Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.3 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 78 Der bilanzielle Ausweis erfolgsbezogener Zuwendungen, die künftige Aufwendungen eines Unternehmens kompensieren sollen, ist in IAS 20 nicht explizit geregelt. Da es sich bei "grants related to income" um solche Zuwendungen handelt, die sich nicht auf einen Vermögenswert beziehen, ist eine Verrechnung mit einem Vermögenswert gerade nicht möglich. Folglich verbleibt für...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.6 Behandlung rückforderbarer Zuwendungen

Rz. 83 Sofern für nach IAS 20.7 erfasste und bereits erhaltene Zuwendungen bei Nichteinhaltung zukünftig zu erfüllender Bedingungen eine vollständige oder teilweise Rückzahlung vorgesehen ist, sind in der Folge sämtliche daraus resultierenden Eventualschulden nach IAS 37 zu behandeln.[1] In der Bilanz des Zuwendungsempfängers ist eine Rückzahlungsverpflichtung etwa in Form e...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3 Income Approach nach IAS 20.12

4.2.3.1 Grundsatz der planmäßigen und periodengerechten erfolgswirksamen Verrechnung Rz. 69 Analog zur handelsrechtlichen Vorgehensweise gibt das IASB einer erfolgswirksamen Erfassung der Zuwendungen gegenüber einer erfolgsneutralen Verrechnung den Vorzug.[1] Es gilt jedoch – analog zum deutschen Handelsrecht – zu berücksichtigen, dass Zuwendungen, welche die Erfassungskriter...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.4 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 72 Während Zuwendungen für in der Vergangenheit angefallene Aufwendungen und Verluste in der Periode als Ertrag zu vereinnahmen sind, in welcher der Anspruch auf die Förderung entsteht,[1] müssen erfolgsbezogene Subventionen zur Kompensation von in zukünftigen Perioden anfallenden Aufwendungen korrespondierend zu diesen erfolgswirksam verrechnet werden.mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4 Ausweis von Zuwendungen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.2.4.1 Vorbemerkung Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendung...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7 Behandlung von Rückzahlungsverpflichtungen

4.2.7.1 Vorbemerkung Rz. 85 IAS 20.32 behandelt die bilanzielle Abbildung von Zuwendungen, die nach ihrer Erfassung gem. IAS 20.7 rückzahlungspflichtig werden. Darunter sind zunächst solche Verpflichtungen zu fassen, die infolge eines Verstoßes gegen die Zuwendungsbedingungen entstanden sind. Ferner handelt es sich um eine bilanziell als "Rückstellung" zu erfassende Rückzahlu...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.3 Sondervorschriften des IAS 41 zur Abbildung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

4.3.1 Geltungsbereich und Begriffsabgrenzung Rz. 98 IAS 41 sieht vor, dass biologische Vermögenswerte (biological assets)[1] grundsätzlich und landwirtschaftliche Erzeugnisse (agricultural produce)[2] stets mit ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten zu bewerten sind.[3] Vor diesem Hintergrund sah sich das IASB gezwungen, gesonde...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2 Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung

4.2.2.1 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Allgemeinen Rz. 63 Die Aktivierung eines Anspruchs auf öffentliche Zuwendungen setzt die Erfüllung zweier, kumulativ zu erfüllender Kriterien voraus. Es muss mit angemessener Sicherheit feststehen, dass einerseits der Zuwendungsempfänger die an die Gewährung der Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt und ander...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.1 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Ansatz gekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 19 Im Folgenden wird angenommen, dass die Zuwendung für einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens gewährt wird, da es nur unter dieser Prämisse zu einer sukzessiven Realisierung der Zuwendung durch Ansatz der gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten kommen kann.[1] Demgegenüber wird bei nicht abnutzbaren Anlagegütern die Zuwendung regelmäßig erst b...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2 Behandlung von Beihilfen der öffentlichen Hand nach den Vorschriften des IAS 20

4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Ex...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.5 Behandlung nicht monetärer Zuwendungen

