Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Dienstwagen: Behandlung in der Entgeltabrechnung / 4.2.2 Kürzung des Listenpreises in Abhängigkeit der kWh

Rainer Hartmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode wird um die Aufwendungen gekürzt, die auf das Batterie- und Speichersystem entfallen. Aus Vereinfachungsgründen ist ein pauschaler Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität eingeführt worden. Die Kürzung ist auf einen Maximalbetrag von 10.000 EUR begrenzt. Der pauschale Abschlag wird sukzessive um jährliche 50 EUR, der hierbei zu beachtende Höchstbetrag um jährliche 500 EUR abgeschmolzen. Der jeweilige kWh-Wert kann dem Teil 1, Feld 22 der Zulassungsbescheinigung entnommen werden.[1]

In die Vergünstigung einbezogen werden auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist mit der im Fahrzeug gespeicherten Energie bei Brennstoffzellenfahrzeugen vergleichbar. Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.

Die Regelung gilt für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge, die bis zum 31.12.2022 angeschafft bzw. geleast worden sind. Für Anschaffungen seit 2023 können die nach der Batteriekapazität berechneten pauschalen Abschläge nicht mehr angewendet werden.[2] Sie ist auch für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge gültig, die bereits vor dem 1.1.2013 angeschafft worden sind.

Keine Kürzung bei nur mietweiser Überlassung der Akkumulatoren

Die Kürzung des Bruttolistenpreises ist nur dort zulässig, wo der Kaufpreis auch die Batterie bzw. das Speichersystem umfasst. Modelle, bei denen die Akkumulatoren nur mietweise überlassen werden, sind von der Sonderregelung nicht betroffen.

Rundung auf volle 100 EUR nach Kürzung

Die Abrundung des Bruttolistenpreises auf volle 100 EUR ist nach der pauschalen Kürzung in Höhe des ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.041
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.029
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.001
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    999
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    905
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    877
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    844
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    823
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    808
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    794
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    781
  • Jubiläumszuwendung
    779
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    771
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    762
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    750
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    719
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    718
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    709
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    705
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    682
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Neue Wege im Corporate Learning: Workplace Learning
Workplace Learning
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch zeigt, wie KI selbstorganisiertes Lernen direkt im Arbeitsprozess ermöglicht. Mit KI als Lernpartner wird Lernen effizienter, kostensparender und fördert gezielt Werte, Kompetenzen und Performance. Der Schlüssel zur nächsten Lern-Generation!


Dienstwagen: Behandlung in ... / Lohnsteuer
Dienstwagen: Behandlung in ... / Lohnsteuer

1 Bewertung des geldwerten Vorteils 1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren