Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Ausgestaltung des Limitsystems

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht gibt im Hinblick auf die Ausgestaltung des Limitsystems keine konkreten Methoden vor. Die Vergabe geeigneter Limite kann insoweit auf verschiedene Weise erfolgen. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Risikotragfähigkeit empfiehlt sich auf Gesamtbankebene zunächst eine Orientierung am vorhandenen Risikodeckungspotenzial (→ AT 4.1 Tz. 1) unter Berücksich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG

Rz. 11 Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Welche Geschäfte als Bankgeschäfte zu qualifizieren sind, ergibt sich aus der Liste des § 1 Abs. 1 KWG, die derzeit zwölf unterschiedliche Geschäftsarten umfasst: das Einlageng... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Steuerung und Überwachung von IT-Risiken

Rz. 153 Mit der Anforderung, IT-Risiken angemessen zu überwachen und zu steuern, behandelt die deutsche Aufsicht IT-Risiken als eigene Risikokategorie, die im Risikomanagement entsprechend zu berücksichtigen ist. Hierfür sind angemessene Prozesse einzurichten. Der Begriff "IT-Risiko" wird in den MaRisk nicht definiert. Die BaFin zählt IT-Risiken zu den operationellen Risiken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Vertragsanforderungen des Digital Operational Resilience Acts (DORA)

Rz. 357 Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA)[1] hat der europäische Gesetzgeber für Finanz­unternehmen[2] als Bestandteil des Drittparteienrisikomanagements der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Drittparteienrisikomanagement) sektorübergreifende Mindestvorgaben an vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zwischen Finan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)

Rz. 111 Das Europäische System der Finanzaufsicht ("European System of Financial Supervision", ESFS) hat zum 1. Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen. Beim ESFS handelt es sich um ein Aufsichtsnetzwerk, das aus den nationalen Aufsichtsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten, den drei europäischen Aufsichtsbehörden ("European Supervisory Authorities", ESAs), dem gemeinsamen Ausschu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Erleichterungen nach Art. 94 Abs. 1 CRR

Rz. 19 Maßgeblich für die korrekte Einstufung der Handelsaktivitäten eines Institutes sind zunächst einschlägige Regelungen in Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR zur Abgrenzung von Handels- und Anlagebuch.[1] Nach einer Bagatellregelung in Art. 94 Abs. 1 CRR dürfen die Institute trotz eines grundsätzlich vorhandenen Handelsbuches unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenmittelanforde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM)

Rz. 138 In Analogie zum SSM fallen im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) grundsätzlich alle bedeutenden Institute in der Eurozone in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung ("Single Resolution Board", SRB) mit Sitz in Brüssel.[1] Ende 2022 war der SRB für 113 Institute direkt zuständig.[2] Fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Kreditnehmereinheitenlimit

Rz. 103 Als kreditnehmerbezogenes Limit gelten neben den Kreditnehmerlimiten auch Limite für Kreditnehmereinheiten, denen unter Risikogesichtspunkten eine große Bedeutung zukommen kann. Rz. 104 Als "Kreditnehmer" (bzw. "Kreditnehmereinheit") im Sinne von § 14 KWG (Millionenkredite) gelten nach § 19 Abs. 2 KWG (kumulativ betrachtet) zwei oder mehr natürliche oder juristische Pe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 257 Seit Inkrafttreten des Trennbankengesetzes[1] haben die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Institutes gemäß § 25c Abs. 4a Satz 1 Nr. 1 KWG dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit das Gesamtziel, die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Cybersicherheit

Rz. 86 Beim IKT-Risiko sollte nicht nur nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht mit Verweis auf das Cyber-Lexikon des Financial Stability Boards (FSB) auch das "Cyberrisiko" berücksichtigt werden.[1] Der Definition des FSB zufolge wird die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Cybervorfällen und deren Auswirkungen als "Cyberrisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Kritische Auseinandersetzung

Rz. 68 Ein wesentliches Element bei der Steuerung von Modellrisiken ist die kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen und Beschränkungen und eine regelmäßige Validierung der Modelle. Unter einer "Modellvalidierung" werden alle Prozesse und Aktivitäten verstanden, die dazu gedacht sind, zu überprüfen, ob Modelle wie erwartet funktionieren und ihren Verwendungszweck erfülle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Quantitative und qualitative Personalausstattung

