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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.3.5 V ... / 1.1 Hintergrund

Marina Zaruk
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Rz. 1

In der Banksteuerung lässt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl und Bedeutung von Modellen beobachten. Die Institute verlassen sich stark auf quantitative Analysen und Modelle in nahezu allen Bereichen, z. B. bei der Kreditvergabe, der Bewertung von Finanzinstrumenten und der Risikoquantifizierung. Gleichzeitig wächst die Komplexität von Modellen durch den Einsatz von innovativen Technologien wie künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen. Die zunehmende Verwendung von Modellen in allen Bereichen der Banksteuerung spiegelt das Ausmaß wider, in dem Modelle Geschäftsentscheidungen verbessern können. Gleichzeitig bringen die Modelle auch Risiken mit sich.

 

Rz. 2

Aus diesem Grund geraten die Risiken, die aus der Verwendung von Modellen entstehen können, auch stärker in den Fokus der Aufsicht. Gemäß den EBA-Leitlinien zum SREP müssen nationale Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP überprüfen, ob die Mitarbeiter des Risikocontrollings und die Geschäftsleitung eines Institutes die den Risikomessmethoden und -verfahren zugrunde liegenden Annahmen verstehen und sich des Modellrisikos bewusst sind.[1] Ein erhöhtes Modellrisiko kann auch zu einem Kapitalzuschlag im SREP führen. Auch in den MaRisk finden sich seit mehreren Jahren die Anforderungen an die Angemessenheitsüberprüfung der im ICAAP eingesetzten Methoden und Verfahren sowie an die Auseinandersetzung mit ihren Grenzen und Beschränkungen (→ AT 4.1 Tz. 9 und Tz. 10). Diese Anforderungen sind prinzipienorientiert formuliert und überlassen die konkrete Ausgestaltung des Modellrisikomanagements den Instituten.

 

Rz. 3

Im Gegensatz zum europäischen Aufsichtsrecht werden in den USA und Großbritannien konkrete Anforderungen an das Management des Modellrisikos formuliert. Im Jahr 2011 haben die Federal Reserve (Fe...

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