Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) SonderE.

Rn 40 Bodenbelag. Ein WEigtümer beeinträchtigt die anderen WEigtümer durch die Auswechslung eines in seinem Eigentum stehenden Bodenbelags nicht, wenn die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (näherliegend wären die bei Umwandlung in Wohnungseigentum) geltenden Schutzwerte (BGH ZMR 20, 971 Rz 12; 19, 55 Rz 9; NJW 18, 2123 Rz 15) erhalten bleiben (BGH ZMR 19, 55 Rz 9; 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Sachentscheidung.

Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenforderung verneint ode...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / IV. 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Wert der Kosten

Zusätzlich kann die Antragsgegnerin noch, wie vom LG bereits berücksichtigt, eine nach dem Wert bis zur Antragsrücknahme angefallenen Kosten zu berechnende 1,3-Verfahrensgebühr verlangen, die ihrem Prozessbevollmächtigten durch die Erwirkung des Kostenbeschlusses nach § 269 Abs. 3 ZPO erwachsen ist (KG JurBüro 2007, 307; OLG Hamm JurBüro 1989, 963; OLG Düsseldorf JurBüro 198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Benennung im Einzelnen.

Rn 27 Werden die Betriebskosten im Mietvertrag einzeln abschließend – und nicht bloß beispielhaft – aufgeführt, können nur die genannten Betriebskosten umgelegt werden (LG Köln WuM 85, 346). Falschbezeichnungen sind unschädlich, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, was gemeint ist (LG Berlin GE 07, 225). Im Mietvertrag nicht ausreichend bestimmte Kostenpositionen können im Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der Abänderung unterliegende Titel.

Rn 18 Der Abänderung nach § 1696 BGB unterliegen ausschließlich Entscheidungen und gerichtlich gebilligte Vergleiche, die in einem Hauptsacheverfahren ergangen sind. Die Abänderung einer im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs richtet sich nach § 54 (BTDrs 16/6308, 242; MüKoFamFG/Heilmann § 166 Rz 13; Heilman...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.

Rn 33 Die geänderten Verhältnisse können zum einen in einer Veränderung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verpflichteten bestehen, zB bei längerer Arbeitslosigkeit (KG NJW 85, 869 [KG Berlin 07.09.1984 - 17 WF 4675/84]); bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit aufgrund Krankheit (BGH FamRZ 84, 353 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 347/81]), bei Bezug oder Wegfall einer Rente (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 2c § 72a dient dem Zweck, eine effiziente und ressourcensparende Bearbeitung und Entscheidung von Verfahren dadurch zu fördern, dass innerhalb des Gerichts eine häufigere Befassung der entscheidenden Spruchkörper mit den genannten Materien eintritt (RegE BTDrs 19/13828, 22). Da mit der Auslegung des Abs 1 über den gesetzlichen Richter entschieden wird, muss diese sich mög...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Offenbarungsversicherung.

Rn 195 s Eidesstattliche Versicherung. Öffentliche Zustellung Für die Beschwerde gegen die Ablehnung ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes festzusetzen, je nach Bedeutung bis hin zu vollen Wert (Frankf MDR 99, 1402 [KG Berlin 21.05.1999 - 13 WF 4024/99]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 27d Die Neuregelung lässt indes nicht erkennen, ob über das Merkmal der Menge sowohl die verdeckte als auch die offene Mankolieferung umfasst ist. Es stellt sich die Folgefrage, ob weiterhin zwischen diesen zu unterscheiden ist oder ob nicht beide Arten der Mankolieferung pauschal als Sachmangel anzusehen sind und sich eine differenzierende Einordnung somit erübrigt. Zu b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweisfragen.

Rn 24 Form und Inhalt einer nicht mehr vorhandenen Testamentsurkunde können mit allen zulässigen Mitteln bewiesen werden (Frankf ErbR 19, 505 [OLG Frankfurt am Main 27.12.2018 - 20 W 250/17]), insb durch Kopie (Rn 4), wobei strenge Anforderungen gelten. Zu den Beweisanforderungen im Fall mutmaßlich nachträglich abgeschnittener Unterschriften vgl Hamm BeckRS 21, 58071. Mangel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zum Vollstreckungsabwehrantrag (§ 120 I iVm § 767 ZPO).

