Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Der richtige Zeitpunkt des PKH-Antrags

Rz. 3 Wann Sie am besten einen PKH-Antrag für Ihren Mandanten einreichen, muss für jeden Einzelfall entschieden werden. Sie haben durch ein PKH-Verfahren die Möglichkeit, eine Vorabprüfung der Erfolgsaussichten zu erhalten, denn das Gericht prüft hier nicht nur die finanzielle Bedürftigkeit des Klägers, sondern auch die Erfolgsaussichten der Klage bzw. des Antrags auf vorläu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / b) Mahn- und Klageverfahren

Rz. 59 Regelmäßig wird der Vergütungsanspruch aber durch ein Mahn- bzw. Klageverfahren durchzusetzen sein. Kommt es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln der ZPO. Gem. § 29 ZPO kann zwar an dem Erfüllungsort der Leistung aus dem Beratungsvertrag geklagt werden (so ausdrücklich OLG Köln v. 29. 06. 1994 – 17 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Zu Absatz 2 "Abrategebühr"

Rz. 11 Die Gebühr entsteht lediglich, wenn der StB den Auftrag hatte, die Berufungs- oder Revisionsaussichten zu prüfen; von der Einlegung der vorgenannten Rechtsmittel abgeraten hat und auch keines von ihm eingelegt wird. Einspruch und Klage sind in Abs. 2 nicht erwähnt. Folglich gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten in dieser Hinsicht Abs. 1 (auch für den Fall des Abrate...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Klägerin oder als Beklagte fungiert, ist deren Bezeichnung einfach. Praxis-Beispiel Rückständige Hausgelder Die Eigentümergemeinschaft "Dorfstraße 8 in 79294 Sölden", vertreten durch den Verwalter Müller, macht rückständige Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümer Klamm geltend. Das korrekte Rubrum lautet wie folgt: Praxis-Beisp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Mieter muss Vermieter ... / 3 Das Problem

Die Vermieter einer Wohnung verlangen von der Mieterin, ihnen Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung mit Kaufinteressenten zu gewähren. Der im Jahr 2017 geschlossene Formularmietvertrag enthält u. a. folgende Regelung: "Dem Vermieter oder seinem Beauftragten oder beiden steht aus besonderem Anlass (insbesondere im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses zwecks anderweitiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Vermieter können Schad... / 3 Das Problem

Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Mieter nach Ende des Mietverhältnisses Schadensersatz. Der Mieter hatte erforderliche Schönheitsreparaturen trotz Fristsetzung nicht ausgeführt, einen selbst verlegten Bodenbelag und selbst verlegte Fliesen nicht entfernt sowie Schäden im Treppenhaus verursacht. Ein vom Vermieter eingeholter Kostenvoranschlag kalkulierte die erforderl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Neben der Entstehung (§ 12) und der Fälligkeit der Vergütung (§ 7), ist, zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Vergütung des StB (Einforderbarkeit), eine formgerechte Berechnung gem. § 9 Abs. 1 und 2 zu erstellen und dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig. Die Verjährung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich grundsätzlich nach § 10. Danach werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Maßgebend ist, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, der Wert des Interesses. Rz. 7 Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ermittelt sich der Wert des Streitgegenst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 52 § 9 ist die Grundvorschrift für eine durchsetzbare Honorarrechnung. Erst bei Beachtung dieser Formvorschriften kann die Vergütung eingefordert werden. Zwingende Voraussetzung ist die Übernahme der Verantwortung für die Honorarnote durch den Kanzleiinhaber oder gesetzlichen Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft. Seit dem 01. 07. 2020 bedarf die wirksame Liquidati...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.2 Einzelne Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

In den Bereichen, in denen die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt selbst nicht handeln kann, sind die Inhaber der Rechte und Pflichten nach dem WEG die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft. Hiervon betroffen sind insbesondere Individualansprüche der Wohnungseigentümer etwa auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit

