Rz. 1
Stand: EL 99 – ET: 07/2013
Ersatzkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen (vgl § 4 SGB V) und Einzugsstellen für die > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Rz. 2
Stand: EL 99 – ET: 07/2013
Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen eine > Öffentliche Kasse. Ergänzend > Ortskrankenkassen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen