Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.2.3 Investitionstätigkeit

Rz. 150 Ziel der Analyse der Investitionstätigkeit ist es, Erkenntnisse über die Altersstruktur, die Abschreibungs- und die Investitionspolitik einer Unternehmung zu gewinnen. Die Interpretation der zur Beurteilung von Substanz und Wachstum einer Unternehmung ermittelten Kennzahlen erfolgt anhand von Zeit- und Branchenvergleichen. Wird den unterschiedlichen betriebswirtschaf...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 56 Wesentliche Datengrundlage einer erfolgswirtschaftlichen Analyse bilden die GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung und der Anhang ergänzt um den Lagebericht, in dem die Unternehmensführung nach § 289 Abs. 1 HGB den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen hat, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.2 Cash Value Added

Rz. 124 Der Cash Value Added (CVA) ist die Residualgewinngröße gem. dem von Lewis entwickelten "Cash Flow Return on Investment"-Konzept.[1] Als einperiodische, vergangenheitsorientierte Absolutgröße ist er vergleichbar mit dem EVATM. Der CVA beruht nicht auf der Erfolgsrechnung (erfolgsorientierte Größe), sondern auf dem Cashflow (zahlungsstromorientierte Größe). Die Berechn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1; Anwendungshinweise (IFRS)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1 als weitere Aufgabe des DRSC nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 hat die geringste praktische Bedeutung, weil diese Aufgabe in erster Linie vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wahrgenommen wird. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC kann nur be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Prüfung eines IFRS-Einzelabschlusses (Satz 4)

Rz. 21 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 2a HGB, der mit dem BilReG ins HGB eingeführt wurde (vgl. Rz. 8), eröffnet das Wahlrecht zur befreienden Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses. Danach kann – anstelle des HGB-JA – ein IFRS-Einzelabschluss im Unternehmensregister offengelegt werden. § 7 Satz 4 Halbs. 1 PublG ordnet für einen IFRS-Einzelabschluss die sinngemäße Anwendung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung im IFRS-Einzelabschluss

Rz. 150 [Autor/Zitation] Maßstab für die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in einem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a, 2b sind die von der EU übernommenen und im EU-Amtsblatt veröffentlichten IFRS, die zum jeweiligen Zeitpunkt angewandt werden mussten. Weiter gelten die in § 325 Abs. 2a Satz 3 geltenden Normen des HGB, zB die Angabepflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) IFRS

Rz. 31 [Autor/Zitation] IFRS werden durch das privatrechtlich organisierte IASB entwickelt, verabschiedet und anschließend über das Komitologie-Verfahren der VO (EG) Nr. 1606/2002 in europäisches Recht übernommen (zu den Details der Übernahme von IFRS in das EU-Recht vgl. Theile in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch6, 24 ff.). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte M...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung im IFRS-Einzelabschluss

Rz. 46 [Autor/Zitation] Maßstab für die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in einem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a, 2b HGB sind die von der EU übernommenen und im EU-Amtsblatt veröffentlichten IFRS, die zum jeweiligen Zeitpunkt angewandt werden mussten. Weiter gelten die in § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB geltenden Normen des HGB, zB die Angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Besonderheiten bei Konzernabschlüssen nach IFRS

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Verweisungen in § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG auf § 5 Abs. 4 und 5 PublG entfalten keine Wirkung, wenn der KA gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 PublG in entsprechender Anwendung des § 315e HGB nach den EU-IFRS aufgestellt wird. Die Nichtaufnahme des Privatvermögens in den KA ergibt sich bereits aus den Anforderungen der IFRS selbst.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Tathandlung besteht nicht in der Aufstellung eines unrichtigen oder verschleiernden IFRS-Einzelabschlusses, sondern in dessen Offenlegung zum Zweck der Befreiung iSv. § 325 Abs. 2a, 2b (Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 63 f.; Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 86 [9/2024]), dh., der Tatbestand wird durch elektronische Einreichung eines die A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung des IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 20 [Autor/Zitation] Ein entsprechend Beschlussfassung nach § 48 Abs. 4 GenG offenzulegender IFRS-Einzelabschluss einer eG (§ 336 Rz. 30) ist unter entsprechender Anwendung von § 325 Abs. 2a offenzulegen. Die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses tritt unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 2b ein.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Billigung des Konzernabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die vorgenannten Erläuterungen zu den rechtlichen Folgewirkungen des Bestätigungsvermerks im Hinblick auf die Feststellung des JA gelten für die Billigung des Konzernabschlusses und des freiwillig für Offenlegungszwecke aufgestellten IFRS-Einzelabschluss grds. entsprechend (§ 316 Abs. 2 Satz 2, § 324a Abs. 1 Satz 2).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anzuwendende IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 2)

