Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haas, Zur Einnahme eines RA aus Streitvorteilsvereinbarung, DStZ/A 1982, 308; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749. Rn. 470 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach hM berühren Tätigkeiten eines Freiberuflers, die nach der Verkehrsauffassung seinem Beruf fremd sind, die Einkünfte aus der freiberuflichen Praxis nicht. Diese ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.6 Berücksichtigung erwarteter und unerwarteter Verluste

Rz. 84 Im Rahmen der Risikoquantifizierung sind sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste zu berücksichtigen. Der erwartete Verlust ("Expected Loss", EL) ist der statistische durchschnittliche Verlust, den ein Institut über einen bestimmten Zeitraum hinweg erwartet. Der unerwartete Verlust ("Unexpected Loss", UL) ist der darüberhinausgehende Gesamtverlust, der aus einem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages

Rz. 292 Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist insbesondere bei komplexen Auslagerungsmaßnahmen alles andere als ein leichtes Unterfangen. Abstrakt gehaltene Formulierungen können sich dabei im Nachhinein als genauso problematisch erweisen wie ein zu hoher Detaillierungsgrad. Auslagerungsverträge haben typischerweise eine mehrjährige Laufzeit, so dass Anpassungen, die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.8 Stresstests für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 154 Das "(Fehl-)Verhaltensrisiko" ("(mis-)conduct risk") bezeichnet das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes infolge der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich Fällen vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens.[1] Dieses Risiko wird von der Aufsicht und den Instituten als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12 Eignung der IT-Systeme und der zugehörigen IT-Prozesse

Rz. 114 Die Eignung der IT-Systeme und der zugehörigen IT-Prozesse ist regelmäßig zu überprüfen. Ein fester Turnus wird von Seiten der BaFin nicht vorgegeben. Jedes Institut muss daher vor dem Hintergrund der institutsindividuellen Situation entscheiden, welcher Turnus angemessen ist. Insbesondere im Rahmen von geschäftspolitischen Neuausrichtungen oder bei innerbetrieblich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Wesentliche Veränderungen

Rz. 2 Die Institute haben sich bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation mit deren Auswirkungen auf ihre internen Kontrollverfahren und -prozesse sorgfältig auseinanderzusetzen. Wegen der besonderen Bedeutung für nahezu sämtliche Risikomanagementprozesse erwartet die Aufsicht eine vergleichbare Analyse auch bei wesentlichen Veränderungen in den IT-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Rückvergleiche zur Qualitätssicherung

Rz. 20 Im Idealfall decken die gebildeten Wertberichtigungen die eingetretenen Verluste vollständig ab und gehen auch nicht darüber hinaus. Diese wünschenswerte Genauigkeit ist bei einem Schätzverfahren aber nicht zu erwarten. Schließlich wird bei Bildung der Risikovorsorge in die Zukunft geblickt, und die Zukunft lässt sich bekanntlich am besten "vorhersagen", wenn sie scho... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Gesamtbanksteuerung

Rz. 81 Unter dem Oberbegriff "Gesamtbanksteuerung" sind im Kontext der MaRisk die Prozesse zur Steuerung der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen mit der Ertragssteuerung zu verknüpfen. Anknüpfungspunkte dazu finden sich an verschiedenen Stellen der MaRisk. So hat das Institut im Rahmen der Risikoinventur u. a. zu prüfen, welche Risiken die Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Flexibilität durch Öffnungsklauseln

Rz. 134 Die Anforderungen zum Risikomanagement müssen der Heterogenität des deutschen Banken­sektors sowie der Schnelllebigkeit der internen Strukturen, die aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt sind, gerecht werden. Sie sollten praxisgerecht ausgestaltet und darüber hinaus so konstruiert sein, dass zwischen betriebswirts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken

Rz. 92 Zunächst kann sich ein Institut bewusst dafür entscheiden, bestimmte Risiken zu tragen, weil sich z. B. entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen als unbrauchbar erweisen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Erträge aus der jeweiligen Geschäftstätigkeit die potenziellen Verluste aus damit verbundenen operationelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Personalentwicklung

Rz. 18 Unter dem Begriff der Personalentwicklung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, bestehende Mitarbeiterqualifikationen mit einem einheitlichen Konzept zu erweitern oder neue Qualifikationen zu vermitteln.[1] Es geht dabei nicht nur um die Verbesserung von Fachkompetenzen, sondern auch um die (Weiter-)Entwicklung von Sozial- und Führungskompetenzen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 3 Liquiditätsrisiken

Rz. 1 Das Institut muss sicherstellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut muss dabei auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten. Erläuterung: Verbundlösungen Die Anforderung in Satz 3 kann auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Test