Rz. 80 Von der Definition öffentlicher Zuwendungen werden auch solche Subventionen erfasst, die in Form nicht monetärer Vermögenswerte gewährt werden. IAS 38.44 nennt als typische Beispiele für immaterielle Vermögenswerte, die Unternehmen in Form von Zuwendungen überlassen werden und nach IAS 20.23 zu behandeln sind: Flughafenstart- und -landerechte,[1]"Lizenzen zum Betreibe...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.2 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 87 Zur Erfassung einer Rückzahlungsverpflichtung bei erfolgsbezogenen Zuwendungen ist grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren heranzuziehen. Im ersten Schritt ist der Rückzahlungsbetrag gegen die bilanziell in einem passivischen Abgrenzungsposten ausgewiesenen Zuwendungsbeträge aufzurechnen.[1] Übersteigt die Rückzahlungsverpflichtung die passivisch abgegrenzten Beträge...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.3.2 Erfassung unbedingter Zuwendungen

Rz. 100 IAS 41.34 schreibt vor, dass die unbedingten Zuwendungen als Ertrag zu erfassen sind, sofern sie einforderbar werden. Die Einforderbarkeit einer Zuwendung bedingt, dass dem Empfänger ein durchsetzbarer Anspruch auf Zahlung der Zuwendung zustehen muss. Demnach wird eine unbedingte Zuwendung grundsätzlich dann angesetzt und unmittelbar erfolgswirksam erfasst, wenn dere...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.1 Zuwendungen/Zuschüsse: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Ableitung einer exakten und allgemeingültigen Definition des Begriffs "Zuwendung" bereitet insbesondere dadurch Schwierigkeiten, dass Zuwendungen sowohl hinsichtlich ihrer Art als auch bezüglich der an ihre Gewährung gebundenen Bedingungen erheblich variieren können. Hinzu kommt, dass der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig festgelegt ist. So werd...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.1 Grundsatz der planmäßigen und periodengerechten erfolgswirksamen Verrechnung

Rz. 69 Analog zur handelsrechtlichen Vorgehensweise gibt das IASB einer erfolgswirksamen Erfassung der Zuwendungen gegenüber einer erfolgsneutralen Verrechnung den Vorzug.[1] Es gilt jedoch – analog zum deutschen Handelsrecht – zu berücksichtigen, dass Zuwendungen, welche die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, nur in Ausnahmefällen[2] unmittelbar als Ertrag zu realis...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.3 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 90 In Abhängigkeit von der gewählten Abbildungsmethode für vermögenswertbezogene Zuwendungen ist die Rückzahlungsverpflichtung wie folgt anzusetzen: Wurde für Zwecke der Darstellung auf die Bruttomethode rekurriert, gelten die Ausführungen zu den erfolgsbezogenen Zuwendungen analog.[1] Rz. 91 Bei Anwendung der Nettomethode ist zunächst der Buchwert des bezuschussten Vermö...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.1 Vorbemerkung

Rz. 85 IAS 20.32 behandelt die bilanzielle Abbildung von Zuwendungen, die nach ihrer Erfassung gem. IAS 20.7 rückzahlungspflichtig werden. Darunter sind zunächst solche Verpflichtungen zu fassen, die infolge eines Verstoßes gegen die Zuwendungsbedingungen entstanden sind. Ferner handelt es sich um eine bilanziell als "Rückstellung" zu erfassende Rückzahlungsverpflichtung, so...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.3.1 Geltungsbereich und Begriffsabgrenzung

Rz. 98 IAS 41 sieht vor, dass biologische Vermögenswerte (biological assets)[1] grundsätzlich und landwirtschaftliche Erzeugnisse (agricultural produce)[2] stets mit ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten zu bewerten sind.[3] Vor diesem Hintergrund sah sich das IASB gezwungen, gesonderte Vorschriften zum Erfassungszeitpunkt von...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.3.3 Erfassung bedingter Zuwendungen

Rz. 101 Bedingte Zuwendungen i. S. d. IAS 41 dürfen erst dann erfolgswirksam erfasst werden, wenn der Empfänger die an die Subvention geknüpften Bedingungen vollständig erfüllt hat.[1] Sofern ein durchsetzbarer Anspruch auf Gewährung der Zuwendung – z. B. durch Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde – vor der vollständigen Umsetzung der Bedingungen entsteht, hat der Em...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.2.3 Öffentliche und private Zuwendungen

Rz. 8 In Abhängigkeit davon, ob die öffentliche Hand oder eine Person des Privatrechts als Zuwendungsgeber auftritt, kann zwischen öffentlichen und privaten Zuwendungen differenziert werden.[1] Die öffentliche Hand verfolgt mit der Hingabe von Zuwendungen letzten Endes regelmäßig eine Steigerung des Allgemeinwohls (Sekundärzweck). Zur Erreichung dieses Ziels wird die Gewähru...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2 Besondere Gliederungsprinzipien für Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Für Kapitalgesellschaften (Kapitalgesellschaften & Co. sowie entsprechend auch für Genossenschaften) gelten zusätzlich die Grundsätze der – unter Beachtung der GoB – Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertragslage[1] (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB) und der verbindlichen Gliederungsstruktur (§ 275 Abs. 2 und Abs. 3 i. V. m. §§ 265 und 27...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 33 Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz richten, können insbesondere die folgenden (auch teilkodifizierten) Grundsätze auch für die GuV-Rechnung von Bedeutung sein:[1] Der Grundsatz zeitgerechter Aufstellung (s. au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücke in der betriebl... / 4. Prüfschritt 3: Greift eine gesetzgeberisch festgelegte Rückausnahme?

Haben wir es nun mit einem Grundstück zu tun, das zweifelsfrei als Verwaltungsvermögen einzugruppieren ist, es also Dritten zur Nutzung überlassen ist, kann es dennoch aus dieser Kategorie wieder herausfallen, wenn nämlich eine der Rückausnahmen in § 13b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 lit. a bis lit. f ErbStG greift. Hinsichtlich dieser Rückausnahmen bestehen aktuell einige offe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3 Abschreibungen nach IFRS

3.1 Allgemeines Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 178 Obwohl an verschiedenen Stellen geregelt, sind die Regelungen zu den planmäßigen Abschreibungen weitestgehend inhaltsgleich.[1] Im Vergleich zu den handelsrechtlichen Vorschriften sind die Regelungen nach IFRS zu planmäßigen Abschreibungen sehr ähnlich. Es gibt eine weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich Begriffsinhalt, Ansatz, Bewertung und Ausweis. Die größten Un...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedliche Vermögenswe...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ob der betroffene Vermö...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.3 Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Rz. 220 Grundsätzlich ist der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln. Liegen keine zurechenbaren Zahlungsströme vor, so ist auch im Sachanlagevermögen der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag nach IAS 36.66 für eine Gruppe von Vermögenspositionen (Cash Generating Unit) zu ermitteln. Dieser Hinweis führt einerseits dazu, dass der Nutzw...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.4 Bilanzpolitische Einschätzungsspielräume und Corporate Governance

Rz. 225 Die IFRS haben zwar auf den ersten Blick recht große Ähnlichkeit mit den Abschreibungsregelungen nach dem HGB, doch ergeben sich durch die Lösung von den steuerrechtlichen Vorschriften im Detail deutlich mehr Einschätzungsspielräume, die einer intensiven Beobachtung des Corporate-Governance-Systems und der internen Revision bedürfen. So sind neben der Entscheidung be...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.5 Zuschreibungspflicht

Rz. 224 Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Folgebewertung von Vermögensgegenständen sind die Abschreibungen besonders relevant. HGB, EStG und IFRS verwenden zwar grundsätzlich die gleichen Techniken, im Detail unterscheiden sich die Regelungen für planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der Vermögensgegenstände/Vermögenswerte/Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens aber deutlich. Dies ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3 Außerplanmäßige Abschreibungen

3.3.1 Grundsachverhalte Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.4 Beizulegender Wert

Rz. 67 Der beizulegende Wert ist anzusetzen, wenn ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist.[1] Je nachdem, ob die Umlaufgegenstände angeschafft oder verkauft werden, ist der beizulegende Wert nach den Verhältnissen des Beschaffungsmarkts oder des Absatzmarkts zu ermitteln. Rz. 68 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden angeschafft. Ihre Werte bestimmen sic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.3 Gliederung des Anhangs

Rz. 11 Der Anhang ist bei Kapitalgesellschaften integraler Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die inhaltlichen Angaben sind in §§ 284 ff. HGB geregelt.[1] Für das Außenverhältnis billigt § 288 HGB kleinsten und kleinen (§ 267a HGB, § 267 Abs. 1 HGB) sowie mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 HGB) KGaAs Erleichterungen zu. Aktionäre müssen allerdings gem. § 13...mehr