Rn 7 Die Anwendungsbereiche von Abänderungsantrag und Vollstreckungsgegenantrag schließen sich aus. Der (nur vom Schuldner zu stellende) Vollstreckungsabwehrantrag nach § 120 I iVm § 767 ZPO dient der Durchsetzung rechtsvernichtender, -hemmender und -beschränkender Einwendungen. Es geht nur um die Frage, ob die Zwangsvollstreckung aus dem Titel aufgrund neu hinzugetretener m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 14 Zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens kann ein Vermieter auf einen einfachen (§ 558c) oder qualifizierten (§ 558d) Mietspiegel Bezug nehmen. Der Vorzug besteht darin, dass ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel – inhaltliche Anforderungen sind in §§ 558c, 558d geregelt – idR auf einer breiten Tatsachenbasis beruhen. Was ein Mietspiegel ist, definiert § 558c I, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtungsfrist.

Rn 19 Nach § 1954 bestimmen sich die Anfechtungsfrist und der Beginn der Anfechtungsfrist abw von den allgemeinen Vorschriften der §§ 121, 124. Rn 20 Die Anfechtungsfrist beträgt grds 6 Wochen, § 1954 I, bei Auslandsbezug, dh wenn entweder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz (§ 7 Rn 3) im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (Tagesausflug genü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteianhörung und Parteivernehmung.

Rn 2 Theoretisch besteht ein klarer Unterschied zwischen der Parteianhörung nach § 141 und der Parteivernehmung nach §§ 445 ff. So besteht bereits ein grundlegender formaler Unterschied bei der Anordnung. Eine Parteianhörung wird durch Beschl des Gerichts oder als eine vorbereitende Maßnahme (vgl § 273 II Nr 3) durch Verfügung angeordnet, während die Parteivernehmung einen B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lotterie- und Ausspielvertrag.

Rn 5 Für Lotterie wie Ausspielung ist charakteristisch, dass der Veranstalter Verträge mit einer Mehrheit von Spielern abschließt, in denen er verspricht, gegen Einsatz (meistens Geld) nach Maßgabe eines Spielplans an die spielplangemäß ermittelten Gewinner zu leisten, wobei dem Zufall bei der Ermittlung des oder der Gewinner(s) eine wesentliche Rolle zukommt (RGZ 77, 341, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Die Verwaltungsbeiräte nehmen grds Hilfsfunktionen wahr (Ddorf ZMR 97, 606). Dies gilt aber nicht für §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2. Insoweit ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats – oder sein Vertreter (§ 24 III, VI 2) – bzw alle Beiräte gemeinsam Organ der GdW. Die dem Verwaltungsbeirat zugewiesenen Aufgaben können weiterhin und zusätzlich durch jeden WEigtüm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 10 Wegen des Verfahrens kann auf die Ausführungen zu § 1382 verwiesen werden, wobei der Gläubiger im Antrag die Gegenstände, deren Übertragung er begehrt, bestimmt bezeichnen muss (BGH FamRZ 90, 1219), nicht deren Wert. Der Verfahrenswert bestimmt sich nach dem ideellen Interesse an dem Gegenstand (KG NZFam 21, 178).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes.

Rn 5 Der Begriff des Haushaltsgegenstandes deckt sich mit den gleichlautenden in § 1369 und § 1568b. Haushaltsgegenstände sind danach alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder üblicherweise für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie einschl der Freizeitgestaltung bestimmt sind, also ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der nV (verstanden als die Mitglieder in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit) ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der nV kann Mitglied einer juristischen Person und einer Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Organschaft und Verlustberücksichtigung im Ausl – Adressatenkreis von § 14 Abs 1 Nr 5 KStG nF, BB 2002, 915; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässigen OT, IStR 2002, 185; Meilicke, Die Neuregelung der ertragstlichen Organschaft über die Grenze, DB 2002, 911; Orth, Schritte in Richtung einer "Grenzüberschreitenden Organschaft" IS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzumutbare Härte.

Rn 17 Für den die Abtrennung begehrenden Ehegatten muss der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs eine unzumutbare Härte bedeuten. Nach ganz überwiegender Auffassung stellt die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer für sich genommen regelmäßig nicht schon eine unzumutbare Härte dar (MüKoFamFG/Heiter § 140 Rz 58; FAKomm-FamR/Roßmann § 140 Rz 31; Sternal/Weber § 140 Rz 11;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit s § 724 Rn 9. Die funktionelle Zuständigkeit für die Klauselerteilung nach § 726 I liegt nach § 20 Nr 12 RPflG beim Rechtspfleger oder beim Notar für diejenigen Urkunden, die er bei sich verwahrt, § 797 II 1. Für die Klauselerteilung bei Widerrufsvergleichen nach § 795b ist dagegen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Analoge Anwendung.