Rz. 139 Gemäß Tz. 7.11 BAIT ist eine Methodik für das "Testen" von Anwendungen vor ihrem erstmaligen Einsatz und nach wesentlichen Änderungen zu definieren und einzuführen. Die Tests haben in ihrem Umfang die Funktionalität der Anwendung, die implementierten Maßnahmen zum Schutz der Informationen und bei Relevanz die Systemleistung unter verschiedenen Stressbelastungsszenari... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Zusammenhang zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 254 Die methodischen Details eines Stresstestprogramms sollten auch Auskunft über mögliche Zusammenhänge zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenzstresstests geben, insbesondere zur jeweiligen Größenordnung solcher dynamischen Wechselwirkungen und zur Erfassung von Rückkopplungseffekten. Deshalb sollen die Institute bei der Bewertung ihres Stresstestprogramms auch berü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12 Entwicklungen auf globaler Ebene

Rz. 102 Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat im November 2020 ein Diskussionspapier zu Regulierungs- und Aufsichtsfragen im Zusammenhang mit Auslagerungen und Beziehungen zu Drittparteien zur Konsultation gestellt.[1] Das Papier gibt einen Überblick über bestehende und sich entwickelnde Aufsichtsansätze und stellt die Herausforderungen für Aufsichtsb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ausgestaltung des Produktkataloges

Rz. 24 Für die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Produktkataloges werden keine Vorgaben gemacht. Auch die EBA fordert von den Instituten lediglich, so weit wie möglich eine zentrale Aufzeichnung ihrer Produkte und Dienstleistungen (einschließlich der ausgelagerten) zu führen, um die Überwachung von Änderungen zu erleichtern.[1] Es gilt das Prinzip der Proportionalität. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Geeigneter Zeitraum

Rz. 63 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Nimmt man die Ermittlung der Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen im Zusammenhang mit der Liquiditätsverordnung zum Maßstab, so wurde zumindest in der Vergangenheit ein Zeitraum von einem Jahr für die Erstellung einer Liquiditätsübersic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Schulungsprogramme für die Mitglieder des Leitungsorgans

Rz. 44 Nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sollte die Geschäftsleitung sicherstellen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans an Einführungsprogrammen teilnehmen und Zugang zu laufenden Schulungen zu relevanten Themen haben, die interne oder externe Ressourcen umfassen können. Die Geschäftsleitung sollte für diesen Zweck genügend Zeit, Budget und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Due-Diligence-Prüfung

Rz. 7 Anschließend erfolgt mit der "gebotenen Sorgfalt" eine detaillierte Analyse, Prüfung und Bewertung ("Due-Diligence-Prüfung"), ob die Fusion oder Übernahme auch bei genauer Kenntnis der im Datenraum zugänglichen Informationen für das Institut noch von Interesse ist. In diesem Prüfungsprozess geht es also in erster Linie um eine Verbesserung der Informationsbasis, um kei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.2 Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 67 Die Anpassungen des Moduls AT 9 aufgrund der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen betrafen den gesamten Auslagerungszyklus. Zunächst wurde die Definition des Auslagerungstatbestandes durch die Aufnahme weiterer Beispiele für den sonstigen Fremdbezug von Leistungen geschärft (→ AT 9 Tz. 1, Erläuterung). Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Risikoanalyse, in der nunmehr auc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.3 Rechtliche Risiken

Rz. 84 Wegen der häufig komplexen Finanzierungen hat die Beurteilung der mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken im Rahmen der Kreditbearbeitung eine besondere Bedeutung (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Im internationalen Objekt- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft können sich derartige Risiken allein aus der Tatsache ergeben, dass die vertraglichen Vereinbarun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Vorbereitung auf Liquiditätsengpässe

Rz. 269 Ausgehend von der Definition des Liquiditätsrisikos und dem Ziel, dieses Risiko wirksam zu steuern und resultierende bankbetriebliche Verlustgefahren effektiv zu begrenzen, muss ein Institut jederzeit dazu in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß und vollständig nachzukommen (→ BTR 3.1 Tz. 1). Um dieser Zielstellung gerecht zu werden, müssen etwaig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.5 Durchführung einer Risikoanalyse

Rz. 171 Auf Basis der festgelegten "Risikokriterien" ist eine "Risikoanalyse" durchzuführen. Diese Risiko­analyse umfasst neben dem Soll-Ist-Vergleich die Analyse der möglichen Bedrohungen, das ­Schadenspotenzial, die Schadenshäufigkeit sowie den Risikoappetit des Institutes. Sonstige risiko­reduzierende Maßnahmen können auch in die Risikoanalyse einfließen. Laut Tz. 3.9 BAI... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Weiterentwicklung der IT-Systeme

Rz. 13 Der Umfang und die Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung müssen allerdings auch mit der Entwicklung der Geschäftsaktivitäten eines Institutes und dem technischen Fortschritt mithalten können. Insofern genügt es nicht, die technisch-organisatorische Ausstattung einmal zu überprüfen und für angemessen zu befinden. So können sich die betriebsinternen Erfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Kompatibilität zwischen strategischer und operativer Ebene

Rz. 99 Während der Konsultationen zur dritten MaRisk-Novelle stand die Frage nach der Abgrenzung zwischen strategischer und operativer Ebene im Fokus der Diskussionen. So wurde von Seiten der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft u. a. darauf hingewiesen, dass die Strategien der Institute üblicherweise nur qualitative Leitsätze und Ziele enthalten, die erst auf der nachgeordn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung der Grundsätze durch weniger bedeutende Institute

Rz. 56 Wie bereits ausgeführt, empfiehlt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), seine Grundsätze unter Proportionalitätsgesichtspunkten auf ein breites Spektrum von Instituten anzuwenden.[1] Zudem sollten die zuständigen Behörden nach den Vorgaben der EBA im Rahmen des SREP prüfen, ob die Institute über wirksame und zuverlässige Informations- und Kommunikationssyst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Bewertung und Überprüfung von Rettungserwerben

Rz. 129 In der Richtlinie für Rettungserwerbe sind auch die beabsichtigte Haltedauer sowie die Verfahren zur angemessenen Bewertung und Überprüfung der erworbenen Vermögenswerte festzulegen. Da sich ein Institut von einem Rettungserwerb verspricht, durch die Verwertung dieser Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zurückzuerh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.1 Verhaltensannahmen mit eingebetteten Kundenoptionen

Rz. 97 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionen sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:[1] die möglichen Auswirkungen des Zinsszenarios, des zugrunde liegenden Wirtschaftsumfeldes und der jeweiligen Vertragsbedingungen auf die aktuelle und künftige Geschwindigkeit bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung, d. h. die verschiedenen Dimensionen, durch die eingebett... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreiheit

Rn. 124 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das an sog Erziehungsfamilien aus öffentlichen Kassen gezahlte ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehungszwecke bestimmte Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr 11 EStG. Maßgeblich sind Inhalt und Durchführung des Pflegeverhältnisses (BFH BStBl II 2021, 672). Das gilt auch, wenn und soweit zur Begründung des Pflegeverhältni... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Beteiligte

Rz. 188 Die Risikoanalyse muss grundsätzlich alle relevanten Aspekte umfassen, die für die angemessene Einbindung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement von Bedeutung sind. Um dies zu gewährleisten, sind die von der Auslagerung maßgeblich betroffenen Organisationseinheiten bei der Risikoanalyse zu beteiligen. Welche Organisationseinheiten bei der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Interne Revision durch einen Geschäftsleiter

Rz. 19 Die Übertragung von einzelnen Tätigkeiten der Internen Revision auf externe Personen oder gar deren vollständige Auslagerung kommt unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich für alle Institute in Betracht (→ AT 9 Tz. 4, 5 und 10). Die Übernahme der Aufgaben der Internen Revision durch einen Geschäftsleiter ist hingegen nur Instituten gestattet, be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Festlegung und Durchführung geeigneter Maßnahmen

Rz. 200 In allen genannten Varianten der Berichterstattung geht es letztlich darum, auf Schwachstellen hinzuweisen, um frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen, angemessene Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen oder Prüfungshandlungen durch die Interne Revision einzuleiten. Auf diese Weise kann vom Institut weiterer Schaden abgewendet werden. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.7 Stresstests für operationelle Risiken

Rz. 150 Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR bezeichnet das "operationelle Risiko" das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Vor diesem Hintergrund sollten sich die Institute darüber im Klaren sein, dass die relevanten Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Datenarchitektur und Datentaxonomien

Rz. 94 Die Grundlage für eine reibungslose Aggregation von Daten im Institut ist eine einheitliche Systematik der Datenhaushalte. Ein Institut hat integrierte Datentaxonomien einschließlich einer entsprechenden konzernweiten Datenarchitektur zu erstellen, in der auch Angaben zu den Eigenschaften der Daten (Metadaten) enthalten sind. Darüber hinaus sind Standardkennzeichnunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Umgang mit operationellen Risiken

Rz. 86 Der BCBS hat klare Vorstellungen zur Ausgestaltung des Rahmenwerkes für das ORMF, das vollständig in die allgemeinen Risikomanagementprozesse des Institutes integriert werden soll. Daraus lässt sich leicht ableiten, was zumindest nach den Vorstellungen des BCBS als angemessenes Management operationeller Risiken zu verstehen ist. Dazu gehört zunächst eine klare Festleg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570 ff). Rn. 672 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gem § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.1 Indexierung von Immobiliensicherheiten

Rz. 61 Ein "Immobilienindex" gibt Auskunft über die Preis- oder Wertänderungen am Immobilienmarkt.[1] In Deutschland werden verschiedene Immobilienindizes angeboten, die sich grundsätzlich darin unterscheiden, ob sie auf einer Bewertung der Bestandsimmobilien anhand von Mietpreisen ("bewertungsbasierte Indizes") oder auf einer Bewertung der Transaktionen anhand von Kaufprei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Ausblick

Rz. 105 Die fünfte und sechste MaRisk-Novelle haben zu erheblichen Überarbeitungen der Anforderungen an Auslagerungen geführt.[1] Positiv ist dabei anzumerken, dass die in die MaRisk übernommenen Regelungen deutlich prinzipienorientierter ausgestaltet sind als ihre europäischen Vorgaben. Zwar betont auch die EBA die Bedeutung des Grundsatzes der Proportionalität sowohl bei d... mehr