Rz. 5 Die MaRisk enthalten keine Vorgaben, auf welche Weise das Institut eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung sicherzustellen hat. Es liegt demnach grundsätzlich im Ermessen des Institutes, sinnvolle und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die dem übergeordneten Regelungszweck Rechnung tragen. Ergänzende Anforderungen bzw. Empfehlungen der BaFin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 41 Die physischen Risiken, die sich z. B. bei extremen Wetterereignissen in einer vernichteten Ernte niederschlagen können, wirken beim Marktpreisrisiko direkt über den Preis. Eine allgemeine Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse kann sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosen-/Beschäftigtenquote, die Inflationsrate und andere makroökono... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Proportionalitätsprinzip

Rz. 287 Die Ausgestaltung und Durchführung inverser Stresstests unterliegt dem Proportionalitätsprinzip. Sie ist insofern abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten. Die Palette inverser Stresstests reicht von einer qualitativen Analyse der wichtigsten Risikofaktoren, die insbesondere zum Einstieg empfohlen wird, bis zu anspruchsvolleren ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Prüfungsschwerpunkte

Rz. 91 Die BaFin hat eine Empfehlung von CEBS[1] aus dem Jahr 2010 im Rahmen der dritten MaRisk-Novelle aufgegriffen. Demzufolge muss jedes Institut im Rahmen einer (ganzheitlichen) Risikoinventur prüfen, welche Risiken seine Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), Ertragslage oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Nach diesen Kriterien sollen die Institut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Änderung von IT-Systemen

Rz. 8 Bei wesentlichen Veränderungen in den IT-Systemen sind ergänzend die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Die Aufsicht erläutert darin auch, was sie unter angemessenen Änderungsprozessen von IT-Systemen versteht (→ AT 7.2 Tz. 3). Die MaRisk und die BAIT si... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Dateninfrastruktur

Rz. 310 Korrekte Ergebnisse der Stresstests setzen eine angemessene Dateninfrastruktur voraus. Die EBA erwartet von den Instituten, dass ihr Stresstestprogramm durch eine angemessene Dateninfrastruktur unterstützt wird.[1] Unter Proportionalitätsgesichtspunkten sollte dabei auf die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für eine wirksame Risikodatenaggregation u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Risiken

Rz. 22 Die Adressenausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken werden als "finanzielle Risiken" bezeichnet, weil sie sich auf das klassische Kredit- und Handelsgeschäft sowie deren Refinanzierung beziehen. Diese Risiken sind auf natürliche Weise auch dann mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Institutes verbunden, wenn diese keinen Änderungen oder Störungen unterlie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Angemessene Risikokultur auf Gruppenebene

Rz. 46 Die Geschäftsleitung eines Institutes ist auch für die Entwicklung, Förderung, Integration und Überwachung einer angemessenen Risikokultur verantwortlich (→ AT 3 Tz. 1). Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter des Institutes im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen (sollen). Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Hintergrund

Rz. 1 In der Banksteuerung lässt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl und Bedeutung von Modellen beobachten. Die Institute verlassen sich stark auf quantitative Analysen und Modelle in nahezu allen Bereichen, z. B. bei der Kreditvergabe, der Bewertung von Finanzinstrumenten und der Risikoquantifizierung. Gleichzeitig wächst die Komplexität von Modellen durch den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erstattungszinsen nach § 233a AO (§ 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG)

Rn. 647 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG zählen zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen auch Erstattungszinsen nach § 233a AO. Die StPfl für Zinsen auf Steuererstattungen gem § 233a AO hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 in § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG aufgenommen. Diese Regelung ist eine Reaktion des Gesetzgeb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225; Eggesiecker... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz der Trennung

Rn. 256 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit Urt BFH BStBl III 1957, 17 hat der BFH erstmals den Grundsatz aufgestellt, dass für nach sachlichen Gesichtspunkten verschiedene Tätigkeitsbereiche eine getrennte Beurteilung auch dann angezeigt ist, wenn sie sachlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind, es sich also um gemischte Tätigkeiten handelt. Übt ein Freiberufler neb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Informationsrisikomanagement

Rz. 156 Die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht an ein angemessenes IT-Risikomanagement hat sie in den bisher geltenden BAIT näher ausgeführt. Die BAIT haben jedoch auch bisher keinen vollständigen Anforderungskatalog dargestellt. Sie sollen vielmehr einen verständlichen und flexiblen Rahmen für das Management der IT-Ressourcen, des Informationsrisikos und der Informati... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 68 Eine Definition von "Risikokonzentrationen" findet sich an anderer Stelle (→ BTR, Einführung und Überblick). Auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken wird von der deutschen Aufsicht besonders hingewiesen (Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft). Hierbei handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, region... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bestandsaufnahme der IT-Systeme