Rz. 148 [Autor/Zitation] Bei Nutzung der befreienden Offenlegung des Einzelabschlusses stellt Satz 2 klar, dass die IAS/IFRS, die im Rahmen des Komitologieverfahrens anerkannt wurden, vollständig zu befolgen sind. Daraus folgt aber lediglich, dass eine Nichtanwendung einzelner Standards nicht möglich ist (so auch Bach in KKD10, § 325 HGB Rz. 6; Grottel in Beck BilKomm.14, § 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Tathandlung besteht nicht in der Aufstellung eines unrichtigen oder verschleiernden IFRS-Einzelabschlusses, sondern in dessen Offenlegung zum Zweck der Befreiung iSv. § 325 Abs. 2a, 2b HGB (Lauterwein/Xylander in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 17 PublG Rz. 8; Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 17 PublG Rz. 26)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Falschdarstellungen nach IFRS

Rz. 33 [Autor/Zitation] In IAS 8.41 iVm. 8.5 wird ein expliziter Fehlerbegriff für die IFRS-Rechnungslegung definiert. Nach IAS 8.41 können Fehler "im Hinblick auf die Erfassung, Bewertung, Darstellung oder Offenlegung von Bestandteilen eines Abschlusses entstehen". Ein Abschluss steht nicht im Einklang mit den IFRS, wenn er entweder (absichtliche oder unabsichtliche) wesentl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Befreiende (IFRS-)Einzelabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 340l Abs. 1 Satz 1 ist Instituten im Anwendungsbereich von §§ 340 ff. die Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anstelle des JA nach HGB eröffnet. Das Wahlrecht zur Ausübung der Offenlegung wurde allein zu Informationszwecken eröffnet, um "den Unternehmen die größtmögliche Flexibilität" z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. IFRS als Maßstab steuerlicher Gewinnermittlung?

Schrifttum: Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfüllung der Generalnorm (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 3 Satz 1 geforderte Erklärung, dass "der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leasing in der handelsrechtlichen Bilanzierung

Rn. 1057 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zurechnungsfrage wird in der handelsrechtlichen Rechnungslegung auch in Leasingfällen an den allg Zurechnungsgrundsätzen ausgerichtet (s Rn 41). Einzig zur Bilanzierung von Leasinggegenständen, die dem Leasinggeber zuzurechnen sind, liegt mit HFA 1/1989 eine Stellungnahme des IDW vor. Für die Frage der Zurechnung zum Leasinggeber bzw -n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 156 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach HGB , die nach § 290 von den gesetzlichen Vertretern eines MU aufzustellen sind (vgl. grundsätzlich zur Entwicklung und Funktion der Konzernrechnungslegung Vor §§ 290 ff. HGB Rz. 1 ff.). Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 147 [Autor/Zitation] Große Kapitalgesellschaften können bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b (idF des DiRUG) einen IFRS-Einzelabschluss offenlegen, jedoch ist weiterhin für Kapitalerhaltungs- und Ausschüttungsbemessungszwecke ein JA nach HGB aufzustellen und – zusammen mit dem Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk an die das Unternehmensreg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgebliche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie Lagebericht als Teil des Prüfungsgegenstands

Rz. 23 [Autor/Zitation] Inhaltliche Anforderungen an den für Zwecke der "befreienden" Offenlegung erstellten Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a bzw. die dafür maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in "seiner", ihn bezeichnenden Vorschrift formuliert. Danach muss dieser Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 (nach dem RefE CSRD-UmsG: § 315g Abs. 1, vgl. Rz. 12) bezei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 44 [Autor/Zitation] Unter das PublG fallende Unternehmen können bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB (idF des DiRUG) einen IFRS-Einzelabschluss offenlegen, jedoch ist nach § 326 Abs. 2b HGB weiterhin ein JA nach HGB aufzustellen und zusammen mit dem Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk an die das Unternehmensregister führende Stelle el...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (Abs. 6 Nr. 2)