Rn 10 Da § 162 einem allg Rechtsgedanken Ausdruck verleiht (Rn 1), kann die Vorschrift überall dort analog angewendet werden, wo Spezialvorschriften fehlen und verhindert werden soll, dass eine Seite aus ihrem treuwidrigen Verhalten Vorteile zieht (stärker einschränkend Staud/Bork Rz 15). Insb gilt sie auch im Öffentlichen Recht (BVerwGE 85, 213 zur Zustellungsvereitelung) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsmittel in Familiensachen.

Rn 1 Der 5. Abschn regelt die Rechtsmittel gg erst- u zweitinstanzliche Endentscheidungen. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112), werden aber v § 117u den dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über die Berufung ergänzt (s § 117 Rn 2 ff). Auf Rechtsmittel in fG-Familiensachen, auch als Folgesache, finden allein §§ 58 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterhaltsrückstände (Abs 1 S 4).

Rn 32 Der bevorrechtigte Zugriff besteht grds auch für die im letzten Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen rückständigen Unterhaltsforderungen des Gläubigers. Abzustellen ist auf den Eingang des Antrags bei Gericht. Für ältere Rückstände gilt die Privilegierung nicht, soweit nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit Art 19, der die Folgen gleichzeitiger Rechtshängigkeit (Litispendenz) mehrerer Verfahren regelt. Art 19 räumt dem zeitlich früher rechtshängig gewordenen Verfahren den Vorrang ein – Prioritätsprinzip (plastisch auch Wettlauf- oder Windhundprinzip genannt; Mankowski FamRZ 15, 1865; Dimmler FamRB 16, 43) – und zwingt das zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Feststellung des Erbrechts des Fiskus hat eine öffentliche Aufforderung vorauszugehen, aufgrund derer die in § 1964 genannten Feststellungen getroffen werden (KG FamRZ 97, 969).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur Anzeige noch die Bestellung eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wirkung.

Rn 69 Eine Entlastung hat anders als § 120 II 2 AktG die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses (BGH NJW 18, 2550 Rz 65), das auf einen Verzicht bestehender Ersatzansprüche gerichtet ist (KG ZMR 08, 70; BayObLG ZMR 01, 208). Die Entlastung in Bezug auf die Vertragsansprüche bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung der GdW nach § 9b II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausübungskontrolle.

Rn 14 Hält der Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle stand, gelangt man ggf zur Ausübungs- oder Missbrauchskontrolle (BGH FamRZ 05, 1449), also der Prüfung, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen (BGH FamRZ 13, 195). Abzustellen ist dabei darauf, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung freiwillig leistet, sind die Kosten gesondert einzuklagen, weil das Prozessgericht nicht über sie entscheiden kann (KG NJW-RR 93, 63, 64). IÜ gelten iRd § 889 keine Besonderheiten im Vergleich zum Verfahren nach § 888.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltsirrtum.

Rn 3 Ein Irrtum über den Erklärungsinhalt liegt nicht vor, wenn der Annehmende die Annahme ausdrücklich erklärt und er über die Möglichkeit, die Erbschaft ausschlagen zu können, geirrt hat (Grüneberg/Weidlich § 1954 Rz 2). Die fehlende Kenntnis vom Ausschlagungsrecht stellt einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar, weil trotz der Unkenntnis ein wirklicher und erklärter Wille vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragung trotz grundbuchrechtlichem Mangel.

Rn 24 Es entsteht keine Hypothek und auch ein gutgläubiger Erwerb der Hypothek durch den Gläubiger scheidet aus, da keine Entstehung durch Rechtsgeschäft vorliegt (BGH WM 63, 219). Eine unwirksame Eintragung der gesamten Nebenforderungen auf mehreren Grundstücken soll nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung der Hauptforderung führen (KG Rpfleger 20, 653).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zustimmungserfordernis.

Rn 31 Wird nach § 5 IV vorgegangen, müssen – soweit nicht § 5 IV 2 greift – Dritte zustimmen (Vor §§ 1–49 Rn 25). Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf nach hM nicht der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger (KG ZWE 11, 84; s § 1 Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Vorsitzenden sind dieselben wie bei der Entscheidung durch das Gericht (Zö/Vollkommer Rz 3). Als Beschwerdegericht (§ 567 I Nr 2) entscheidet der vollbesetzte Senat (§ 122 GVG), ein Fall des § 568 S 1 liegt nicht vor (KG ZIP 10, 2047, 2048; vgl BGHZ 156, 320 = NJW 04, 856 zu KfH-Vorsitzenden-Entscheidung; Zö/Vollkommer Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gerichtliche Billigung des Vergleichs.

Rn 36 Erst die gerichtliche Billigung eines Vergleiches nach § 156 II 2 legt rechtsverbindlich das Zustandekommen des Vergleichs fest. Erst der familiengerichtlich gebilligte Vergleich ist gem § 86 I Nr 2 taugliche Grundlage einer Vollstreckung (BGH FuR 17, 253). Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn die Vereinbarung der Beteiligten dem Kindeswohl nicht widerspricht,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Entspr §§ 891, 892 ermöglicht § 2366 den gutgläubigen Erwerb vom Erbscheinserben im Umfang der Vermutungswirkung des § 2365. Die Richtigkeitsfiktion des § 2366 dient der Verkehrssicherheit (s KG RJA 12, 118). § 2366 gilt entspr für das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368) und das über Fortsetzung der Gütergemeinschaft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gegen den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Beschwerdewert von 200,01 EUR (§ 567 II 1) muss erreicht werden. Nach Abs 2 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen.

Rn 35 Die Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen der dem SNR unterliegenden Räume, Flächen und Teile trifft nach § 16 II 1 grds alle (Hambg ZMR 04, 614); etwas anderes kann vereinbart werden (KG ZMR 09, 135, 136; BayObLG ZMR 02, 953), auch konkludent (BayObLG ZMR 01, 830; § 10 Rn 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortdauer der Zuständigkeit (Nr 2).

Rn 17 Perpetuatio fori betrifft nur die Zuständigkeit, aber nicht die Unzuständigkeit. Internationale (BGHZ 188, 373), örtliche und sachliche Zuständigkeit bleiben trotz Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten, auch wenn diese eine ausschl Zuständigkeit begründen würden (BGH NJW 01, 2477 [BGH 26.04.2001 - IX ZR 53/00]). Der Streit über die Zuständigkeit soll dadur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Säumnis des Klägers.

Rn 7 Voraussetzung eines Urteils nach §§ 330 ff ist die Säumnis des Klägers. Eine Partei ist säumig, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht nach Aufruf der Sache am hierzu bestimmten Ort nicht erscheint, bei notwendiger Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertr...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die erschöpfende inhaltliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

In der Praxis wenig Beachtung findet, dass nicht nur Auskunft und Belegvorlage in Bezug auf das Einkommen des am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten geschuldet ist, sondern nach zutreffender Auffassung auch bezüglich aller unterhaltsrechtlich relevanter Ausgaben[80] sowie nach überwiegender und zutreffender Auffassung[81] auch zu sonstigen Umständen, die für die Unterhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschäftsunfähige Ehegatten – Verfahrensführung durch den gesetzlichen Vertreter (Abs 2 S 1).

Rn 6 Auch in Ehesachen besteht bei Geschäftsunfähigkeit keine Verfahrensfähigkeit. Ob eine Person geschäftsunfähig ist, ist § 104 BGB zu entnehmen. Das Gericht hat gem § 113 I 2 iVm § 56 ZPO die Sachurteilsvoraussetzungen in jeder Phase des Verfahrens vAw zu prüfen, wenn hinreichende Anhaltspunkte Zweifel an dem Vorliegen der Verfahrensfähigkeit (nach § 104 Nr 2 BGB) naheleg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1160 BGB – Geltendmachung der Briefhypothek.

Gesetzestext (1) Der Geltendmachung der Hypothek kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, widersprochen werden, wenn der Gläubiger nicht den Brief vorlegt; ist der Gläubiger nicht im Grundbuch eingetragen, so sind auch die im § 1155 bezeichneten Urkunden vorzulegen. (2) Eine dem Eigentümer gegenüber erfolgte Kündigung oder Mahnung ist unwirks...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarungen.

Rn 4 Unzulässig ist die Vereinbarung eines Scheidungsausschlusses (BGH FamRZ 90, 372), zulässig dagegen der Verzicht auf ein Scheidungsrecht, das aber neu entsteht, wenn ein Scheidungstatbestand auf Grund neuer Tatsachen erfüllt ist (BGH FamRZ 86, 655). Unzulässig ist eine Vereinbarung, eine Scheidung vor einem deutschen Gericht nach islamischen Recht zu betreiben (Hambg NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der Prozesskostenhilfe sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (D...mehr