverbote für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde in der Bundesrepublik Deutschland oder von Organen der EU festgesetzt werden, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.6 Durchführung des Abzugsverbots

Rz. 43 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass das Jahresergebnis durch Aufwendungen für nichtabziehbare Steuern und Nebenleistungen vermindert worden ist. Es ist gleichgültig, ob die Gewinnminderung durch Zahlung oder durch Bildung einer Rückstellung zulasten des Jahresergebnisses eingetreten ist.[1] Ist das Jahresergebnis um nichtabziehbare Steuern vermindert worde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.5 Verfahrenskosten

Rz. 66 Die mit den betrieblich veranlassten Sanktionen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, unterfielen bislang nicht dem Abzugsverbot, weshalb sie nach allgemeinen Grundsätzen auch dann abziehbare Betriebsausgaben waren, wenn die Sanktion selbst unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fiel. Diese Grundsätze galten nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.3 Sonstige Personensteuern

Rz. 32 Zu den nichtabziehbaren sonstigen Personensteuern gehören ausländische Steuern, die den inländischen sonstigen Personensteuern entsprechen[1]; die inländische VSt (wegen Verfassungswidrigkeit nicht mehr erhoben ab 1.1.1997); die ErbSt[2], weil sie an die durch die Erbschaft erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben anknüpft und daher eine Personensteuer ist; d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (§ 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen Kosten, die dem Anwalt durch die persönlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.5 Verwarnungsgelder

Rz. 56 Verwarnungsgelder sind die in § 56 OWiG so bezeichneten geldlichen Einbußen, die dem Betroffenen aus Anlass einer Ordnungswidrigkeit mit seinem Einverständnis auferlegt werden. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3 Geldstrafen und Nebenstrafen vermögensrechtlicher Art

4.3.1 Allgemeines Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5 Aufsichtsratsvergütungen und Vergütungen für andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen (Nr. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und dur...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2 Steuern vom Einkommen

3.2.1 Ausländische Steuern vom Einkommen Rz. 27 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören auch ausländische Steuern, sofern sie den inländischen Steuern vom Einkommen entsprechen. [1] Der Erhöhung des Einkommens und der inländischen KSt, die durch Hinzurechnung ausländischer Steuern eintritt, steht in aller Regel gleichzeitig eine steuerliche Entlastung gegenüber....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3 Nichtabziehbare Steuern (Nr. 2)

3.1 Allgemeines Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Ste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4 Umsatzsteuer

3.4.1 Allgemeines Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5 Nebenleistungen zu nichtabziehbaren Steuern

3.5.1 Allgemeines Rz. 39 Steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 10 Nr. 2 KStG sind keine "Nebenabgaben"[1], sondern die in § 3 Abs. 4 AO definierten Nebenleistungen sowie Nebenleistungen nach ausländischem Steuerrecht, die diesen entsprechen. Seit der Änderung des § 10 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 24.3.1999[2] sind sämtliche steuerlichen Nebenleistungen (auch Zinsen), die a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4 Geldbußen, Geldstrafen und sonstige Rechtsfolgen eines Bußgeld- oder Strafverfahrens (Nr. 3)

4.1 Rechtsentwicklung Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2 Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder

4.2.1 Allgemeines Rz. 51 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG, der durch den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auch für den unter das KStG fallenden Personenkreis gilt, enthält Abzugsverbote für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde in der Bundesrepublik Deutschland oder von Organen der EU festgesetzt werden, Leistungen zur Erfüllung von Aufla...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.4 Ordnungsgelder

Rz. 55 Ordnungsgelder sind die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichneten Unrechtsfolgen, die hauptsächlich in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.7 Erstattung nichtabziehbarer Beträge

Rz. 45 Aus dem Abzugsverbot für nichtabziehbare Steuern folgt im Umkehrschluss, dass Erhöhungen des Jahresergebnisses, die aus der Erstattung nichtabziehbarer Ausgaben oder gewinnerhöhenden Auflösung von Rückstellungen resultieren, nicht der KSt unterliegen dürfen und bei Ermittlung des steuerlichen Einkommens außerbilanziell zu kürzen sind, soweit sie das Jahresergebnis erh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In § 10 Nr. 2 KStG 1977...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wege...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.4.2 Rechtslage seit dem 1.1.2023

Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] neu geregelt. Die Begriffe des häuslichen Arbeitszimmers und des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung laut JStG 2022 entsprechen den ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.3 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art

Rz. 54 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art ohne Strafcharakter, wie die Abführung von Mehrerlösen nach den preisstrafrechtlichen Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes i. d. F. v. 3.6.1975[1], die Einziehung nach § 22 OWiG fallen nicht unter das Abzugsverbot; sie sind wie schon in der Vergangenheit abziehbare Betriebsausgaben.mehr