Rz. 73 [Autor/Zitation] Gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 2 PublG ist § 315e HGB sinngemäß anzuwenden. Demnach haben MU, die zwar keine KapGes. oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB sind, aber eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft iSv. Art. 4 der IAS-Verordnung VO (EG) 1606/2002 darstellen, ihren Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen IFRS a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Weitere Bezüge in gesellschaftsrechtlichen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Darüber hinaus finden sich außerhalb des HGB in verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften – je nach Rechtsform des den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a prüfen lassenden Unternehmens – an § 324a Abs. 1 Satz 2 anknüpfende Bezüge auf weitere damit zusammenhängende, aber nicht in den Prüfungsnormen des HGB geregelte verfahrensbezogene Aspekte: § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 135 [Autor/Zitation] Ebenfalls im einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks sind die "angewandten Rechnungslegungsgrundsätze" anzugeben (§ 322 Abs. 1 Satz 3). Inhaltlich wird die Angabe auch in § 322 Abs. 1 Satz 2 verlangt. Sie stützt sich auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Halbs. 2 APrRL und erfordert danach keine allgemeine Aussage dazu, ob die Rechnungslegungsgr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bezüge auf andere handelsrechtliche Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 324a Abs. 1 Satz 1 ergänzt die Vorgaben des § 316 zur gesetzlichen Abschlussprüfung in Bezug auf die Frage, welche Normen dafür im Fall der Prüfung eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwenden sind. Damit stellt die Vorschrift zum einen Bezüge zu den für die Prüfung des JA geltenden Regelungen der §§ 316 bis 324 (nach dem RefE CSRD-UmsG: §§ 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a und Lagebericht

Rz. 77 [Autor/Zitation] Gemäß § 324a Abs. 1 Satz 1 fällt auch der von großen KapGes. freiwillig für Offenlegungszwecke aufgestellte Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a (auch IFRS-Einzelabschluss genannt) unter die Prüfung nach § 316 Abs. 1. In diesem Einzelabschluss sind die angenommenen internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS anzuwenden und ergänzend bestimmte handelsr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände sind grds. in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers zu erfassen. Sofern zivilrechtlicher Eigentümer und wirtschaftlicher Eigentümer auseinanderfallen und der VG damit einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen ist, ist gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 der VG beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren (Maßgeblichkeit des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsgegenstand: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 nennt als Prüfungsobjekte den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Konzernabschluss eines MU, das keine kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) ist, besteht abweichend vom JA obligatorisch aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel und kann um eine Segmentberichterstattung erw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 62 [Autor/Zitation] Darüber hinaus entfalten auch einzelne Rechnungslegungsvorschriften unmittelbar Auswirkungen auf die in § 322 geforderten (Pflicht-)Inhalte des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks, primär über die Ausprägung ihrer Formulierungen dazu. Beispiele dafür sind: § 264 Abs. 1 Satz 2; bei Anwendung der Vorschrift ist in der nach § 322 Abs. 1 Satz 2 geforderte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Änderungen durch das BilReG

Rz. 88 [Autor/Zitation] Durch das BilReG wurden verschiedene EU-Rechtsakte mit dem Ziel der Internationalisierung und weiteren Vereinheitlichung des damaligen europäischen Bilanz- und Konzernbilanzrechts sowie der Abschlussprüfung in deutsches Recht transformiert. Zur Rechnungslegung wurden damit ua. der IFRS-Konzernabschluss (§ 315e) und der freiwillige IFRS-Einzelabschluss ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 50 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG sind der Konzernabschluss, der Teilkonzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Teilkonzernlagebericht nach HGB , für den nach § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG § 290 Abs. 2 bis 5 HGB über die Pflicht zur Aufstellung sowie §§ 291 und 292 HGB über befreiende Konzernabschlüsse sinngemäß gelten. Nach § 13 Abs. 2 S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit § 324a wird die gesetzliche Abschlussprüfung auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a ausgeweitet. Ein solcher Einzelabschluss ist nicht obligatorisch aufzustellen. Er darf aber bei der Offenlegung der jährlichen Rechnungslegung an die Stelle des JA treten. Dazu muss er dann nach bewusster Entscheidung dazu freiwillig erstellt und in gleicher We...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 275 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 251 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 3 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschlusses zum 31.12.01, aufgestellt nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einklang mit dem geprüften Abschluss und Aufstellung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Durch die Erklärung, dass der geprüfte Lage- bzw. Konzernlagebericht mit dem geprüften Abschluss in Einklang steht, bestätigen Abschlussprüfer, dass beide Teile der geprüften Rechnungslegung in Bezug auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Weise übereinstimmen, dass sie kein zueinander widersprüchliches Bild vermitteln. Erfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anzuwendende Vorschriften des HGB (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs sind im Falle von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (§ 315e Abs. 1) von kapitalmarktorientierten Instituten § 340i Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 grds. nicht anzuwenden (zu Ausnahmen s. Rz. 36, 38 f.). Dies gilt auch für § 340j (§ 340j Rz. 6). Da die Formulierung in § 340i A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Fehlerhafte Rechnungslegung im strafrechtlichen Sinne: Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 29 [Autor/Zitation] Eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. ist nach der Rspr. des BGH als Tathandlung iSd. § 331 dann gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlau...mehr