Rz. 8 Erst nachdem das Gericht der Klage bzw. dem Antrag Erfolgsaussichten beimisst, wird auch die finanzielle Bedürftigkeit geprüft. Bei dieser Reihenfolge handelt es sich um einen internen gerichtlichen Vorgang, der Sie nicht davor entbindet, das Formular bezüglich der Vermögensverhältnisse Ihres Mandanten rechtzeitig einzureichen. Zur finanziellen Bedürftigkeit siehe § 11...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich nunmehr für ein Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nach § 2 Abs. 1 RVG i. V. m. Abschnitt 4 RVG (§ 22 ff. RVG). Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Gem. § 22 Abs. 1 RVG werden in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 2 Wird ein StB in finanzgerichtlichen Verfahren tätig, gelten die Gebührenvorschriften des RVG. Dies hat zur Folge, dass für die Wertberechnung die §§ 23 ff. RVG im Gerichtsverfahren auch für den StB gelten. Die Gebühren für das Klageverfahren richten sich nach den Teilen 1 und 3, Abschnitt 2 und 5, sowie Teil 7 (Auslagen) des Vergütungsverzeichnisses. (Anlage 1 zu § 2 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Zu Absatz 5

Rz. 24 Bei Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit (vgl. § 6, § 12 Rz. 6 ff.) erhöht sich im Rechtsbehelfsverfahren der Rahmensatz durch jeden weiteren Auftraggeber bis zu unterschiedlichen Höchstsätzen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Werden Sie in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhalten Sie die Gebühren dennoch nur einmal. Es kommt jedoch zu einer Gebührenerhöhung. Wann diese greift, ist im Vergütungsverzeichnis (VV RVG 1008) geregelt. Danach werden Sie auch dann für mehrere Auftraggeber tätig, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Ist dies de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 10. Anrechnung auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Rz. 10 Wird ein StB im Wege der Prozesskostenhilfe für das finanzgerichtliche Verfahren beigeordnet und hat er seinen Mandanten bereits im Vorverfahren vertreten, so stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Seit der Änderung der StBGebV (jetzt: StBVV) zum 01. 01. 2007, wonach eine völlige Angleichung an das RV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / 3. RVG-Vorschriften zur Steuerrechtshilfe

Rz. 105 Im Folgenden werden die einzelnen StBVV-Vorschriften angesprochen, bei denen auf die Honorierung "entsprechend dem RVG" verwiesen wird. Ist dies der Fall, müssen auch die allgemeinen Regeln des RVG, wie beispielsweise bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung i. S. v. § 4 StBVV zusätzlich berücksichtigt werden (somit bspw. § 3a RVG), um wirksam zu sein. Rz. 106 G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 6 § 12 spricht an mehreren Stellen von der "Angelegenheit". Dieses ist ein Grundbegriff der gesamten StBVV (dazu E I – Rz. 50 f.) und stellt die maßgebliche "Abrechnungseinheit" für den Anfall von Gebühren dar. Rz. 7 Der Begriff der "Angelegenheit" ist aber nicht eindeutig definiert. Die in der StBVV aufgezählten Gebühren und Tatbestände sind stets eine selbständige Angel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Andere Spezifikationsmöglichkeiten

Rz. 20 Der StB kann seine Spezifikationspflicht auch dadurch erfüllen, dass er die erforderliche Zusammenstellung der Einzelangaben dem Auftraggeber getrennt von der unterzeichneten Gesamtrechnung übermittelt (z. B. weil bestimmte Gegenstandswerte vertraulich behandelt werden sollen). Eine formgültige Berechnung liegt jedoch erst vor, wenn der Auftraggeber die Gesamtrechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien unter dem Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.11 Ausschluss der Klage auf AdV

Rz. 78 Die gerichtliche AdV wird nur im Antragsverfahren gewährt. Die Ablehnung eines AdV-Antrags durch die Behörde eröffnet zwar den Zugang zum gerichtlichen AdV-Verfahren, der Antragsteller ist aber nicht gehindert, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Rechtsfolgen der AdV sind an die gewährende AdV-Entscheidung (s. Rz. 90) geknüpft. Für die Dauer der AdV (s. Rz. 22) darf die Finanzbehörde den angefochtenen Verwaltungsakt nicht mehr vollziehen (s. Rz. 21). Dem Einspruch bzw. der Klage kommt wieder ein Suspensiveffekt (s. Rz. 1, 4) zu. Durch die ordnungsgemäß bekannt gegebene AdV-Entscheidung wird zudem die Zahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5.2 Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung (§ 69 Abs. 5 FGO)

