Rz. 1
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Ersatzkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen (vgl § 4 SGB V) und Einzugsstellen für die > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (> Sozialversicherung Rz 1).
Rz. 2
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen eine > Öffentliche Kasse. Ergänzend > Ortskrankenkassen.
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