Rz. 10 Um einen angemessenen Umfang und eine hinreichende Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung sicherstellen zu können, muss zunächst einmal Klarheit über den Ist-Zustand herrschen ("Bestandsaufnahme").[1] Zu diesem Zweck hat der IT-Betrieb gemäß Tz. 8.2 BAIT die Komponenten der IT-Systeme (Hardware- und Software-Komponenten) sowie deren Beziehungen zueinande... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schumacher, Die Verfassungswidrigkeit der neuen Zinsbesteuerung, FR 1997, 1; Djanani/Krenzin/Grossmann, Zu den Auswirkungen der Geldentwertung bei den Einkünften aus KapVerm, StuW 2014, 145; Becker, Ökonomische Perspektiven auf die AbgSt, GmbHR 2018, 451. Rn. 51 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach ständiger Rspr des BFH beruht das deutsche Steuersystem auf dem Nominal- oder Nennwer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Der SREP im KWG

Rz. 78 Auf nationaler Ebene sind die für den ICAAP maßgeblichen qualitativen Regelungen der CRD IV durch eine Anpassung des § 25a Abs. 1 KWG umgesetzt worden (→ Teil I, Kapitel 4 und 5 sowie AT 1 Tz. 1). Die MaRisk dienen als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 25a Abs. 1 KWG und sind somit auch die maßgebliche Ben... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.2 Ganzheitliche Risikoquantifizierung

Rz. 71 Die Risikoquantifizierungsverfahren können aufgrund der Methodenfreiheit vom Institut grundsätzlich frei gewählt werden.[1] Im Gegensatz zur Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials ist es deshalb deutlich schwieriger, zur Risikoquantifizierung übergreifende methodische Grundüberlegungen anzustellen.[2] Rz. 72 Der EZB geht es in erster Linie darum, dass die Risiken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 IT- und Datenstrategie

Rz. 59 Die Senior Supervisors Group hat in ihrem Bericht aus dem Jahr 2010 eine wichtige Forderung aufgestellt: Die IT-Strategie muss essenzieller Teil der Geschäftsstrategie sein.[1] Die deutsche Aufsicht erwartet somit, dass die notwendigen Anforderungen an die digitale Transformation auf geschäftspolitischen Grundlagen basieren und strategisch verankert werden.[2] Um eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 IKT- und Sicherheitsrisiken

Rz. 31 Das "IKT-Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52c CRR die Gefahr von Verlusten in Verbindung mit jedem vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, die bei Eintritt – durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld – die Sicherheit der Netzwerk- un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Makroökonomische Einflüsse auf die Strategie

Rz. 109 Da der Erfolg einer Geschäftsstrategie ebenso von externen Umwelteinflüssen abhängt, die permanent auf die Geschäftsmodelle der Institute einwirken, müssen die Institute und die Aufsicht auch dafür ein besseres Verständnis gewinnen. Unter der Bezeichnung "makroprudenzielle Aufsicht" wurde bei den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Projekten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 159 Gemäß Tz. 9.1 BAIT müssen auch Cloud-Dienstleistungen die Anforderungen nach AT 9 erfüllen. "Cloud-Dienstleistungen" sind demnach Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsunternehmen über ein Netz bereitgestellt werden (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz, Plattformen oder Software) und deren Angebot, Nutzung und Abrechnung dyn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Besonderheiten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz

Rz. 58 Mit steigendem Einsatz von künstlicher Intelligenz steigt auch die Bedeutung der Datenqualität. Die Charakteristika von innovativen Methoden zeigen, dass die Datengrundlage das Modell­ergebnis sehr stark beeinflussen kann. Es können immer mehr Daten erschlossen und eine deutlich größere Menge an Daten verarbeitet werden. Die ML-Methoden bauen häufig auf mehreren Daten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 71 Die Aufsicht macht die Sicherstellung der Datenqualität zu einer Managementaufgabe und nimmt die Geschäftsleitung sehr stark in die Verantwortung. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB[1] haben betont, dass eine intensive Einbindung der Geschäftsleitung[2] unerlässlich für die Verbesserung der Risikodatenaggregation und der Risikoberi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.4 Management von Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 191 Mit Blick auf die Auslagerung an Cloud-Anbieter hat die Aufsicht in der im Jahr 2024 veröffentlichten "Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter"[1] das vormals als "Orientierungshilfe"[2] bekannte Dokument unter anderem um das Kapitel "Sichere Anwendungsentwicklung und IT-Betrieb in der Cloud" erweitert.[3] Dabei widmet sich die Aufsicht auch eingehend ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 und 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 und 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gem § 20 Abs ... mehr