Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / a) Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG-E)

Seitens der Verbände wurde in diversen Stellungnahmen bereits Verbesserungspotential an der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG identifiziert, das durch den Referentenentwurf nun aufgegriffen wird: Der persönliche Anwendungsbereich soll auf alle Personengesellschaften erstreckt werden (bisher: "Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften"), wodurch nunmehr auch GbR ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / 5. Zusammenfassung und Ausblick

Der Mieterstromzuschlag kann sowohl Vermietende als auch Mietende zum Abschluss eines Mieterstromvertrages motivieren. Der Beitrag zeigt aber auch, dass Vermietende vor dem Abschluss eines Mieterstromvertrages mit Mietenden neben wirtschaftlichen Erwägungen zahlreiche steuerliche Fragestellungen in ihre Entscheidung einzubeziehen haben. Der folgende Teil II dieses Beitrages ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit für Politik und Gesellschaft. Zu den Maßnahmen zum Klimaschutz gehört auch, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Erzeugung von Strom mittels Solaranlagen ist dabei ein entscheidender Baustein. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetunion Rz 1 (UdSSR) am 21.12.1991 deren Teilstaat. Zun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 1.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.[1] Es handelt sich um nachträgliches Entgelt f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckverband

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Zweckverband kann eine > Öffentliche Kasse unterhalten; > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Körperschaften des öffentlichen Rechts, > Außenprüfung Rz 5, > Juristische Person.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ersatzkassen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ersatzkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen (vgl § 4 SGB V) und Einzugsstellen für die > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (> Sozialversicherung Rz 1). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen eine > Öffentliche Kasse . Ergänzend > Ortskrankenkassen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Elektronische Zustellung

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine elektronische Zustellung ist möglich in der Form einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder als Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste. An Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie besonders vertrauenswürdige Personen (> Rz 13) ist eine elektronische Zustellung stets zulässig. A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in einer besonderen Form, die den Nachweis ermöglichen soll, dass der Empfänger das Dokument tatsächlich erhalten hat (vgl § 2 Abs 1 Verwaltungszustellungsgesetz – VwZG). Ein > Verwaltungsakt (§ 118 AO) ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Zustellung durch die Behörde händigt der zustellende Bedienstete das Dokument dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag aus. Das Dokument kann auch offen ausgehändigt werden, wenn keine schutzwürdigen Interessen des Empfängers entgegenstehen. Der Empfänger hat ein mit dem Datum der Aushändigung versehenes Empfangsbekenntnis zu u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.3 Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen

Rz. 6 § 375 Abs. 1 AO eröffnet dem Gericht zudem die Befugnis, dem Angeklagten die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, abzuerkennen. Öffentliche Wahlen sind nicht nur die Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden, sondern auch die Wahlen zu den Organen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (ohne Kirchen) wie Sozialver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Rz. 5 § 375 Abs. 1 AO eröffnet dem Gericht die Befugnis, dem Angeklagten die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen. Öffentliche Ämter sind Einrichtungen, die staatliche Aufgaben wahrnehmen.[1] Hierzu gehören in erster Linie behördliche Einrichtungen des Bundes, der Länder und Gemeinden. Aber auch die ehrenamtlichen Tätigkeiten in behördlichen Ausschüssen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 1. Falsche Dienstbezeichnungen auf Warnwesten: "Land Schleswig-Holstein"

Vereinzelt versuchen Bundesländer, die genaue dienstliche Kennzeichnung der Steuerfahnder während der Durchsuchungsmaßnahme zu verschleiern, dennoch die Situation durch einen Hinweis auf die "Hoheitlichkeit" zu regeln bzw. zu entschärfen. Beispiel Die Steuerfahndung von Schleswig-Holstein trägt als Aufschrift ihrer Warnwesten "Land Schleswig-Holstein". Obliegenheit der Kenntli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. 2. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Antei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfluss von Sonderregelung... / 4.3 Lösung

Der Verein ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört sowohl der Zweckbetrieb als auch der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Gem. § 23a UStG besteht bei gemeinnützigen Vereinen die Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung. Der Durchschnittssatz beträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4 Verschmelzung von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen

4.1 Verfahrensablauf Rz. 15 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag kann nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG der Ansatz mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert erfolgen, soweit die in § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.10 Verschmelzungskosten

Rz. 207 Für die Abziehbarkeit der Verschmelzungskosten beim übertragenden und beim übernehmenden Rechtsträger gelten unterschiedliche Regelungen. Während Verschmelzungskosten beim übertragenden Rechtsträger grundsätzlich zu abziehbaren Betriebsausgaben führen, gilt dies beim übernehmenden Rechtsträger nur im Rahmen von § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG.[1] Rz. 208 Für die Zuordnung der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.1 Personengesellschaften

Rz. 40 Als übernehmende Rechtsträger kommen bei der Verschmelzung inl. Rechtsträger zunächst die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufgeführten Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Rz. 41 OHG und KG können übernehmende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sein.[1] Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. [2] Rz. 42 Die nicht in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4.1 Verfahrensablauf

Rz. 15 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag kann nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG der Ansatz mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert erfolgen, soweit die in § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG genannten Voraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.4 Ansatz mit dem Zwischenwert

Rz. 124 § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG gestattet der übertragenden Körperschaft auch, die zu übertragenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Wert anzusetzen. Dieses Wahlrecht muss bezüglich der einzelnen Wirtschaftsgüter des übergehenden Vermögens einheitlich ausgeübt werden. Es gelten die Grundsätze de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 15 Anrechnung ausländischer Steuern (§ 3 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 226 Haben die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung einer unbeschränkt stpfl. Körperschaft Art. 10 FRL anzuwenden, ist nach § 3 Abs. 3 UmwStG die KSt auf den Übertragungsgewinn nach § 26 KStG um den Betrag ausl. Steuer zu ermäßigen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der EU erhoben worden wäre, wenn die übertragenen Wirtschaftsgüter zum g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 57 §§ 3 bis 8 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Keine Anwendung findet § 3 UmwStG auf die Ausgliederung i. S. d. § 123 Abs. 3 UmwG.[1] Gleiches gilt für die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft. Hier sind §§ 11ff. UmwStG anwendbar. Werden eine Kapitalgesellschaft u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 Während § 3 UmwStG die Ermittlung des Übertragungsgewinns in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft regelt, beinhaltet § 4 UmwStG Regelungen zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen der Umwandlung einer Körperschaft auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person. Ein Wertansatz unterhalb des gemeinen Werts ist nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.3 Inlandsverschmelzung ohne Auslandsbezug

Rz. 163 Bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft mit inl. Anteilseignern und inl. Betriebsvermögen auf eine Personengesellschaft mit inl. Gesellschaftern hat die übertragende Körperschaft das Wertansatzwahlrecht nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG, da das deutsche Besteuerungsrecht nicht beeinträchtigt wird. Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.5 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 173 Bei einer Hinausverschmelzung ist der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Rz. 174 Bezüglich der Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer deutschen Betriebsstätte steuerverhaftet bleiben, liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.3 Ansatz mit dem Buchwert

Rz. 121 Setzt die übertragende Körperschaft ihr Betriebsvermögen in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Buchwert an, bestimmt sich der Buchwert nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG. Danach ist der Buchwert der Wert, der sich nach den steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder ergä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.6 Grenzüberschreitende Hereinverschmelzung

Rz. 176 Bei einer Hereinverschmelzung ist übertragender Rechtsträger eine im Ausland ansässige Körperschaft. Übernehmender Rechtsträger ist eine inl. Personengesellschaft. Rz. 177 Im Hinblick auf das deutsche Betriebsstättenvermögen geht das deutsche Besteuerungsrecht nicht verloren. Insoweit liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor. Buch- oder Zwischenwerte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.2 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 93 In der von der übertragenden Körperschaft zu erstellenden steuerlichen Schlussbilanz sind die übergehenden Wirtschaftsgüter nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt auch für nicht entgeltlich erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit sind grundsätzlich alle stillen Reserven aufzudecken. Der An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.2 Ausstehende Einlagen

Rz. 193 Ausstehende Einlagen begründen eine Forderung der übertragenden Körperschaft gegen ihre Gesellschafter. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eingefordert wurden oder nicht.[1] Auf ausstehende Einlagen kann die übertragende Körperschaft nicht verzichten. Sie können abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Ausstehende Einlagen bilden daher ein bilanzierungsfähiges W...mehr