Rz. 80 Da die Untersagung der Gewerbe- bzw. der Berufsausübung existenzbedrohende Wirkung entfaltet, kommt hier nach § 361 Abs. 4 AO bzw. § 69 Abs. 5 FGO dem Einspruch und der Klage aufschiebende Wirkung zu. Wegen der Einzelheiten wird auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO Rz. 116ff. verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2 Anfechtung eines Verwaltungsakts

Rz. 66 Das anhängige Klage- bzw. Einspruchsverfahren und das AdV-Verfahren müssen sich gegen einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO richten. Fehlt der behördlichen Maßnahme die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts, so kommt ein AdV nicht in Betracht.[1] Rz. 67 Das AdV-Verfahren muss sich gegen einen erlassenen Verwaltungsakt richten. Die AdV kann nicht gewährt werden gegen di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.2 Anordnung der Vollziehung

Rz. 118 Die Finanzbehörde kann die suspendierende Wirkung der Einspruchseinlegung bzw. Klageerhebung wieder beseitigen, indem sie eine gesonderte Anordnung der Vollziehung erlässt. Die Anordnung ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die gerichtlich im Rahmen des § 102 AO nachprüfbar ist. Sie setzt voraus, dass die Behörde die sofortige Vollziehung im öffentlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.2.1 Allgemeines

Rz. 12 Als Rechtsfolge der AdV ist es für deren Dauer der Finanzbehörde untersagt, den angefochtenen Verwaltungsakt zu vollziehen. Dem Einspruch bzw. der Klage kommt wieder ein Suspensiveffekt zu. Durch die ordnungsgemäß bekannt gegebene AdV-Entscheidung wird zudem die Zahlungsverjährung gem. § 231 Abs. 1 Nr. 1 AO unterbrochen, während ihrer Dauer fallen keine Säumniszuschläg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.3.1 Aussetzungsbefugnis (§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Gewährung der AdV durch das FG bzw. den BFH kann im Unterschied zum Verfahren durch die Finanzbehörde nur auf Antrag erfolgen. Der AdV-Antrag an das FG ist gem. § 69 Abs. 3 S. 2 FGO schon vor der Erhebung der Klage zulässig, allerdings erst nach Einlegung des Einspruchs. Ansonsten sei hinsichtlich des Verfahrenswegs auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.3.2 Beschränkung bei Steuerbescheiden (§ 361 Abs. 2 S. 4 AO)

Rz. 26 Aus dem Jahressteuerbescheid ergibt sich eine Leistungspflicht und damit die Vollziehbarkeit in Höhe der Abschlusszahlung, auf die sich grundsätzlich die AdV des Jahressteuerbescheids erstreckt.[1] Rz. 27 Durch § 361 Abs. 2 S. 4 AO wird der Umfang der AdV bei Steuerbescheiden jedoch eingeschränkt.Die AdV ist grundsätzlich nur für die festgesetzte Steuer zu gewähren, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.2 Antragsinhalt

Rz. 26 Der Antrag muss auf die Aussetzung oder Aufhebung d. V. gerichtet sein. Ein Antrag, die Behörde zu verpflichten, über den AdV-Antrag zu entscheiden, ist unzulässig.[1] Der Antrag muss so konkretisiert sein, dass die Verfahrensbeteiligten und der angefochtene Verwaltungsakt, dessen AdV begehrt wird, eindeutig bestimmt sind.[2] Der Inhalt des Antrags begrenzt die gericht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3.3 Anfechtung eines Verwaltungsakts

Rz. 37 Das anhängige Klage- bzw. Einspruchsverfahren und das AdV-Verfahren müssen sich gegen einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO richten. Fehlt der behördlichen Maßnahme die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts, so kommt eine AdV nicht in Betracht.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.9 Kosten des AdV-Verfahrens

Rz. 113 Das AdV-Verfahren ist wie das Einspruchsverfahren kostenfrei.[1] Rz. 114 Allerdings werden die notwendigen Aufwendungen für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch nicht erstattet. Die Regelung des § 139 Abs. 3 S. 3 FGO findet keine Anwendung.[2] Rz. 114a Dies ergibt sich daraus, dass sich § 139 Abs. 3 S. 3 FGO nur auf das der Klage vorange...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2.1 Aussetzungsbefugnis (§ 361 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 6 Die AdV kann sowohl durch die Finanzbehörde nach § 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO als auch durch das FG bzw. den BFH nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ausgesprochen werden. Die materiellen Voraussetzungen der AdV sind in beiden Fällen identisch. Dies gilt trotz des Formulierungsunterschieds auch, soweit für die AdV-Entscheidung Art. 45 UKZ (s. Rz. 2a) anzuwenden ist.[1] Rz. 6a Da § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.5 Zuständigkeit für den AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 60 Über den Aussetzungsantrag entscheidet nach § 69 Abs. 3 S. 1 FGO das Gericht, bei dem die Hauptsache anhängig ist.[1] Rz. 61 Der BFH ist für die AdV-Entscheidung zuständig, wenn er für die Hauptsache zuständig geworden ist[2], also mit Einlegung der Revision bzw. mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache nach der Verkündung der FG-Entscheidung.[3] G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.2 Unbillige Härte der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 86 Alternativ zur AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts soll nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO und § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 FGO diese auch dann erfolgen, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hat. Da nur ein vorläufiger Rechtsschutz gew...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Verhalten von Behörden (Garantie eines effektiven Rechtsschutzes).[1] Dabei gibt es zwei Formen des vorläufigen Rechtsschutzes: dies ist die Herbeiführung eines Suspensiveffekts nach § 69 FGO bzw. § 361 AO, da Einspruch und Anfechtungsklage keine aufs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 116 Wegen der existenzbedrohenden Wirkung einer Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung hemmt gem. § 361 AO Abs. 4 bzw. § 69 Abs. 5 FGO allein die Einlegung des Einspruchs bzw. der Klage gegen den untersagenden Verwaltungsakt dessen Vollziehung; insofern ist also ausnahmsweise eine Suspensivwirkung gegeben (s. Rz. 1, 4). Ein gesonderter AdV-Antrag gegen den die Gewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.7 Rechtsschutz gegen die AdV-Entscheidung

Rz. 109 Die Ablehnung des AdV-Antrags durch die Finanzbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt (s. Rz. 108), sodass hiergegen der Einspruch gegeben ist.[1] Der Einspruch wird nicht dadurch unzulässig, dass auch ein AdV-Antrag beim FG möglich wäre oder gestellt worden ist.[2] Die Einspruchsbefugnis gem. § 350 AO entfällt erst, wenn das FG vor Bekanntgabe der Einspruchsentsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Klage auf Pflichtteilszahlung

a) Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Leistungsklage Rz. 256 Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteilsanspruch grundsätzlich durch Zahlungsklage geltend machen. Er kann aber auch zuvor Auskunftsklage erheben oder beide Ansprüche durch Erhebung einer Stufenklage miteinander verbinden. Möglich ist auch, dass der Pflichtteilsberechtigte zunächst auf Feststell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Klage auf Auskunft und Wertermittlung

a) Allgemeines Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 270 Die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten geht grundsätzlich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand in Höhe der Ergänzungsforderung.[360] Handelt es sich um ein Geldgeschenk oder liegt ein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB vor, ist ein Zahlungsantrag zu stellen.[361] Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 8. Klage- bzw. Prozesspflegschaft gem. § 1961 BGB

Rz. 19 Will der Nachlassgläubiger (hierunter fallen auch Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer) gegen einen ungewissen Erben klagen oder einen Prozess fortführen (§ 243 ZPO), so muss er auf das Instrument der Klage- bzw. Prozesspflegschaft zurückgreifen. Die Anordnung der Klage- bzw. Prozesspflegschaft hat die Bestellung eines Nachlasspflegers zur Folge, der den unge...mehr