Rz. 71
Die Aufsicht macht die Sicherstellung der Datenqualität zu einer Managementaufgabe und nimmt die Geschäftsleitung sehr stark in die Verantwortung. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB haben betont, dass eine intensive Einbindung der Geschäftsleitung unerlässlich für die Verbesserung der Risikodatenaggregation und der Risikoberichterstattung ist. Fehlendes strategisches Interesse der Geschäftsleitung an der Verbesserung der Datenqualität wird häufig als Grund für weiterhin bestehende Defizite in diesem Bereich genannt.
Rz. 72
Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, muss die Geschäftsleitung die Anforderungen aus BCBS 239 kennen, sich kontinuierlich mit der Einhaltung dieser Anforderungen befassen und regelmäßig über deren Umsetzung und Einhaltung informiert werden. Die Geschäftsleitung ist für die Festlegung und Umsetzung sämtlicher Grundsätze zur Aggregation von Risikodaten und zur Risikoberichterstattung verantwortlich. Insbesondere soll sie auf eine Integration des Datenqualitätsmanagements in das bankweite Risikomanagementsystem hinwirken. Konkret fordert der BCBS, dass die Geschäftsleitung die konzernweit geltenden Regelungen an die Aggregation von Risikodaten (und die Risikoberichterstattung) genehmigt, überprüft und sicherstellt, dass für die Einhaltung dieser Grundsätze ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Um eine ordnungsgemäße Implementierung sicherzustellen, muss innerhalb der zweiten Verteidigungslinie eine interne Validierungseinheit implementiert werden (→ AT 4.3.4 Tz. 7).
Rz. 73
Die Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten sind regelmäßig zu überprüfen, und wesentliche Änderungen sind von der Geschäftsleitung zu gene...